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Beseitigungsauftrag Schwarzbau |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 12. Dezember 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung.
Am Mittwoch, 11.12.2019 war er zur öffentlichen mündlichen Verhandlung beim Landesverwaltungsgericht geladen. Es betrifft die Angelegenheit Beschwerde Fr. Brigitte C*****, vertreten durch Dr. Markus Brandt, Rechtsanwalt in Schärding, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Riedau vom 10.4.2019, GZ.: 030-00/522-2019-D, wegen des baupolizeilichen Beseitigungsauftrages und der Benützungsuntersagung betreffend die auf dem Grundstück Nr. 1374/3 KG. Riedau errichtete Hütte.
Der Beschluss wird uns schriftlich zugestellt. Das betreffende Gebäude
befindet sich auf Grünland. Es war nie eine andere Widmung drauf. Im
Grünland gibt es keine Baubewilligung, ausgenommen für Landwirtschaft, was
notwendig ist.
Alles andere, ob der damalige Bürgermeister in den 70iger Jahren etwas geschrieben hat, ist für die Beurteilung nicht relevant. Als Richterin ist sie für ganz Oberösterreich zuständig. Sie muss ihre Entscheidungen so machen, dass alles nachvollziehbar ist.
Beim Landesverwaltungsgericht kann man keinen Kompromiss schließen, im Zivilgericht ist ein Vergleich möglich. Der Abriss der Hütte wird höchst wahrscheinlich zu erledigen sein.
Die Partei kann den rechtlichen Schritt bis zum obersten Gerichtshof noch ausjudizieren, anschließend im Zivilrechtsverfahren.
Zu Aufsichtsbeschwerde Schwarzbau, Sitzung Gemeinderat 23. Mai 2019
Zu Erkenntnis Oö. Landesverwaltungsgericht 20. Jänner 2020
11.01.2020 Erstversion
14.01.2020 Link zu GR-Sitzung 23.5.2019
02.06.2020 Link zu LVwG Erkenntnis
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12.12.2019
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