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Vorbereitung der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 17. September 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag
Änderung Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2.1 - Ergänzende ortsplanerische Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Abteilung Raumordnung hat der Marktgemeinde Riedau im Rahmen des Verfahrens zur gegenständlichen ÖEK-Änderung Einwände mitgeteilt (Schreiben vom 13.8.2020: RO-2020-194752/10-Mit).
Gefordert wurde darin eine Überprüfung der bereits ausgewiesenen Bauerwartungslandflächen im ÖEK hinsichtlich Verfügbarkeit und Nutzbarkeit.
In Verbindung mit der verkehrsfachlichen Stellungnahme wird ein Gesamtkonzept für den gegenständlichen Bereich gefordert (Erschließungs-, Teilungsskizze). Außerdem fordert die Abteilung Raumordnung die Sicherstellung der Verfügbarkeit für die Fläche insbesondere für den allfälligen Neubau der Polizeidienststelle.
Aus ortsplanerischer Sicht kann dazu Folgendes festgestellt werden:
In nachfolgenden Abbildungen 1 und 2 ist eine Übersicht zu den im ÖEK 2 ausgewiesenen Bauerwartungslandflächen dargestellt. Von den im ÖEK ausgewiesenen 4,7ha betrieblich nutzbarem Bauerwartungsland sind etwa 1,7ha verfügbar bzw. laufen derzeit für diese Flächen Gespräche über eine Nutzung. Für etwa 0,9ha an der B137 bildet eine vorherige Erschließung des jeweils westlich gelegenen Grundstücks die Voraussetzung für eine Erschließbarkeit.
Für den Rest ist derzeit keine Verkaufsbereitschaft vorhanden oder ist eine Verkaufsbereitschaft nur bei Vorliegen einer Tauschfläche gegeben.
Die geforderte Erschließungsstudie ist im Anhang beigefügt.
Dabei wird, wie von der Abteilung Straßenneubau und –erhaltung gefordert, eine Zufahrt von der Landesstraße L 1124 bei km 2,943, also an der nördlichen Grundstücksgrenze von 573/2, vorgesehen.
Ausgehend von dieser neuen Erschließungsstraße können beispielsweise drei Bauplätze mit 1000-2600m² aufgeschlossen werden.
Der Flächenbedarf für eine neue Polizeidienststelle liegt nach Angaben der Gemeinde bei etwa 700-900m².
Was die geforderte Sicherstellung der Verfügbarkeit der betroffenen Fläche, insbesondere für den Bedarf der Polizei anbelangt, liegt nach Angaben der Gemeinde eine schriftliche Bestätigung der Antragstellerin hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit mit Preisbindung vor.
Mit freundlichen Grüßen
D.I. Gerhard Altmann
Ingenieurbüro für Raumplanung
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