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Kanalsanierung - Verlegung Gasleitungen |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 17. September 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung
TOP. 4.) Kanalsanierung, Auftragserteilung für zusätzliche Arbeiten Fa. Braumann
Die Sitzungsvorbereitung
Der Amtsvortrag mit Nachtragsangebot (ohne Details)
Die Behandlung im Gemeinderat
Es hat sich bei der Kanalsanierung herausgestellt, dass beim Hochziehen von Blindschächten Gasleitungen in Nähe der Schächte liegen. Gasleitungen müssen normalerweise verlegt werden, weil sie dürfen bis auf 30 cm nicht an den Schacht kommen.
Es wurde ein
Nachtragsangebot bei Fa. Braumann für die Verlegung eingeholt. Dabei wurde
angenommen, dass es 10 Schächte sind. Er hat aber bis jetzt davon Kenntnis,
dass zwei Leitungen umgelegt
werden mussten, bei drei Schächten konnten die Leitungen auf die Seite
„gedrückt“ werden.
Abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen
ist die Baufirma auch auf den „alten“ Kanal in Pomedt gekommen. Wo die
Baufirma diesen alten Kanal gefunden hat, dort musste er umgelegt werden,
diese Kosten müssen auch zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Die
Umlegung der Leitung wurde bereits im Gemeindevorstand besprochen, nun hat
der Gemeinderat die Kosten nachträglich zu genehmigen.
Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Genehmigung der anfallenden Kosten, das Angebot der Fa. Braumann vom 20.8.2020 lautet auf netto € 32.845,99.
GV. Windhager:
Im Vorstand wurde bereits darüber gesprochen, damals habe ich mich der Zustimmung enthalten, weil die Infos zu kurzfristig waren. Am nächsten Tag habe ich mich vor Ort informiert, Fotos gemacht und nun ist mir alles klar.
Bemängelt wird, dass
das Büro Oberlechner nicht vorn vornherein gesagt hat, dass dort eine
Gasleitung sein könnte. Der Gemeinderat sollte informiert sein, dass dort
Mehrkosten kommen könnten, das vermisse ich.
Bgm. Schabetsberger:
Man kann Hr. Oberlechner keinen diesbezüglichen Vorwurf machen. Der Kanal ist 50 Jahre alt, die Gasleitung 20 bis 30 Jahre. Man kann nicht genau sagen wo die Gasleitung liegt. Wenn nun so ein Blindschacht hochgezogen wird und es gibt in der Nähe eine Gasleitung, so muss die Betreiberfirma kommen und sagen: passt oder passt nicht. Das Umlegen selbst kostet nichts, weil es nicht vorhersehbar ist, wo die Leitung liegt. Die Gemeinde hat die Baggerarbeiten zu bezahlen.
GR. Dick: Normal ist der Auftrag pauschal übergeben, das wäre das Problem
der Baufirma. Welche Kosten werden für die Gemeinde entstehen?
Bgm. Schabetsberger: Nein! Das Hochziehen des Kanals ist drinnen, aber dass
sie seitlich noch mehr baggern müssen ist nicht im Angebot enthalten. Es
wird bei Weitem nicht die Auftragssumme erreicht; es muss alles genau nach
Stunden abgerechnet und protokolliert werden.
Beschluss:
23 JA-Stimmen,
1 Stimmenthaltung von GR. Dick;
(GR. Humer ist noch nicht anwesend)
30.09.2020 Erstversion
19.10.2020 Diskussion im Gemeinderat, Abstimmungsergebnis
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