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Mietvertrag Krabbelstube im RIKI |
Bericht über die öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17. September 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung.
TOP. 11.) Genehmigung eines Mietvertrages für Krabbelstube
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Der Entwurf Mietvertrag wurden den Fraktionen am 15. September 2020 zugestellt
Die Behandlung im Gemeinderat
Der Bürgermeister: Der Vorschlag für einen Mietvertrag des RIKI wurde den Fraktionen vollinhaltlich zur Verfügung gestellt. Einige Änderungen wurden angeregt, der Bürgermeister berichtet von den Änderungen.
GV. Windhager: Der
Mietvertrag ist sehr kurzfristig gekommen und es ist sehr schwierig, diesen
dann noch zu prüfen. Sein Dank gilt Fr. Zallinger, unsere neue Mitarbeiterin
im Bauamt, welche Wirtschaftsrecht an der Uni studierte. Sie hat den Vertrag
geprüft und einige Korrekturen vorgeschlagen. Dennoch sind für ihn zwei
Fragen offen: Was ist mit der Internetgebühr?
Bgm. Schabetsberger: Es gibt im Gebäude nur einen Glasfaseranschluss für das
Ekiz und die Krabbelstube; die Kosten werden geteilt, jeder den
Hälfteanteil. Die ersten sechs Monate kostet der Anschluss € 19,90, dann
monatlich € 39,90. Für Strom gibt es einen Subzähler, für Gas einen eigenen
Zähler. Den Wasserbezug kann man nicht teilen, in den Vorjahren waren
es für das Ekiz durchschnittlich 20 m3 im Jahr. Die Wiese kann benützt
werden, ein Zaun wurde gemacht.
Vizebgm. Desch: Der
Bürgermeister hat von den Zählern berichtet, Wasser- und Kanalgebühren
wurden nun auch geklärt. Die Mietnebenkosten – was ist enthalten? Glasfaser,
Müll, etc? Warum drei und nicht sechs Monate Kündigungszeit?
Bgm. Schabetsberger: Es wird genau abgerechnet, wenn bei den eingehobenen
Mietnebenkosten ein Überschuss entsteht wird er abgerechnet, ansonsten gibt
es eine Nachzahlung. Bezüglich der Kündigungsfrist: Das ist eine Sicherheit
für die Krabbelstube, dass sie nicht nach 3 Monaten heraus müssen.
Vizebgm. Schmidseder:
Was ist mit dem Satz betreffend der „natürlichen Abnützung“ gemeint?
Bgm. Schabetsberger: Wenn eine Tür kaputt geht, dann muss dies repariert
werden. Es ist also
damit gemeint, wenn etwas kaputt gemacht wird, dann muss es repariert
werden.
Vizebgm. Schmidseder: Für ihn gibt es eine natürliche Abnützung beim Boden.
Bgm. Schabetsberger erklärt seine Auffassung von „natürlicher Abnutzung“,
z.B. bei der Wand, wenn es eine ungute Farbe ist, muss die Wand geweißelt
werden. Eine kaputte Gastherme muss vom Riki ersetzt werden. Alle Maßnahmen,
die gesetzt wurden, wie z.B. ein Kinderklo, kann nach Beendigung des
Mietverhältnisses mitgenommen werden oder es wird im Gebäude belassen.
Beides ist möglich und muss dann ausgemacht werden, was passiert. Ein
Kostenersatz kann nicht verlangt werden.
GR. Rosenberger: Wenn
eine natürliche Abnutzung nicht verlangt werden kann, warum ist sie dann
drinnen?
Bgm. Schabetsberger erklärt, er hat dies von einem Muster so übernommen.
GR. Rosenberger: Dann streichen wir diesen Absatz heraus.
Diesbezüglich wird im Gemeinderat gesprochen.
Bgm. Schabetsberger: Streichen wir diesen 2. Absatz vom Punkt VI heraus.
GR. Kopfberger: Wie
viele Gruppe gibt es in der Krabbelstube?
Bgm. Schabetsberger: wir haben 1 Krabbelstubengruppe und die vierte Gruppe
im Kindergarten ist eine alterserweiterte Gruppe.
Vizebgm. Desch: Wenn
die Krabbelstube nach drei oder vier Jahren auszieht, was passiert dann mit
dem Riki? Entstehen Kosten?
Bgm. Schabetsberger: die Gegenstände werden mitgenommen oder dort belassen.
Damit wir dort die Krabbelstube im Riki umsiedeln konnten, gab es
Vorschreibungen vom Land OÖ., z.B. einen weiteren Handlauf montieren. Die
genauen Kosten stehen zur Zeit noch nicht fest.
Bis zur nächsten Sitzung werden sicherlich die meisten Rechnungen vorhanden
sein und er wird eine Kostenaufstellung machen lassen.
GV. Arthofer stellt den Antrag, den im Entwurf erstellten Mietvertrag mit den Änderungen und der Streichung des 2. Absatzes in Punkt VI zu genehmigen.
Der Vertrag wird einstimmig genehmigt.
Die weiteren Änderungen sind im vorläufigen Protokoll Seite 15 und 16 ersichtlich.
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