Mietvertrag Krabbelstube im RIKI

 

 

Bericht über die öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 17. September 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung.

 

 

 

TOP. 11.) Genehmigung eines Mietvertrages für Krabbelstube

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Der Entwurf Mietvertrag wurden den Fraktionen am 15. September 2020 zugestellt

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Bürgermeister: Der Vorschlag für einen Mietvertrag des RIKI wurde den Fraktionen vollinhaltlich zur Verfügung gestellt. Einige Änderungen wurden angeregt, der Bürgermeister berichtet von den Änderungen.

 

GV. Windhager: Der Mietvertrag ist sehr kurzfristig gekommen und es ist sehr schwierig, diesen dann noch zu prüfen. Sein Dank gilt Fr. Zallinger, unsere neue Mitarbeiterin im Bauamt, welche Wirtschaftsrecht an der Uni studierte. Sie hat den Vertrag geprüft und einige Korrekturen vorgeschlagen. Dennoch sind für ihn zwei Fragen offen: Was ist mit der Internetgebühr?
Bgm. Schabetsberger: Es gibt im Gebäude nur einen Glasfaseranschluss für das Ekiz und die Krabbelstube; die Kosten werden geteilt, jeder den Hälfteanteil. Die ersten sechs Monate kostet der Anschluss € 19,90, dann monatlich € 39,90. Für Strom gibt es einen Subzähler, für Gas einen eigenen Zähler. Den Wasserbezug kann man nicht teilen, in den Vorjahren waren
es für das Ekiz durchschnittlich 20 m3 im Jahr. Die Wiese kann benützt werden, ein Zaun wurde gemacht.
 

Vizebgm. Desch: Der Bürgermeister hat von den Zählern berichtet, Wasser- und Kanalgebühren wurden nun auch geklärt. Die Mietnebenkosten – was ist enthalten? Glasfaser, Müll, etc? Warum drei und nicht sechs Monate Kündigungszeit?
Bgm. Schabetsberger: Es wird genau abgerechnet, wenn bei den eingehobenen Mietnebenkosten ein Überschuss entsteht wird er abgerechnet, ansonsten gibt es eine Nachzahlung. Bezüglich der Kündigungsfrist: Das ist eine Sicherheit für die Krabbelstube, dass sie nicht nach 3 Monaten heraus müssen.
 

Vizebgm. Schmidseder: Was ist mit dem Satz betreffend der „natürlichen Abnützung“ gemeint?
Bgm. Schabetsberger: Wenn eine Tür kaputt geht, dann muss dies repariert werden. Es ist also
damit gemeint, wenn etwas kaputt gemacht wird, dann muss es repariert werden.
Vizebgm. Schmidseder: Für ihn gibt es eine natürliche Abnützung beim Boden. Bgm. Schabetsberger erklärt seine Auffassung von „natürlicher Abnutzung“, z.B. bei der Wand, wenn es eine ungute Farbe ist, muss die Wand geweißelt werden. Eine kaputte Gastherme muss vom Riki ersetzt werden. Alle Maßnahmen, die gesetzt wurden, wie z.B. ein Kinderklo, kann nach Beendigung des Mietverhältnisses mitgenommen werden oder es wird im Gebäude belassen. Beides ist möglich und muss dann ausgemacht werden, was passiert. Ein Kostenersatz kann nicht verlangt werden.
 

GR. Rosenberger: Wenn eine natürliche Abnutzung nicht verlangt werden kann, warum ist sie dann drinnen?
Bgm. Schabetsberger erklärt, er hat dies von einem Muster so übernommen.
GR. Rosenberger: Dann streichen wir diesen Absatz heraus.
Diesbezüglich wird im Gemeinderat gesprochen.
Bgm. Schabetsberger: Streichen wir diesen 2. Absatz vom Punkt VI heraus.
 

GR. Kopfberger: Wie viele Gruppe gibt es in der Krabbelstube?
Bgm. Schabetsberger: wir haben 1 Krabbelstubengruppe und die vierte Gruppe im Kindergarten ist eine alterserweiterte Gruppe.
 

Vizebgm. Desch: Wenn die Krabbelstube nach drei oder vier Jahren auszieht, was passiert dann mit dem Riki? Entstehen Kosten?
Bgm. Schabetsberger: die Gegenstände werden mitgenommen oder dort belassen. Damit wir dort die Krabbelstube im Riki umsiedeln konnten, gab es Vorschreibungen vom Land OÖ., z.B. einen weiteren Handlauf montieren. Die genauen Kosten stehen zur Zeit noch nicht fest.
Bis zur nächsten Sitzung werden sicherlich die meisten Rechnungen vorhanden sein und er wird eine Kostenaufstellung machen lassen.
 

GV. Arthofer stellt den Antrag, den im Entwurf erstellten Mietvertrag mit den Änderungen und der Streichung des 2. Absatzes in Punkt VI zu genehmigen.

 

 

Der Vertrag wird einstimmig genehmigt.

 

 

Die weiteren Änderungen sind im vorläufigen Protokoll Seite 15 und 16 ersichtlich.

 

 

Änderungshistorie:

02.10.2020 Erstversion

26.10.2020 Diskussion

 

 

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