Das Budget 2021 der

Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 4. Februar 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP 1) Beratung und Beschlussfassung des Voranschlages für das Finanzjahr 2021

TOP. 2) Beratung und Beschlussfassung des mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanes für die Jahre 2022-2025

 

 

Die Sitzungsvorbereitung 

Entwurf Voranschlag 2021 

(Quelle: die Internetseite der Gemeinde)

 

 

Mittelfristiger Finanzplan 2021 bis 2026

(Quelle: die Internetseite der Gemeinde)

 

 

Der Amtsvortrag

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat  

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:
Wir haben den Voranschlag mit allen Fraktionen durchgearbeitet und diverse Dinge noch geändert. Der Voranschlag sieht vor:
In der operativen Gebarung Einnahmen von 4,118.200 Euro und Ausgaben von 4,321.800 Euro.
Bei der investiven Gebarung Einnahmen von 521.800 Euro und Ausgaben von 1,579.900 Euro

und bei der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen von 753.500 Euro und Auszahlungen von 113.000 Euro.

 

Das ergibt eine Zwischensumme vom Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit von -413.100 Euro.
Was hier noch nicht berücksichtigt ist, ist das, was erst kürzlich beraten und beschlossen wurde und zwar das wir zusätzliche Ertragsanteile bekommen und Vorschüsse. Das ist noch nicht eingearbeitet, weil wir es zum Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages noch nicht wussten. Im Herbst muss dies beim Nachtragsvoranschlag nachgereicht werden.
 

Was auch noch nicht drinnen ist, was bei der Beratung besprochen wurde, ist das Projekt vom Friedhof. Das Projekt Friedhof können wir erweitern um die Errichtung der Außenmauer, die noch abgängig sind. Das können wir im Zuge des Projektes für die Urnengräber mit aufnehmen. Das wird sich um einen Betrag von ca. 35.000 € erhöhen. Wir müssen da aber erst die Angebote einholen, bevor wir genau den Finanzierungsplan beschließen können. Das muss auch im Zuge des Nachtragsvoranschlages eingearbeitet werden.

 

Vizebgm. Desch: Beim Kindergarten ist ein Abgangsbetrag. Gibt es da keine Refundierungen?
Bgm. Schabetsberger: Der Abgang wird uns bekannt gegeben vom Träger der Einrichtung und das muss dann abgerechnet werden. Die möglichen Förderungen
werden bereits vom Träger beantragt.
Vizebgm. Desch: Das ist de facto unser Abgang?
Bgm. Schabetsberger: Ja, der prognostizierte Abgang, den uns Kindergarten und Krabbelstube bekannt geben.


GV. Arthofer findet es schlimm, dass wir einen Abgang haben. Der Abgang setzt sich aber doch aus mehreren Dingen zusammen, wo wir nichts dafür können. Wir dürfen den Abgang mit dem Kassenkredit vorübergehend ausgleichen.

 

Beschluss: Der Voranschlag wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding

https://riedau.info/gr20210610top01.htm

 

 

Änderungshistorie:

28.01.2021 Erstversion

07.02.2021 Amtsvortrag

05.03.2021 Diskussion aus Protokoll Gemeinderat

14.06.2021 Link zu Prüfbericht BH Schärding

 

 

 

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