Von: ernst.sperl@aon.at
Gesendet: Freitag, 20. Mai 2022 12:41
An: Eichinger Karin


Betreff: (Werbe-)Beleuchtung in der Nacht

 

Hallo Karin
(als Obfrau Umweltausschuss),
mit Kopie an alle, die bei der Sitzung 13.  April 2022 dabei waren.

 

Ich habe zugesagt, die Regelung in Bayern zu sichten:

 

Details dazu den Regelungen in Bayern sind auf https://www.paten-der-nacht.de/gesetze-zur-lichtverschmutzung-in-bayern-seit-01-08-19/

 

Die Firmenbeleuchtungen habe ich am 14. Mai 2022 um 2 Uhr früh dokumentiert. Die im Protokoll genannten - B*******, M****, A*****, W** – hatten KEINE Werbebeleuchtung.

 

17 Lichtquellen habe ich dokumentiert. Mit einzelnen „Verursachern“ habe ich gesprochen, soweit sich ein Kontakt zufällig ergeben hat. Ich möchte die Dokumentation ca. 2 Tage vor der nächsten Umweltausschusssitzung wiederholen.

 

Sehr dominant ist die Beleuchtung der Amtstafel (Bildbeilage), die um 3 Uhr früh sicher nicht notwendig ist.


Die Beleuchtung der Amtszeitentafel vor dem Gemeindeamt ist nicht sinnvoll, weil sie durch die Beleuchtung NICHT lesbar wird – siehe Bildbeilage.
 

Nach den Regelungen in Bayern wäre die Beleuchtung der Kirche ab 23 Uhr verboten.
 

Vielleicht reicht schon dieses Mail, diese Lichtquellen nachts abzuschalten ;-)

 

 

Insgesamt ist die „Lichtverschmutzung“ durch „Werbebeleuchtung“ schon jetzt sehr gering.

 

 

Liebe Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

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