Von:
Ernst Sperl [mailto:ernst.sperl@aon.at]
Gesendet: Montag, 6. August 2012 11:56
An: 'wilfried.schimon@lebensministerium.at'
Cc: 'ernst.faltl@bmlfuw.gv.at'
Betreff:
Veröffentlichungsverbot Kosten-Nutzen-Analyse Rückhaltebecken Angsüß
Sehr geehrter Dipl. Ing. Schimon!
Im Rahmen der Auskunftsrechte nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) habe ich am 15. Mai 2012 im Büro Min.Rat Dipl.Ing. Ernst Faltl in Wien die Kosten-Nutzen-Analyse betreffend das Hochwasserrückhaltebecken Angsüß am Pfudabach kopiert.
Min.Rat Dipl.Ing. Faltl hat mir die Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet untersagt.
Ziel des UIG ist die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt, insbesondere durch ….Verbreitung von Umweltinformationen. Zu diesem Zweck werden, nach Maßgabe vorhandener Mittel, bevorzugt elektronische Kommunikationsmittel eingesetzt. (Par. 1 Abs. 2 UIG). Kosten/Nutzen-Analysen sind Umweltinformationen (Par. 2 Ziffer 5 UIG).
Demnach könnte die Kosten/Nutzen-Analyse auch von Amts wegen im Internet veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung durch Private muss daher auch erlaubt sein.
Ich bitte Sie, mir diese Rechtsauslegung zu bestätigen oder mir mittels rechtsmittelfähigem Bescheid (Par. 8 Abs. 1 UIG) mitzuteilen, welche Mitteilungsschranken und/oder Ablehnungsgründe (Par. 6 UIG) gegen die Veröffentlichung im Internet sprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Sperl
Achleiten
139
A-4752 Riedau
Tel. 0699 1047 3167