Lfd.Nr. 7 Jahr 2010

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 27. Mai 2010.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Karin Eichinger

03. GV. Reinhard Windhager                                       16. GR. Elisabeth Obernhumer

04. GR. Wolfgang Kraft                                               17. GR. Michael Schärfl

05. GR. Monika Tallier                                                18. GR. Ing. Johann Unterortner

06. GR. Gerhard Payrleitner                                        19. GV.  Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Klaus Trilsam                                                 20. GR. Ernst Sperl

08. GR. Andrea Mayrhuber                                          21. GR.

09. GR. Peter Berghammer                                         22. GR.

10. GR. Brigitte Ebner                                                 23. GR.

11. GR. Klaus Mitter                                                    24. GR.

12. GV. Franz Schabetsberger                                     25. GR.

13. GV. Günter Ortner                                                

14. GV. Franz Arthofer                                               

 

 

 

Ersatzmitglieder:

 

GR. Hermann Daxl                                 für GR. Andreas Schroll

GR. Bastian Schneglberger                     für GR. Daniel Probst

GR. Renate Wagneder               für GR. Michael Desch

GR. Karl Wagneder                               für GR. Brigitte Heinzl                                       

(für 1 Gemeinderat gibt es kein Ersatzmitglied)

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

 

 

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Schroll Andreas

GR. Probst Daniel

GR. Desch Michael

GR. Heinzl Brigitte

GR. Erwin Jebinger

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am  19.5.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.05.2010 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

   ---

 

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Angelobung von GR. Wagneder Karl

 

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
  3. Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Birkenallee.
  4. Grundsatzbeschluss für die Beteiligung des Grundeigentümers an der Finanzierung der Aufschließung des neuen  Siedlungsgebietes. - Gehweg Birkenallee, Straßenbreite
  5. Vergabe eines Darlehens zur Finanzierung der Aufschließung der neuen Siedlungsgebiete.
  6. Auftragsvergabe für die Wasser-, Kanal- und Rohbaustraßenarbeiten sowie für die Bauleitung für das neue Siedlungsgebiet.
  7. Genehmigung der Vereinbarung mit der Marktgemeinde Andorf betreffend Gastschul- und Schulerhaltungsbeiträge.
  8. Nachwahl in Ausschüsse.
  9. Bericht der Bürgermeisterin.
  10. Allfälliges.

 

 

 


TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um den Bericht.

Nachdem der Obmann des Prüfungsausschusses heute entschuldigt ist, wird der Bericht von GR. Schärfl gegeben.

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 10.5.2010:

 

Pkt. 1. Vorstellung der Verbandskläranlage; Berichterstattung

 

Der GF des RHV Klaus Waldenberger hat den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die neue Kläranlage in Zell/Pam in einem Rundgang vorgestellt und die Entstehungsgeschichte erläutert.

 

Sämtliche Daten betreffend der Kläranlage und ihrer Mitgliedsgemeinden befinden sich detailliert auf der Homepage. Diese Transparenz wird von GR Ernst Sperl als Vorbild auch für andere Verbände bezeichnet.  Die Daten insbesondere die Betriebskosten (2009 ca. netto 112.000,--, davon Riedau ca. 55.000,--) und die Darlehenszahlungen (Riedau 2009 ca. 163.000,--) wurden durch Herrn Waldenberger genau erläutert.

 

Der Vorschlag von Obmann Andreas Schroll, dass Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen den Gemeinden nicht wieder ausbezahlt werden sollten, sondern für zukünftige Investitionen (Instandhaltungen) angespart werden, ist aufgrund der Vorgabe des Landes OÖ, dass Abgangs-gemeinden keine Rücklagen bilden dürfen, derzeit nicht möglich.

 

 

 

Pkt.  2.)           Überprüfung der Einbringungsmaßnahmen von ausständigen Steuern u. Abgaben

 

 

Die von Frau Laufenböck vorgelegte Fälligkeitsliste wurde vom Prüfungsausschuss durchgesehen. Die weitere Vorgehensweise bei den 3 größten Positionen (Aussenstände über € 1.000,--) wurden dem Prüfungsausschuss erläutert. Weiters wurde festgestellt, dass der Gesamtbetrag der Steuer-Rückstände in der Höhe von € 8.000,-- sehr gering erscheint und dies auch vom BH-Prüfer im Bericht des Rechnungsabschlusses angeführt worden ist.

 

 

Pkt.  3.)           Überprüfung der Buchhaltungsbelege vom 01.01.2010 bis laufend

 

Die Ordner werden von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses durchgesehen und keine Beanstandungen festgestellt. Der Obmann und die Mitglieder stellen die ordnungsgemäße Verbuchung der Belege fest.

Die Abklärung folgender Punkte bis zur nächsten Sitzung wird gebeten:

-          AVE, Erläuterung d. vierteljährliche Vorschreibung der Gebühren f. Tierkörperbeseitigung

-          Ersparnis durch die neuen Alulichtmasten gegenüber der alten Straßenbeleuchtung

 

 

 

Pkt.. 4.)         Allfälliges       

 

Auf die Verlesung des Berichtes des Rechnungsabschlusses 2009 wurde verzichtet, da dies bereits in der Gemeinderatssitzung vom 6.05.2010 erfolgt ist.

 

Die nächste Sitzung findet mit folgenden Punkten statt:

-          Überprüfung der Kosten Umbau Bauamt

-          Überprüfung der Belege vom 1.05.2010 bis zum Sitzungsdatum

-          Aufstellung über sämtliche Mitgliedsbeiträge der Gemeinde

 

Der Obmann regt an, dass die aktuelle „Erledigungsliste“  bei den nächsten Einladungen immer mitgeschickt werden soll.

 

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei GR. Schärfl für den Bericht.

 

 

TOP. 2.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses

 

 

Die Bürgermeisterin ersucht um den Bericht.

Dieser wird vom Obmann des Bauausschusses GV. Ortner Günter gegeben:

 

Sitzung des Bauausschusses am Vortag und zwar am 26. Mai 2010:

 

1.     Abänderung des Flächenwidmungsplanes Birkenallee II.

 

An der Hand des vorliegenden Lageplanes wird vom Obmann die beantragte Flächenumwidmung näher dargestellt. Es handelt sich dabei um den zweiten Bauabschnitt in der Birkenallee. Der betreffende Bereich ist bereits 2005 im ÖEK als Siedlungsentwicklungsgebiet ausgewiesen worden. Damals hat sich der gesamte Gemeinderat geschlossen für diese Siedlungsentwicklung ausgesprochen. Die Erweiterung wird auch von Seiten des Ortsplaners begrüßt (Zentrumsnähe etc.). Das sich dieses Gebiet so schnell entwickelt, war nicht absehbar, ist jedoch auch ein Vorteil für die Gemeinde (Bautätigkeit, Zuzüge etc.).

 

Die näheren Details der Erweiterung, wie Erdwall entlang der L 513 (Lärmschutz), Erdwall für die Oberflächenentwässerung im südlichen Bereich, werden diskutiert.

 

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt zusätzlich 17 Bauparzellen benötigt.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt besteht für die Gemeinde die Chance, die Herstellung der Infrastruktur an das bestehende Kanal- und Wasserleitungsprojekt anzuhängen. Dadurch erspart sich die Gemeinde eigene wasserrechtliche Bewilligungen und die Landesförderung wird auf den betreffenden Bereich erstreckt. Zusätzlich kann die Rohbaustraße im Zuge der Kanalbauarbeiten hergestellt werden.

 

Von Seiten des Landes OÖ., Hr. Ing. Ortmair, wurde erklärt, dass die Erweiterung als „geringfügig“ eingestuft werden kann.

 

Zum ersten Mal beteiligt sich auch ein Grundbesitzer an den Erschließungskosten. Diese Punkte galten für die Gemeinde als Voraussetzung, um diese Erweiterung bereits jetzt durchzuführen.

 

Eine Verschiebung um 2-3 Jahre wäre natürlich möglich. Ob zu einem späteren Zeitpunkt jedoch die finanziellen Mittel, wie jetzt, zur Verfügung stehen, ist eher zu bezweifeln.

 

Alle Tatsachen sprechen bei einer objektiven Betrachtungsweise eher für als gegen eine Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt (Baulandpreise etc.).

 

Eine weitere Erweiterung Richtung Süden ist nicht geplant und wurde bereits 2005 von Seiten des Landes, Naturschutz, abgelehnt (Stellungnahme).

 

GR. Ernst Sperl spricht sich für eine weitere südliche Erweiterung aus. Er möchte zumindest einen Gehweg vorsehen. Auch soll die Siedlungsstraße in einer Breite von 6 m ausgewiesen werden.

 

Nach Abschluss der sehr ausführlichen Diskussion stellt Obmann GV. Günter Ortner den Antrag, die geplante Flächenwidmungsplanabänderung für den Bereich Birkenallee II zu genehmigen.

 

Beschluss:      Ortner, Arthofer, Payrleitner, Mitterhauser, Kraft dafür;

                        Daxl und Humer Stimmenthaltung.

                        Antrag somit angenommen.

 

 

 

2.     Marktplatzgestaltung.

Der „Furthner-Brunnen“ im Marktbereich ist absolut desolat und muss saniert werden, erklärt der Obmann. Im Budget sind € 4.000,- veranschlagt. Er hat den Brunnen gemeinsam mit dem Bauhofmitarbeiter Herbert Wölfleder besichtigt. Das Brunnenbecken soll saniert und etwas verkleinert werden (WU-Beton). Auch ein neuer Verteilerschacht ist vorzusehen. Die Bepflanzung und die Anordnung der Sitzbänke werden verändert. Die Umrandung (Einfassung) erfolgt mit Granitplatten. Als positives Beispiel nennt der den Brunnen in der Gemeinde Zell.

 

GR. Ernst Sperl verweist als positives Beispiel auf den Brunnen in der Stadtgemeinde Grieskirchen.

 

Grundsätzlich sprechen sich alle Mitglieder für eine Sanierung am derzeitigen Standort aus. Es sollen alle Kosten erhoben werden (inkl. ev. Förderungen seitens des Landes etc.). Anschließend weitere Beratung im Ausschuss bzw. gleich im Gemeinderat. Sanierung auf jeden Fall so schnell als möglich.

 

Denkbar wäre auch, in diesem Zuge den Bereich vor dem Brunnen als befestigte Fläche ausführen. Dieser könnte vom GH Laufenböck genutzt werden. Die Ehegatten Laufenböck würden sich ev. an den Herstellungskosten beteiligen (Gemeinde: Frostkoffer, Leisten; Laufenböck: Belag).

 

 

Beschluss:      Alle Mitglieder stimmen dieser Vorgangsweise zu.

 

Über die Verlegung der Marienstatue vom dzt. Standort zur Kirche wird ebenfalls beraten. Es gibt anscheinend bereits ein Angebot für eine Sanierung der Statue. Ev. wieder mit Einfriedung ausführen. Darüber ist noch zu beraten, wenn alle Kosten erhoben bzw. die Vorgespräche (Pfarramt) abgeschlossen sind.

 

Obmann Ortner stellt an die Bürgermeisterin die Frage, welche Kosten die Sanierung der Marienstatue verursacht. Die Amtsleiterin holt die Unterlagen.

Der Obmann kann dann berichten, der Kostenvoranschlag des Herrn Mag. Josef Weninger lautet bei Variante I auf € 4.356,-- und bei Variante II mit Strahlenkranz auf € 5.376,--.

Es wurde auch bereits um eine Landesförderung angesucht. Es gibt ein Schreiben der  Landeskultur-direktion, eine Subvention in Höhe von € 800,-- wäre möglich.

 

 

3.     Allfälliges.

 

GR. Ernst Sperl: Übernahme des öffentliches Gutes im Bereich der Zufahrt Briglauer, Wilflingseder (Zellerstraße) nur, wenn auch ein Fußweg Richtung Lagerhaus ausgewiesen werden kann. Sonst soll es keine Zustimmung der Gemeinde geben (keine Übernahme). (schwer möglich, da Privatgrund).

 

Standort für einen ev. weiteren Mietwohnblock (Wo?). – ev. Madlsbergergründe der Gemeinde (Ortner).

 

Gemeinde Zell an der Pram verkauft das Grundstück im Bereich Baumschule Stöckl. Ev. als Gebiet für mehrgeschossigen Wohnbau ausweisen (ist bereits im ÖEK seit 2006 enthalten).

 

GR. Gerhard Payrleitner: Straße im Bereich des FF-Depots bzw. Roten-Kreuz ausbessern (ist im Bauprogramm 2010 vorgesehen. Wahrscheinlich Juni).

 

GR. Daxl stellt die Frage, was mit dem  Brunnen des Künstlers Hundstorfer passiert.

Frau Bgm. Scheuringer antwortet, der Brunnen ist weggeräumt, er ist im Eigentum der Marktgemeinde Riedau. Herr Hundstorfer möchte nicht, dass er so wieder aufgestellt wird. Die Sanierung und Pflege ist sehr aufwendig.

 

Bürgermeisterin bedankt sich bei Obmann Ortner für den Bericht.

 

GR. Sperl sagt, die Sanierung des Furthnerbrunnens mit einem tiefen Becken gefällt ihm nicht.

Obmann Ortner berichtet dazu von der Diskussion im Ausschuss.

 

GV. Schabetsberger berichtet dazu, eine  halbgebogene Edelstahl-Schalen kann man fertig kaufen. Er wird ein diesbezügliches Angebot stellen.

 

 

 

TOP. 3.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Birkenallee

 

Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an den Obmann des Bauausschusses, GV. Günter Ortner.

 

GV. Ortner sagt, dass er bereits im vorgehenden Punkt von der Abänderung des Flächenwidmungsplanes berichtet hat.

Sachverhalt:

Die Fa. DHS, Riedau, Bahnhofstraße 59, ersuchte die Marktgemeinde Riedau um Abänderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Birkenallee  und zwar „Bauabschnitt II“. Dazu muss die Gemeinde die Infrastruktur zur Verfügung stellen, weshalb es mehrere Verhandlungen gab.

geschätzte Baukosten netto Kanal € 79.900,-- Wasser € 20.400,--, Straße Rohbau € 28.700,--,

Gesamtkosten ca. € 129.000,--.

Die Planungskosten inkl. Bauleitung DI Oberlechner betragen € 16.575,-- (vorher ca. 20.000), Gesamtkosten inkl. Planung und Bauleitung € 145.575,--.

Lt. Herrn Stadler von der Bezirkshauptmannschaft Schärding bzw. Herrn Ing. Ortmair vom Amt der OÖ. Landesregierung kann das Projekt als geringfügige Abänderung eingereicht werden. Eine zusätzliche wasserrechtliche Bewilligung bzw. Verfahren ist nicht notwendig. Dies galt als Voraussetzung, um das Projekt überhaupt weiterzuverfolgen. Beide sprechen sich für eine Zusatzvergabe aus. Die Fa. Alpine hat erklärt, die Erweiterung zu den gleichen Konditionen wie 2009 durchzuführen.

Die Fa. DHS beteiligt sich an den Erschließungskosten für den Bereich der Birkenallee, Bauabschnitt II, mit einem Fixbetrag von € 2,-- je Quadratmeter Bauland. Laut Vermessungsplan DI Reifeltshammer werden 17 Bauparzellen mit einem Gesamtausmaß von 18.335 m2 geschaffen. Die Fixkostenbeteiligung der Fa. DSH beträgt daher 18.335 x € 2,-- = € 36.670,-- (keine Anrechnung auf Vorauszahlung). Zusätzlich sind von der Firma DHS € 1,50 pro Quadratmeter Bauland als Vorauszahlung zu leisten. Das sind € 27.502,50.

 

Dies ist mit Landesrat Dr. Stockinger abgesprochen und genehmigt.

 

Formblatt betreffend Erhebung zur Verständigung des Amtes der OÖ. Landesregierung für Änderungen des Flächenwidmungsplanes:

wird vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht (4 Seiten)

 

Es gab eine Besprechung mit den Fraktionsführern und Herrn Altmann und Herrn Reifeltshammer am 11.5.2010.

Neue Planvorlage:

 

 


GV. Ortner stellt den Antrag auf Genehmigung und zwar in der vorliegenden Form mit Einhaltung von 17 Bauparzellen und der bekannt gegebenen Straßenführung .

 

GV. Schabetsberger berichtet, dass die Abänderung des BA II in der Birkenallee stark diskutiert wurde, es gibt dazu „FÜR“ und „WIDER“; dafür spricht die Zentrumsnähe, dagegen spricht die bereits hohe Anzahl von Bauparzellen. Genauer recherchiert werden soll die Stellungnahme von Herrn DI. Altmann. Laut aktueller Aufstellung sind noch 60 Bauparzellen offen, wenn man nur die Hälfte davon rechnet, die baureif sind,  bleiben 30 Bauparzellen. Bei durchschnittlicher Bebauung von ein paar Parzellen haben wir lange das Auslangen. Er schlägt vor, dass künftig nicht mehr so schnell abgeändert wird. Sonst bekommen wir einen zu großen Wirbel.

 

GR. Payrleitner sagt, ein Betroffener war gestern anwesend und dieser hat sich gegen die Abänderung ausgesprochen. Aber auch diesem Betroffenen wurde nachträglich eine Flächenwidmungsplanänderung genehmigt. den Schnee auf die Böschung auf die Landesstraße hinauszuschieben soll verboten werden. Die Frage ist, ob dies überhaupt die Straßenmeisterei genehmigen würde.

 

Frau Bgm. Scheuringer antwortet, da muss noch darüber gesprochen werden, weil wohin sonst soll der Schnee  geschoben werden?

 

GR. Wagneder glaubt, es geht auch nicht wegen des Erdwalles und es ist auch wahrscheinlich nicht möglich, weil bei Schneeschmelze das Wasser in eine Bauparzelle rinnt.

 

Die Bürgermeisterin sagt,  infolge dessen, dass sich die Lage verändert hat und dass die Straße anders verläuft, erhöhen sich die Kosten und zwar um rund €  17.000,-. Der II. Bauabschnitt soll deshalb gemacht werden, weil im BA I nur noch zwei Parzellen frei sind. Es ist ein Folgeprojekt und Kosten fallen nicht an, weil es eben ein Folgeprojekt und kein neues Projekt ist. Aufgrund der letzten Gemeinderatssitzung gab es ein Treffen mit den Fraktionsobmännern, ein neuer Planentwurf ist entstanden und damit verbunden die Mehrkosten. Sie bittet um Zustimmung, dass anstelle von € 70.000,- Gemeindedarlehen nun auf €  80.000,--erhöht wird. Wenn der Gemeinderat damit einverstanden ist,  muss sie als Bürgermeisterin sich dafür rechtfertigen.

 

GV. Ruhmanseder meint, wir dürfen diesen Kredit in dieser Höhe aufnehmen. Die Kosten sind wesentlich geringer, weil es nun ein Folgeprojekt ist. Sicherlich erscheinen wir nun aber auch unglaubwürdig, weil wir  selbst uns nicht an unsere Beschlüsse halten. Wie finanzieren wir die restlichen € 7000,-?

 

Frau Bgm Scheuringer antwortet, wir können finanzielle Mittel einsparen, wenn wir derzeit keine Schotterdecke machen, so können wir €  4000,-  einsparen.

 

GV. Schabetsberger antwortet darauf:  Schon wieder so eine Aktion?

 

Bürgermeisterin: Erst wenn es eine Zustimmung im Gemeinderat gibt, dann kann Herr Egger genau  rechnen und vielleicht können wir etwas einsparen.

 

GV. Ruhmanseder sagt, auch die  Folgekosten sind zu beachten.

 

GR. Daxl meint dazu, dass dies eine Ungerechtigkeit für die Bürger darstellt, weil manche Gemeindebürger warten schon zwanzig Jahre auf eine Asphaltdecke.

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 17 JA-Stimmen, 0 NEIN-Stimmen und  7 STIMMENTHALTUNGEN von GR. Wagneder Karl, GR. Wagneder Renate, GR. Schärfl Michael, GR. Obernhumer Elisabeth, GV. Schabetsberger Franz, GR. Ing. Unterortner Johann, GR. Daxl Hermann.

 

 

GR. Eichinger schlägt vor, nochmals mit Herrn Praschl zu reden, auch wenn es nur um € 3000,- oder €  4000,- Euro handelt. Wenn es nur deswegen ist soll es nicht scheitern.

Dies sagt die Bürgermeisterin zu.

 

 

 

 

 

TOP. 4.) Grundsatzbeschluss für die Beteiligung des Grundeigentümers an der Finanzierung der Aufschließung des neuen  Siedlungsgebietes.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Wie bereits in den vorhergehenden Punkten berichtet wurde mit der Fa. DHS eine Vereinbarung im Entwurf erstellt.  Sie stellt den Antrag, dass diese  im Gemeinderat beschlossen wird.

 

Vereinbarung Marktgemeinde Riedau – Fa. DHS, 4752 Riedau, Bahnhofstraße 59:

 

Die Fa. DHS beteiligt sich an den Erschließungskosten für den Bereich Birkenallee, Bauabschnitt II, lt. beiliegendem Lageplan, mit einem FIXBETRAG von € 2,- je Quadratmeter Bauland. Lt. Vermessungsplan werden 17 Bauparzellen mit einem Gesamtausmaß von 18.335 m2 geschaffen.

 

Die FIXKOSTENBETEILIGUNG der Firma DHS beträgt daher

18.335 m2 x € 2,- = € 36.670,--.

 

Zusätzlich sind von der Firma DHS € 1,50 pro Quadratmeter Bauland als Vorauszahlung zu leisten. Das sind € 27.502,50.

 

GESAMTBETEILIGUNG DSH:               € 64.172,50,- davon 27.502,50 als Vorfinanzierung

 

Diese Vorauszahlung wird bei einer späteren Bebauung der Grundstücke angerechnet (die ersten 5 Jahre ab Bezahlung 1:1, ab dem 6. Jahr mit Indexsicherung.) Gleiche Vorgangsweise wie bei den Aufschließungsbeiträgen.

 

Eine Beteiligung von Grundbesitzern an den Herstellungskosten der Infrastruktur ist in Zukunft bei allen Flächenumwidungen anzuwenden. Die Höhe dieser Beteiligung wird immer individuell vom Gemeinderat festgelegt.

 

 

GV. Ruhmanseder sagt,  es ist üblich, dass man nun auch die Grundbesitzer heranzieht. Der Bauausschuss soll künftig festlegen, dass jeder Grundbesitzer, der eine Wertsteigerung seines Grund durch eine Umwidmung erfährt, auch dazu zahlen soll.

 

GV. Ortner berichtet, dass in der gestrigen Sitzung darüber gesprochen wurde. In Salzburg müssen sich die Grundeigentümer die Straße selbst finanzieren. Uns steht hier das OÖ Baurecht im Wege.

 

GR. Sperl hat Zusatzwünsche. Langfristig gesehen auf 20,30 oder 40 Jahre wird irgendwo weitergebaut. Er möchte nicht, dass wir uns die Chance verbauen, bei der Birkenallee noch 2 Reihen im Süden zu bauen. Er möchte sich nicht einzelnen Grundbesitzern ausliefern und fordert, dass ein Gehweg für Fußgänger vorgesehen wird.

Sein 1. Zusatz Antrag lautet: Mit dem Grundbesitzer wird vereinbart, einen Gehweg für eine eventuelle Erweiterung der Siedlung nach Süden vorzusehen.

 

GV. Schabetsberger sagt, er muss es konkreter aussprechen: nur ein „Gehweg“ oder muss soviel Grund da sein, dass künftig eine Straße gemacht wird?

GR. Sperl: Nur soviel Grund, dass ein Gehweg gemacht wird für Fußgänger.

Bürgermeisterin Scheuringer meint, der Weg würde aber beim Damm anstehen.

GR. Sperl sagt:  Ja, das ist richtig.

 

GR. Sperl hat noch einen zweiten Wunsch und zwar betreffend die Straßenbreite. Er weiß es ist gut, wenn der Schnee Platz hat. Er möchte, dass die Straße breiter ausgeschieden wird. Es soll aber nicht alles asphaltiert werden, sondern der verbleibende Rest soll den Grundbesitzern angeboten werden. sein zweiter  Zusatzantrag lautet:  Mit dem Grundbesitzer wird vereinbart, die Straße breiter als 5 m zu machen.

 

GR. Schärfl verweist auf die Straße wie in der Ortschaft Achleiten; ansonst ist GR. Sperl immer dafür, dass die Straßen immer schmäler werden, heute ist er dagegen. Bezüglich des Weges sieht er keine Notwendigkeit.

 

GV. Windhager ist für den Fußweg. Sollte es einmal eine Umwidmung geben, können so die Schüler in den Ort gehen. Größere Straßenbreite findet er nicht gut.

 

GV. Ortner sagt zum beantragten Weg, der Naturschutz sagt, das Siedlungsgebiet ist abgeschlossen. Er sieht kein Erfordernis. Zur Straßenbreite: es  hat sich bisher nicht bewährt, dass man hofft, dass ein Grünstreifen von den Anrainern gepflegt wird. Dies funktioniert nicht. Alle Anrainer sagen, es gehört ein ordentlicher Abschluss her.

 

GR. Daxl erklärt, eine  fünf Meter breite Straße ist auch für die Schneeräumung ausreichend, weil jeder Häuslbauer jetzt nach der Bauordnung zwei Einstellplätze auf privatem Grund machen muss.

 

GR. Schärfl betont nochmals, dass die  Naturschutzbehörde sagt, eine weitere Bebauung ist nicht mehr möglich.  

 

GV. Ortner: Die Zusatzanträge betreffen diesen Tagesordnungspunkt nicht, weil sie hätten eigentlich zum voran gegangenen Tagesordnungspunkt gehört.

 

GR. Sperl  sieht es nicht so. Er möchte, dass es grundsätzlich so wird, dass die Hausbesitzer auch den Streifen vor ihrer Parzelle pflegen. Er verweist auf das Beispiel von Frau Daller in Achleiten. Sie hat einen Kübel hingestellt, damit nicht so schnell gefahren wird.

 

Die Bürgermeisterin antwortet, dies sind gute Gedanken. Sie lässt abschließend über ihren Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

 

Abstimmung über den 1. Zusatzantrag von GR. Sperl:

Beschluss: 10 JA-Stimmen: Bürgermeisterin Scheuringer, GV. Windhager, GR. Berghammer, GR. Mitter,

                         GR. Tallier, GV. Ruhmanseder, GR. Arthofer, GR. Sperl, GR. Trilsam, GR. Payrleitner;  

                  14 NEIN: Vizebgm. Kopfberger, GR. Kraft, GR. Mayrhuber, GR. Ebner, GV. Schabetsberger, GV.

                         Ortner, GR. Eichinger, GR. Obernhumer, GR. Schärfl, GR. Ing. Unterortner, GR. Daxl, GR.

                         Schneglsberger, GR. Renate Wagneder, GR. Karl Wagneder

 

Abstimmung über 2. Zusatzantrag von GR. Sperl:

Beschluss: 1 JA-Stimme von GR. Sperl

                 23 NEIN-Stimmen

 

 

 

 

TOP. 5.) Vergabe eines Darlehens zur Finanzierung der Aufschließung der neuen Siedlungsgebiete.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es erfolgte im April die Ausschreibung eines Darlehens für € 70.000,--- zur Finanzierung der Aufschließung des neuen Siedlungsgebietes. Sie ersucht, dass dieses Darlehen auf € 80.000 aufgestockt und wird zu den gleichen Konditionen. Der Grund dafür  wurde im vorhergehenden Punkt (Abänderung des Flächenwidmungsplanes)  genau erläutert. Sie ersucht Vizebgm. Kopfberger um den Berichterstattung

 

Vizebürgermeister Kopfberger sagt, er war bei der Ausschreibung dabei. Die wichtigsten Daten:

 

Ausschreibungstext:

1. Inanspruchnahme des Darlehens im Jahr 2010  für 33 Jahre

Kreditrahmen:                 € 80.000,-- (2 Tilgungspläne € 65.000,-- f. Kanal  und € 15.000,-- f. Wasserl.)

Laufzeit:                       33 Jahre

Zuzählung/Inanspruchnahme:         Zuzählung in Teilbeträgen nach Bedarf voraussichtlich beginnend mit 01.08.2010

 

Zinssatzvarianten:

a) 3-Monats-Euribor (Basiswert 05/2010) zuzüglich Zuschlag

b) 6-Monats-Euribor (Basiswert 05/2010) zuzüglich Zuschlag

 

Zinsverrechnung: vierteljährlich, dekursiv, Fälligkeitstermine 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12., Zinstage klm/360

 

Tilgung: vierteljährliche Pauschalannuitäten (gleich bleibende Raten); das Darlehen soll jederzeit ganz oder in Teilbeträgen zurückgezahlt werden dürfen.

 

2. Sonstige Kosten:  keine Nebengebühren in der Darlehensurkunde.

 

4. Kündigung: Das Darlehen soll unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten bei 3-Monats-Euribor und 6 Monate bei 6-Monats-Euribor  zum Ende gekündigt werden dürfen. Der Darlehensgeber ist in diesem Fall nicht berechtigt, hiefür Kosten in Rechnung zu stellen.

 

Der Bieter bleibt bis ____________ an sein Angebot gebunden

 

 

 

Angebotseröffnung am Freitag, 30.4.2010.

 

Ergebnis / damals Darlehenshöhe € 70.000,-- :

 

Anbotsteller

3-Mo-Euribor

6-Mo-Euribor

Anmerkung

Spesen

Reihung

Allgemeine Sparkasse

Zuschlag

0,95 %

Gesamtzinss.

1,596 % p.a.

Zuschlag

0,95 %

Gesamtzinss.

1,908 % p.a.

Basiswert

vom 27.4.

2010

 

2.

Raiffeisenbank

Region Schärding

Zuschlag

69 Basisp.

Gesamtzinss.

1,335 % p.a.

Zuschlag

50 Basisp.

Gesamtzinss.

1,457 % p.a.

Basiswert

05/2010

 

1.

P.S.K.

Bawag

Zuschlag von

1 %

Gesamtzinss.

1,645 % p.a.

Zuschlag von

1 %

Gesamtzinss.

1,959 % p.a.

Basiswert

05/2010

 

3.

 

 

 

 

 

 

Darlehenshöhe

Raiba - Zinsen

VJ, KLM, 36

Sparkasse -Zinsen

VJ, KLM, 360

PSK/Bawag -Zinsen

VJ, KLM, 360

3-Mo-Euribor

€ 10.000 Wasser

€ 60.000 Kanal

0,69 %

  2.403,46

14.421,24

16.824,70

0,95 %

   2.893,62

 17.362,15

20.255,77

1,0 %

   3.007,11

 18.042,95

 21.050,60

6-Mo-Euribor

€ 10.000 Wasser

€ 60.000 Kanal

0,50 %

  2.639,41

15.835,87

18.475,28

0,95 %

 3.511,82

21.070,78

24.582,60

1,0 %

  3.592,90

21.557,29

25.150,19

 

Bestbieter ist die  Raiba Schärding; Vizebgm. Kopfberger stellt den Antrag das Darlehens in Höhe von € 80.000,- mit Variante 3 Monats-Euribor an die Raiffeisenbank Region Schärding zu vergeben.

 

GV. Schabetsberger: Der Obmann des Prüfungsausschusses möchte, dass künftig an mindestens fünf Banken zur Anbotlegung eingeladen werden.

 

Frau Bgm. Scheuringer sagt, bei der letzten Ausschreibung wurden zwei weiter Banken angeschrieben, die dann aber nicht angeboten haben. Abschließend lässt sie über den Antrag von Vizebgm. Kopfberger mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 6.) Auftragsvergabe für die Wasser-, Kanal- und Rohbaustraßenarbeiten sowie für die Bauleitung für das neue Siedlungsgebiet.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Es liegt das Angebot der Fa. Alpine vor; Verhandlungsbasis sind die Preise  wie beim Bau der Wasserversorgungs- und Kanalisationsanlage und Straßenbau im Vorjahr.

Auf Grund der geänderten Bebauung gibt es eine Erhöhung der Kosten auf ca. € 129.000,--:

Kanal € 79.900,-- Wasser € 20.400,--, Straße Rohbau € 28.700,--,

 

Auch das Angebot DI Oberlechner   für Bauleitung konnte nach Rücksprache reduziert werden.

Die Planung und Bauleitung für diesen Bauabschnitt kostet € 16.575,-- anstelle von € 20.500,--.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die Bauarbeiten für Wasser, Kanal und Rohbaustraße an die Fa. Alpine zu vergeben. Die Planung und Bauleitung für BA II soll an Herrn DI Oberlechner vergeben werden.

 

Keine weiteren Wortmeldungen.

 

Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 7.) Genehmigung der Vereinbarung mit der Marktgemeinde Andorf betreffend Gastschul- und Schulerhaltungsbeiträge

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Andorf wird in den Jahren 2010 bis 2012 die Hauptschule Andorf generalsanieren. Der genehmigte Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar:

 

Bezeichnung

Fin.mittel

2009

2010

2011

2012

2013

2014-16

Gesamt €

Bankdarlehen

465.380

 

 

 

 

 

465.380

LZ

 

 

 

50.000

200.000

550.000

800.000

BZ

 

 

 

50.000

200.000

550.000

800.000

Summe €

465.380

O

O

100.000

400.000

1,100.000

2,065.380

 

Der Sanierungskostenanteil von vorläufig rd. € 465.000,-- wird im Zeitraum von 2010 bis 2016 bei der Berechnung der Schulerhaltungs- bzw. Gastschulbeiträge berücksichtigt. Der zu erwartende zusätzliche Gastschulbeitrag für diese Sanierungskosten wird auf Basis der derzeitigen Schülerzahlen mit rd. € 240,-- pro Schüler und Jahr prognostiziert.

 

Die Gemeinde Andorf hat bezug nehmend auf den Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 16.7.2009, IKD(Gem)-310002/336-2009-Wa eine Vereinbarung erstellt mit der Bitte um Genehmigung.

 

Vereinbarung

gemäß §§ 50 und 51 des OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 (OÖ. POG 2991) betreffend die Entrichtung von Schulerhaltungsbeiträgen bzw. Gastschulbeiträgen

 

Präambel

Ergänzend zu den Beiträgen zum laufenden Schulerhaltungsaufwand wird für die Umlegung der Sanierungskosten für die öffentliche Hauptschule der Marktgemeinde Andorf

 

zwischen der Marktgemeinde Andorf

und der Marktgemeinde Riedau

 

folgende Vereinbarung abgeschlossen:

 

1.

Die Marktgemeinde Andorf ist nach § 4 Abs. 1 des OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992, LGBl. Nr. 35 i.d.g.F. Erhalterin der öffentlichen Hauptschule Andorf. Die Marktgemeinde Andorf hat die von ihr wahrzunehmenden Aufgaben der Hauptschulsanierung an den Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde Andorf ausgegliedert und ist diese laut Einbringungsvertrag vom 22.12.2009 Eigentümerin der Hauptschule auf dem Grundstücken Nr. 1602/19 und .504, EZ 583, KG. Andorf. Die Marktgemeinde Andorf ist laut Bestandsvertrag vom 22.12.2009 Mieterin.

 

2.

Es ist beabsichtigt an dieser Schule folgende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen:

Gänzliche Innen- und Außensanierung am Altbestand sowie energierelevante Maßnahmen (Generalsanierung).

 

3.

Die Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen sind im Sinne des § 50 des OÖ. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1992 dem laufenden Schulerhaltungsaufwand zuzuordnen und anteilsmäßig auf die betreffenden Gemeinden umzulegen.

Die Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten fällt nicht unter den umlegbaren laufenden Schulerhaltungsaufwand.

 

4.

Die Höhe der Schulerhaltungsbeiträge (Gastschulbeiträge) wird wie folgt festgesetzt:

Zunächst ist von den Gesamtinvestitionskosten der tatsächliche Erhaltungsaufwand für die Sanierungsmaßnahmen in einem fixen Prozentsatz zu ermitteln. Sodann sind von den Gesamtsinvestitionskosten die zugesagten Förderungsmittel (BZ und LZ) in Abzug zu bringen. Vom verbleibenden Restbetrag ist dann aufgrund des festgestellten Prozentsatzes der tatsächliche Erhaltungsaufwand für die Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln.

Dieser Erhaltungsaufwand ist für den Förderzeitraum lt. genehmigten Finanzierungsplan in den Jahren 2010 bis 2016 in gleichen Jahresbeträgen von der Marktgemeinde Andorf auf die betroffenen Gemeinden umzulegen. Die Umlegung dieser Beträge hat im Sinne des § 51 POG 2002 auf Grund einer jährlich zu ermittelnden Kopfquote zu erfolgen, die zusätzlich zu den Beiträgen für den laufenden Schulerhaltungsaufwand vorzuschreiben ist.

 

5.

Alle Parteien verzichten hiermit ausdrücklich darauf, die Vereinbarung aus welchen Gründen auch immer anzufechten. Sollten einzelne Punkte oder Teile der Vereinbarung nichtig, ungültig oder fehlend sein, berührt dies die Gültigkeit der Vereinbarung nicht. Es sind vielmehr die nichtigen, ungültigen oder fehlenden Punkte durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die den Intentionen der Parteien möglichst nahe kommen.

 

6.

Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen erstellt und wurde durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Andorf am 23.4.2010 durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau am ….. beschlossen.

 

 

Die Bürgermeisterin berichtet dazu, dass mit gleicher Post die Marktgemeinde Riedau von Andorf ein Schreiben erhalten hat, dass vier Einzelumschulungen nach Riedau genehmigt werden.

 

GV. Ruhmanseder stellt Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Vereinbarung zu genehmigen.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 8.) Nachwahl in Ausschüsse

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Das SPÖ-Ersatzmitglied DI Susanna Rumenjak hat  mit Wirkung 6.5.2010 auf ihr Mandat verzichtet.

Ein Nachwahl in Ausschüsse ist erforderlich.

 

Vor Beginn der Sitzung wurde folgender  Wahlvorschlag der SPÖ-Fraktion eingebracht:

Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ.GemO 1990 werden seitens der SPÖ-Fraktion folgende Mitglieder des Gemeinderates zur Wahl in den Kulturausschuss und Umweltausschuss vorgeschlagen:

Kulturausschuss: Mitglied Arthofer Franz jun.

Umweltausschuss: Ersatzmitglied Ortner Günter

 

Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag in Fraktionswahl abstimmen.

 

Beschluss: 8 JA-Stimmen (1 GR fehlt).

 

 

 

TOP. 9.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

Die Gemeinderatsmitglieder haben Einladungen für den Gemeindeausflug sowie für die Fronleichnamsprozession erhalten.

 

 

TOP. 10.) Allfälliges.

 

GV. Ruhmanseder bedankt sich bei Allen die beim Markt- und Maibaumfest mitgewirkt haben, im Speziellen bei der Feuerwehr für das Maibaumstellen.

 

GR. Daxl schlägt vor, dass vor dem Marktgemeindeamt ein Behindertenparkplatz geschaffen wird, dafür gehört ein Parkplatz „geopfert“.  

 

GV. Ortner berichtet, dass die Straßenbeleuchtung in der Unterführung Berg nicht funktioniert.

 

GV. Schabetsberger möchte, dass jetzt zu Beginn der Badesaison beim Verbindungsweg Hosner -  Buchinger ein Mistkübel aufgemacht wird. Er stellt die Frage, ob beim Gemeindewohnhaus Pomedt 3 im heurigen Jahr das Dach oder die  Fassade saniert werden.

Antwort der Bürgermeisterin:  Darüber müssen wir reden.

 

GV. Schabetsberger glaubt, wir sollten uns auch als Gemeinde an das geänderte Gesetz bezüglich Ausmalen einer Wohnung nach dem Verlassen der Wohnung halten. Bei normaler Abnützung hat der verlassende Mieter nicht auszumalen, sondern nur die grob verschmutzen Teile gehören geweißelt.

 

GR. Payrleitner regt an eine  Wandheizung im Pomedt 3 zu installieren, GR. Berghammer berichtet von  Infrarotplatten im Altbau.

 

GR. Schärfl stellt die Frage, wie lange noch das Kunstwerk von Paul Osterberger im Park bei der Gemeinde stehen bleibt.

Frau Bgm Scheuringer antwortet darauf, im vorigen Jahr hat sie der Künstler diesbezüglich gefragt. Sie hat ihm zugesagt, dass er es bis auf weiteres aufstellen darf, allerdings muss er das Objekt gut verankern, er trägt die volle Verantwortung. Sie glaubt, das Kunstwerk stört nicht.

 

 

 

 


 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 05.05.2010 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.00 Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                             Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

                                                                                              ………………………………………………………….

 

 

 

 

…………………………………………………………………….                      …………………………………………………………

Gemeinderat SPÖ          Schabetsberger                         Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE  Sperl