Übernahme eines Weges als Gemeindestraße

 

 

zum Gemeinderatsprotokoll 8. Juli 2010

 

Auszug aus dem Protokoll (Gemeinderat 27.5.2010, Bericht aus Bauausschuss 26.5.2010):

 

GR. Ernst Sperl: Übernahme des öffentliches Gutes im Bereich der Zufahrt Briglauer, Wilflingseder (Zellerstraße) nur, wenn auch ein Fußweg Richtung Lagerhaus ausgewiesen werden kann. Sonst soll es keine Zustimmung der Gemeinde geben (keine Übernahme).

 

 

Übersichtsplan:

 

 

 

Detailplan:

Die Gemeindegrenze zu Zell an der Pram ist rot eingezeichnet

Die bisherige Parzelle 707/1 ist hellblau umrandet.

Der Platz für einen künftigen Rad- und Fußweg ist gelb eingezeichnet

 

 

 

 

Im Verkehrskonzept 2025 der Gemeinde Riedau ist in diesem Bereich (etwas südlich davon) ein Rad- und Fußweg vorgesehen:

 

 

Da derzeit nicht abgeschätzt werden kann, wie die Bebauung des Grundstückes 642 (östlich vom Lagerhaus) erfolgen wird, soll die Gemeinde mit der Übernahme des Straßengrundstückes 707/1 das Recht bekommen, einen Geh- und Radweg zwischen den Grundstücken 707/7 und 707/5 zu errichten.

 

Ohne dieses Entgegenkommen der Anrainer sollte die Straße vorläufig nicht ins öffentliche Gut übernommen werden.

 

Der Weg soll aber erst dann gebaut werden, wenn die Weiterführung bis zum Lagerhaus sicher ist.

 

 

Änderungshistorie:

06.07.2010 Erstversion

 

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