Lfd.Nr. 16 Jahr 2011
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
03. November 2011.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Obernhumer Elisabeth
03. GV. Windhager Reinhard 16. GR. Schroll Andreas
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Schärfl Michael
05. GR. Payrleitner Gerhard 18. GR. Jebinger Erwin
06. GR. Trilsam Klaus 19. GR. Ing. Unterortner Johann
07. GR. Mayrhuber Andrea 20. GR. Heinzl Brigitte
08. GR. Berghammer Peter 21. GR. Desch Michael
09. GR. Ebner Brigitte 22. GR. Probst Daniel
10. GR. Mitter Klaus 23.
11. GV. Schabetsberger Franz 24.
12. GV. Ortner Günter 25.
13. GV. Arthofer Franz
14. GR. Eichinger Karin
Ersatzmitglieder:
GR. Dana Melis für GR. Monika Tallier
GR. Wagneder Renate für GV. Heinrich Ruhmanseder
GR. Witzeneder David für GR. Sperl Ernst
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Monika Tallier
GV. Heinrich Ruhmanseder
GR. Sperl Ernst
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO.
1990): AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.10.2011
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin der
heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und
die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht
schriftlich am unter
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.2011 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender Dringlichkeitsantrag
gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
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Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Ehrenbürger Karl Kümmerle ist am 25.10.2011 verstorben und aus diesem Grund ersucht die Bürgermeisterin um Abhaltung einer Schweigeminute.
Tagesordnung:
TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GR. Andreas Schroll um Berichterstattung:
GR. Schroll berichtet, die Sitzung des Prüfungsausschusses hat am 2.11.2011 mit folgender Tagesordnung stattgefunden:
1. Berechnung der Ertragsanteile, Auswirkung Veränderung d. Einwohnerzahl
2. Schuldenstände inkl. Leasing und Reinhalteverband
3. Stromanbieter – günstigerer Anbieter über BBG
4. Übersicht über alle Grundstücke der Gemeinde
5. Straßenbeleuchtung Riedau
6. Kreisverkehr Dorf – Stromkosten der künftigen Straßenbeleuchtung
7. Belegüberprüfung Juli bis September 2011
8. Allfälliges
Pkt. 7. wurde auf die nächste Sitzung verschoben.
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht. Die Bürgermeister sagt zu einzelnen Punkten Bemerkungen, so z.B. zur Straßenbeleuchtung-Abschaltungen. Sie verweist auf Beschwerden der Anrainer, wenn nur eine Lampe einen Tag nicht brennt. In der Stadt leuchten so viele Leuchtreklamen und Straßenbeleuchtungen und Riedau muss sich da nicht in die Knie zwingen lassen. Zu bedenken gibt der tödliche Unfall in Pomedt, damals wurde dann die Straßenbeleuchtung in Pomedt installiert. Die Bevölkerung will Sicherheit und die Straßenbeleuchtung können wir uns sicherlich noch leisten.
GR. Heinzl berichtet, dass sie die Ortschaft Berg nicht ohne Straßenbeleuchtung haben will.
GR. Ortner sagt, er versteht die Denkweise von GR. Sperl nicht, einerseits will er Fußgänger und Radfahrer, andererseits will er die Straßenbeleuchtung abschalten.
Die Bürgermeisterin will diesbezüglich ein abschließendes Mal mit GR. Sperl sprechen, dann will sie aber das Thema nicht mehr im Gemeinderat haben.
Zur Anregung von GR. Sperl, mehr Flächen als Blumenwiese zu belassen, dagegen hat sie nichts. Aber sie verweist auch auf kleine Flächen wie z.B. neben dem Friedhof, diese Fläche wurde asphaltiert, damit das Unkraut nicht mehr wächst.
GR. Schärfl berichtet bezüglich der Biosäcke und 3. Packung Säcke, ein paar Personen holen sich einen 3. Sack. Wir haben heuer bereits viel eingespart, weil wir immer nur 1 Packerl hergeben und nicht gleich das 2 Packerl dazu.
GR. Trilsam sagt, der Ausschuss wird dies nochmals beraten.
Zu den angeregten Turbinen in der Pram meint die Bürgermeister, warten wir die Renaturierung ab, wie hoch der Wasserstand künftig ist und erst dann kann daran gearbeitet werden.
Zur Nutzung der derzeit leerstehenden Räume im Gemeindeamt: der Gemeindevorstand hat sich damit zu befassen. Eventuell soll das Bauamt in den vorderen Raum, das Archiv auch aus dem Keller heraus und die Bibliothek könnte in die derzeitigen Räume des Bauamtes integriert werden. Es gibt derzeit viele Meinungen.
TOP. 2.) Grundsatzbeschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5.8. (Schwaben, Autzinger).
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Für eine Teilfläche des Grundstücks 594/1 KG. Vormarkt-Riedau, ist eine Änderung der Flächenwidmung von derzeit landwirtschaftlichem Grund in Wohngebiet beantragt.
Die betroffene Teilfläche mit einem Ausmaß von etwa 2.350 m2 befindet sich in südwestlicher Siedlungsrandlage des Ortsteils Schwaben. Die ggst. Fläche grenzt im Norden und Osten an bebautes Wohngebiet, im Westen grenzt landwirtschaftliches Grünland und im Süden eine den Holzingerbach begleitende Waldfläche an.
Etwa 80m entfernt im Nordwesten befindet sich ein ehemals landwirtschaftlich genutzter Baubestand im Grünland. Der östliche Teil des betroffenen Grundstückes wird durch eine 30 kV-Freileitung der Energie AG überspannt, an die beiderseits eine 6m breite Schutzzone anschließt. Zur südlich angrenzenden Waldfläche entlang des Holzingerbaches ist, analog zur bereits gewidmeten Schutzzone im östlichen Anschluss, eine ca 15m breite Schutzzone vorgesehen. Innerhalb dieser Schutzzone ist definitionsgemäß jede bauliche Nutzung ausgeschlossen. Damit verbleibt eine uneingeschränkt bebaubare Fläche von etwa 1000 m2.
Die Erschließung der betroffenen Fläche erfolgt von der Gemeindestraße im Norden in Form einer 4m breiten und etwa 30m langen Zufahrt, die überwiegend dem Grundstück 594/1 zugeordnet ist. Im nördlichen Abschnitt ist davon auch das Grundstück 594/3 betroffen. Diese Stichstraße ist privat zu errichten. Kanal und Ortswasserleitung befinden sich in der Gemeindestraße im Norden. Die betroffene Fläche liegt in einem Abstand von etwa 600m zur Bahn- und Bushaltestelle.
Das ggst. Planungsgebiet liegt auf einer leicht nach Süden zum Holzingerbach geneigten Fläche und ist gegenwärtig als Wiesenfläche genutzt. Zweiseitig ist die Fläche eingefasst durch 1-2-geschossige Wohngebäude. Im Süden stellt der Bachlauf mit dem 15-20m hohen Bachufergehölz die natürliche Siedlungsgrenze dar. Die vorliegende Baulandabrundung ist im Landschaftsbild gut integrierbar. Der Nahbereich zum Bach samt Bewuchs wird durch die Schutzzone freigehalten.
Bewertung der Umwidmung, Übereinstimmung mit dem ÖEK:
Die ggst. Fläche ist im Funktionsplan „Siedlung“ des ÖEK der Marktgemeinde Riedau der Kategorie „rückzuwidmende Gebiete“ zugeordnet. Das stellte die Handlungsanweisung im ÖEK Nr. 1 für die Erstellung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 dar. Auf Wunsch des Grundeigentümers wurde im Jahr 1997 die betroffene Fläche von Wohngebiet (im FlWPL 3) in Gründland rückgewidmet.
Die angrenzenden Flächen sind in der Funktion „Siedlung mit reiner Wohnnutzung“ erfasst.
Im Funktionsplan zum ÖEK ist festgehalten, dass die Flächenabgrenzungen aufgrund des Maßstabes generalisiert sind und Einzelflächen unter ca 0,3 ha nicht dargestellt sind. Außerdem ist in der Legende zum Siedlungskonzept angeführt, dass „mögliche Abrundungen und geringfügige Erweiterungen im Anschluss an derzeit bebautes Gebiet nicht dargestellt, aber im Sinne des Entwicklungskonzeptes möglich sind“.
Die betroffene Fläche ist aufgrund der Lage und Größe eindeutig als Abrundung zu bezeichnen, weshalb auch eine Übereinstimmung der geplanten Änderung mit den Zielsetzungen im ÖEK festgestellt werden kann. Das öffentliche Interesse an der Widmungsänderung ist in der besseren Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur zu sehen bzw. in der Schaffung von Bauland ohne zusätzliche Erschließungskosten für die Gemeinde.
Aus ortsplanerischer Sicht kann daher dem Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Widmungsänderung empfohlen werden.
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Verfasser(in): Marktgemeindeamt Riedau, Bauabteilung
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GV. Ortner spricht sich für die Umwidmung aus und stellt den Antrag auf Genehmigung der Abänderung des Flächenwidmungsplanes.
Frau Bürgermeister Scheuringer berichtet bezüglich der Einhebung eines Infrastrukturbeitrag, dass in der Gemeinderatssitzung im September 2011beschlossen wurde, dass künftig ein individueller IFB eingehoben wird. Wenn Frau Autzinger Birgit baut, dann fallen bei der Gemeinde derzeit nur minimal Kosten an. Die Gemeinde darf sich nicht bereichern mit den IFB. Beim nächsten Beschluss soll der IFB festgelegt werden.
GV. Schabetsberger sagt, wenn wir die Kosten kennen, dann können wir darüber sprechen. Wir dürfen uns nicht bereichern. Wenn Frau Autzinger selbst baut und wir haben keine Kosten, können wir nichts verlangen. Haben wir z.B. Ausgaben in Höhe von EUR 1.000,--, könnten wir € 300,-- vorschreiben, das ist vertretbar.
Bgmin Scheuringer antwortet, wir müssen glaubwürdig bleiben und auch hier etwas verlangen, schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gemeindebürger.
Es folgt eine Diskussion über die Höhe des Infrastrukturbeitrages.
GR. Witzeneder stellt die Frage, was mit den verbleibenden 40 m2 öffentliches Gut passiert. Kann Frau Autzinger verlangen, dass die Wasserversorgung zum Grundstück gebaut wird? Kann man das Grundstück an sie verkaufen?
Die Vorsitzende sagt, es wurde mit Fr. Autzinger gesprochen, dass das Bebauen vielleicht nicht so leicht ist aufgrund der Tiefe des Kanal usw. Abschließend lässt sie über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GV. Schabetsberger um den Bericht.
GV. Schabetsberger berichtet, die Sitzung des Wohnungsausschusses am Dienstag, 25.10.2011 mit folgender Tagesordnung stattgefunden:
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 4.) Vergabe von Wohnungen in den ISG-Wohnblöcken, einer Wohnung im Betreubaren Wohnen sowie einer Wohnung im Lawog-Wohnblock.
Die Bürgermeisterin erteilt an GV. Schabetsberger das Wort.
GV. Schabetsberger stellt Antrag auf Genehmigung lt. Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses und zwar:
Wohnungstausch: im ISG-Wohnblock Wohnung Nr. 3 in Wohnung Nr. 4:
A***
ISG-Wohnblock Zellerstraße 41 – Wohnung Nr. 6:
kein Ansuchen vorhanden (nächste Sitzung)
ISG-Wohnblock Betreubares Wohnen – Wohnung Nr. 2:
Ehegatten H******** Josef und Christine, Taiskirchen
LAWOG-Wohnung – Wohnung Nr. 4:
Ehegatten W********* Josef und Veronika (Wohnungstausch)
durch diesen Wohnungstausch: W****** Manuel bekommt die Wohnung Nr. 2 in diesem Block; Wohnung Nr. 1 wird dadurch frei (nächste Sitzung)
ISG-Wohnblock Pittnerstr. 25 – Wohnung Nr. 2:
U**** Kristin
ISG-Wohnblock Pittnerstr. 25 – Wohnung Nr. 3:
kein Ansuchen vorhanden (nächste Sitzung)
Die Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Nachdem GV. Ruhmanseder entschuldigt ist, ersucht sie Vizebgm. Kopfberger um den Bericht:
Vizebgm. Kopfberger berichtet, dass die Sitzung des Kulturausschusses am 26.9.2011 mit folgender Tagesordnung stattgefunden hat:
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 6.) Nachwahl in den Prüfungsausschuss.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Herr Raphael Kolic verzichtet ab 2.10.2011 auf sein Ersatzgemeinderatsmandat aufgrund eines Wohnungswechsels nach Wien. Er studiert nun in Wien. Sie bringt den Wahlvorschlag der GRÜNEN-Fraktion zur Kenntnis:
Wahlvorschlag der GRÜNEN vom 31.10.2011:
neues Mitglied: David Witzeneder
Ersatzmitglied: Ernst Sperl
Es ist eine reine Fraktionswahl. Sie lässt über den eingebrachten Wahlvorschlag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 1 JA-Stimme
TOP. 7.) Bericht der Bürgermeisterin.
Der Todesfall des Ehrenbürgers Dir. Karl Kümmerle am 25.10.2011 wurde bereits berichtet.
Herr KommRat Ing. Haslauer wird im Rahmen der Eröffnungsausstellung am 12.11. geehrt, am 13.1.2012 wird Herr Konsulent Kraft geehrt. Dazu sind dann alle Gemeinderatsmitglieder eingeladen.
Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde angedacht, die Verbindungsstraße Pomedt B137 zu sperren. Es wurde Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft aufgenommen, eine jederzeitige Sperre ist lt. Auskunft der Bezirkshauptmannschaft möglich. Die Bürgermeisterin glaubt aber, dass der Grossteil der Pomedter Bevölkerung will, dass die Straße offen bleibt. Sie möchte das Verbindungsstück offen lassen.
GR. Obernhumer sagt, eine Schließung ist nicht gut.
GV. Schabetsberger betont, es war keine Idee der SPÖ, sondern er hat gesagt, wir müssen uns etwas überlegen, bevor dort etwas passiert. Und vorher muss man nachfragen ob man darf. Aussagen wie, es wurde bereits beschlossen, das stimmt nicht. Es wurde nur darüber geredet, diese Verbindungsstraße zuzumachen.
Die Bürgermeisterin antwortet, es wurde nicht gesagt, dass es beschlossen ist. Es ist angedacht worden von eurer Seite, wir haben es aufgenommen. Die Idee ist auf den Tisch gekommen und über das wurde geredet und aufgrund dessen erfolgte die Anfrage durch Amtsleiterin Gehmaier bei der Bezirkshauptmannschaft. Pomedter haben davon erfahren und es gab eine Unterschriftenaktion. Vielleicht wollen fünf Pomedter, dass gesperrt wird, aber alle anderen wollen, dass die Straße offen bleiben. Lassen wir alles wie es ist.
In einer weiteren Diskussion wird über die dortige Verkehrssituation besprochen.
Die Weihnachtsfeier des Gemeinderates findet am 9.12. im Gasthaus Autzinger statt.
TOP. 8.) Allfälliges.
GR. Eichinger macht den Vorschlag, zur Weihnachtsfeier auch Ersatzgemeinderäte einzuladen, die zwei- oder mehrmals bei Sitzungen anwesend waren.
GV. Schabetsberger möchte, dass künftig die Gemeindenachricht pünktlich zum 1. des Monats ausgeschickt wird. Die Bevölkerung wartet auf die Informationen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die
während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte
Sitzung vom 23.09.2011 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzungen 21.00 Uhr.
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(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am ……………………………..
Die Vorsitzende (ÖVP):
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Bgmin Berta Scheuringer Gemeinderat SPÖ Franz Schabetsberger
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Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder Heinrich Gemeinderat Grüne Witzeneder David