Lfd.Nr. 16 Jahr 2011

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am

03. November 2011.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Obernhumer Elisabeth

03. GV. Windhager Reinhard                                       16. GR. Schroll Andreas

04. GR. Kraft Wolfgang                                               17. GR. Schärfl Michael

05. GR. Payrleitner Gerhard                                        18. GR. Jebinger Erwin

06. GR. Trilsam Klaus                                                 19. GR. Ing. Unterortner Johann

07. GR. Mayrhuber Andrea                                          20. GR. Heinzl Brigitte

08. GR. Berghammer Peter                                         21. GR. Desch Michael

09. GR. Ebner Brigitte                                                 22. GR. Probst Daniel

10. GR. Mitter Klaus                                                    23.

11. GV. Schabetsberger Franz                                     24.

12. GV. Ortner Günter                                                 25.

13. GV. Arthofer Franz                                               

14. GR. Eichinger Karin                                              

 

Ersatzmitglieder:

GR. Dana Melis                                      für GR. Monika Tallier

GR. Wagneder Renate                           für GV. Heinrich Ruhmanseder

GR. Witzeneder David                           für GR. Sperl Ernst

 

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Monika Tallier                    

GV. Heinrich Ruhmanseder

GR. Sperl Ernst

 

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.10.2011

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am          unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.2011 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

    ---

 

 

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Ehrenbürger Karl Kümmerle ist am 25.10.2011 verstorben und aus diesem Grund ersucht die Bürgermeisterin um Abhaltung einer Schweigeminute.

 

 

Tagesordnung:

 

 

 

 

 

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Grundsatzbeschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5.8. (Schwaben, Autzinger).
  3. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  4. Vergabe von Wohnungen in den ISG-Wohnblöcken, einer Wohnung im Betreubaren Wohnen sowie einer Wohnung im Lawog-Wohnblock.
  5. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  6. Nachwahl in den Prüfungsausschuss.
  7. Bericht der Bürgermeisterin.
  8. Allfälliges.

 

TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GR. Andreas Schroll um Berichterstattung:

 

GR. Schroll berichtet, die Sitzung des Prüfungsausschusses hat am 2.11.2011 mit folgender Tagesordnung stattgefunden:

 

1.       Berechnung der Ertragsanteile, Auswirkung Veränderung d. Einwohnerzahl

2.       Schuldenstände inkl. Leasing und Reinhalteverband

3.       Stromanbieter – günstigerer Anbieter über BBG

4.       Übersicht über alle Grundstücke der Gemeinde

5.       Straßenbeleuchtung Riedau

6.       Kreisverkehr Dorf – Stromkosten der künftigen Straßenbeleuchtung

7.       Belegüberprüfung Juli bis September 2011

8.       Allfälliges

 Pkt. 7. wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht. Die Bürgermeister sagt zu einzelnen Punkten Bemerkungen, so z.B. zur Straßenbeleuchtung-Abschaltungen. Sie verweist auf Beschwerden der Anrainer, wenn nur eine Lampe einen Tag nicht brennt. In der Stadt leuchten so viele Leuchtreklamen und Straßenbeleuchtungen und Riedau muss sich da nicht in die Knie zwingen lassen. Zu bedenken gibt der tödliche Unfall in Pomedt, damals wurde dann die Straßenbeleuchtung in Pomedt installiert. Die Bevölkerung will Sicherheit und die Straßenbeleuchtung können wir uns sicherlich noch leisten.

 

GR. Heinzl berichtet, dass sie die Ortschaft Berg nicht ohne Straßenbeleuchtung haben will.

GR. Ortner sagt, er versteht die Denkweise von GR. Sperl nicht, einerseits will er Fußgänger und Radfahrer, andererseits will er die Straßenbeleuchtung abschalten.

 

Die Bürgermeisterin will diesbezüglich ein abschließendes Mal mit GR. Sperl sprechen, dann will sie aber das Thema nicht mehr im Gemeinderat haben.

Zur Anregung von GR. Sperl, mehr Flächen als Blumenwiese zu belassen, dagegen hat sie nichts. Aber sie verweist auch auf kleine Flächen wie z.B. neben dem Friedhof, diese Fläche wurde asphaltiert, damit das Unkraut nicht mehr wächst.

 

GR. Schärfl berichtet bezüglich der Biosäcke und 3. Packung Säcke, ein paar Personen holen sich einen 3. Sack. Wir haben heuer bereits viel eingespart, weil wir immer nur 1 Packerl hergeben und nicht gleich das 2 Packerl dazu.

 

GR. Trilsam sagt, der Ausschuss wird dies nochmals beraten.

 

Zu den angeregten Turbinen in der Pram meint die Bürgermeister, warten wir die Renaturierung ab, wie hoch der Wasserstand künftig ist und erst dann kann daran gearbeitet werden.

Zur Nutzung der derzeit leerstehenden Räume im Gemeindeamt: der Gemeindevorstand hat sich damit zu befassen. Eventuell soll das  Bauamt in den vorderen Raum, das Archiv auch aus dem Keller heraus und die Bibliothek könnte in die derzeitigen Räume des Bauamtes integriert werden. Es gibt derzeit viele Meinungen.

 

 

 

 

 

TOP. 2.) Grundsatzbeschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5.8. (Schwaben, Autzinger).

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Für eine Teilfläche des Grundstücks 594/1 KG. Vormarkt-Riedau, ist eine Änderung der Flächenwidmung von derzeit landwirtschaftlichem Grund in Wohngebiet beantragt.

Die betroffene Teilfläche mit einem Ausmaß von etwa 2.350 m2 befindet sich in südwestlicher Siedlungsrandlage des Ortsteils Schwaben. Die ggst. Fläche grenzt im Norden und Osten an bebautes Wohngebiet, im Westen grenzt landwirtschaftliches Grünland und im Süden eine den Holzingerbach begleitende Waldfläche an.

Etwa 80m entfernt im Nordwesten befindet sich ein ehemals landwirtschaftlich genutzter Baubestand im Grünland. Der östliche Teil des betroffenen Grundstückes wird durch eine 30 kV-Freileitung der Energie AG überspannt, an die beiderseits eine 6m breite Schutzzone anschließt. Zur südlich angrenzenden Waldfläche entlang des Holzingerbaches ist, analog zur bereits gewidmeten Schutzzone im östlichen Anschluss, eine ca 15m breite Schutzzone vorgesehen. Innerhalb dieser Schutzzone ist definitionsgemäß jede bauliche Nutzung ausgeschlossen. Damit verbleibt eine uneingeschränkt bebaubare Fläche von etwa 1000 m2.

 

Die Erschließung der betroffenen Fläche erfolgt von der Gemeindestraße im Norden in Form einer 4m breiten und etwa 30m langen Zufahrt, die überwiegend dem Grundstück 594/1 zugeordnet ist. Im nördlichen Abschnitt ist davon auch das Grundstück 594/3 betroffen. Diese Stichstraße ist privat zu errichten. Kanal und Ortswasserleitung befinden sich in der Gemeindestraße im Norden. Die betroffene Fläche liegt in einem Abstand von etwa 600m zur Bahn- und Bushaltestelle.

 

Das ggst. Planungsgebiet liegt auf einer leicht nach Süden zum Holzingerbach geneigten Fläche und ist gegenwärtig als Wiesenfläche genutzt. Zweiseitig ist die Fläche eingefasst durch 1-2-geschossige Wohngebäude. Im Süden stellt der Bachlauf mit dem 15-20m hohen Bachufergehölz die natürliche Siedlungsgrenze dar. Die vorliegende Baulandabrundung ist im Landschaftsbild gut integrierbar. Der Nahbereich zum Bach samt Bewuchs wird durch die Schutzzone freigehalten.

 

Bewertung der Umwidmung, Übereinstimmung mit dem ÖEK:

Die ggst. Fläche ist im Funktionsplan „Siedlung“ des ÖEK der Marktgemeinde Riedau der Kategorie „rückzuwidmende Gebiete“ zugeordnet. Das stellte die Handlungsanweisung im ÖEK Nr. 1 für die Erstellung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4 dar. Auf Wunsch des Grundeigentümers wurde im Jahr 1997 die betroffene Fläche von Wohngebiet (im FlWPL 3) in Gründland rückgewidmet.

Die angrenzenden Flächen sind in der Funktion „Siedlung mit reiner Wohnnutzung“ erfasst.

Im Funktionsplan zum ÖEK ist festgehalten, dass die Flächenabgrenzungen aufgrund des Maßstabes generalisiert sind und Einzelflächen unter ca 0,3 ha nicht dargestellt sind. Außerdem ist in der Legende zum Siedlungskonzept angeführt, dass „mögliche Abrundungen und geringfügige Erweiterungen im Anschluss an derzeit bebautes Gebiet nicht dargestellt, aber im Sinne des Entwicklungskonzeptes möglich sind“.

Die betroffene Fläche ist aufgrund der Lage und Größe eindeutig als Abrundung zu bezeichnen, weshalb auch eine Übereinstimmung der geplanten Änderung mit den Zielsetzungen im ÖEK festgestellt werden kann. Das öffentliche Interesse an der Widmungsänderung ist in der besseren Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur zu sehen bzw. in der Schaffung von Bauland ohne zusätzliche Erschließungskosten für die Gemeinde.

Aus ortsplanerischer Sicht kann daher dem Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Widmungsänderung empfohlen werden.

 

 

Erhebungsblatt zur Verständigung des Amtes der Oö. Landesregierung

für Änderungen des Flächenwidmungsplanes

(Flächenwidmungsteil und/oder örtliches Entwicklungskonzept)

 

  

Ausfüllhinweis:

·           Teil A ist bei allen Anträgen vollständig auszufüllen.

·           Teil B ist dazu ergänzend bei nachstehenden Planungsvorhaben auszufüllen:

·      Gebiete für Geschäftsbauten  § 23 Abs. 3 Oö. ROG 1994

·       SEVESO II-Betriebe § 23 Abs. 4 Z. 3 Oö. ROG 1994

·       Verwendung land- und forstwirtschaftlicher Gebäude § 30 Abs. 8 Oö. ROG 1994

·       Ersatzbauten im Grünland § 30 Abs. 8a Oö. ROG 1994

 

 

Teil A: Allgemeine Angaben zum Planungsvorhaben                                                        

 

Stadt/Markt/Gemeinde: Riedau

Flächenwidmungsteil Nr.: 5/2006

Änderung Nr.: 8

Örtliches Entwicklungskonzept Nr.: 1/1997

Änderung Nr.: keine Änderung notwendig

 

Grundstückseigentümer(in): Autzinger Birgit, 4752 Riedau, Marktpltaz 87

 

Stichwortartige Bezeichnung des Planungsvorhabens: Abänderung auf Wohngebiet

 

Grundst. Nr.: 594/1

KG.: Vormarkt Riedau

 

1.

Begründung

1.1

Begründung des Planungsvorhabens:

(vgl. § 36 Oö. ROG1994: maßgebliche Rechtslage, Gemeinwohl, öffentliche Interessen, Planungsziele der Gemeinde, Interessen Dritter)

Abrundung des bestehenden Wohngebiets; war bereits einmal als Wohngebiet gewidmet und wurde bei der letzten Abänderung Rückgewidmet. Jetzt möchte die neue Besitzerin des Grundstückes ein Wohnhaus auf dieser Parzelle errichten.

 

1.2

 

Nachweis der Übereinstimmung mit den Zielen und Festlegungen des örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) auf Grundlage eines

·         beigefügten Funktionsplanes (Ausschnitt)

·         ggf. Auszug aus dem Textteil des ÖEK

Stellungnahme des Planverfassers DI Gerhard Altmann

 

 


2.

Planungsabsicht und Rahmenbedingungen

2.1

Planungsdaten

Grundst. Nr

(ggf.Teilfl.)

Ausmaß

derzeitige

Nutzung

Widmung / Funktion

Anmerkung

Rechtsstand

Planung

594/1

2337

landwirt.

Grünlad

Bauland

ÖEK vorges.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

2.2

Derzeitige Widmung / Funktion und Nutzung der Nachbargrundstücke:

landwirtschaftliche Nutzung

2.3

Natürliche Voraussetzungen (Baulandeignung z.B. Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand,.......) § 21 Abs. 1 Oö. ROG 1994:

Baulandeigenschaft gegeben

2.4

Festgelegte Nutzungsbeschränkungen: (z.B. Gefahrenzonen, Schutzzonen, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiete inkl. Europaschutzgebiete,......)

Erweiterung der bestehenden Schutzzone

 

Lage im Hochwasserabflussgebiet

30-jährlich

100-jährlich

nein

nicht im Hochwasserabflussbereich

2.5

Baulandreserven der beantragten Baulandkategorie (m², ggf. Anzahl der Bauplätze)

lt. Flächenbilanz DI Gerhard Altmann

 

2.6

Begründung des zusätzlichen Baulandbedarfes (§ 21 Abs. 1 Oö. ROG 1994):

Abrundung des bestehenden Siedlungsgebietes

 

2.7

Fachliche Beurteilung durch Planverfasser(in) bzw. Beilage

lt. Beilage DI Gerhard Altmann

 

 

3.

Infrastruktur

3.1

Verkehrsmäßige Erschließung (namentliche Bezeichnung, Straßenkategorie, ...)

Ortschaftsstraße Schwaben

 

3.2

Art der Abwasserbeseitigung:

a)

Kanalanschluss vorhanden

ja

nein

Entfernung zum bestehenden Kanal

10 m

b)

Wenn kein Kanalanschluss vorhanden:

Angaben über die beabsichtigte Art der Abwasserbeseitigung

Aufschließung Kanal/Wasser möglich

c)

Festlegung des Abwasserentsorgungskonzeptes:

keine

3.3

Art der Wasserversorgung:

Ortswasserleitung

3.4

Entfernung zur Volksschule (des Schulsprengels)

1600 m

3.5

Entfernung zum nächsten Geschäft für den täglichen Bedarf

1600 m

3.6

Entfernung zur nächsten Haltestelle eines öffentl. Verkehrsmittels

500 m


4.

Umweltsituation

4.1

Bekannte oder zu erwartende Immissionsbelastungen (Lärm, Luft, Erschütterungen etc.) aus dem Umgebungsbereich auf das Planungsvorhaben:

keine

 

4.2

bzw. umgekehrt vom Planungsvorhaben auf den Umgebungsbereich:

keine

 

4.3

Befindet sich ein Seveso II - Betrieb innerhalb von 1 km Entfernung (Luftlinie):

Wenn ja, in welcher Entfernung:

nein

5.

Strategische Umweltprüfung – SUP

Beurteilung der SUP-Relevanz des Planungsvorhabens

5.1

Soll durch das Planungsvorhaben die Grundlage für ein Projekt geschaffen werden, das gem. Anhang 1 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt?

(vgl. § 33 Abs. 7 Z. 1 Oö. ROG 1994)

ja

 

nein

 

5.2

a) Liegt das Planungsvorhaben in einem Europaschutzgebiet ?

(vgl. § 33 Abs. 7 Z. 2 Oö. ROG 1994 in Verbindung mit § 1 der Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne)

Name des Gebietes .......................................................................................

ja*

 

nein

 

b) Liegt das Planungsvorhaben ganz oder teilweise innerhalb einer Entfernung von 200 m zu einem Europaschutzgebiet ?

(vgl. § 33 Abs. 7 Z. 2 Oö. ROG 1994 in Verbindung mit § 1 der Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne)

nein

ja    

Name des Gebietes      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind die Ausnahmevoraussetzungen entsprechend § 1 Abs. 2 Z. 2 der Umweltprüfungsverordnung für Flächenwidmungspläne unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 Z. 3 anzuwenden?

ja

 

nein*

 

5.3

a) Soll durch das Planungsvorhaben ein Industriegebiet oder ein Sondergebiet des Baulandes - Seveso II gewidmet werden?

 

ja

 

nein

 

b) Soll durch das Planungsvorhaben ein rechtswirksam gewidmetes Industriegebiet erweitert werden?

 

·         um mehr als 20 % der bisherigen Fläche

 

 

ja

 

 

 

nein

 

·         um mehr als 5000 m²  

 

ja

 

nein

 

Erläuterungen

 

     ja          Eine Umweltprüfung  ist erforderlich und  entsprechend den Verfahrensbestimmungen nach

                  § 33 Oö. ROG 1994 durchzuführen.

 

     ja*         Eine Umweltprüfung ist erforderlich, wenn im Rahmen der (naturschutzfachlichen)  

     nein*     Verträglichkeitsprüfung gem. § 33 Abs. 5 Z. 1 Oö. ROG 1994 eine erhebliche Beeinträchtigung des

                  Europaschutzgebietes festgestellt wurde.

                  Das Ergebnis dieser Prüfung wird im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens

                  nach § 33 Abs. 2 Oö. ROG 1994 bekannt gegeben.

 

Beilagen Teil A:

1.

Auszug FW bzw. ÖEK mit Abgrenzung des Planungsgebietes (6-fach)

ggf. Differenzenplan (Kennzeichnung der einzelnen Planungsvorhaben im Vergleich zum Rechtsstand bei grundlegenden Überprüfungen, 6-fach)

2.

Ausschnitt Mappenblatt (6-fach) falls in FW bzw. ÖEK nicht eindeutig darstellbar

3.

ggf .sonstige Unterlagen (Übersichtsplan, Lageplan, Fotodokumentation, ... etc.)

4.

Stellungnahme des Planverfassers

5.

Auszug Sitzungsprotokoll über Grundsatzbeschluss

6.

Flächenbilanz (aktueller Stand)

7.

ggf. Nachweis der Übereinstimmung mit dem ÖEK

 

 

 

 

Teil B: Ergänzende Angaben für nachstehende besondere Planungsvorhaben

 

 

1.

Gebiete für Geschäftsbauten  § 23 Abs. 3 Oö. ROG 1994

 

Pos.Nr.

Grundst. Nr.

Ausmaß m²

Gesamtverkaufsfläche

Anmerkungen

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

1.1

ggf. Beschränkung oder Ausschluss des Warenangebotes:      

1.2

ggf. Verordnung (Raumordnungsprogramm gem. § 24 Abs. 2 Oö. ROG 1994 als Beilage      

1.3

sonstige Anmerkungen      

 

 

 

2.

Seveso II-Betriebe  § 23 Abs. 4 Z. 3 Oö. ROG 1994

2.1

Projektbeschreibung (Art und Menge der Seveso II-relevanten Stoffe, Gefährdungspotential, Plan der Anlage, Gutachten, ...............)

2.2

Nachbarschafts-Situation (Tabellarische Aufstellung und Plan)

2.3

Angabe des ermittelten angemessenen Abstandes (siehe § 2 Abs. 3 Oö. ROG 1994)

     

2.4

sonstige Anmerkungen      

 

 

 

3.

Verwendung land- und forstwirtschaftl. Gebäude  § 30 Abs. 8 Oö. ROG 1994

3.1

Anzahl der Wohneinheiten      

bestehend:     

zusätzlich geplant:     

3.2

Art der zulässigen (betrieblichen) Verwendung      

3.3

sonstige Anmerkungen      

 

 

 

4.

Ersatzbauten im Grünland  § 30 Abs. 8a Oö. ROG 1994

4.1

Nachweis, dass das Gebäude für Wohnzwecke bestimmt ist, aber nicht mehr dem zeitgemäßen Wohnbedürfnis (Kleingebäude) entspricht

4.2

Angaben über die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum ausschließlich für den Bedarf des Eigentümers      

4.3

Nachweis, dass die Wohnbedürfnisse nicht durch Zu- und Umbauten gem. § 30 Abs. 6 Z. 4 Oö. ROG 1994 gedeckt werden können.      

4.4

Nachweis, dass das Gebäude während eines Zeitraumes von  mind. 5 Jahren vor der Anregung auf Sonderausweisung durchgehend bewohnt war.      

4.5

Nachweis der Verkehrsanbindung      

4.6

Fotodokumentation      

4.7

Sonstige Anmerkungen      

 

 

 

Datum: 03.11.2011

 

Verfasser(in): Marktgemeindeamt Riedau, Bauabteilung

 

Unterschrift:      

 

 

GV. Ortner spricht sich für die  Umwidmung aus und stellt den Antrag auf Genehmigung der Abänderung des Flächenwidmungsplanes.

 

Frau Bürgermeister Scheuringer berichtet bezüglich der Einhebung eines Infrastrukturbeitrag, dass  in der Gemeinderatssitzung im September 2011beschlossen wurde, dass künftig ein  individueller IFB eingehoben wird. Wenn Frau Autzinger Birgit baut, dann fallen bei der Gemeinde derzeit nur minimal Kosten an. Die Gemeinde darf sich nicht bereichern mit den IFB. Beim nächsten Beschluss soll der IFB festgelegt werden.

 

GV. Schabetsberger sagt,  wenn wir die Kosten kennen, dann können wir darüber sprechen. Wir dürfen uns nicht bereichern. Wenn Frau Autzinger selbst baut und wir haben keine Kosten, können wir nichts verlangen. Haben wir z.B. Ausgaben in Höhe von  EUR 1.000,--, könnten wir € 300,-- vorschreiben, das ist vertretbar.

 

Bgmin Scheuringer antwortet, wir müssen glaubwürdig bleiben und auch hier etwas verlangen, schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Gemeindebürger.

 

Es folgt eine Diskussion über die Höhe des Infrastrukturbeitrages.

 

GR. Witzeneder stellt die Frage, was mit den verbleibenden 40 m2 öffentliches Gut passiert. Kann Frau  Autzinger verlangen, dass die Wasserversorgung zum Grundstück gebaut wird? Kann man das Grundstück an sie verkaufen?

 

Die Vorsitzende sagt, es wurde mit Fr. Autzinger gesprochen, dass das Bebauen vielleicht nicht so leicht ist aufgrund der Tiefe des Kanal usw. Abschließend lässt sie über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 3.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GV. Schabetsberger um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger berichtet, die Sitzung des Wohnungsausschusses am Dienstag, 25.10.2011 mit folgender Tagesordnung stattgefunden:

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über einen Wohnungstausch im ISG-Wohnblock, 4752 Riedau, Pittnerstraße 25.  A*****, Wohnung Nr. 3 zieht in die Wohnung Nr. 4, mit einem Nutzflächenausmaß von 98,39 m² . Genehmigt in der Fraktionsführerbesprechung am 19.09.2011.

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 6 im 1. Stock, (2 Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 99,01 m² .

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im BETREUBAREN WOHNEN im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Marktplatz 84-85, Wohnung Nr. 2 im Untergeschoß; Nutzflächenausmaß 56,44 m²

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45,        Wohnung Nr. 4 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Ausmaß 63,01 m²

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 2 im Erdgeschoß, (kein Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 64,76 m²

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 82,74 m²

 

  1. Allfälliges.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 4.)  Vergabe von Wohnungen in den ISG-Wohnblöcken, einer Wohnung im Betreubaren Wohnen sowie einer Wohnung im Lawog-Wohnblock.

 

Die Bürgermeisterin erteilt an GV. Schabetsberger das Wort.

 

GV. Schabetsberger stellt Antrag auf Genehmigung lt. Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses und zwar:

 

Wohnungstausch: im ISG-Wohnblock Wohnung Nr. 3 in Wohnung Nr. 4:  

            A***

 

ISG-Wohnblock Zellerstraße 41 – Wohnung Nr. 6:

            kein Ansuchen vorhanden (nächste Sitzung)

 

ISG-Wohnblock Betreubares Wohnen – Wohnung Nr. 2:  

Ehegatten H******** Josef und Christine, Taiskirchen

 

LAWOG-Wohnung – Wohnung Nr. 4:

            Ehegatten W********* Josef und Veronika (Wohnungstausch)

durch diesen Wohnungstausch: W****** Manuel bekommt die Wohnung Nr. 2 in diesem Block; Wohnung Nr. 1 wird dadurch frei (nächste Sitzung)

 

ISG-Wohnblock Pittnerstr. 25 – Wohnung Nr. 2:

            U**** Kristin

 

ISG-Wohnblock Pittnerstr. 25 – Wohnung Nr. 3:

            kein Ansuchen vorhanden (nächste Sitzung)

 

Die Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.  

 

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Nachdem GV. Ruhmanseder entschuldigt ist, ersucht sie Vizebgm. Kopfberger um den Bericht:

 

Vizebgm. Kopfberger berichtet, dass die Sitzung des Kulturausschusses am 26.9.2011 mit folgender Tagesordnung stattgefunden hat:

 

  1. Nachbesprechung Marktfest 2011
  2. Vorschau Nikolausauffahrt 2011
  3. Ideenbörse 500-Jahrfeier
  4. Hallengebührenordnung Pramtalsaal
  5. Allfälliges

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

 

TOP. 6.) Nachwahl in den Prüfungsausschuss.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Herr Raphael Kolic verzichtet ab 2.10.2011 auf sein Ersatzgemeinderatsmandat aufgrund eines Wohnungswechsels nach Wien. Er studiert nun in Wien. Sie bringt den Wahlvorschlag der GRÜNEN-Fraktion zur Kenntnis:

 

Wahlvorschlag der GRÜNEN  vom 31.10.2011:

neues Mitglied: David Witzeneder

Ersatzmitglied: Ernst Sperl

 

Es ist eine reine Fraktionswahl. Sie lässt über den eingebrachten Wahlvorschlag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 1 JA-Stimme

 

 

 

TOP. 7.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

Der Todesfall des Ehrenbürgers Dir. Karl Kümmerle am 25.10.2011 wurde bereits berichtet.

Herr KommRat Ing. Haslauer wird im Rahmen der Eröffnungsausstellung am 12.11. geehrt, am 13.1.2012 wird Herr Konsulent Kraft geehrt. Dazu sind dann alle Gemeinderatsmitglieder eingeladen.

 

Bei der letzten Gemeinderatssitzung wurde angedacht, die Verbindungsstraße Pomedt B137 zu sperren. Es wurde Kontakt mit der Bezirkshauptmannschaft  aufgenommen, eine jederzeitige Sperre ist lt. Auskunft der Bezirkshauptmannschaft möglich. Die Bürgermeisterin glaubt aber, dass der Grossteil der Pomedter Bevölkerung will, dass die Straße offen bleibt. Sie möchte das Verbindungsstück offen lassen.

 

GR. Obernhumer sagt, eine Schließung ist nicht gut.

 

GV. Schabetsberger betont, es war keine Idee der SPÖ, sondern er hat gesagt, wir müssen uns etwas überlegen,  bevor dort etwas passiert. Und vorher muss man nachfragen ob man darf. Aussagen wie, es wurde bereits beschlossen, das stimmt nicht. Es wurde nur darüber geredet, diese Verbindungsstraße zuzumachen.

Die Bürgermeisterin antwortet, es wurde nicht gesagt, dass es beschlossen ist.  Es ist angedacht worden von eurer Seite, wir haben es aufgenommen. Die Idee ist auf den Tisch gekommen  und über das wurde geredet und aufgrund dessen erfolgte die Anfrage durch Amtsleiterin Gehmaier bei der Bezirkshauptmannschaft. Pomedter haben davon erfahren und es gab eine Unterschriftenaktion. Vielleicht wollen fünf Pomedter, dass gesperrt wird, aber alle anderen wollen, dass die Straße offen bleiben. Lassen wir alles wie es ist.

 

In einer weiteren Diskussion wird über die dortige Verkehrssituation besprochen.

 

Die Weihnachtsfeier des Gemeinderates findet am 9.12. im Gasthaus Autzinger  statt.

 

 

TOP. 8.) Allfälliges.

 

GR. Eichinger macht den Vorschlag, zur Weihnachtsfeier  auch Ersatzgemeinderäte einzuladen,  die zwei- oder mehrmals bei Sitzungen anwesend waren.

 

GV. Schabetsberger möchte, dass künftig die Gemeindenachricht pünktlich zum 1. des Monats ausgeschickt wird. Die Bevölkerung wartet auf die Informationen.

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 23.09.2011 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzungen 21.00   Uhr.

 

 

 

 

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                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                            

 

Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

 

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Bgmin Berta Scheuringer                                        Gemeinderat SPÖ  Franz Schabetsberger

 

 

 

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Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder Heinrich               Gemeinderat Grüne Witzeneder David