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Sitzungsprotokoll Gemeinderat Riedau

 

Haftungsausschluss: für die Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht garantiert.

 

Lfd.Nr. 19 Jahr 2012

VERHANDLUNGSSCHRIFT

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 01. März 2012.

 

Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

Anwesende:

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger

15. GR. Obenhumer Elisabeth

03. GV. Windhager Reinhard

16. GR. Schroll Andreas

04. GR. Kraft Wolfgang

17. GR. Schärfl Michael

05. GR. Tallier Monika

18. GR. Ing. Unterortner Johann

06. GR. Payrleitner Gerhard

19. GR. Desch Michael

07. GR. Trilsam Klaus

08. GR. Mayrhuber Andrea

09. GR. Ebner Brigitte

10. GR. Mitter Klaus

11. GV. Schabetsberger Franz

12. GV. Ortner Günter

13. GV. Arthofer Franz jun.

14. GR. Eichinger Karin

 

Ersatzmitglieder:

GR. Berghammer Gerhard für GR. Berghammer Peter

GR. Krupa Roswitha für GR. Jebinger Erwin

GR. Desch Christoph für GV. Ruhmanseder Heinrich

GR. Wagneder Renate für GR. Heinzl Brigitte

GR. Hargaßner Philipp für GR. Probst Daniel

GR. Witzeneder David für GR. Sperl Ernst

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 16.02.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.01.2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

Sodann gibt die Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

Absetzung des TOP. 5.) Kindergartenbetrieb, Zusatz zum bestehenden Vertrag mit der Caritas

 

 

Tagesordnung:

 

  

1.            Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

2.            Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2012; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

3.            Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2011.

4.            Clubheim des SVR; Zustimmung des Gemeinderates zum Neubau.

5.         Kindergartenbetrieb; Zusatz zum bestehenden Vertrag mit der Caritas.

6.         Erhöhung des Kassenkredites aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung.

7.         Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

8.         Vergabe von Wohnungen.

9.         Unentgeltliche Nutzung von öffentlichen Grünflächen für Bürgerprojekte – Beratung und Beschlussfassung (Antrag der Grünen).

10.       Bericht der Bürgermeisterin.

11.       Allfälliges.

 

  

TOP. 1.)  Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Obmann GR. Schroll um den Bericht.

 

GR. Schroll gibt den Bericht zur

Sitzung des Prüfungsausschusses am 30.1.2012:

1.            Überprüfung der Belege des Globalbudgets VS/HS/FF

2.            Auswertung Ersparnis oder Verteuerung Einkauf Reinigungsmittel HS/VS

3.            Überprüfung der Belege Ausspeisung 2010/2011

4.            Überprüfung Einnahmen Fitnessstudio

5.            Allfälliges

 

 

Sitzung des Prüfungsausschusses am 27.2.2012:

1.            Rechnungsabschluss 2011

2.            Überprüfung der Belege ab Mitte November 2011

3.            Allfälliges

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht. 

 

 

 

 

TOP. 2.) Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2012; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.

 

Die Bürgermeisterin bringt den Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Schärding vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Prüfbericht vom 7.2.2012, Zl. Gem60-1-16-2012-Be

 

Voranschlag für das Finanzjahr 2012;

aufsichtsbehördliche Überprüfung

 

Der bereits einer Vorprüfung unterzogene und vom Gemeinderat am 12.1.2012 beschlossene Voranschlag für das Finanzjahr 2012 wird nach aufsichtsbehördlicher Überprüfung gemäß § 99 der Oö. GemO. 1990 mit nachstehenden Bemerkungen rückgemittelt:

 

Der Dienstpostenplan 2012 entspricht der Fassung lt. letztmaliger aufsichtsbehördlicher Genehmigung.

 

Der Voranschlag 2012 sieht im ordentlichen Haushalt einen Abgang von € 328.200 vor, der sich damit im Vergleich zum VA 2011 um € 129.300 verringern sollte. Die wesentlichsten Veränderungen (≥ € 10.000) ergeben sich bei nachstehenden Ansätzen:

 

Vergleich VA 2012 - VA 2011

Ansätze

Mehreinnahmen      Minderausgaben

Mindereinnahmen    Mehrausgaben

Ertragsanteile (abzügl. Einbeh. § 11)

64.000

 

Kommunalsteuer

55.000

 

SHV-Umlage

40.000

 

Berufsschulbeiträge

12.000

 

Personalkosten (inkl. Pensionsbeiträge)

 

19.000

Annuitäten

 

15.000

Nachzlg. Pensionskassenbeitrag Bgm.

 

14.000

Gastschulbeiträge HS

 

14.000

Caritaskindergarten-Beitrag

 

13.000

 

Signifikant beeinflusst wird die positive Entwicklung von den prognostizierten Zuwächsen bei den Ertragsanteilen sowie der Kommunalsteuer, ausgabenseitig durch die erfreuliche Senkung der SHV-Umlage. Die ausgabenseitigen Steigerungen können kaum beeinflusst werden und bleiben in Summe auch unter den Einnahmenzuwächsen.

Dass die Marktgemeinde trotz guter Positionierung bei der Finanzkraft dauerhaft ein überdurchschnittlich hohes Budgetdefizit aufweist, lässt sich weitestgehend auf die langfristigen Leasingverpflichtungen, die das Budget jährlich mit mindestens € 100.000 belasten, sowie den konstant hohen Betriebsabgang beim Freibad (lt. VA 2012 ca. € 114.000) zurückführen.

 

Auch die freien Budgetspitzen des mittelfristigen Finanzplanes lassen mit Minuswerten in ähnlicher Größenordnung des veranschlagten Defizits bis 2015 keine finanzielle Entspannung erwarten, wenngleich die Werte im Hinblick auf die nach wie vor ungewisse Entwicklung der Wirtschaft mit großer Vorsicht einzuschätzen sind.

 

Die Aufforderung an die Marktgemeinde, in allen Bereichen des ordentlichen Haushalts nur die notwendigsten Ausgaben zu tätigen bzw. den bereits eingeschlagenen Sparkurs rigoros fortzusetzen, bleibt daher aufrecht.

 

Die aufsichtsbehördlichen Vorgaben für Abgangsgemeinden werden weitestgehend erfüllt.

 

Der ao. Voranschlag weist insgesamt einen Fehlbetrag von € 102.800 auf, der aus nachstehenden Einzelsalden resultiert:

 

  Umbauarbeiten L 513 ................................  € 58.300

  Kinderspielplatz Pomedt u. Achleiten ........ €   4.200

  Aufschließung Gewerbepark .....................  € 40.300

 

Die Finanzierungen sind durch vorgemerkte BZ-Mittel weitestgehend gesichert.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2011.

 

 

Vizebgm. Kopfberger meldet sich zu Wort. Er berichtet, dass der Prüfungsausschuss den Rechnungsabschluss geprüft hat.

 

Die wichtigsten Daten:

Voranschlag 2011: Abgang oH € -457.500,--

Wesentlichste  Daten des Rechnungsabschlusses:

 

Ordentlicher Haushalt

      Einnahmen                   3.622.824,49

      Ausgaben                    3.781.498,43

      Soll-Abgang                   158.673,94

 

Außerordentlicher Haushalt

      Einnahmen                      410.749,26

Ausgaben                       340.147,75

      Soll-Überschuss               70.601,51  (von Buchhaltung errechnet)

      (Gesamtdeckung aller Vorhaben)

 

      Soll-Abgang lfd.Jahr                    31.589,94

      Soll-Überschuss lfd.Jahr           102.191,45

      (außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden

Vorhaben bis Endabrechnung Überschüsse möglich)

 

Zuführungen Gruppe 9:

Wasser €  28.397,22  // Vorh. Erschliessung Pomedt II u. Drucksteigerungsanlage Berg

Kanal    €  36.501,92  // Vorh. Erschlessung Siedl.gebiete I u. Gewerbepark

Straße  €  21.008,89  // Vorh. Strassenbau Siedlungsgebiete (neues Vorhaben)

 

Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 122 - 132 begründet.

 

 

Vizebgm. Kopfberger sagt, wir können uns freuen, dass sich die finanzielle Lage positiv entwickelt hat. Der Sollabgang hat sich um rund € 300.000,- verringert. Die Verringerung hat mehrere Gründe. Die Einnahmen haben sich besser entwickelt als ursprünglich angenommen. Die Ertragsanteile haben sich also erhöht. Der außerordentliche Haushalt weißt einen errechneten Überschuss von € 70.601,- auf. Hier muss man es projektbezogen sehen. Es sind Projekte noch nicht ganz abgeschlossen und daher ergibt sich der Überschuss. Zur Erklärung des Abganges im ordentlichen Haushalt kann man noch anfügen, dass auch Zuführungen an den außerordentlichen Haushalt in Höhe von € 85.908,03 enthalten sind, zu Wasser- Kanal- und Straßenprojekte. Das heißt, wenn man diese Zuführungen, die eigentlich Investitionen sind, herausrechnet, bleibt also vom Abgang von 158.673,09 ein Abgang von € 72.765,91 übrig. Wir können uns in Summe freuen, dass sich die Ertragslage so entwickelt hat. Man kann hoffen, wenn diese Entwicklung in ganz Oberösterreich stattfindet, könnten vom Land wieder mehr finanzielle Mittel in Form von BZ zur Verfügung stehen.

 

GV. Schabetsberger sagt, es ist erfreulich, das wir nur einen Abgang in Höhe von € 158.000,- haben. Was nicht erfreulich ist, dass wir trotzdem in den nächsten Jahren keine positive Entwicklung haben werden. Er hat es sich heute ein wenig genauer angeschaut, er wollte wissen, wie wir die € 300.000,- eingespart haben. Ihr sagt immer, wir haben soviel gespart, deshalb sind wir auf dieses Ergebnis gekommen. Er muss aber ein paar Dinge auf den Tisch bringen, die ihm nicht gefallen und jeder soll sich fragen, ob die Entwicklung so richtig ist. Zuerst war er der Meinung, dass sich die positive Entwicklung aufgrund der Verbuchung des Abganges 2011 ergeben hat. Dem ist aber nicht so, wir haben wirklich € 300.000,- weniger Abgang. Aber nicht nur, weil wir so gespart haben, sondern weil sich die Ertragslage so positiv gestaltet hat. Wir haben in Summe € 222.000,- mehr eingenommen, extrem viel also. Diese Mehreinnahmen ergeben sich aus Kommunalsteuer 72.000,-, Ertragsanteile 55.000,-, Werbeabgabe 1.000,-, Grundsteuer B 3.800,-, in Summe 131.000,-- und die restlichen 91.000,- sind „kleine Posten“. So z.B. beim Pensionsbeitrag mussten wir keine Rückstellung machen, weniger Gastschulbeiträge an Berufsschule 4.300,-, wir haben mehr Rückersätze bekommen bei Berufsschulen 8.000, Mehreinnahme bei Schülerausspeisung 9.500,-, Mieteinnamen 4200,- bei Pramtalsaal-Einnahmen, Mehreinnahmen bei I-Beitrage bei Straßen von 11.000,-, Mehreinnahmen von 5.000,- bei Abfallgebühr, Mehreinnahmen 19.000,- bei Wassergebühr, bei 28.000,- Mehreinnahmen Kanalgebühr, das sind in Summe 92.000,- und dann insgesamt 222.000.-

Zu Wasser und Kanal möchte er sagen, zu seinem Bedauern hat er GR. Sperl letztes mal falsch interpretiert. Weil er hat gesagt, wir machen einen Überschuss und ich habe gesagt nein, weil wir müssen die Zuführungen herausnehmen. Heute hat er es sich genauer angeschaut. Ohne die Anschlussgebühren, die hat er herausgerechnet. Wir haben Einnahmen Wasser und Kanal in Summe von 481.000,- und Ausgaben von 425.000,-. Wir machen bei Wasser und Kanal einen Überschuss von fast 56.000,-. Er glaubt, das sollte man der Bevölkerung auch mal sagen, dass sie mit ihren Gebühren viel anderes abdecken müssen, was seiner Meinung nach nicht unbedingt in dem Ausmaß passieren müsste. Die restlichen 78.000,- sind weniger Ausgaben. Was im letzten „Blattl“ geschrieben steht, dass wir so hohe Zahlungen an Soziales und Krankenanstalten haben, es mag schon stimmen dass sie hoch sind, aber sie sind nicht um so viel mehr geworden. Die Differenz beim Krankenanstaltenbeitrag liegt bei € 50,-. Die Ertragsanteile sind gewaltig gestiegen. Wir haben mehr Ausgaben gehabt bei der Hauptverwaltung in Summe von 10.000,-, weil wir z.B. keine Fassade gemacht haben, wir haben Mehrausgaben von 4.000,- weil eine Dienstleistung bezahlt haben, die nicht beschlossen wurde, wir haben 1600,- Mehrausgaben beim Globalbudget Volksschule, eine Nachzahlung 2010 für den Kindergarten von 9.500,-- an Caritas, wir haben für die Musik 1.100,-- mehr gebraucht für Heimat- und Kulturpflege haben wir in Summe 4.500,- mehr gebraucht, für die Tagesmütter haben wir 1.200,- mehr gebraucht, mehr Streumaterial gebraucht um 3.000,- und Kostenersatz an Land für Landesstraßen Winterdienst 2.200,-. Auf einem anderen Konto haben wir € 5.000,- eingespart. Im Hallenbad hatten wir 1.200 mehr Ausgaben sprich Vermietung Fitnessstudio und 3.000,- Abschreibung für nicht einbringbare Wassergebühr, in Summe also € 36.000,-. Das waren jetzt Mehrausgaben gegenüber Voranschlag und jetzt weniger Ausgaben gegenüber dem Voranschlag: weniger Sitzungen € 1.000,-, wir haben keine Rücklage machen können für die Bürgermeisterpension 4.600,- €, 9.300,- Instandhaltung Gemeindeamt, wir haben die Fassade nicht gemacht, bei der Dorferneuerung hätten wir € 1000,- drinnen gehabt, die haben wir auch nicht gebraucht; er glaubt dass es falsch ist, weil wenn wir 2015 500 Jahre Markt Riedau haben, sollte man jede Möglichkeit nutzen. Wir haben weniger Mitgliedsbeiträge bezahlt bei der Pramtaler Museumsstraße, weniger Ausgaben bei der Fortbildung der Bediensteten, weniger Ausgaben von 2.200,- bei der Volksschule, 4.100,- bei der Hauptschule, 3.600,- weniger für (?) 4.000,- € Zahlungsbelastung, dann 2.200 weniger beim Hort Caritas, 3.000 weniger gebraucht in der Musikschule kein Instrumentenankauf, dann 1.500,- eingespart bei Denkmalpflege wegen Marienstatue, 1.700,- weniger für Windelgutscheine und Jugendtaxi, 5.000,- Kostenersparnis für Winterdienst Landesstraße, weniger Personalaufwand beim Bauhof € 4.000,-, Straßenmarkierung nicht gemacht 2.500,- gespart, weniger Verkehrszeichen um 1.000,- € , weniger Betriebsförderungen um € 1.000,-, bei den WC-Anlagen haben wir 1.000,- € gespart, bei der Abfallwirtschaft € 1.300,- und beim Winterdienst € 8.200,- beim Friedhof 1.400,- weniger Ausgaben, beim Pferdemarkt € 1.100,- weniger Ausgaben; was ihn schon jahrelang stört, es ist gut, wenn zwar Kosten eingespart werden, aber wenn die Standl immer weniger werden und immer weniger los ist. Beim Freibad 8.000,- weniger gebraucht gegenüber Voranschlag, wobei er die Vergütungen nicht eingerechnet hat, die heben sich auf. Aktuell hatten wir 2010 einen Abgang von 100.000,-. im Freibad. Was ihn auch noch ein wenig stört ist die Situation bei den zwei Wohnhäusern Pomedt 3 und Riedau 86; Wir hatten in Summe Einnahmen von Miete und Betriebskosten € 21.300,-, nur Ausgaben von 11.500,-. Wir habe also € 10.000,- nicht hergenommen. Die Wohnhäuser sind in einem Zustand der nicht passt. Das gehört seiner Meinung nach geändert. Es schaut zwar klasse aus und man kann in der Öffentlichkeit sagen, wir haben super gespart, aber das ist ein Sparen am falschen Platz. Beim Wasser haben wir 11.000,- gespart und 5.800,- noch gespart, weil wir diesen Betrag an die Gemeinde Zell für Vorleistungen für den Bauhof hätten zahlen sollen. Der Bauhof ist in weite Ferne gerückt. So komme ich auf 108.00,- €, die wir weniger ausgegeben haben. Wenn man € 36.000,- dagegen rechnet, kommt man auf ungefähr 72.000,-. Wenn man das zusammenrechnet, kommt man genau auf die 300.000,-, die wir sparen. Er tut sich heute schwer die Zustimmung zu geben, weil er glaubt, dass wir so nicht weiterwirtschaften dürfen. Er findet es nicht richtig. Weil dann braucht man keinen Voranschlag mehr erstellen, wenn man sich diese Sachen, die notwendig wären, erspart. Es sind viele Sachen drinnen, die sein müssten. Überlegen wir, ob wir es künftig anders machen. Er glaubt, dass es so nicht richtig ist.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für die Auflistung, das war sicherlich viel Arbeit und Zeit. Im Vorstand werden viele finanzielle Dinge gesprochen, GV. Schabetsberger ist immer dabei. Sie findet es nicht ganz passend, dass er dieses Ergebnis jetzt schmälert, es ist nicht schlecht. In Riedau wurde durch die Sparmaßnahmen nichts geschmälert, maximal bei den Gemeindehäusern. Das ist eine grundsätzliche Überlegung wert. Aber ansonsten sieht sie es nicht so, dass die Einsparungen Nachteile für die Bevölkerung erwirkt wurden.

 

GV. Windhager sagt bezüglich der Ausgaben, die nicht getätigt wurden, diese wurden budgetiert, man weiß aber nicht sicher ob die Ausgaben kommen oder nicht. Wenn sie nicht budgetiert sind, ist es schwieriger sie dann zu bekommen. Er sagt, das Budget wurde gemeinsam erarbeitet, GV. Schabetsberger hat damals dafür gestimmt. Frau Bürgermeisterin setzt sich wirklich ein, sie fährt nach Linz, damit sie Geld „holt“. Er spricht ein großes Lob an Fr. Bgm. Scheuringer aus.

 

Vizebgm. Kopfberger stellt den Antrag auf Genehmigung des vorliegenden Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2011.

 

GV. Schabetsberger sagt, er steht dazu, dass wir gemeinsam den Voranschlag gemacht haben. Da wurden die Vorhaben eben beschlossen, dass wir sie machen. Wir sollen uns Gedanken darüber machen, Vorhaben zu budgetieren und dann nicht auszuführen und zu sagen, wir haben gespart, das ist nicht richtig. Die Aussage von GV. Ruhmanseder, beschließen wir einen Voranschlag weil es egal ist, der Rechnungsabschluss zählt, findet er nicht richtig. Denn dann ist der Rechnungsabschluss da und wir können auch wieder nichts ändern. Darum hat er sich die Mühe gemacht, wo ist etwas zu sparen und wo nicht. Wir hatten um € 220.000,- mehr Einnahmen. Und dann haben wir Vorhaben, die wir wieder nicht verwirklichen wie z.B. die Marienstatue. Machen wir die Projekte die genehmigt sind. In der Fraktion gibt es keinen Clubzwang, jeder kann abstimmen wie er will. Er wird nicht zustimmen können.

 

Vizebgm. Kopfberger antwortet, es klingt abstrakt, nicht mehr so weiter zu tun, es liegt kein konkreter Vorschlag vor. Bei der Volksschule ist im aufgefallen, einerseits 1600,- mehr ausgegebenen, andererseits auf der Habenseite auch wieder € 2.000,-. Was können wir anders machen? Müssen wir uns wieder mit einem Nachtagsvoranschlag beschäftigen? Jetzt einen guten Rechnungsabschluss anlässlich dieser Sitzung madig machen, damit dem ist er nicht einverstanden. Im Gemeindevorstand hätten wir einige Details abklären können.

 

Bürgermeisterin Scheuringer stellt an GV. Schabetsberger die Frage, was hätten wir mit € 10.000,- in Pomedt 3 noch tun können?

 

GV. Schabetsberger sagt, bereits im vorigen Jahr wurden 10.000,- nicht verwendet. Schon damals hat er gesagt, das passt ihm nicht. Wir sollen die Mieteinnahmen verwenden. Wir könnten damit Material ankaufen. Heuer müssen wir € 60.000,- aufnehmen, weil wir die letzen Jahre nicht investiert haben. Wir hätten uns den Kredit ersparen können. Er will nicht madig machen, grundsätzlich ist es ein tolles Ergebnis, aber es soll künftig anders sinnvoll eingesetzt werden.

 

GV. Windhager bemängelt die Aussage von GV. Schabetsberger. Z.B. beim Winterdienst weniger Ausgaben, weniger Ausgaben bei den Verkehrszeichen. Wenn ich keine Ausgaben habe, wenn kein Winter ist, wenn ich keine Verkehrszeichen brauche, dann brauche ich das Konto nicht ausschöpfen. Die Gemeinde kann kein Guthaben von einem Konto ins nächste Jahr mitnehmen. Wenn eine Position nicht kommt, ist er froh, dass sie nicht kommt und gespart werden kann.

 

GR. Schroll antwortet, dass Geld nicht ins nächste Jahr rüber gegeben werden nicht, ist klar. Aber ev. Vorleistungen von einer Firma anschaffen oder Material ankaufen. Um € 10.000,- kann man viele Dachziegel für Pomedt 3 ankaufen.

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 20 JA-Stimmen und 5 Stimmenthaltung von GV. Schabetsberger, GR. Schärfl, GR. Desch, GR. Ing Unterortner und GR. Witzeneder

 

 

TOP. 4.) Clubheim des SVR; Zustimmung des Gemeinderates zum Neubau. -  Tonaufzeichnung

 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt.

 

Die Gemeinde Riedau soll die Zustimmung zum Neubau des Clubheimes geben.

 

Der Obmann des SVR ersuchte um ein Gespräch bei der Bürgermeisterin am 3.2.2011.

Besprechungsergebnis:

 

Der SVR möchte möglichst bald mit dem Neubau des Clubheimes beginnen.

Vorschlag der Bürgermeisterin: SVR übernimmt den Neubau des Clubheimes; die Gemeinde sucht um BZ-Mittel an und gibt diese an den SVR weiter; damit § 86-Bewilligung und auch der Finanzierungsplan vom Land erteilt wird, erklärt sich der SVR bereit, die Vorfinanzierung zu übernehmen. Die Gemeinde übernimmt nicht die Haftung für das Darlehen. Landeshauptmann hat sich bereit erklärt, einen Teil der Zinsen für die Zwischenfinanzierung zu übernehmen.

Landeshauptmann hat schnellen Baubeginn zugesagt.

 

Besitzverhältnis: Superädifikat, also Bau auf fremden Grund (Vertrag mit 99 Jahren); künftig SVR Besitzer des Gebäudes; der Sportplatz selbst bleibt im Eigentum der Gemeinde.

 

Vorgesehene Finanzierung: Gesamtbaukosten € 320.000,-- inkl. MWSt ohne Haustechnik, mit Haustechnik € 350.000,-- inkl. MWSt (€ 1.500,-/m2)

 

160.000,-- Bedarfszuweisungsmittel

80.000,--  LR Sigl

30.000,--  Fußballverband und

15.000,-   ASVÖ

285.000,--  Gesamtsumme

Rest Eigenmittel des SVR

 

Das Ersuchen des SVR: Gemeinde übernimmt Grünanlagen rund um den Bau; Abbruch des bestehenden Gebäudes und Entsorgung; Asphaltierung; Instandhaltung für 99 Jahre

 

Die Bürgermeisterin braucht die Zustimmung zum Neubau des Clubgebäudes; betr. der geforderten Kostenübernahmen muss es noch weitere Gespräche geben mit Land OÖ und SVR geben.

 

GV. Windhager erklärt, der SVR ist ein Verein, der viel Jugendarbeit leiste und das ist sehr wichtig für die Gemeinde. Er stellt den Antrag für die Zustimmung, dass die Gemeinde zu diesem Projekt des Sportvereines Riedau steht.

 

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Windhager mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmig Annahme des Antrages.

 

 

 

TOP. 5.) Kindergartenbetrieb; Zusatz zum bestehenden Vertrag mit der Caritas.

 

Dieser TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung von der Bürgermeisterin abgesetzt.

 

 

TOP. 6.) Erhöhung des Kassenkredites aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung.

 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Kundmachung der Novelle Gemeindeordnung 31.1.2012

 

§ 83 Abs. 1

(1)    Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben des ordentlichen Gemeindevoranschlags darf die Gemeinde nur solche Kassenkredite aufnehmen,

1.     die auf Euro lauten und

2.     für die ein fixer oder ein an einen Euribor-Zinssatz

                    gebundener Zinssatz vereinbart ist.

                    Diese sind aus den Einnahmen des ordentlichen Gemeindevoranschlags binnen Jahresfrist

                    zurückzuzahlen und dürfen ein Viertel der Einnahmen des ordentlichen                 

                    Gemeindevoranschlages nicht überschreiten.

Einnahmen o.H. 2012    €  3,258.600,--

  Erhöhung auf ¼  von € 518.000,- auf € 814.650,--

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Erhöhung des Kassenkredites von € 518.000,- auf € 814.650,-.

Nachdem es keine Wortmeldungen gibt, lässt die Vorsitzende mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

  

 

TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann um den Bericht.

 

GV. Schabetsberger gibt den Bericht zur Sitzung des Wohnungsausschusses am 15.2.2012 mit folgender Tagesordnung:

 

1.     Vergabe Mietwohnung Nr. 6 Zellerstr. 41 mit 99 m2

2.     Vergabe Mietwohnung Nr. 3 Pittnerstr. 25 mit 72,74 m2

3.     Vergabe Mietwohnung Nr. 10 Zellerstr. 40 mit 81,96 m2

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 8.) Vergabe von Wohnungen.

 

 

Die Vorsitzende ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses um Wortmeldung.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die Wohnungen Vergabevorschlag des Wohnungsausschuss zu genehmigen:

 

Vergabe Mietwohnung Nr. 6 Zellerstraße 41 an Hofer Doris und Stefan

Vergabe Mietwohnung Nr. 3 Pittnerstraße 25 bleibt frei, weil sowohl Fr. Schlosser als auch die Ehegatten Üzüm die Wohnung nicht nehmen.

Vergabe Mietwohnung Nr. 10 Zellerstr. 40 an Rehrl Gerold und Hörmanseder Sieglinde

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen über den Antrag abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 9.) Unentgeltliche Nutzung von öffentlichen Grünflächen für Bürgerprojekte – Beratung und Beschlussfassung (Antrag der Grünen).

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Antrag der Fraktion „die Grünen“, eingelangt am 16.2.2012:

 

Hallo Gemeinde!

 

Ich beantrage die Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung:

„Impuls setzen - unentgeltliche Nutzung von öffentlichen Grünflächen für Bürgerprojekte – Beratung und Beschlussfassung“

 

Liebe Grüße

 

Ernst Sperl

 

Die Bürgermeisterin ersucht GR. Witzeneder um Berichterstattung.

 

Er hat sich bereits beim Kommen zu dieser Sitzung überlegt, wie er diesen Punkt erklären kann, ohne Ängste zu schüren. Im Prinzip ändert sich nicht viel. Es wurde von der Gemeinde die noch immer gültige ortspolizeiliche Verordnung aus dem Jahr 1966 betreffend Betreten der Parkanlagen im Marktbereich an die Fraktionsführer übermittelt. Die Bürgermeisterin bringt auf Ersuchen von GR Witzeneder allen Gemeinderatsmitgliedern §§ 1 und 2 vollinhaltlich zur Kenntnis. GR Witzeneder hat darüber nachgedacht, was haben sich die Leute damals gedacht, diese Verordnung zu erlassen. Zumindest jetzt würde er sagen, dass die unentgeltliche Nutzung von öffentlichen Grünflächen positiv zu sehen ist. Das heißt, man geht zum Gemeindeamt, man sagt was man machen will und es wird dann akzeptiert. Es muss natürlich Rahmenbedingungen geben, was ist erlaubt und was ist nicht erlaubt. Und dann hat er sich gedacht, was ist in fünf oder in zehn Jahren, wenn eine ganz andere Gruppe von Leuten da sitzen. Wenn diese dann sagen, sie hassen Jugendliche, sie wollen überhaupt nicht, dass da etwas gemacht wird und das es dann einfach verboten wird, so wie es jetzt im Gesetz auch ist. Jetzt ist die Grundintention da, das heißt, man beschließt und gibt den Jugendlichen und den Leuten, die so ein Bürgerprojekt machen wollen in den nächsten Jahren, ein Papier oder zumindest einen Beschluss, damit man sagen kann, zu der Zeit ist es beschlossen worden, dass die Flächen dazu da sind, dass man sie benutzt.

 

GV Ortner sagt dazu, die Verordnung von 1966 wurde von noch früher übernommen und es wurde bereits einmal im Ausschuss darüber beraten etwas zu ändern. Grundsätzlich ist er dafür, dass die Verordnung aufgehoben wird. Er schlägt vor, dass die Verordnung aufgehoben wird, aber die Benützung der Grünfläche von einer Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht wird. Ansonsten nimmt es Ausmaße an, dass wir uns nicht mehr „erwehren“ können.

 

GR. Witzeneder möchte ergänzen, er will auch, dass es Rahmenbedingungen geben soll, ebenso dass es Anträge an die Gemeinde geben soll.

 

GV. Windhager erklärt, das Gesetz aus 1966 habt ihr, wie ihr den Antrag gestellt habt, nicht gekannt. Auch er ist als Kind in den Grünanlagen herumgelaufen. Für ihn hat es nie „etwas abgegeben“, einer Überarbeitung dieser Verordnung stimmt er zu, es soll sozusagen eine neue Version geben. Er hat Verordnungen von andern Gemeinden und Städten bereits ausgedruckt. Es soll aber sehr wohl eine Verordnung geben, er möchte nicht, dass es heißt, ein öffentliches Grundstück kann jederzeit benützt werden. Wenn z.B. jemand auf die Idee kommt und sagt, der Sportplatz ist ein öffentliches Grundstück und er macht sich ein Gartenbeet. Weiters geht es ihm darum: jetzt ist es vielleicht interessant und manch einer baut etwas. Die „Initiatoren“ des Projektes ziehen aber dann vielleicht weg und es ist niemand mehr da, der sich darum kümmert, pflegt und auch wegräumt. Die Gemeinde wird dann aufgefordert es wegzuräumen, weil es keiner mehr braucht. Er kann sich nicht erinnern, dass es bisher eine Ablehnung gegeben hat, wenn jemand das Ersuchen an die Gemeinde gestellt hat, sei es eine politische Organisation, ein Verein oder eine private Person. Beim jetzigen TOP kann man die Folgen nicht absehen. Wer nimmt die Verantwort auf sich? Im beantragten Zweizeiler steht viel zu wenig. Man erkennt die Folgen nicht. Deshalb kann er nicht zustimmen. Er glaubt nicht, dass einmal in diesem Gremien jemand sitzt, der keine Jugendlichen mag.

 

GR Payrleitner glaubt, GR Witzeneder hat das mehr auf Parkflächen einer großen Stadt bezogen. Aber in Riedau ist es anders, wo 90 % einen eigenen Garten haben. Wenn kurz vor der Benützung bei der Gemeinde gefragt wird, kann die Infrastruktur hergestellt oder gemäht werden. So ist der beantragte Platz „sichergestellt“ und man weiß, wer die Fläche zu welcher Zeit genutzt hat. Wenn z.B. der Rasen gerade sehr hoch ist und viele Leute setzen sich ins Gras, ist es für den Arbeiter schwer das wieder sauber zu bekommen. Die Gefahr ist groß, wenn ich nichts sagen muss und ich kann jederzeit jede Fläche benutzen. Wer hat die Sachen liegengelassen? Wenn nun also jemand die Fläche der Gemeinde benützt und eine Flasche liegen lässt, der Gemeindetraktor mäht darüber und dieser fährt sich vielleicht einen platten Reifen - wer hat Schuld? Es kostet alles Geld. Er glaubt, wir lassen es wie bisher mit Rücksprache der Gemeinde, so passt es.

 

GR. Schroll sagt zu GR Witzeneder: Du hast zwar den Passus gebracht eines „schriftlichen Antrages bei der Gemeinde oder telefonisch“. Er kann dazu keine Zustimmung geben, denn es kommt doch einem Freibrief gleich. Es könnte sein, dass ein Zirkus kommt und setzt sich einfach auf die Wiese hin, braucht keinen fragen. „Du willst, dass wir wo zustimmen, dass etwas gemacht werden darf, wo man erst eine Bestätigung bringen muss für Sachen, die jetzt auch nicht anders gemacht wurden, nur dafür, dass wir einen allgemeinen Freibrief setzen. Verstehe ich das richtig?“

 

GR. Witzeneder antwortet, nein, es ist schon anders. Er hat es eingangs erwähnt, im Prinzip ändert sich nichts. Es ist genauso wie du auch gesagt hast, es sind genau die gleichen Bedingungen. Er sieht dann einfach nicht ein, warum dieser Punkt nicht angenommen wird, obwohl so unnötige Punkte wie 1966, oder auch nicht unnötige Punkte, oder eher weniger relevante Punkte angenommen werden. Das was jetzt sowieso mündlich kursiert, einfach einmal schriftlich macht. Es ist nichts anderes als das man sagt, das Mündliche wird nun schriftlich erledigt.

 

GV. Ortner meint dazu, GR. Witzeneder will selbst, dass die Benutzer fragen sollen. Nur die Verordnung aufheben und dass es dann einen Freibrief gibt soll nicht sein.

 

GR. Eichinger stellt die Frage, kann man vor der Novellierung erfragen, was die Leute wollen?

 

GR. Desch erklärt, die Erklärung zum Antrag ist zuwenig, er ist der Meinung von GV. Windhager. Es soll Konsequenzen geben, wenn z.B. 20 Personen öffentliche Flächen benützen und verunreinigen.

 

GV. Schabetsberger meint, das Problem ist, wir können nicht zustimmen, weil es eine bestehende Verordnung ist. Er bittet GR. Witzeneder den Antrag zurückzuziehen. In der nächsten Sitzung soll der Punkt „Aufhebung der ortspolizeilichen Verordnung“ drauf sein. Rechtlich geht es jetzt nicht.

 

Die Bürgermeisterin findet den Vorschlag von GV. Schabetsberger sinnvoll.

 

GV. Windhager glaubt nicht, dass wir nun einen Konsens finden, was GR Witzeneder will und was die anderen wollen. Er glaubt, dass mit diesem Antrag alles sehr locker gemacht werden darf. Es sind zwei unterschiedliche Sachen.

 

Vizebgm. Kopfberger sagt, in der nächsten Gemeinderatssitzung müsste die Verordnung abgeändert und an die heutigen Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden.

 

GR Witzender zieht den Antrag zurück.

 

 

 

TOP. 10.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

 

Die Bürgermeisterin spricht die Einladung zum Pferdemarkt am 10.3. an alle Gemeinderatsmitglieder aus. Die Gemeinderäte werden eingeladen in die Kutschen und zum Reiterumzug.

 

Am kommenden Mittwoch wird der Gehweg entlang der Pram wegen der Renaturierungsmaßnahmen gesperrt. Der Weg wird abgefräst. Es gibt heuer keine Möglichkeit mehr, dass man auf diesem Weg nach Zell kommt.

 

Demnächst beginnen die Arbeiten an der L513 Billa-Kreuzung.

 

Es soll ein Ausstieg als Mitglied aus dem Regionalmanagement Inn-Salzach-Euregio angedacht werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich rund 1.000,-- Euro und wir nutzen diese Organisation überhaupt nicht.

 

Der Kredit der Freiwilligen Feuerwehr für das KDO Fahrzeug wurde zur Gänze zurückgezahlt.

 

Die Bürgermeisterin lädt ein die neuen Räume des Bauamtes zu besichtigen.

 

 

TOP. 11.) Allfälliges.

 

GV. Schabetsberger stellt eine Frage betreffend den neuen Weg entlang der Pram: wird dieser neue Weg auch asphaltiert? Es gab bereits Beschwerden auf Zeller Seite und die älteren Bewohner brauchen einen asphaltierten Weg für das Gehwagerl.

 

Die Bürgermeisterin antwortet mit Ja. Es ist zwar nicht im Sinne des Wasserverbandes und es gab diesbezüglich „Differenzen“ mit dem Wasserverband. Sie konnte aber nachweisen, dass im Plan „Asphalt“ geschrieben steht. Sie betont, dass er entgegen anderslautenden Gerüchten auf die linke Seite verlegt wird.

 

GV Ortner ist dagegen, dass er nicht asphaltiert wird. Er stellt die Frage, ob heuer die Kehrmaschine wiederum zur Kehrung vor dem Pferdemarkt kommt.

AL Gehmaier berichtet, die Kehrmaschine kommt am Mittwoch nachmittag, am Donnerstag und Freitag Vormittag.

 

GR. Wagneder ersucht, dass der Container mit den Grablichtern öfters entleert wird.

 

GR. Berghammer stellt die Frage, ob es zu Behinderungen beim Bau der Landesstraße kommen wird.

 

BgmIn Scheuringer erklärt, voraussichtlich wird die Straße immer einspurig befahrbar sein.

 

GV Ortner meint, eventuell könnte man die Ausfahrt aufmachen, wenn es bei der Bauphase zu Behinderungen kommt.

 

Die Amtsleiterin hat in der Zwischenzeit das Sachbuch 2011 geholt und berichtet:

Instandhaltung von Gebäuden - Pomedt 3: VA € 5.000,- SOLL € 4.970,-

 

GR. Payrleitner berichtet, beim Schlauchturm sind einzelne Taferl kaputt.

Die Amtsleiterin antwortet, die Reparatur hat im Rahmen des Globalbudgets zu erfolgen.