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Pachtvertrag Sportverein

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 13. Dezember 2012 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem „Amtsvortrag“ und dem nicht genehmigten Sitzungsprotokoll 

 

 

TOP. 7 Genehmigung des Bestands- und Superädifikatsvertrages mit dem SV Luksch Riedau 

 

der „Amtsvortrag“ mit dem Vertragstext:
http://riedau.info/gr20121213top07Amtsvortrag.pdf

 

das Mail an alle Gemeinderäte:

http://riedau.info/gr20121213mailGr.pdf

 

 

Änderungstext (wurde vor Beginn der Gemeinderatssitzung kommentarlos ausgeteilt)

 

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer

sagt, dieser Vertrag wurde sicherlich in den Fraktionen ausführlich diskutiert und sie bittet um Wortmeldungen.

 

GV. Ruhmanseder

berichtet, in Punkt 7.) hat die Bestandnehmerin das Recht, das Superädifikat zu belasten.

Er ist gegen eine Belehnung. Das Gebäude wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert.

 

AL Gehmaier

antwortet, es wurde diesbezüglich beim Notar nochmals nachgefragt. Laut Notar ist es so zu verstehen, der Sportverein braucht womöglich während der Bauphase eine Sicherstellung. Die Bank kann das neu zu errichtende Gebäude als Sicherstellung belehnen, aber nach der Bauphase wird der Sportverein dies streichen lassen.

 

GV. Ruhmanseder

ist damit einverstanden, aber es soll schriftlich festgelegt werden, dass nach der Bauphase die Löschung zu erfolgen hat (soll nur einmalig zur Bauphase möglich sein, darf nicht neuerlich belehnt werden).

 

GR. Sperl

sagt dazu, er hat mit Vertretern des Sportvereines gesprochen und sie brauchen derzeit diese Belehnung nicht. Wir könnten dies zur Gänze herausnehmen.

 

 

Nachdem ein zuständiger Vertreter des Sportvereines als Zuhörer anwesend ist, ersucht die Bürgermeisterin mit Zustimmung aller Gemeindevertreter, dass dieser die Situation erklären soll.

Hr. Spitzer Thomas

berichtet: es ist schon so, wie die Amtsleiterin berichtet hat. Bevor mit dem Bau begonnen wurde, hat der Verein mit der Bank gesprochen. Um das Darlehen zu bekommen, wurde der Bank die schriftliche Zusage des Landesrates vorgelegt. Das Vorhaben ist ausfinanziert.

Ob es nun im Vertrag noch drinnen stehen soll oder muss kann er nicht sagen. Er findet es auch sinnvoll, dass es bis zum Ende der Bauphase im Vertrag drinnen bleibt. Wenn das Baukonto geschlossen wird (2014), muss dies im Vertrag gestrichen werden.

 

Die Bürgermeisterin

berichtet dazu, € 320.000,-- werden gefördert, für alle weiteren Kosten hat der Verein selbst aufzukommen. Eigenleistungen sind in diesem Betrag enthalten.

 

GR. DI Franz Mitter

hat folgende Frage: der Sportplatz wird auf 99 Jahre verpachtet; warum soll letztendlich der Sportverein bestimmen, welcher Verein sonst den Platz benützen darf. Damit hat er ein Problem.

 

Die Bürgermeisterin

antwortet darauf, dass darüber noch diskutiert wurde und auch mit dem Notar Kontakt aufgenommen wurde. Auch Herr Spitzer war am Amt und folgender Zusatz soll zu Punkt III des Vertrag aufgenommen werden:

 

Der Sportverein ist einverstanden, dass in Absprache mit der Gemeinde einem örtlichen Verein (Vereinigung, Firma) eine Nutzung der gesamten Sportanlage gestattet wird. Falls die Gegebenheiten eine Nutzung nicht zulassen (z.B. Spielfelder sind zum Nutzungszeitpunkt in Sanierung) obliegt die letzte Entscheidung dem Vereinsvorstand. Weiters behält sich der Sportverein vor, bei einer Großveranstaltung für eventuelle Folgeschäden eine Kaution einzufordern.

 

Damit ist GR. DI Franz Mitter einverstanden.

 

 

GR. Sperl

ist es wichtig, dass seine Mail protokolliert wird. Deshalb bringt er es vollinhaltlich zur Kenntnis:

 

Im März 2012 hat der Gemeinderat einstimmig die Zustimmung zum Neubau des Clubgebäudes gegeben: http://riedau.info/gr20120301.htm#top4

 

Dabei wurde festgehalten dass der Sportplatz selbst im Eigentum der Gemeinde bleibt.

 

 

Der vorgeschlagene „Bestands- und Superädifikatsvertrag“ (inklusive der kurzfristig bekannt gewordenen Änderung) sieht nun aber auch für die Sportplätze einen 99-jährigen im Grundbuch eingetragenen Pachtvertrag um EUR 10,- pro Jahr vor. 

 

Damit werden die Grundstücke dem Sportverein praktisch geschenkt.

 

Vorweg: so wie derzeit die Zusammenarbeit zwischen Fußballverein und Gemeinde gelebt wird ist es egal, wem der Grund gehört. Schriftliche Verträge und Grundbucheintragungen sind nur für einen Streitfall wichtig.

 

Und in 99 Jahren kann viel passieren....

 

Scenario 1 - finanzielle Turbulenzen des Sportvereines
Der Sportverein kommt in finanzielle Bedrängnis (Steuerprüfung, Sponsorausfall, ...) und braucht Geld. Das bekommt er gegen Abtretung der Pachtrechte von einem Geldgeber (neuer Sponsor, Bank). In der Folge kann der Verein die Schulden nicht zurückzahlen, der Geldgeber verwertet die Pachtrechte.

Er verlangt für die Nutzung der Sportflächen Miete oder Nutzungsgebühren.

 

Wenn die Gemeinde will, dass weiter Fußball gespielt werden kann, muss sie die Miete zahlen oder wo anders einen neuen Sportplatz errichten.

 

Scenario 2 - menschliche Turbulenzen im Sportverein
Ein großer Teil der Fußballer versteht sich nicht mehr mit der Vereinsführung, tritt aus und gründet einen neuen Sportverein oder schließt sich einem anderen örtlichen Verein als Sektion an.

 

Die Gemeinde will, dass beide Vereine in Riedau Fußball spielen können. Der SVR stimmt dem nicht zu. Die Gemeinde kann sich nicht dagegen wehren.

 

 

Änderungsvorschlag:

Es werden heute nur der Superädifikatsvertrag und der Pachtvertrag für jenen Teil des Grundstückes 2/3 beschlossen, der für den Betrieb des Clubheims notwendig ist.

 

Laut Vertragsentwurf trägt die Marktgemeinde Riedau alle mit diesem Vertrag verbundenen Kosten. Die Kosten sollen begrenzt werden, ich schlage als Obergrenze EUR 1.000 vor.

 

Der Pachtvertrag für die übrigen Flächen wird in einer weiteren Sitzung behandelt.

 

Das bringt er als Gegenantrag ein, wenn sich aus der Diskussion nichts anderes ergibt. Es ist noch nicht der Antrag.

 

Zusatzantrag hat er auch noch:

Es ist im Vertrag vereinbart worden, dass die Vertragskosten die Gemeinde Riedau zahlt. Das ist eine Vereinsförderung und aus seiner Sicht sollen die Kosten begrenzt werden.

 

Ihm wurde gesagt, es kostet zwischen € 500,- und 1.000,-. Er fürchtet, dass auch Vermessungskosten dazukommen.  Deshalb will er es mit max. € 1000,- begrenzen.

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer

antwortet, das Clubheim wird gebaut und bildet natürlich eine Einheit mit dem Sportplatz. Es ist nicht sinnvoll, dass es vertraglich getrennt wird.

 

Der Verein ist sehr aktiv, sehr viel Jugendarbeit wird geleistet. Warum sollen wir da „querschießen“?

 

GV. Windhager

sagt, 70 Jahr-Feier des SVR bedeutet für auch 70 Jahre keine Probleme mit SVR, außer im sportlichen Auf und Ab. Ihr Motto „Mit der Jugend und für die Jugend“ ist beispielgebend. Schon deshalb müssen wir den Sportverein fördern.

Clubheim und Sportplatz sieht er als eine Einheit.

 

Zum angesprochenen Zusatz zu Punkt III findet er, dass gestattet wird: er weiß nicht, wie der Sportverein die Nutzung vorsieht. Eine unentgeltliche Benützung wird angesprochen.

Die örtlichen Vereine können auch weiterhin benützen, könnte eine Bank etwas verlangen?

Natürlich ist es aber keine Frage, dass entstandene Schäden hergerichtet werden müssen. Wenn eine Bank dies übernimmt wäre die Folge, dass sie auch den Vertrag übernehmen müssen, den können sie ja nicht neu schreiben lassen.

Wenn ein neuer Verein gegründet wird, so bleibt doch immer ein SVR bestehen, es gibt den Verein bereits seit 70 Jahren. Über viele Generationen hat es sehr gut funktioniert.

 

Die Amtsleiterin

erklärt, dass bei Formulierung des Zusatzes sehr wohl Bedacht genommen wurde auf die Formulierung „örtlichen Verein (Vereinigung, Firma)“. Es ist nicht im Interesse des Sportvereines, dass eine auswärtige Firma oder Verein den Sportplatz benützen. Es soll auf „örtliche“ begrenzt sein.

 

Zum Wort „unentgeltlich“ gibt sie zu überlegen, dass sich die Gemeinde viel Geld spart, weil der Verein hohe Ausgaben bei der Erhaltung und Pflege des Sportplatzes hat: 2-3mal wöchentlich Rasenmähen, Platz selbst düngen, Platz bewässern, reinigen, Zaun reparieren. Wenn wir dafür einen Gemeindearbeiter entlohnen müssen, ist das teuer. Das müsst ihr diskutieren.

 

Bezüglich eines zweiten Fußballvereines in Riedau: es ist nicht so leicht einen weiteren Fußballverein in einer Gemeinde zu gründen. Der Fußballverband trachtet danach, dass es in einer Gemeinde immer nur einen Verein gibt die müssten dann auch die Zustimmung dazu geben.

 

Zur Kündigungsregelung: Punkt IV e) wurde eingefügt: Die Bestandgeberin ist jedoch unabhängig von der vorstehenden Kündigungsregelung berechtigt, dieses Bestandverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn: …der Bestandnehmer, aus welchen Gründen auch immer, aufgelöst wird und keine dem Bestandnehmer in zeitlicher und rechtlicher Hinsicht zuordenbare Rechtsnachfolge besteht. Das heißt, wenn sich der Sportverein in seiner jetzigen Zusammensetzung auflöst, fällt alles an die Gemeinde zurück.

 

GR. DI Franz Mitter

möchte, dass die letztendliche Benützung durch die Gemeinde entschieden wird, denn es wird nun eine Entscheidung für zwei Generationen getroffen.

 

GV. Windhager

sagt dazu, dass die Formulierung heißt: „wenn es die Gegebenheiten nicht zulassen“.

 

GR. Schärfl

sagt, er kann sich vorstellen, dass die Gemeinde die letzte ist, die sagen kann, ob der Platz

bespielbar ist.

 

GV. Schabetsberger

erklärt, es gibt ein Vereinsrecht. In diesem Vereinsrecht ist alles geregelt. Wenn die Vereinsführung neu gewählt wird, dann gibt es einen „neuen“ Verein und der alte Vorstand ist abgewählt. Da brauche ich die Scenarien nicht.

 

Wieso soll der Verein ein Pachtrecht mit € 10,- an eine Bank abtreten? Das ist unwahrscheinlich.

 

Den genannten Satz passt und wir können darüber abstimmen. Der Verein muss entscheiden oder am Platz gespielt wird oder nicht. Es kann nicht sein, dass die Gemeinde einem Verein erlaubt ein Zelt aufstellt und der Sportverein müsste sich für zwei Spiele einen anderen Platz suchen.

 

Die Bürgermeisterin lässt in Zustimmung mit den Gemeinderatsmitgliedern wieder den Zuhörer

Thomas Spitzer

zu Wort kommen: Grundsätzlich möchte er sich im Namen des Vereines bedanken beim Gemeinderat, dass es einen einstimmigen Beschluss zum Bau des Clubheimes gegeben hat.

 

Er möchte sich bei den Wortmeldungen von Hr. Schärfl und Hr. Schabetsberger anschließen. Seiner Meinung nach soll der Verein das letzte Wort bezüglich Benützung haben. Der Verein schätzt die Unterstützungen die Verein erfährt und er erklärt, dass eine Verweigerung gegenüber einem anderen Verein nicht gut ist, weil diese ja wieder Sponsoren sind.

 

Der Sportverein ist der mitgliederstärkste Verein und macht gute Arbeit. Wir tun etwas für die Bevölkerung von Riedau. Er ist froh, wenn er seine Kinder zum Sportverein oder - wenn sie nicht fußballspielen wollen - zur Musik oder Feuerwehr einem Verein schicken kann. Jeder Verein erfährt von ihm Respekt, denn er als Vater will, dass ein Kind gut aufgehoben ist.

 

GV. Windhager:

Es könnte dann einen Streitpunkt geben, wenn die Gemeinde das letzte Wort hat; die Gemeinde erlaubt einem Verein eine Veranstaltung durchzuführen, der Sportverein aber nicht und es entsteht ein Folgeschaden. Wer haftet – die Gemeinde oder der Verein? Entscheidend ist nur, ob die Gegebenheiten es zulassen.

 

GR. Sperl

wiederholt, so wie derzeit die Zusammenarbeit ist, ist es egal, wem der Sportplatz gehört.

Wer das letzte Wort hat, wer den Platz benutzen darf? Die Gemeinde ist ja auch nicht bösartig!

 

Zu viele Fragen sind offen, dass man den Pachtvertrag für die Spielflächen heute mit beschließt.

Ist eine Verpfändung möglich?

Kann der Geldgeber darauf zurückgreifen?

Wer hat die letzte Entscheidung, ob jemand anderer spielen darf?

Was ist mit den Hobbyvereinen, die kein Verein sind?

 

Es gibt eine andere Lösung, dass man dem Sportverein das letzte Wort lässt, aber die Kündigungsfrist verkürzt. Es könnte sein, dass die öffentliche Hand deshalb erpresst wird und zahlt und deshalb stellt er den Gegenantrag der lautet:

Der Vertrag wird grundsätzlich so beschlossen wie er jetzt da ist, aber es wird eingeschränkt auf jenen Teil des Grundstückes 2/3, der für den Betrieb des Clubheimes notwendig ist.

 

GV. Windhager

sagt, das kann kein Gegenantrag sein. Das ist nur ein Zusatzantrag.

 

GR. Sperl

formuliert den Gegenantrag neu:

Es wird nur der Superädifikatsvertrag und Pachtvertrag für jenen Teil des Grundstückes 2/3 beschlossen, der für den Betrieb des Clubheimes notwendig ist.

 

Der Zusatzantrag, der dann nach der Abstimmung ist lautet:

Die Kosten, die die Gemeinde für die Vertragserrichtung zu zahlen hat, werden mit € 1000,- begrenzt.

 

GV Schabetsberger

bemängelt die „Formulierung des Gegenantrages“, wenn er auch will, dass der Superädifikatvertrag beschlossen wird. Wenn er etwas anderes will, was drinnen steht, dann ist es ein Zusatzantrag. Ein Gegenantrag würde lauten, dass er etwas ganz anderes will als den Superädifikatvertrag.

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Gegenantrag von GR Sperl mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss:

1 JA-Stimme von GR Sperl,

24 NEIN-Stimmen.

Antrag abgelehnt.

 

Abstimmung über den Hauptantrag von Bürgermeisterin:

Beschluss:

23 JA-Stimmen,

1 NEIN-Stimme von GR Sperl,

1 Stimmenthaltung von GR DI Franz Mitter.

Abstimmung mittels Handzeichen.

Der Antrag ist somit angenommen.

 

Abstimmung über den Zusatzantrag von GR Sperl:

Beschluss:

3 JA-Stimmen von GV.Ruhmanseder, GR. Sperl und GR. DI. Mitter,

14 NEIN-Stimmen von Bgm. Scheuringer, Vizebgm. Kopfberger, GV. Windhager, GR. Kraft, GR. Tallier, GR. Trilsam, GR. Ebner, GR. Klaus Mitter, GV. Schabetsberger, GV. Ortner, GR. Schärfl, GR. Jebinger, GR. Ing. Unterortner, GR. Krupa

8 Stimmenthaltungen von GR. Berghammer, GR. Heinzl, GR. Desch, GR. Probst, GR. Eichinger, GV. Arthofer, GR. Schroll, GR. Mayrhuber.

Antrag abgelehnt.

Abstimmung mittels Handzeichen.

 

 

 

 

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