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Finanzierungsplan Neubau Sportverein-Clubheim |
Top 4 der Gemeinderatssitzung vom 14.3.2013 der Marktgemeinde Riedau:
Genehmigung eines Finanzierungsplanes für den Neubau des SV-Clubheimes Riedau
Die Bürgermeisterin erteilt GV.Windhager das Wort, er gibt den Sachverhalt bekannt:
GV. Windhager berichtet vom Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung
Amt der OÖ. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales
Geschäftszahl: IKD(Gem)-311307/520-2013-Ma
Linz: 22. Febr. 2013
Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung für den Neubau des SV-Clubheimes Riedau
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Überprüfung Ihres Antrages vom 17.1.2013, Zl. 940-9-2013-Ge, ergibt unsererseits für den Neubau des SV-Clubheimes Riedau folgende Finanzierungsdarstellung:
Die in der Finanzierungsdarstellung für das Folgejahr angeführten Finanzmittel werden unter der Annahme vorgemerkt, dass Ihre Finanzkraft annähernd gleich bleibt,
die Gebarung sparsam geführt wird,
die gewährten Finanzmittel ordnungsgemäß verwendet werden und
der Einsatz der sonstigen Förderungsmittel bei der weiteren Antragstellung auf Gewährung von Bedarfszuweisungen für das nächste Jahr nachgewiesen wird.
Die für das Folgejahr vorgemerkten Mittel können nur nach ihrer Verfügbarkeit gewährt werden. Die Gewährung und Flüssigmachung der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisungsmittel erfolgt:
auf Antrag der Gemeinde,
bei Nachweis des Bedarfes und des Einsatzes der vorgesehenen Eigen- bzw. der übrigen vorgesehenen Finanzierungsmittel und
nach Verfügbarkeit der Bedarfszuweisungsmittel.
Maßnahmen nach dem Oö. Kulturförderungsgesetz:
Sind zur Finanzierung von Hochbauvorhaben von Gemeinden und Gemeindeverbänden Landesbeiträge und Bedarfszuweisungen im Ausmaß von insgesamt mehr als 50 % der Bausumme vorgesehen, sind nach der Oö. Kulturförderungsgesetz-Novelle 2000, LGBl. Nr. 58/2000, Aufwendungen für kulturelle Zwecke in Höhe von mindestens 1,5 % der Bausumme zu tätigen. Im Formblatt ''Zusammenstellung der Kosten bei Durchführung von Hochbauvorhaben von oberösterreichischen Gemeinden, Gemeindeverbänden und freien Wohlfahrtsträgern'' sind diese Aufwendungen unter der Rubrik ''KUNST AM BAU'' darzustellen bzw. auszuweisen (siehe unseren Erlass vom 10. Dezember 2001, Gem-010048/63-2000-Lg/Dr). Für Fragen und Auskünfte in dieser Angelegenheit ist die Direktion Kultur sachlich zuständig. Wir verweisen auf die Bestimmung des § 80 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990.
Ein Protokollauszug jener Gemeinderatssitzung, dem der Beschluss der oben angeführten Finanzierung entnommen werden kann, ist vorzulegen. Eine Abschrift ergeht an die Bezirkshauptmannschaft Schärding und an die Direktion Bildung und Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Oö. Landesregierung:
Max Hiegelsberger Landesrat
GV. Windhager stellt den Antrag um Genehmigung des bekannt gegebenen Finanzierungsplanes.
GV. Ortner sagt, er hat gehört, der Abbruch kostet schon mehr. Wer zahlt Mehrkosten?
GV. Windhager antwortet, wir „Gemeinde“ geben nur die finanziellen Mittel des Landes weiter.
Fr. Bürgermeisterin Scheuringer berichtet, LR Sigl hat die Baustelle besichtigt. Es ist richtig, dass es Mehrkosten gibt. LR Sigl hat den Vereinsmitgliedern gesagt, für die Solaranlage gibt es zusätzliche Beihilfen.
Der Sportverein weiß ganz genau, von der Gemeinde gibt es keine weitere finanzielle Förderung.
Abschließend lässt sie mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Windhager abstimmen.
Beschluss:
24 JA-Stimmen,
GV. Ruhmanseder hat folgende Bitte: In der SVR-Zeitung nicht schreiben, dass auf Antrag der ÖVP-Fraktion beschlossen wurde, denn es wurde von allen beschlossen.
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