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Wiederkaufsrecht Ringofenweiher |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 26. September 2013 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
TOP 11.) Genehmigung einer Löschungserklärung für ein Vor- und Wiederkaufsrecht für 1/3 Anteil EZ 127 KG Vormarkt-Riedau (Luksch)
Riedauer Heimatbuch: .... Die Mitbesitzer Kaltenbrunner und Böcklinger verkauften zuerst und dann auch Kottbauer die Anteile an die Gemeinde, sie war dann Alleinbesitzer. Wegen Unwirtschaftlichkeit des Ziegelwerkes wurde es 1969 geschlossen. 1973 verkaufte die Gemeinde das gesamte Areal an die Fa. Walter Luksch, Leopold Markl und Ing. Johann Scherzer.
VI. Die Käufer sind nicht berechtigt, die gekauften Grundstücke mit Gewinn weiter zu veräußern. Zur Sicherung dieser Bedingung wird nachstehendes Wieder- und Vorkaufsrecht vereinbart:
a) Die Käufer räumen der Marktgemeinde Riedau als Verkäuferin im Sinne des § 1068 ABGB das Wiederkaufsrecht ein. Dieses Recht kann von der Verkäuferin nur dann ausgeübt werden, wenn die Käufer den gekauften Grund mit einem Veräusserungsgewinn verkaufen sollten. Bei Ausübung dieses Wiederkaufsrechtes wird von der Verkäuferin der seinerzeit bezahlte Kaufpreis wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex zurückgegeben und von den Käufern das Kaufobjekt in einem nicht verschlechterten Zustand zurückgestellt.
b) Auf alle Fälle räumen die Käufer der Verkäuferin im Sinne der §§ 1072 ABGB das Vorkaufsrecht hinsichtlich der gekauften Grundstücke ein.
Vorgelegte Löschungserklärung:
http://www.riedau.info/gr20130926top11.pdf
Der Satz: "Diese Löschungserklärung berechtigt auch zur einzelnen Löschung auf den Anteilen der jeweiligen Liegenschaftseigentümer." wurde noch vor der Gemeinderatssitzung aus der Löschungserklärung entfernt.
sagt, im Gemeinderat gibt es immer wieder Löschungserklärung zu genehmigen und die nun vorgelegte Löschungserklärung soll wie alle anderen behandelt werden. Er stellt den Antrag die vom Notar vorgelegte Löschungserklärung zu genehmigen.
Dieses Wiederkaufsrecht unterscheidet sich wesentlich von den vielen anderen Wiederkaufsrechten, auf die wir hier im Gemeinderat schon verzichtet haben.
Es war kaum jemandem bekannt, was in diesem Fall das Wiederkaufsrecht bedeutet.
Zur Beurteilung braucht man den Kaufvertrag. Dass ich diesen Kaufvertrag nicht am Gemeindeamt bekommen habe, hat mich hellhörig gemacht. Grundstücks-Kaufverträge liegen im Grundbuch auf. Das Grundbuch ist öffentlich. Ein Kaufvertrag kann daher nicht geheim zu halten sein.
Die Gemeinde Riedau hat für den Ringofenweiher das Wiederkaufsrecht. Laut Amtsvortrag sollen wir darauf ohne Gegenleistung verzichten.
Ich habe mir den Kaufvertrag im Grundbuch besorgt. Demnach können wir jetzt das Drittel Ringofenweiher um ca. EUR 12.500,- kaufen.
Mit einem Drittel können wir derzeit nichts anfangen und auch der Zugang zum See ist nicht geregelt.
Langfristig soll aber die Nutzung als Naherholungsgebiet möglich sein.
Lassen wir es so, wie es die letzten 40 Jahre auch war!
Ich stelle daher den Gegenantrag:
Die Gemeinde übt das Vorkaufsrecht nicht aus, das Wiederkaufsrecht aber hat der Käufer zu übernehmen.
7 Minuten Diskussion:
http://www.riedau.info/gr20130926top11.mp3
Die Bürgermeisterin lässt zuerst über den Gegenantrag von GR. Sperl per Handzeichen abstimmen:
1 JA-Stimme von GR. Sperl,
22 NEIN-Stimmen und
2 Stimmenthaltungen von GR. Desch und GR. Probst.
Dann lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen:
23 JA-Stimmen und
1 NEIN-Stimme von GR Sperl,
1 Stimmenthaltung von GR. Desch
Das Wiederkaufsrecht wird ohne Gegenleistung gelöscht
01.10.2013 Erstversion
14.10.2013 genaues Abstimmungsergebnis, Texte aus Gemeinderatsprotokoll übernommen
14.10.2013 Luftbild mit Grundstücksgrenzen
16.06.2020 Link zu Kaufvertrag
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