Infrastrukturbeiträge Flächenwidmung

Schwaben / Luksch

 

 

Anfrage an die Bürgermeisterin gemäß § 63 a der Oö. Gemeindeordnung

 

Bei der Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2006, Änderungsnummer 12, im Bereich Schwaben wurde laut Gemeinderatsprotokoll 22. Mai 2014 kein Infrastrukturkostenbeitrag eingehoben, weil  "die Kosten durch die Anschlussgebühren gedeckt sind und die Gemeinde keinen Gewinn machen darf". 

 

Riedau, am 15. September 2014

Ernst Sperl

 

 

Die Antwort der Bürgermeisterin in der Gemeinderatssitzung am 6. November 2014

Es geht um die Umwidmung Luksch-Mitterhauser.

 

Geplant waren € 40.000,-. Die Herstellung hat ungefähr € 20.000,- gekostet für Wasser und Kanal.

 

Einnahmen waren geplant € 33.000,-, weil sie sagten, sie errichten 6 Wohnhäuser und wenn man das berechnet, wäre dieser Betrag erreicht worden. Die planliche Darstellung wird von der Bürgermeisterin gezeigt. Leider hat dann die Familie Mitterhauser beschlossen, dass sie gar nichts bauen, nur ihren Pavillon. In den nächsten Jahren wird nichts gebaut.

 

Für den Pavillon musste er nichts zahlen, weil das ist „kein Gebäude".

 

GR. Sperl

stellt fest, es wurde also der Grund aufgewertet und die Gemeinde bleibt auf Kosten von € 20.000,- sitzen.

 

Dazu berichtet Fr. Bgm. Scheuringer,

die Gemeinde hat schon noch Einnahmen. Gegen das Ermittlungsverfahren haben sie Einspruch erhoben, da bekommen wir € 5.000,- (die erste Parzelle wurde voll aufgeschlossen) Aufschließungsbeiträge und für die zweite Parzelle bekommen wir Erhaltungsbeiträge, aber minimal.

 

Es wurde ausführlich darüber geredet und wir haben das best mögliche versucht, aber es ist leider nachher anders gekommen als wir alle erwartet haben. Wir sagten, es ist eine tolle Sache wenn Wohnungen entstehen.

 

Änderungshistorie:

15.09.2014 Erstversion

09.11.2014 Die Antwort der Bürgermeisterin (Quelle: Tonaufnahme der Gemeinderatssitzung)

27.11.2014 Text aus vorläufigem Gemeinderatsprotokoll übernommen

 

 

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