Flächenwidmungsplan

Schwaben / Luksch

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 22. Mai 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag (Sitzungsvorbereitung), dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP.3.) Abänderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2006, Änderungsnummer 12, im Bereich Schwaben.

Bei der Gemeinderatssitzung am 13.3.2014 wurde der Grundsatzbeschluss für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes in Schwaben betreffend die Gründe Luksch/Mitterhauser beschlossen.

 

Die Bauabteilung hat daraufhin die betroffenen Nachbarn und amtlichen Stellen um Stellungnahme gebeten.

Es ist lediglich eine Stellungnahme vom Amt der OÖ. Landesregierung, Örtliche Raumordnung eingetroffen:

http://riedau.info/gr20140522top03.jpg

 

Nach Rücksprache der Bauabteilung ist für diese Umwidmung kein Infrastrukturbeitrag einzuheben.

 

GR. Sperl

stellt die Frage: heißt das, dass die Kosten für die Wasserversorgung durch die noch zu zahlenden Anschlussgebühren zur Gänze gedeckt sind?

 

Die Amtsleiterin

antwortet, dass die Kosten durch die Anschlussgebühren gedeckt sind und die Gemeinde keinen „Gewinn" machen darf.

 

 

Beschlussvorschlag: Genehmigung der Umwidmung

 

Wortmeldung Gemeinderat Ernst Sperl:

Ich möchte weiter, dass der Gehweg Richtung Süden zur Siedlung Schwabenbach durchgesetzt wird. 

Fachlich sind sich alle einig, dass die Gehwegverbindung sinnvoll wäre. Mit der Zustimmung zur Umwidmung ohne Gehweg senden wir das falsche Signal an Grundbesitzer, dass sie sich bei Umwidmungen gegenüber der Gemeinde Riedau alles erlauben können.

Ich stimme daher der Umwidmung nicht zu.

 

 

Abstimmungsergebnis

24 Ja

1 Nein - Sperl

 

Änderungshistorie:

08.06.2014 Erstversion

28.06.2014 Diskussion aus vorläufigem Gemeinderatsprotokoll übernommen

 

 

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