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Prüfungsausschuss Marktgemeinde Riedau |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 12. März 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Ausschussprotokoll, den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Gemeinderats-Sitzungsprotokoll.
TOP 1.) Rechnungsabschluss 2014
Die Abweichungen zwischen Voranschlag und Rechnungsabschluss wurden im Rechnungsabschluss auf den Seiten 127 – 135 begründet.
Nach Überprüfung und Klärung von Fragen wird der Rechnungsabschluss 2014 vom Prüfungsausschuss für in Ordnung befunden und mit der Empfehlung der Genehmigung an den Gemeinderat verwiesen.
Der Obmann ist mit der prozentuellen Aufteilung bezüglich der Verbuchung der Kosten der Marktplatzgestaltung nicht einverstanden und bittet die Bürgermeisterin in der nächsten Gemeinderatssitzung um Stellungnahme, wie sie auf diesen Verteilungsschlüssel gekommen ist.
Weiters wurde die im Dezember 2014 ausgestellte Rechnung der Fa. Hofer (Wasserverlust-Analyse) aufgrund der bereits sehr hohen Instandhaltungskosten 2014 erst im Jänner 2015 gebucht. Diese Vorgehensweise befindet der Prüfungsausschuss als nicht richtig und ersucht die Finanzverwaltung in Zukunft um korrekte Abgrenzung der Rechnungen, auch wenn es dadurch evtl. zu Streichungen bei der Abgangsdeckung kommt!
TOP 2.) Allfälliges
Der Obmann hält nochmals die Vorgehensweise der Umbuchungen bei der Marktplatzgestaltung fest:
€ 164.888 Gesamtkosten
€ 11.555 Umbuchung Brunnensanierung
€ 20.000 Umbuchung Asphaltierung
€ 3.736 Kontierung auf Wasserleitung (10% der Baggerungskosten)
€ 11.205 Kontierung auf Kanal (30% der Baggerungskosten)
€ 11.205 Kontierung auf Straßenbeleuchtung (30% wie oben)
€ 107.000 verbleibt auf Kostenstelle Marktplatzgestaltung, das war die Summe, die eigentlich geplant war.
Weiters spricht der Obmann Schroll Andreas nochmals die Auszahlung über € 250 für die Förderung einer Solaranlage über die Verfügungsmittel im Oktober 2014 an.
Der Gemeinderat hat am 22.05.2014 die Aussetzung der Förderung für Solaranlage beschlossen.
Die Montage der Solaranlage wurde laut Auskunft des Förderungswerbers durch die ausführende Firma viel zu spät ausgeführt (Montage im August 2014). Die Bürgermeisterin hat daher im Oktober 2014 aus den Verfügungsmitteln EUR 250 ausbezahlt.
Der Obmann ersucht den Prüfer der BH Schärding um Stellungnahme zu dieser Vorgehensweise.
Die prozentuelle Aufteilung erfolgte auf Anregung der Bauabteilung; Tatsache ist, es wurde der Marktplatz aufgegraben, es wurden auch Wasser- Kanal- und Beleuchtungsmaßnahmen gemacht; wir können das prozentuell aufteilen, wir haben das so beschlossen und sie steht zu dieser Aufteilung; sie glaubt, wir haben alles best möglich gemacht mit einem gutem Preis.
Zu der Spende für die Solaranlage gibt sie bekannt, dass Hr. ****anonymisiert**** mit einer Förderung der Gemeinde in Höhe von € 500,- kalkulierte; es hat sich alles hinausgezögert und dann hat sie als Bürgermeisterin € 250,- aus den Verfügungsmitteln ausbezahlt. Er glaubte, im Frühjahr werden die Arbeiten erledigt, es hat sich aber bis in den Herbst verzögert. Dann hat er persönlich bei ihr vorgesprochen und sie hat ihm dann aus den Verfügungsmitteln die Hälfte des Betrages bezahlt.
14.03.2015 Erstversion
04.04.2015 Stellungnahme der Bürgermeisterin aus vorläufigem Gemeinderatsprotokoll
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 12. März 2015
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