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Kindergarten-Grundverkauf
Gemeinderatssitzung 24. 9. 2015

Die gelb schraffierte Fläche soll verkauft werden.

 

TOP 6. Genehmigung eines Kaufvertrages mit den Ehegatten Johann und Marianne Laufenböck betreffend Verkauf eines Teilgrundstück aus der Liegenschaft Kindergarten.

 

 

Presseinformation am 20. September 2015

durch Ernst Sperl

 

Es geht um nur 49 Quadratmeter. Brisant ist es trotzdem, weil der Grundverkauf schon beim Grundbuch liegt, im Gemeinderat aber erst am Donnerstag abgestimmt wird.

 

Diese fast 50 Quadratmeter Grund will der angrenzende Wirt kaufen, um dort neue Sanitäranlagen für seine Kegelbahn zu bauen. Aus Sicht des Wirtes verständlich, aus Sicht des Grünen Gemeinderates aber falsch, weil das Kindergartengrundstück damit entwertet wird. Ein Grundstück wird abgewertet, wenn in der Mitte die Mauern des Nachbargebäudes stehen. Kein privater Grundbesitzer würde sich das antun. Unförmige Grundstücke sind weniger wert, weiß der Grüne Gemeinderat aus seiner langjährigen Bankpraxis.

 

Auch lässt sich nicht vorhersagen, ob der Kindergartenbetrieb künftig beeinträchtigt wird. Die Flächen müssen von den Aufsichtspersonen einsehbar sein. Das würde schwieriger werden. Wie viel Grundfläche für eine Kindergartengruppe künftig notwendig sein wird, ist auch offen. Mehr Fläche ist jedenfalls besser, meint der Grüne Gemeinderat Ernst Sperl. Die Sanitäranlagen können auch auf die andere Seite der Kegelbahn gebaut werden.

 

Die Pläne zum Kindergarten-Grundverkauf sind etwa 1 Jahr alt. Damals hat der Grüne Gemeinderat seine Gegenstimme angekündigt, auch im betroffenen Wirtshaus wurde heftig diskutiert. Dann wurde es ruhig. Im Kindergartenausschuss wurde der Grundverkauf nicht behandelt, auch nicht in den Gemeinderatssitzungen. Es schien, als ob das das Projekt vom Tisch wäre.

 

Für Grundverkäufe ist der Gemeinderat zuständig, es ist sogar eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

 

Umso überraschender war es dann, als im Prüfungsausschuss Anfang September ein Beleg über die Bauverhandlung auftauchte. Bereits im Mai war vom Gemeindeamt der Grundstücksverkauf in einer Bauplatzbewilligung bestätigt worden und ans Grundbuch (Vermessungsamt) weiter gegeben worden.

 

Offizielle Version der Bürgermeisterin ist, nicht gewusst zu haben, dass ein Gemeinderatsbeschluss nötig sei. Es ist aber auch möglich, dass der Grundverkauf in der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollte. Zumindest nicht vor der Gemeinderatswahl.

 

 

Beilagen:

Der Grundstücksplan mit der gelb eingezeichneten verkauften Fläche
Vermessungsplan mit Bewilligungsvermerk 19.5.2015 der Gemeinde
Auszug aus der Oö. Gemeindeordnung

 

 

Stellungnahme dazu aus Sicht der Bürgermeisterin:

Mail von der Amtsleiterin an alle Gemeinderatsfraktionen am 22.9.2015 um 15:04 Uhr

 

GR. Sperl hat da etwas missverstanden, weshalb ich dazu meine Stellungnahme abgeben muss:

 

Der Gemeindevorstand hat einen Grundverkauf für gut befunden, damit der Weiterbestand des Gasthauses Laufenböck gesichert wird. In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 26. März 2015 wurde ein Kaufpreis von € 15,- pro Quadratmeter als Angebotsgrundlage festgelegt. Es wurde von ca. 50 m2 Grundfläche ausgegangen, ein Plan von Herrn DI  Reifeltshammer soll die genaue Quadratmeteranzahl feststellen.

 

Am 8.4.2015 habe ich mit einem Schreiben den Ehegatten Laufenböck das Angebot des Gemeindevorstandes bekanntgegeben und die Ehegatten Laufenböck gebeten, „die Abfassung eines Kaufvertrages beim Notar zu veranlassen, welcher dann in der nächsten Sitzung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt wird“.

 

Die Familie Laufenböck hat Herrn DI Reifeltshammer mit der Vermessung beauftragt. Herr DI Reifeltshammer hat 49 m2 benötigte Grundfläche festgestellt und einen Vermessungsplan erstellt, welcher auch vom Notar für die Erstellung des Kaufvertrages notwendig ist. Dieser Plan liegt derzeit auch beim Notar Dr. Schauer. Gleichzeitig hat Herr DI Reifeltshammer die jetzigen Grundgrenzen vermessen und „berichtigt“. Dabei handelt es sich um eine Mappenberichtigungen im „Zentimeterbereich“ der Mappe aus dem 19. Jhdt. Beim Gemeindeamt hat er den Vermessungsplan für den Grundverkauf eingereicht. Zur Grundparzelle 58/1 (Laufenböck) wird eine Teilfläche von 49 m2 dazugeschlagen, das ergibt ein dann ein Gesamtausmaß für die Parzelle 58/1 von neu 2.114 m2. Dafür wurde im Vorhinein die Bauplatzbewilligung beim Gemeindeamt beantragt, die man dann zur Grundbuchseintragung braucht.  Das Vermessungsamt hat die „Mappenberichtigung“ (im Zentimeterbereich) bereits durchgeführt und die Bauplatzbewilligung geprüft und für in Ordnung befunden – somit kann bei  Genehmigung des Kaufvertrages im Gemeinderat der Vorgang beschleunigt werden, das ist eine notwendige Grundlage dafür.  Das Verfahren beim Vermessungsamt stellt also eine Zwischenebene dar, die keiner Eintragung im Grundbuch gleichkommt. Natürlich wäre es auch möglich, die Bauplatzbewilligung erst nach Genehmigung Kaufvertrag zu beantragen, was aber dann die Eintragung verzögert. Wenn es zu keinem Grundverkauf kommt, verfällt die Bauplatzbewilligung.

 

Der Kaufvertragsentwurf des Notars ist am 22.6.2015 beim Marktgemeindeamt eingetroffen. Die letzte GR-Sitzung war am 21.5.2015, deshalb noch keine Behandlung im Gemeinderat. 

 

Pro Kindergartengruppe sind 200 m2 Garten zur Verfügung zu stellen; die Liegenschaft hat insgesamt 1800 m2, also ist dies kein Hindernis für einen Verkauf von 50 m2. Es ist zwar richtig, dass ein unförmiges Grundstück entsteht, aber auch hier gibt es schon konkrete Ideen, dass im Bereich zwischen Haus Kindergarten und Anbau Laufenböck der von den Kindergärtnerinnen lang gewünschte Stauraum für die Kinderfahrzeuge entsteht.

 

Im Prüfungsausschuss ist ein Beleg über die Bauverhandlung aufgetaucht! Leider hat ein Schreibfehler diese Annahme von Herrn Sperl verursacht, anstelle Bauplatzbewilligung steht beim Einnahmenbeleg nur „Baubewilligung“. Hätte Herr Sperl die Beilage zu diesem Beleg eingesehen, hätte er den Schreibfehler entdeckt.

 

Den schweren Vorwurf von Herrn Sperl des Amtsmissbrauches der Bürgermeisterin kann durch diese Erklärung lückenlos aufgeklärt werden. Ob ich zu ihm wirklich gesagt habe, dass ich nicht weiß, dass ein Gemeinderatsbeschluss nötig sei, das bezweifle ich.

 

 

zum Abstimmungserebnis 

 

 

 

 

Änderungshistorie:

20.09.2015 Presseinformation

22.09.2015 Stellungnahme der Bürgermeisterin