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Einrichtung einer Bürgerfragestunde |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 5. November 2015 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Sitzungsprotokoll.
Es steht im Ermessen des Gemeinderates, die Abhaltung einer Bürgerfragestunde zu beschließen gem. § 53 Abs. 5 OÖ. Gemeindeordnung. Dazu ist ein normaler Mehrheitsbeschluss erforderlich.
Während der letzten Periode gab es nur wenige Anfragen.
Bgm. Schabetsberger stellt den Antrag, dass auch in der künftigen Periode vor einer Gemeinderatssitzung eine Bürgerfragestunde abgehalten wird. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: der Antrag wird einstimmig angenommen.
16.09.2016 Erstversion
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