Auflassung Öffentliches Gut

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 4. Februar 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag), dem Protokollentwurf und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

TOP. 5.) Auflassung der Teilfläche 2 aus Parzelle 810/6 KG. Riedau aus dem öffentlichen Gut

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):

http://riedau.info/gr20160204top05.pdf

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt. 

 

Es wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung darüber gesprochen und wir mussten nun über vier Wochen kundmachen, damit jeder, der ein berechtigtes Interesse hatte, Einspruch gegen die beabsichtigte Auflassung erheben kann. Auch die betroffenen Grundeigentümer wurden nachweislich davon informiert. Es ist kein Einwand gekommen wir müssen nun beschließen, dass wir das öffentliche Gut auflassen.

 

Er bittet um Wortmeldungen.

 

Vizebgm. Mitter:

Bezugnehmend zum Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 10. Dezember 2015 Punkt 14 legt die frühere Bürgermeisterin Berta Scheuringer Wert auf Richtigstellung.

 

Laut Aussage von GR. Christian Dick habe es eine Zusage der ehemaligen Bürgermeisterin gegeben ihm das Restgrundstück von 19 m2 kostenfrei zu überlassen.

 

Dies ist unrichtig. Dieses Gespräch hat nie stattgefunden. Auch von der ISG hat sie nie eine Info erhalten und es wurden zu diesem Sachverhalt nie Gespräche darüber geführt.

 

Bei einem Telefonat vom 27.1.2016 wurde GR. Dick um Klarstellung bei der heutigen Gemeinderatssitzung ersucht.

 

GR. Dick

antwortet darauf, es stimmt, dass er von Frau Scheuringer angerufen wurde. Aber er hat damals mit Herrn Lindinger von der ISG gesprochen und sie wurde darüber informiert, denn sie wusste auch von allem anderen Bescheid. Es wurde hinten alles vermessen und Herr Lindinger hat gesagt, es geht in sein Grundstück über.

 

Vizebgm. Mitter

stellt definitiv fest, dass die damalige Bürgermeisterin persönlich nicht versprochen hat, dass diese 19 m2 kostenfrei Herr Dick bekommt.

 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag,

dass aus die Teilfläche 2 aus Parz. 810/6 KG. Riedau im Ausmaß von 19 m2 aufgelassen werden (Verordnung).

 

Beschluss:

24 JA-Stimmen,

1 Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR. Dick.

 

 

Aufgrund des Beschlusses wird folgende Verordnung kundgemacht:

 

VERORDNUNG über die Auflassung einer öffentlichen Straße

 

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Riedau hat am 4.2.2016 gemäß § 11 (3) OÖ. Straßengesetz 1991, LGBl. 84/1991 i.d.g.F. iVm §§ 40 (2) Z 4 und 43 (1) OÖ. GemO 1990, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F. beschlossen:

 

§ 1

Die Teilfläche 2 aus der Parzelle 810/6 KG. Riedau im Ausmaß von 19 m2 (Zufahrtsstraße neuer ISG-Wohnblock) wird als öffentliche Straße aufgelassen, weil sie wegen mangelnder Verkehrsbedeutung für den Gemeingebrauch entbehrlich geworden ist.

 

§ 2

Die genaue Lage des aufgelassenen Straßenteiles ist aus dem Lageplan im Maßstab 1:1000 ersichtlich, der beim Marktgemeindeamt während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser Verordnung durch vier Wochen im Marktgemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen ist.

 

§ 3

Diese Verordnung wird gem. § 94 (1) 1 OÖ. GemO 1991, LGBl. Nr. 91/1990 i.d.g.F. durch zwei Wochen kundgemacht und wir mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

 

 

Änderungshistorie:

16.02.2016 Erstversion

 

 

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