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Wohnungsvergaben durch den Wohnungsausschuss |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 19. Mai 2016 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Ausschussprotokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
Entwurf der Verordnung, erstellt vom Wohnungsausschuss:
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 19.05.2016, mit dem das Beschlussrecht des Gemeinderates für die Vergabe von gemeindeeigenen und genossenschaftlichen Wohnungen an den Wohnungsausschuss übertragen wird.
Aufgrund des § 44 Abs. 2 OÖ. GemO 1990 i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1
Im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit wird bei der Abwicklung der Vergabe von gemeindeeigenen und genossenschaftlichen Wohnungen das Beschlussrecht des Gemeinderates an den Wohnungsausschuss übertragen.
§ 2
Dem Gemeinderat ist über die gefassten Beschlüsse und gesetzlichen Abwicklungsmaßnahmen in der jeweiligen nächsten Gemeinderatssitzung zu berichten.
§ 3
Die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.
Die Behandlung im Gemeinderat
einstimmig genehmigt
Änderungshistorie:
25.05.2016 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 19.5.2016
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