Baulandmobilisierung

Infrastrukturkostenbeiträge

Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 22. September 2016, erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, den Tonaufnahmen und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung

 

TOP 5. Flächenwidmungsplanabänderungsverfahren; Festlegungen für Infrastrukturbeiträge und Mobilisierung des Baulands.

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) - wurde den Fraktionen am Freitag, 16.9.2016 um 7:22 Uhr zugestellt

"Weitere Information" der Amtsleiterin - wurde den Fraktionen am Dienstag, 20.9.2016 um 9:00 Uhr zugestellt

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Vizebgm. Ruhmanseder ersucht den Punkt zu vertagen.

Die Ursache dafür ist, sie hatten bereits am Montag Fraktionssitzung und er hat heute nicht mehr alle Fraktionsmitglieder rechtzeitig erreicht. Um längere Diskussionen zu vermeiden ersucht er den Bürgermeister den Punkt abzusetzen bzw. er stellt den Antrag den Punkt abzusetzen (zu vertagen).

 

Bgm. Schabetsberger: er möchte trotzdem zuerst über diesen Punkt diskutieren, weil es wichtig ist einen Beschluss zu fassen; ansonsten können mit den Grundbesitzern die Gesprächen nicht fortgeführt werden.

 

nach längerer Diskussion wird abgestimmt.

 

7 Ja - FPÖ

18 Nein und Enthaltungen - ÖVP, SPÖ, Grüne

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Gemeinderat Günter Humer (FPÖ) wird von Bürgermeister Schabetsberger als befangen erklärt.

 

 

Das Ergebnis nach allgemeinen Informationen durch Bgm. Schabetsberger und einer längeren Diskussion (Seiten 5 - 16 im Protokoll):  

 

a) Höhe des Infrastrukturbeitrages für Wasser und Kanal:

 

€ 5,- pro Quadratmeter; Umsatzsteuerpflicht bis jetzt nicht eindeutig geklärt und wird deshalb auch nicht vorgeschrieben; sollte sich die gesetzlichen Vorschriften ändern, so behält sich die Marktgemeinde vor, diese einzuheben.

Zahlungsziel:

aa) grundsätzlich bei Rechtskraft der Umwidmung; oder – man kann es sich aussuchen:

bb) Zahlung bei Baubeginn der Infrastruktur.

 

Abstimmungsergebnis:

18 Ja - ÖVP, SPÖ, Grüne

6 Nein und Enthaltungen - FPÖ

 

 

b)      Kein Infrastrukturbeitrag für Errichtung der Verkehrsfläche:

 

Abstimmungsergebnis:

24 Ja

 

 

c)       Baulandmobilisierung und Grundbücherliche Sicherstellung

 

Abschluss eines Vertrages mit dem Umwidmungswerber:

 

Der Grundstücksbesitzer/Umwidmungswerber verpflichtet sich die betreffenden Grundstücke innerhalb von 10 Jahren zu veräußern. Ab dem 11. Jahr wird der Gemeinde das Recht eingeräumt, das betreffende Grundstück zum ortsüblichen Baulandpreis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Umwidmung (Preis ist mit 30 Euro festgesetzt) weiterzuvermitteln. Es wird der Gemeinde daher ein "Vermittlungsrecht zum einem definierten Baulandpreis" eingeräumt.

Der Grundstücksbesitzer verpflichtet sich, an den von der Gemeinde namhaft gemachten Kaufinteressenten innerhalb von 6 Monaten zu diesem Preis zu verkaufen.

 

Besitzwechsel / grundbücherliche Sicherstellung hat zu enthalten:

Bei Verkauf seitens des Umwidmungswerbers wird der Gemeinde ein Kaufrecht eingeräumt (ab dem 6. Jahr ab Unterzeichnung des Kaufvertrages).

Der Grundkäufer/neue Besitzer verpflichtet sich innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Unterzeichnung des Kaufvertrages auf der betreffenden Bauparzelle ein Einfamilienwohnhaus nach der gesetzlichen Definition der Oö. BauO bzw. des Oö. BauTG zu errichten.

Die Einräumung von Baurechten ist ausgeschlossen!

Ab dem 6 Jahr wird der Gemeinde das Recht eingeräumt eine jährliche Pönale von einem 1,- Euro /m2 Grundstücksfläche vorzuschreiben und zwar bis zum Zeitpunkt des Baubeginnes oder die Gemeinde kann das Grundstück zum festgelegten Baulandpreis von €30,- kaufen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

18 Ja - ÖVP, SPÖ, Grüne

6 Nein und Enthaltungen  - FPÖ

 

 

d)      Die Vermessungskosten hat der Umwidmungswerber zur Gänze zu tragen.

 

Abstimmungsergebnis:

24 Ja

 

 

e)      Grundsätzlich ist eine Grundstücksgröße von maximal 1.000 m2 einzuhalten.

 

Abstimmungsergebnis:

18 Ja - SPÖ, Grüne, ÖVP (ausgenommen Schmidseder), Heinzl (FPÖ)

6 Nein und Enthaltungen - FPÖ, Schmidseder (ÖVP)

 

 

 

f)       Die Vertragskosten werden je zur Hälfte aufgeteilt zwischen Marktgemeinde und Umwidmungswerber.

 

Abstimmungsergebnis:

24 Ja

 

 

g)      Ab Rechtskraft der Umwidmung werden von Seiten der Gemeinde Aufschließungsbeiträge nach dem OÖ. Raumordnungsgesetz eingehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

23 Ja

1 Stimmenthaltung - Christian Dick (FPÖ)

 

 

Änderungshistorie:

24.09.2016 Erstversion

11.10.2016 Abstimmungsergebnisse aus vorläufigem Protokoll  

 

 

zur Diskussion im Detail - ´vorläufiges Sitzungsprotokoll Seiten  5 - 16

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 22.9.2016 

zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite  

zur sperl.riedau.info

zur Grünen Gemeindegruppe Riedau

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