Von:
Franz.Ganglbauer@ooe.gv.at [mailto:Franz.Ganglbauer@ooe.gv.at]
Gesendet: Montag, 10. Juli 2017 14:12
An: ernst.sperl@aon.at
Cc: gemeinde@riedau.ooe.gv.at
Betreff: AW: Prüfungsausschuss; erneute Prüfung Rechnungsabschluss nach
Beschlussfassung Gemeinderat
Sehr geehrter Herr Sperl! Linz, am 10. Juli 2017
Der Prüfungsausschuss hat gemäß § 91 Abs. 3 Oö. GemO 1990 die Gemeindegebarung ua. anhand des Rechnungsabschlusses zu prüfen. Die Beratung und Beschlussfassung über den Rechnungsabschluss obliegen dem Gemeinderat. Grundlage für die Beschlussfassung des Gemeinderates bildet der nach § 91 Abs. 3 leg.cit. erstellte Bericht des Prüfungsausschusses. Falls sich aufgrund dieses Prüfberichts oder im Rahmen der Beratung im Gemeinderat „Anstände“ gemäß § 93 Abs. 2 Oö. GemO 1990 ergeben, hat der Gemeinderat die zu ihrer Behebung notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass die Tätigkeit des Prüfungsausschusses im Zusammenhang mit der Behandlung des Rechnungsabschlusses der Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorgelagert ist. Sobald der Gemeinderat den Rechnungsabschluss beschlossen hat, scheidet ein neuerliches Tätigwerden des Prüfungsausschusses über Angelegenheiten, die vom Rechnungsabschluss umfasst und vom Gemeinderat im Rahmen des Rechnungsabschlusses schon beschlossen wurden, deshalb aus.
Im Übrigen enthält der Rechnungsabschluss „nur“ Feststellungen über die Führung des Gemeindehaushalts im Vergleich zum Voranschlag. Darüber hinaus beinhaltet der Rechnungsabschluss keine normative Aussage und entfaltet daher auch keine Bindungswirkungen.
Im Übrigen wurde Ihnen unseres Wissens nach nicht die Einsicht schlechthin verweigert, sondern die Gemeinde hat sich geweigert, Ihnen die Kontoblätter als Datei zur Verfügung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Ganglbauer
Mag.
Franz Ganglbauer LL.M.
Amt der Oö.
Landesregierung
Direktion Inneres und
Kommunales
4021 Linz, LDZ -
Bahnhofplatz 1
Tel.: (+43 732) 77
20 - 11 603
Fax: (+43
732) 77 20 - 21 48 15
Email:
franz.ganglbauer@ooe.gv.at
Büro:
ikd.post@ooe.gv.at
Von:
Ernst Sperl [mailto:ernst.sperl@aon.at]
Gesendet: Mittwoch, 21. Juni 2017 18:29
An: Post, IKD
Cc: Rosenberger Bernhard (G); Marktgemeindeamt Riedau; Swoboda Michael
Betreff: Prüfungsausschuss, verweigerte Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Sehr geehrte Damen und Herren der
Direktion Inneres und Kommunales,
sehr geehrter Mag. Ganglbauer!
Zur Vorbereitung der Prüfungsausschusssitzung 20.2.2017 mit Tagesordnungspunkt Rechnungsabschluss 2016 wurde mir die Einsicht in die Kontoblätter verweigert.
Nach Ihrer Auskunft vom 12. März 2017 (http://riedau.info/gr20170316paMail2.htm) wären mir diese Unterlagen zugestanden.
Tatsächlich wurde bei der „Prüfung des Rechnungsabschlusses“ nur die Liste der Abweichungen vom Voranschlag stichprobenweise besprochen. Eine Prüfung ob „richtig verrechnet wird“ (§ 51 (2) Oö. GemO) ist in keiner Weise erfolgt und war mir auch nicht möglich.
Ich habe daher beantragt, die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 inklusive Globalbudgets auf die Tagesordnung der Sitzung des Prüfungsausschusses am 26.6.2017 zu setzen.
Diesem Antrag wurde nicht entsprochen. Eine schriftliche Begründung habe ich seitens des Gemeindeamtes nicht bekommen.
Angeblich wurde von Ihnen die Auskunft erteilt, dass mit der Genehmigung des Rechnungsabschlusses im Gemeinderat das Prüfungsrecht des Prüfungsausschusses erlischt.
Dies entspricht nicht meinem Rechtsempfinden, weil
· die Prüfung rechtswidrig behindert wurde und
· bei Hervorkommen neuer Tatsachen eine neuerliche Prüfung möglich sein muss. Ihre Rechtsauskunft zu den mir zustehenden Prüfungsunterlagen ist erst nach der Genehmigung des Rechnungsabschlusses bekannt geworden.
Effiziente Prüfung durch den Prüfungsausschuss muss doch auch im Interesse des Landes OÖ liegen und ich ersuche Sie daher um Unterstützung, meine gesetzlich zustehenden Rechte durchzusetzen.
Freundliche Grüße
Ernst Sperl
Achleiten 139
A-4752 Riedau
+43 (0) 699 1047 3167
DVR 4017042
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