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Infrastrukturbeiträge |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 11. Jänner 2018 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll
TOP. 5.) Bericht des Bürgermeisters
Es gibt eine Einzelumwidmung, welche wir vorziehen müssen. Es betrifft in Schwaben das Grundstück 648/1 (Lageplan).
Der Bauausschuss muss in der nächsten Sitzung diese Einzelumwidmung genau anschauen, weil wir Unterschiede haben mit dem derzeitigen Stand und dem gültigen Gemeinderatsbeschluss. Der derzeitig gültige Gemeinderatsbeschluss lautet auf € 5,- pro Quadratmeter für Infrastrukturbeiträge und das muss genau diskutiert werden.
Dort gibt es die spezielle Situation, dass das Grundstück schon einmal umgewidmet werden sollte. Es wurde aber dann herausgenommen, weil die ÖBB sagte, aufgrund der Lärmentwicklung geht es nicht. Die Anschlüsse sind dort vorhanden.
Wenn wir es jetzt umwidmen müssen wir einen Gemeinderatsbeschluss machen, der den Beschluss mit den € 5,- aufhebt oder auch nicht, das ist die Entscheidung des Bauausschusses.
GR. Humer: es muss kostendeckend sein, wurden schon Anschlüsse bezahlt?
Bgm. Schabetsberger: wir dürfen keinen Gewinn machen, aber man muss das Gesamtprojekt betrachten. Für dieses Gesamtprojekt sind nach wie vor noch Kredite zu bezahlen. Der Bauausschuss muss das genau durch besprechen, damit es im Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt werden kann.
GR. Humer: jetzt hörten wir von einer Einzelumwidmung. Wie lange dauert es noch mit Hr. Altmann?
Bgm. Schabetsberger: bei der nächsten Sitzung des Bauausschusses wird dies behandelt, dann kommt es in den Gemeinderat. Er berichtet von den weiteren Verfahrensschritten und es wird einige Monate dauern.
GR. Humer: braucht er die Entscheidung früher?
Zuhörer W********: er hat selbst mit Hr. Altmann telefoniert, bei einer Einzelumwidmung darf es maximal 6 Monate dauern. Beim großen Umwidmungsverfahren kann es bis zu 2 Jahre dauern.
GR. Eichinger bittet den Bauausschuss anzuschauen, ob es auch noch andere Grundstücke gibt, die dann eine Ausnahmegenehmigung bekommen müssten. Es soll künftig eine einheitliche Regelung geben.
Bgm. Schabetsberger: es gibt einen aufrechten Gemeinderatsbeschluss, der generell gilt; wie in diesem speziellen Fall muss es einzeln behandelt werden.
02.02.2018 Erstversion
03.02.2018 Lageplan
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