Zeitplan Kanalsanierung 

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Mai 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll. 

 

TOP 2. Berichterstattung des Bürgermeisters und Genehmigung des Zeitplanes für die Sanierung des Kanales.

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag):

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat:

 

Im Amtsvortrag wurde den Fraktionsführern der AV vom Büro DI Oberlechner vom 19.4.2019 vollinhaltlich übermittelt. Dazu gibt der Bürgermeister den Sachverhalt bekannt:


Mit dem Büro DI Oberlechner gab es bereits mehrere Besprechungen, ein Zeitplan musste an das Amt der OÖ. Landesregierung geschickt werden. Wenn wir heute einen Beschluss fassen, so kann im Herbst mit den Arbeiten der Sanierung begonnen werden, die voraussichtliche Bauzeit ist bis 2023. Die einzelnen Fristen werden von ihm vorgelesen und dann ersucht der Bürgermeister um Wortmeldungen.
 

GV. Windhager will wissen, welcher Teilabschnitt nun dabei ist.
Bgm. Schabetsberger erklärt, die Zone 4 und Zone 5 sind lt. Zonenplan zu sanieren. Es wird von den größeren Schäden zu den kleineren Schäden gearbeitet. Der Bürgermeister erklärt die Unterschiede von den Zustandsklassen nach ISYbau und Land OÖ. Die Gemeinde ist mit den Sanierungsarbeiten bereits säumig. In den nächsten Jahren muss dies alles erledigt werden, der nächste Tagesordnungspunkt betrifft die Finanzierung dieser Sanierungsmaßnahmen.
 

GV. Windhager: Wird Inliner verwendet oder wird aufgebaggert?
GV. Arthofer erklärt, dass beides zur Anwendung kommt. Wenn es geht, dann erfolgt die Sanierung mittels Inliner. Die letzte Möglichkeit wird das Aufbaggern sein.
Bgm. Schabetsberger berichtet dazu, dass es auch Schäden gibt, die nicht zu sanieren sind, z.B. eine Senkung bei der ÖBB. Wenn es keine Verklausung gibt, wird nichts gemacht. Wenn wir begründen können, dass es keine Probleme bei einer Senkung gibt, dann brauchen wir es nicht sanieren.
 

Alois Steinmetz stellt die Frage, ob es nur um Sanierungen geht oder auch um gleichzeitige Erweiterungen nach Umwidmung. Ihm geht es darum, dass z.B. nicht jetzt saniert wird und dann müssen wir den Kanal nach einer Umwidmung vergrößern.
Bgm. Schabetsberger antwortet ihm, diese Probleme werden jedenfalls angeschaut. Bei Neuwidmungen von Flächen gibt es eine hydraulische Berechnung von unserem Ortsplaner DI Oberlechner.

Aktuell musste bei der Umwidmung Dick festgestellt werden, dass wir voraussichtlich etwas neu bauen müssen. Der bestehende Kanal dort ist relativ kaputt und zu klein dimensioniert. Normal wird die Dimension nicht geändert.
 

GV. Arthofer stellt Antrag, dass die Sanierungsabschnitte laut Zeitplan, so wie sie bekannt gegeben wurden, genehmigt werden. Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.
 

Beschluss: Der Antrag erhält 25 JA-Stimmen.

 

 

 

Änderungshistorie:

30.05.2019 Erstversion

15.06.2019 Diskussion aus vorläufigem Protokoll  

 

 

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