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Flächenwidmung Änderung 6.2. Pomedt |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Jänner 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
Die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder und Aushang Amtstafel
TOP. 4.) Genehmigungsbeschluss gem. § 36 Abs. 4 OÖ. RaumOG betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.2. „Pomedt“.
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Herr H**** hat am 23.12.2019 einen Antrag auf Einzelumwidmung seiner
Grundstücke in Pomedt beim Gemeindeamt eingereicht. Deshalb wurde von der
Amtsleiterin für 2.1.2020 eine Besprechung mit dem Bürgermeister, Ortsplaner
DI Altmann, H**** und Herrn *****, welcher an einem Kauf dieser Flächen
interessiert ist, vereinbart. Dabei wurde die Umwidmung besprochen.
Diese Änderung kann als verkürztes Verfahren im Sinne des §36 (4) OÖ. ROG durchgeführt werden, weil die Fläche im ÖEK 2 bereits als Bauerwartungsland festgelegt ist. Die in § 36 für diesen Fall festgelegte Information des Bürgermeisters an die Mitglieder des Gemeinderates erfolgte per Mail am 7.1.2020. An diesem Tag erfolgte auch die Kundmachung an der Amtstafel und die verschiedenen Parteien wurden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 23.1.2020 eingeladen.
Stellungnahme des
Ortsplaners DI Altmann
Die Behandlung im Gemeinderat
Der Bürgermeister berichtet die weitere Vorgangsweise. Der Antrag wird ans Land geschickt, die müssen in den nächsten 3 Monaten eine Stellungnahme abgeben und dann müssen wir das noch einmal beschließen.
Dazu gibt es keine Wortmeldungen.
Beschluss:
24 Ja
1 Befangen
08.01.2020 Erstversion
26.01.2020 Amtsvortrag und Beschluss
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 23.1.2020
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