Flächenwidmung

Änderung 6.2. Pomedt

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Jänner 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

 

Die Verständigung der Gemeinderatsmitglieder und Aushang Amtstafel

 

Der Lageplan

 

 

TOP. 4.) Genehmigungsbeschluss gem. § 36 Abs. 4 OÖ. RaumOG betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.2. „Pomedt“.

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Herr H**** hat am 23.12.2019 einen Antrag auf Einzelumwidmung seiner Grundstücke in Pomedt beim Gemeindeamt eingereicht. Deshalb wurde von der Amtsleiterin für 2.1.2020 eine Besprechung mit dem Bürgermeister, Ortsplaner DI Altmann, H**** und Herrn *****, welcher an einem Kauf dieser Flächen interessiert ist, vereinbart. Dabei wurde die Umwidmung besprochen.
 

Diese Änderung kann als verkürztes Verfahren im Sinne des §36 (4) OÖ. ROG durchgeführt werden, weil die Fläche im ÖEK 2 bereits als Bauerwartungsland festgelegt ist. Die in § 36 für diesen Fall festgelegte Information des Bürgermeisters an die Mitglieder des Gemeinderates erfolgte per Mail am 7.1.2020. An diesem Tag erfolgte auch die Kundmachung an der Amtstafel und die verschiedenen Parteien wurden zur Abgabe einer Stellungnahme bis 23.1.2020 eingeladen.


Stellungnahme des Ortsplaners DI Altmann

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Bürgermeister berichtet die weitere Vorgangsweise. Der Antrag wird ans Land geschickt, die müssen in den nächsten 3 Monaten eine Stellungnahme abgeben und dann müssen wir das noch einmal beschließen.

 

Dazu gibt es keine Wortmeldungen.

 

 

Beschluss:

24 Ja

1 Befangen

 

 

Änderungshistorie:

08.01.2020 Erstversion

26.01.2020 Amtsvortrag und Beschluss

 

 

 

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