Baulandsicherung?
Grundbuch statt Sparbuch

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Jänner 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP. 3.) Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.2 „Pomedt“.; Vereinbarung über die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages.
 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Amtsvortrag, zugestellt am 16.1.2020: Laut Auskunft Bgm. mit den Fraktionen besprochen – liegt vor der Sitzung unterschrieben auf.

 

 

Der Vertragstext wurde den Fraktionen per Mail am Mittwoch, 22.1.2020 zugestellt mit Zusatz zum Amtsvortrag:

 

Herr H****** möchte unter Punkt Achtens Abs. 3 folgende Änderung: Für den Eigenverbrauch werden zwei Parzellen für den Widmungswerber zurückbehalten und es fällt die zehnjährige Verkaufspflicht.

 

Dies soll als Abänderungs- oder Zusatzantrag beschlossen werden.

 

 

Das Mail von Ernst Sperl am 23.1.2020 um 13:41 Uhr an die (Ersatz-) Gemeinderäte

 

Betreff: Grundbuch statt Sparbuch? Baulandsicherungsvertrag zu TOP 3 Gemeinderatssitzung am 23.1.2020

 

Risikolose Geldanlage bei Banken bringt derzeit Zinsen unter der Inflationsrate. Daher ist die Geldanlage in Grundstücken attraktiv, wenn kein Bauzwang besteht. Der Baulandsicherungsvertrag soll dem entgegenwirken. Wird nicht gebaut, kann die Gemeinde den Grund kaufen.

 

zu Punkt 8. des Baulandsicherungsvertrages

Der vereinbarte Kaufpreis von € 37 ist „wertangepasst nach dem Verbraucherpreisindex“. Damit hat der Grundbesitzer eine „Verzinsung“ in Höhe der Inflationsrate, die er bei Banken nicht bekommt. Die Wertanlage als Grundstück ist attraktiver als den Verkaufserlös bei der Bank anzulegen.

Dieser Baulandsicherungsvertrag ist daher wirkungslos. Die Wertsicherung ist zu streichen.

 

„Für den Eigenverbrauch wird eine Parzelle für den Widmungswerber zurückbehalten und es entfällt die zehnjährige Verkaufspflicht“.

Der Widmungswerber besitzt im zuletzt umgewidmeten Teil von Pomedt ca. 3.350 m² Bauland ohne Bauzwang (Grundbuchstand 19.12.2019). Weiterer Baugrund ohne Bauzwang für den „Eigenverbrauch“ ist daher nicht notwendig.

 

zu Punkt 9a des Baulandsicherungsvertrages

Wird der Baugrund (spätestens nach 10 Jahren) verkauft, so ist der zwischen Käufer und Verkäufer frei zu vereinbarende Kaufpreis die Basis für den Betrag, den die Gemeinde beim Rückkauf wegen Nichtbebauung zu zahlen hat.

Ist dieser Preis überhöht, wird die Gemeinde nicht rückkaufen. Der Preis für den Rückkauf durch die Gemeinde ist daher mit dem im Punkt 8 vereinbarten Betrag (€ 37) festzulegen und die Wertsicherung zu streichen.

 

Wie sich Grundpreise und die Inflationsrate auswirken, könnt ihr in der beiliegenden Tabelle testen.

 

Der nun vorliegende Vertrag entspricht im Wesentlichen dem zum TOP 2 der Gemeinderatssitzung 20.9.2018 und wurde damals mehrheitlich abgelehnt.

Der Vertrag mit Frau Greisberger in der gleichen Gemeinderatssitzung unter TOP 3 entspricht dem Vertragsentwurf auf Basis Gemeinderatsbeschluss 22.9.2016 ohne Wertsicherung und Eigenverbrauch. Dabei sollten wir bleiben und nur den Betrag von damals € 30 pro m² erhöhen.

 

Liebe Grüße, Ernst Sperl, Bankprüfer bis 2011

 

Beilage als Excel-Tabelle

Beilage als pdf

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Herr Günter Humer hat um Änderung des Flächenwidmungsplanes in Pomedt angesucht, der Plan ist allen Gemeinderatsmitgliedern bekannt. Es handelt sich dabei um ca. 14.475 m2 Grundfläche. In diesem Vertrag geht es darum, die bereits mehrmals besprochenen Parameter privatrechtlich abzusichern. Das Land schreibt vor, dass wir einen Vertrag über die Einhebung eines Infrastrukturbeitrages machen. 

 

Der Bürgermeister gibt nochmals einen Überblick über die wichtigsten Punkte dieser Vereinbarung:

Das ist für Herrn Humer in Ordnung. So hat er ihn auch unterschrieben. Wichtig ist auch noch, dass dieser Vertrag  genauso an den Investor übergeht, dies steht in den Richtlinien drinnen. 

 

GR. Rosenberger erkundigt sich über den Stand bezüglich Kauf des Reiter-Hauses in Pomedt. 

 

Amtsleiterin Gehmaier berichtet dazu, dass sie am Vortrag eine Rekonstruktionsurkunde beim Notar als Kuratorin unterschrieben hat. Mit dieser Urkunde soll ein Kaufvertrag wiederhergestellt werden. Nun wird dieser Vertrag an Herrn Oliver Reiter geschickt in der Hoffnung, dass er ihn auch annimmt. 

 

GR. Kopfberger: Ein Teil dieser Umwidmungsfläche war bisher schon Dorfgebiet?

 

Bgm. Schabetsberger sagt dazu, es soll auch weiterhin Dorfgebiet bleiben. Ein Dorfgebiet hat die Eigenschaft, dass man dort Tierhaltung betreiben darf. 

 

GR. Humer berichtet dazu, dass der Abstand zur Landwirtschaft geringer ist. 

 

Bgm. Schabetsberger erklärt, dass ein Taubenstadl nicht in einem Wohngebiet stehen darf, im Dorfgebiet darf dies sein. Es war dort schon immer ein Dorfgebiet und hat sich nicht verändert. 

 

GR. Payrleitner: Das Retentionsbecken wird vergrößert?

 

Bgm. Schabetsberger: Es wird nach dem tatsächlichen Bedarf vergrößert, das muss Herr DI Oberlechner nochmals nachrechnen. 

 

GR. Payrleitner: Früher wurde darüber diskutiert, dass dort für die Feuerwehr ein fixer Wasserstand drinnen ist. Das Becken müsste größer sein wie ein Rückhaltebecken und es müsste aber das andere Wasser Platz haben. 

 

Bgm. Schabetsberger: Der Nachteil von einem „Retentionsbecken mit Wasser“ bedeutet für die Nachbarn Mückenplage, auch die Pflege ist nicht gut. Im Bereich des Kinderspielplatzes kommt der 50.000 Liter Wasserbehälter und dann ist das für die Feuerwehr ausreichend. 

 

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass die vorliegende Infrastrukturkosten-Vereinbarung und Baulandsicherungsvertrag genehmigt wird. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen. 

 

Beschluss Baulandsicherungsvertrag:

23 Ja

1 Enthaltung - Rosenberger (Grüne)

1 Befangen - Humer

 

 

 

Vizebgm. Desch bittet  Herrn GR. Humer um einen Bericht, weil Herr Sperl ein Mail an alle Gemeinderäte ausgeschickt hat bezüglich der beabsichtigten „zwei Parzellen“.  

 

GR. Humer erklärt, dass drei Parzellen von der „alten“ Umwidmung des Flächenwidmungsplanes noch nicht verkauft sind und auf diesen Parzellen gibt es keinen Bauzwang. Diese Parzellen kann jeder kaufen. 

 

Vizebgm. Desch stellt den Antrag, dass Herr Humer aufgrund seiner Bitte anstelle einer Parzelle zwei Parzellen ohne Bauzwang für sich behalten darf. 

 

Bgm. Schabetsberger: Bei den Vorbesprechungen wurde dies diskutiert. Von der rechtlichen Seite her gibt es eine Einschränkung. § 16 Abs. 2 sagt aus, dass alle privatrechtlichen Vereinbarung mit dem Bewerbern tunlichst gleichsetzen soll, weil ganz gleichsetzten kann man es nicht.  Deshalb werden nicht alle zustimmen, aber das ist Demokratie. Vizebgm. Desch hat den Antrag gestellt, dass Punkt 8 Abs. 3 folgend geändert wird: Für den Eigenverbrauch werden zwei Bauparzellen für den Widmungswerber Humer Günter zurückbehalten und es fällt die zehnjährige Verkaufspflicht. Das ist ein Zusatzantrag zu dieser Vereinbarung. Das hat auch noch folgenden Hintergrund: Der Zusatzantrag ist nicht bindend für den Investor, für den Investor ist nur die reine Vereinbarung bindend. Wenn dies drinnen stehen würde, könnte der Investor sagen, auch er möchte eine zusätzliche Parzelle haben. Dies soll damit ausgeschlossen werden. 

 

GR. Dick betont, dass wir durch die Umwidmung dieser zwei Parzellen auch Geld für die Infrastruktur bekommen. 

 

Abschließend lässt der Bürgermeister über den Zusatzantrag von Vizebgm. Desch mittels Handzeichen abstimmen. 

 

 

Beschluss Zusatzantrag ZWEI Parzellen Eigenverbrauch:

15  Ja -  FPÖ + ÖVP, ausgenommen Franz Mitter und Günter Humer 

8 Enthaltungen - SPÖ + Franz Mitter

1 Nein - Rosenberger (Grüne)

1 Befangen - Humer

 

 

 

Änderungshistorie:

29.01.2020 Erstversion

20.02.2020 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

 

 

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