Betriebsbaugebiet
Peßlerstraße 

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Juni 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung

 

TOP 7.)  Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 Änderung 3 von Grünland in Betriebsbaugebiet bzw. eingeschränktes gemischtes Baugebiet in der Peßlerstraße

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

Die Stellungnahme des Ortsplaners

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

Die Fa. ****, will von **** ein Grundstück kaufen und darauf eine Halle errichten. Der Kaufvertrag wird aber nur rechtswirksam, wenn die Umwidmung stattfindet. Wir müssen heute den Beschluss für die Umwidmung fassen, damit der Kaufvertrag rechtswirksam werden kann.

 

Das Verfahren ist zweistufig. Heute gibt es den Umwidmungsbeschluss, dann werden die Pläne nach Linz geschickt. Das Amt der OÖ. Landesregierung gibt eine Stellungnahme ab, ob die Abstandsbestimmungen passen oder ob eine Abänderung notwendig ist. Derzeit sind 100 Meter Abstand gefordert, voriges Jahr waren es noch 50 Meter. Beim zweiten Beschluss im Gemeinderat ist es dann erforderlich, dass die Infrakstrukturkosten Vereinbarung bzw. Baulandsicherungsvertrag, unterschrieben vom Grundbesitzer, vorliegt. In einem heutigen Gespräch mit Notar Mag. Schauer hat er erfahren, dass wir diese Vereinbarung von einem Notar machen sollen, da das betreffende Grundstück kein Spekulationsobjekt sein darf und der Grundbesitzer innerhalb von drei Jahren einen Bau realisieren muss. Sollte dies nicht der Fall sein, so soll ein „Rückkaufsrecht“ in der Vereinbarung stehen. Dies alles muss ganz genau fixiert werden, so der Notar. Er hat gerade einen solchen Fall zu bearbeiten und wir könnten uns an diesen Vertrag dann anlehnen. Heute ist die „erste Phase“. Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Änderung des genannten Grundstückes zur Diskussion. 

 

GV. Windhager: Die Gemeinde soll ein „Rückkaufsrecht“ für dieses Grundstück haben, damit nicht spekuliert werden kann. Es sollte zumindest die nächsten drei bis fünf Jahre ein Objekt errichtet sein. Laut Auskunft von Hr. P**** werden wir für zusätzliche zehn Personen Kommunalsteuer bekommen. Er hofft, dass dies auch zutrifft. Bei der Umwidmung ist wichtig, dass die Empfehlungen des Ortsplaners Altmann auch umgesetzt werden.  Es sind dann die Empfehlungen umzusetzen und es sind dann nicht nur „KANN-Bestimmungen“.

Bäume sollten schon bei der alten Umwidmung gepflanzt werden. Der Bau ist nun schon fertig, aber es gibt keine einzige Pflanze. Warum musste er das nicht machen? Bei der Fa. Pöttinger z.B. wurde dies sehr wohl gemacht. Auch diesmal hat Ortsplaner Altmann dies hineingeschrieben, er kann nur eine Empfehlung geben. Das sind wichtige Punkte. Die Bepflanzung ist ein MUSS, damit das Ortsbild verschönert wird. Wenn dies geschieht, wird auch die ÖVP-Fraktion zustimmen. 

 

GV. Arthofer: Wann ist der Kaufvertrag gültig, bereits nach diesem Gemeinderatsbeschluss? 

Bgm. Schabetsberger: Mit dem ersten Beschluss hat die Umwidmung noch keine Rechtskraft, deshalb ist auch der Kaufvertrag noch nicht gültig. Wir dürfen nicht von einem „Rückkaufrecht“ reden, sondern nur von einer Kaufoption. Die anderen Punkte kommen in die Vereinbarung, die er erfüllen muss.

Bezüglich der Arbeitsplätze: Beim ersten Objekt hat er gesagt, dass 13 bis 15 Arbeitsplätze entstehen, derzeit aktuell sind es 17 Arbeitsplätze, gerechnet sind da alle „Unterfirmen“. Wir gehen davon aus, dass er zehn weitere Arbeitsplätze erreicht. Geplant ist eine automatische Abfüllanlage, Kapazität 1-2 LKW-Ladungen pro Tag. 

 

Vizebgm. Desch möchte, dass der Baubescheid, bevor er an den Bauwerber ausgeschickt wird, im Bauausschuss diskutiert wird. 

Bgm. Schabetsberger sagt, das ist ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, kein Bescheid der Gemeinde. Die Bezirkshauptmannschaft stellt den Bescheid aus. 

 

GR. Kopfberger: Die Zufahrtsstraße ist zu verlängern. Das wird auch auf uns zukommen.

Bgm. Schabetsberger: Der Straßenbau selbst ist sicherlich gedeckt. Gleichzeitig müssen wir aber den Kanal bauen. Es ist geplant, dass wir € 2,- für den bereits erledigten Umbau der Landesstraße, welche die Gemeinde vorfinanziert hat, verlangen, und unsere bereits beschlossenen € 5,-, also pro Quadratmeter € 7,-- zuzüglich der normalen Anschlussgebühren. Die Straße wird entlang der B137 sein, das ist schon mit der Straßenverwaltung vereinbart. Die künftige Infrastrukturkostenbeitrag Vereinbarung und Baulandsicherungsvertrag ist im Bauausschuss zu beraten. 

 

GV. Arthofer stellt den Antrag, die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 Änderung 3 von Grünland in Betriebsbaugebiet bzw. eingeschränktes gemischtes Baugebiet in der Peßlerstraße zu genehmigen. 

 

Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen.  

 

Beschluss: 22 JA-Stimmen und 

                  3 Stimmenthaltungen von GV. Klaus Mitter, GR. Payrleitner und GR. Trilsam. 

 

 

Änderungshistorie:

23.06.2020 Erstversion

06.07.2020 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

 

 

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