Grundverkauf

Spielplatz Pomedt

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Juni 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP 19.) Grundsatzbeschluss betreffend einen Grundkauf aus der Liegenschaft Spielplatz Pomedt.

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

 

Herr J******* hat am 3.6.2020 bei Herrn Bürgermeister vorgesprochen und dabei folgende Unterlagen übergeben: 

 

Zu den Unterlagen

 

 

Luftbild Spielplatz

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

Der Bürgermeister berichtet:

Herr **** möchte ein Teilgrundstück vom Kinderspielplatz in Pomedt erwerben und darauf einen Kontainer aufstellen. Es wurde bereits im Vorfeld darüber diskutiert, ob die Gemeinde dieses Teilgrundstück verkaufen soll oder verpachten mittels Gestattungsvertrag. Diese Diskussionsgrundlage wurde Herrn **** mitgeteilt und daraufhin  ist ein Schreiben von ihm eingetroffen, welches alle Fraktionen kennen. Für ihn ist die Sache klar: Entweder ein Verkauf oder eine Gestattung für 50 Jahre oder wir sagen Nein. Auf die Punkte von diesem Schreiben geht er nicht näher ein.  

 

GR. Dick meint, die Gemeinde soll ein Teilgrundstück zum ortsüblichen Baulandpreis verkaufen und Herr ***** trägt die Kosten.

 

GR. Rosenberger: Ich möchte darauf hinweisen, dass der Verkauf Folgewirkungen haben kann. Heute sind es 50 m2, was passiert morgen? Das ist nicht zu unterschätzen. Ein Gestattungsvertrag passt für ihn. 

 

GR. Mitter Franz vertritt auch diese Meinung. Der Platz für die Aufstellung des Kontainers soll ermöglicht und ein Vertrag über Benützung erstellt werden. Wenn es für ihn wichtig ist, geben wir ihm die Möglichkeit, aber kein Verkauf. 

 

GR. Humer: Der Platz ist derzeit als Spielplatz nicht verwendbar. Er ist eher für einen Verkauf. Der Pachtvertrag ist ein Aufwand. Er hat gehört, es ist noch nicht fix, ob es ein Kontainer wird. 

 

GR. Mitter Franz sagt, es kann nicht sein, dass es dann größer wird.

 

GR. Dick stellt Antrag, dass Herrn ***** ein Teilgrundstück mit 54,39 m2 zum ortsüblichen Preis verkauft wird, Herr ***** trägt sämtliche Kosten. 

 

Bgm. Schabetsberger: Es ist für den Grundsatzbeschluss für einen Grundverkauf eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.  Wir müssen den ortsüblichen Preis definieren.

 

GR. Kopfberger:  Die Abstände lt. Skizze, aber passen diese für den Kletterturm und die Bauordnung?

Dies wird vom Bürgermeister bestätigt. Die Abstände passen laut Planung. Ein Spielgerät fällt nicht unter Bebauung. 

 

GR. Humer sagt, er hat es sich extra nochmals angeschaut. Diesen Platz werden wir nie für Spielplatz nutzen können. Es ist eine Böschungskante. 

 

GV. Windhager: Ist beim Verkauf auch der Grünstreifen mit dabei? Wer baut den Zaun?

Bgm. Schabetsberger: Den Zaun muss die Gemeinde errichten, damit die Kinder nicht auf seinen Grund laufen. 

 

In der anschließenden Diskussion wird der „ortsübliche“ Quadratmeterpreis mit € 35,-- festgelegt bei einer Gesamtfläche von 54,93 m2. Die Vermessung, Erstellung eines Kaufvertrages und grundbücherliche Eintragung hat Herr ***** zu bezahlen. 

 

GR. Rosenberger: Es geht um einen Grundsatzbeschluss für künftige Verkäufe. Auch ich habe eine Böschung und musste sie zum normalen Preis bezahlen. 

 

Abschließend fasst der Bürgermeister den Antrag von GR. Dick nochmals zusammen:

Der Grundsatzbeschluss lautet, dass Herrn B***** eine Fläche von ca. 55 m2 verkauft zum Quadratmeterpreis von € 35,--. Sämtliche anfallenden Kosten hat Herr ***** zu übernehmen. Der Bürgermeister lässt mittels Handzeichen abstimmen. 

 

Beschluss:

23 JA-Stimmen,

2 NEIN-Stimmen von GR.  Rosenberger und GR. Mitter Franz 

 

Änderungshistorie:

29.06.2020 Erstversion

07.07.2020 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 18.06.2020

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