Beseitigungsauftrag Schwarzbau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Juni 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP 21.) Berichterstattung zum Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich C**** B**** gegen die Marktgemeinde Riedau

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich  sagt aus, dass die Beschwerde betreffend den Beseitigungsauftrag abgewiesen wurde, die Benützungsuntersagung jedoch ersatzlos behoben wurde. 

 

Frau Clasen hat gegen die Entscheidung des OÖ. Landesverwaltungsgerichtes nichts unternommen. Frau C*** wird die Hütte auftragsgemäß entfernen… (Termin konnte mit Corona-Krise nicht eingehalten werden). 

 

Am 5.4.2020 erhielt unser Anwalt vom Verwaltungsgerichtshof eine „Verfahrensleitende Anordnung“ betreffend eine außerordentliche Revision der revisionswerbenden Partei Oberösterreichische Landesregierung gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich.

 

Kurze Erklärung des Rechtsanwaltes dazu: Das Land hat aus allgemein pol. Sicht die Revision betrieben. Sie wollen vor dem Gericht geklärt haben, gibt es eine Benützungsuntersagung geben kann oder nicht (wenn es gar keine Hütte geben dürfte).

 

Die Behandlung im Gemeinderat

Kenntnisnahme ohne Diskussion.

 

 

Die Lage des Grundstückes im DORIS (Digitales OÖ Raum-Informations-System)

 

DORIS-Link

 

Zu Aufsichtsbeschwerde Schwarzbau, Sitzung Gemeinderat 23. Mai 2019

 

Zu Erkenntnis Oö. Landesverwaltungsgericht 20. Jänner 2020

 

 

Änderungshistorie:

30.06.2020 Erstversion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 18.06.2020

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