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Beseitigungsauftrag Schwarzbau |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 18. Juni 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung
TOP 21.) Berichterstattung zum Urteil des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich C**** B**** gegen die Marktgemeinde Riedau
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich sagt aus, dass die Beschwerde betreffend den Beseitigungsauftrag abgewiesen wurde, die Benützungsuntersagung jedoch ersatzlos behoben wurde.
Frau Clasen hat gegen die Entscheidung des OÖ. Landesverwaltungsgerichtes nichts unternommen. Frau C*** wird die Hütte auftragsgemäß entfernen… (Termin konnte mit Corona-Krise nicht eingehalten werden).
Am 5.4.2020 erhielt unser Anwalt vom Verwaltungsgerichtshof eine „Verfahrensleitende Anordnung“ betreffend eine außerordentliche Revision der revisionswerbenden Partei Oberösterreichische Landesregierung gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich.
Kurze Erklärung des Rechtsanwaltes dazu: Das Land hat aus allgemein pol. Sicht die Revision betrieben. Sie wollen vor dem Gericht geklärt haben, gibt es eine Benützungsuntersagung geben kann oder nicht (wenn es gar keine Hütte geben dürfte).
Kenntnisnahme ohne Diskussion.
Zu Aufsichtsbeschwerde Schwarzbau, Sitzung Gemeinderat 23. Mai 2019
Zu Erkenntnis Oö. Landesverwaltungsgericht 20. Jänner 2020
30.06.2020 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 18.06.2020
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