Nachtragsvoranschlag 2020

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Protokoll

 

TOP. 3.) Genehmigung eines Nachtragsvoranschlages für das Finanzjahr 2020

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Der OÖ. Landtag hat am 15.10.2020 das OÖ. Gemeinde-Haushaltsausgleichssicherungsgesetz 2020 beschlossen, das mit dem Landesgesetzblatt Nr. 96/2020 kundgemacht wurde. Anlass zu diesem Gesetz war, dass die Coronavirus-Pandemie 2020 erhebliche Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft und somit auch entsprechende negative Auswirkungen auf die Finanzlage der OÖ. Gemeinden hat. Das BM.f. Finanzen hat im September 2020 eine neue Prognose über die Entwicklung der Ertragsanteile 2020 vorgelegt, wonach von einem Einnahmenentfall von 11,64 % im Vergleich zu den Voranschlagszahlen, die im Voranschlag 2020 bekannt gegeben wurden, auszugehen ist.

 

Die OÖ. Landesregierung hat das OÖ. Gemeindepaket 2020 beschlossen. Es wurde – zeitlich begrenzt für die COVID-19 Krise – eine Regelung geschaffen, wonach der Haushaltsausgleich auch als erreicht gilt, wenn die Liquidität durch innere Darlehen aus vorhandenen Zahlungsmittelreserven oder durch Kassenkredite sichergestellt ist. Da die Entnahme von Haushaltsrücklagen nur im Ergebnishaushalt budgetiert werden kann, war es Gemeinden, die zwar einen Fehlbetrag in der laufenden Geschäftstätigkeit im Finanzierungshaushalt aufwiesen, aber über Haushaltsrücklagen verfügten, nicht möglich, den Haushaltsausgleich nach dem bisherigen § 75 Abs. 4 zu erreichen. Dieses unerwünschte Ergebnis wurde dadurch bereinigt, dass es nunmehr auch möglich ist, den gesetzlich vorgesehenen Haushaltsausgleich durch die Entnahme von allgemeinen Haushaltsrücklagen zu erreichen. Allgemeine Haushaltsrücklagen sind solche, zu deren Bildung die Gemeinde gesetzlich nicht verpflichtet ist. Der Fehlbetrag in der laufenden Geschäftstätigkeit ist die Differenz der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit und der Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit.


Den Gemeinden wird die weitere Möglichkeit gegeben, den Haushaltsausgleich durch ausreichende Liquidität sicherzustellen. Mit dieser Geltungsfiktion wird den Gemeinden für die Dauer der COVID-19-Finanzkrise die Möglichkeit gegeben, gesetzeskonforme, sprich insb. ausgeglichene Budgets zu erstellen.

 

Liquidität: sie ist dann gegeben, wenn die Gemeinde ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht erfüllen kann. Somit können vorübergehend auch Kassenkredite und innere Darlehen, insb. Zahlungsmittelreserven zu gesetzlich zweckgebundenen Haushaltsrücklagen, zur Erreichung des Haushaltsaugleichs verwendet werden.


Der Vorbericht zum Voranschlag ist im Nachtragsvoranschlag (ab Seite 16) enthalten.

 

 

Ergebnis Nachtragsvoranschlag: anstelle von +€ 1000 nun -€ 156.300.
Der Haushaltsausgleich gilt als erreicht, wenn die Liquidität durch innere Darlehen aus vorhandenen Zahlungsmittelreserven oder durch Kassenkredite sichergestellt ist.
 

Rücklagen: Allgemeine Rücklage € 140.000, für WL und ABA € 56.100 € 143.000 vorhanden! Der Haushaltsaugleich ist daher erreicht.

 

 

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Nachtragsvoranschlag wird ohne inhaltliche Diskussion genehmigt:

 

23 JA-Stimmen,

1 NEIN-Stimme von GR. Humer,

1 Stimmenthaltung von GR. Dick  

 

 

Änderungshistorie:

27.12.2020 Erstversion

06.02.2021 Abstimmungsergebnis

 

 

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