Eröffnungsbilanz

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 6.) Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2020 

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Die Bestimmungen betreffend die Erstellung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz sind in Art. VI Abs. 3 OÖ. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019 geregelt: 

Mit diesem Gesetz werden Anpassungen, die durch die Schaffung der Drei-Komponenten-Haushaltsführung (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) erforderlich waren, in der Oö. Gemeindeordnung 1990, umgesetzt. Die Eröffnungsbilanz bildet die Grundlage für die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Gemeinde nach den Vorgaben der VRV 2015. Die Vermögensrechnung ist „ein Bericht für den Rechnungsabschluss“. 

 

Der Vermögenshaushalt ist zumindest als Vermögensrechnung zu führen. Der neue DreiKomponenten-Haushalt bringt für den Voranschlag und den Rechnungsabschluss einen neuen Aufbau und neue Inhalte mit sich und weist einen in sich geschlossenen Zusammenhang auf.

 

       Der Eröffnungsbilanz umfasst die erstmalige und vollständige Erstellung der Vermögensrechnung. Sie hat zum Stichtag 1.1.2020  unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Vermögens- und Haushaltswirtschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln und ist vom Gemeinderat so zeitgerecht zu beschließen, dass sie spätestens bis zum 31.12.2020 der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden kann.

 

       Nachträglich erforderliche Korrekturen (also solche, die nach der erstmalig ordnungsgemäß beschlossenen Eröffnungsbilanz notwendig werden) können bis spätestens fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden und bedürfen der Beschlussfassung des Gemeinderats. Solche Korrekturen sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung darzustellen. Mit dieser Beschlussfassung gilt die Eröffnungsbilanz als geändert. Vorherige Rechnungsabschlüsse sind nicht zu berichtigen. 

 

       Für die Erstellung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz sowie allfällige nachträgliche Korrekturen gelten die in der OÖ. GemO 1990 enthaltenen Bestimmungen über den Rechnungsabschluss sinngemäß. Die Eröffnungsbilanz ist zweiwöchig kundzumachen. Der Prüfungsausschuss hat die Eröffnungsbilanz zu einer eigenen Sitzung zu prüfen. 

 

Im Beschluss der Eröffnungsbilanz ist anzuführen und zu beschreiben, welche Bewertungsmethode verwendet wurde:

 

Die Bewertung erfolgte

für Grundstücke: 

       mit den tatsächlichen Anschaffungskosten gem. § 24 (4) VRV 2015 und

       zum beizulegenden Zeitwert mittels Schätzwertverfahren (z.B.Grundstücksrasterverfahren) gem. § 39 (3) VRV 2015 - die Mehrheit der Grundstücke wurde so bewertet

 

für Gebäude und Bauten: 

       mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten gem. § 24 (4) VRV 2015 und

•       mit dem beizulegenden Zeitwert gem. § 39 (5) VRV 2015

 

für Grundstückseinrichtungen:

       mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten gem. § 24 (4) VRV 2015 und

       nach einer internen plausiblen Wertfeststellung (z.B. Infrastrukturrasterverfahren) gem. § 39 (6) VRV 2015

 

                      

Bilanzposition

MVAG

1.1.2020

Aktiva

Passiva

A.I Immaterielle Vermögenswerte A.II Sachanlagen 

101

102

       61.578,42 14,291.491,27

(=14,353.069,69)*

 

 

A.III Aktive

Finanzinstrumente/Langfristiges

Finanzvermögen

A.IV Beteiligungen 

103

 

104

                  0,00

 

        66.829,83

 

 

A.V Langfristige Forderungen

106

      146.758,26

14,566.657,78

 

B.I Kurzfristige Forderungen

113

       42.832, 53

 

 

B.III Liquide Mittel

115

      545.079,97

     587.912,50

 

C.I Saldo Eröffnungsbilanz

121

   6,105.343,48

 

 

C.III Haushaltsrücklagen 

123

      478.816,84

 

 6,584.160,32

D.I Investitionszuschüsse

131

 7,261.329,52*

 

 7,261.329,52

E.I Langfristige Finanzschulden

141

      992.555,21

 

     992.555,21

E.II Langfristige Verbindlichkeiten 

142

        95.253,81

 

       95.253,81

E.III Langfristige Rückstellungen

143

      131.115,09

 

     131.115,09

F.II Kurzfristige Verbindlichkeiten

152

        63.632,35

 

       63.632,35

F.III kurzfristige Rückstellungen

153

        26.523,98

 

       26.523,98

 

 

 

15,154.570,28

15,154.570,28

 

Anlagenspiegel nach MVAG Seite 11

 

Buchwert zum 31.12.2019

Aktiva 

14,353.069,69

Passiva 

-7,261.329,52

Saldo     

 7,091.740,17

 

 

Die Eröffnungsbilanz im Detail

133 Seiten, Quelle: https://www.riedau.eu/aktuelles/amtstafel/ am 26.11.2020

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Die Eröffnungsbilanz wird einstimmig genehmigt.

 

 

 

Änderungshistorie:

27.12.2020 Erstversion

 

 

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