|
Eröffnungsbilanz |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung
TOP. 6.) Genehmigung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 1.1.2020
Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Die Bestimmungen betreffend die Erstellung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz sind in Art. VI Abs. 3 OÖ. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019 geregelt:
Mit diesem Gesetz werden Anpassungen, die durch die Schaffung der Drei-Komponenten-Haushaltsführung (Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalt) erforderlich waren, in der Oö. Gemeindeordnung 1990, umgesetzt. Die Eröffnungsbilanz bildet die Grundlage für die Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Gemeinde nach den Vorgaben der VRV 2015. Die Vermögensrechnung ist „ein Bericht für den Rechnungsabschluss“.
Der Vermögenshaushalt ist zumindest als Vermögensrechnung zu führen. Der neue DreiKomponenten-Haushalt bringt für den Voranschlag und den Rechnungsabschluss einen neuen Aufbau und neue Inhalte mit sich und weist einen in sich geschlossenen Zusammenhang auf.
• Der Eröffnungsbilanz umfasst die erstmalige und vollständige Erstellung der Vermögensrechnung. Sie hat zum Stichtag 1.1.2020 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Vermögens- und Haushaltswirtschaft ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln und ist vom Gemeinderat so zeitgerecht zu beschließen, dass sie spätestens bis zum 31.12.2020 der Bezirkshauptmannschaft vorgelegt werden kann.
• Nachträglich erforderliche Korrekturen (also solche, die nach der erstmalig ordnungsgemäß beschlossenen Eröffnungsbilanz notwendig werden) können bis spätestens fünf Jahre nach der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz vorgenommen werden und bedürfen der Beschlussfassung des Gemeinderats. Solche Korrekturen sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung darzustellen. Mit dieser Beschlussfassung gilt die Eröffnungsbilanz als geändert. Vorherige Rechnungsabschlüsse sind nicht zu berichtigen.
• Für die Erstellung und Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz sowie allfällige nachträgliche Korrekturen gelten die in der OÖ. GemO 1990 enthaltenen Bestimmungen über den Rechnungsabschluss sinngemäß. Die Eröffnungsbilanz ist zweiwöchig kundzumachen. Der Prüfungsausschuss hat die Eröffnungsbilanz zu einer eigenen Sitzung zu prüfen.
Im Beschluss der Eröffnungsbilanz ist anzuführen und zu beschreiben, welche Bewertungsmethode verwendet wurde:
Die Bewertung erfolgte
für Grundstücke:
• mit den tatsächlichen Anschaffungskosten gem. § 24 (4) VRV 2015 und
• zum beizulegenden Zeitwert mittels Schätzwertverfahren (z.B.Grundstücksrasterverfahren) gem. § 39 (3) VRV 2015 - die Mehrheit der Grundstücke wurde so bewertet
für Gebäude und Bauten:
• mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten gem. § 24 (4) VRV 2015 und
• mit dem beizulegenden Zeitwert gem. § 39 (5) VRV 2015
für Grundstückseinrichtungen:
• mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten gem. § 24 (4) VRV 2015 und
• nach einer internen plausiblen Wertfeststellung (z.B. Infrastrukturrasterverfahren) gem. § 39 (6) VRV 2015
Bilanzposition |
MVAG |
1.1.2020 |
Aktiva |
Passiva |
A.I Immaterielle Vermögenswerte A.II Sachanlagen |
101 102 |
61.578,42 14,291.491,27 (=14,353.069,69)* |
|
|
A.III Aktive Finanzinstrumente/Langfristiges Finanzvermögen A.IV Beteiligungen |
103
104 |
0,00
66.829,83 |
|
|
A.V Langfristige Forderungen |
106 |
146.758,26 |
14,566.657,78 |
|
B.I Kurzfristige Forderungen |
113 |
42.832, 53 |
|
|
B.III Liquide Mittel |
115 |
545.079,97 |
587.912,50 |
|
C.I Saldo Eröffnungsbilanz |
121 |
6,105.343,48 |
|
|
C.III Haushaltsrücklagen |
123 |
478.816,84 |
|
6,584.160,32 |
D.I Investitionszuschüsse |
131 |
7,261.329,52* |
|
7,261.329,52 |
E.I Langfristige Finanzschulden |
141 |
992.555,21 |
|
992.555,21 |
E.II Langfristige Verbindlichkeiten |
142 |
95.253,81 |
|
95.253,81 |
E.III Langfristige Rückstellungen |
143 |
131.115,09 |
|
131.115,09 |
F.II Kurzfristige Verbindlichkeiten |
152 |
63.632,35 |
|
63.632,35 |
F.III kurzfristige Rückstellungen |
153 |
26.523,98 |
|
26.523,98 |
|
|
|
15,154.570,28 |
15,154.570,28 |
Anlagenspiegel nach MVAG Seite 11
Buchwert zum 31.12.2019
Aktiva |
14,353.069,69 |
Passiva |
-7,261.329,52 |
Saldo |
7,091.740,17 |
Die Eröffnungsbilanz im Detail
133 Seiten, Quelle: https://www.riedau.eu/aktuelles/amtstafel/ am 26.11.2020
Die Behandlung im Gemeinderat
Die Eröffnungsbilanz wird einstimmig genehmigt.
27.12.2020 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 10.12.2020
zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite
zur Grünen Gemeindegruppe Riedau