Abfallgebühren

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 10. Dezember 2020 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Vorbereitung der Gemeinderatssitzung

 

TOP. 7.) Beratung und Beschlussfassung betreffend die Abfallgebührenordnung ab 2021. 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Information des BAV Schärding: 

 

In der vergangenen Vorstandssitzung vom 7. September wurde die Erhöhung des Abfallwirtschaftsbeitrages (AWB) als Empfehlung zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung auf € 1,43 (€ 1,40)/Gesamteinwohner und € 74,46 (€ 73,00)/Tonne Restabfall beschlossen.  

 

Wegen der anhaltend schlechten Erlöse am Rohstoffmarkt und parallel dazu steigender Entsorgungskosten ist zumindest die Werthaltigkeit der aktuellen Vorschreibungen sicherzustellen. Mit einer Erhöhung um 2% soll dem Rechnung getragen werden.  Der AWB ist eine Empfehlung des Vorstandes vorbehaltlich dem Beschluss durch die Verbandsversammlung (13.11.2020). Der ABB Sperrabfall wurde, gleich lautend wie der AWB, vom Vorstand der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Verbrennungskosten für Rest- und Sperrabfall bleiben mit aktuell € 158,00 (€ 158,00)/Tonne gleich. Beschluss durch Vorstand.

 

Erhöhung der Abfallgebühren mittels Hebesatz-VO:

 

Um die Werthaltigkeit der dem Haushalt/Bürger vorgeschriebenen Abfallgebühren für die nächsten Jahre sicherzustellen wurde unter TOP 6 vom Vorstand auch die jährliche Anpassung der Abfallgebühren in Höhe der Teuerungsrate (VPI 2010) festgelegt, mindestens aber um 2%. 

 

Die Gemeinden sind angehalten nach Möglichkeit die Anpassungen im Zuge einer „Hebesatz-VO“ gemeinsam mit anderen Gebühren zu beschließen, um den Verwaltungsaufwand so gering als möglich zu halten. Dieses „vereinfachte Beschlussverfahren“ ist allerdings nur möglich, wenn gleichzeitig auch der Haushaltsvoranschlag beschlossen wird (siehe Rundschreiben der IKD vom 2.5.2006, Gem-540000/48-2006).

 

Wenn das nicht möglich ist, kann nur die gesamte Abfallgebührenordnung vom Gemeinderat beschlossen und entsprechend kundgemacht werden. In diesem Fall muss die neue Gebührenordnung der Aufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.

 

Beiden Varianten ist aber die „Erklärung zum Kostendeckungsgrad“ beizulegen.

 

In der Beilage übermitteln wir ich euch die Abfallgebührenordnung 2021 und die „Erklärung zum Kostendeckungsgrad“ als Vorlage. 

 

Wir ersuchen um Beschlussfassung durch den Gemeinderat und um Übermittlung der entsprechenden Beschlüsse!

 

Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne bereit!

 

BG Walter

 

 

Zur Abfallgebührenordnung

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Die Gebühren werden einstimmig genehmigt.

 

 

 

Änderungshistorie:

28.12.2020 Erstversion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 10.12.2020 

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