Verkauf altes Feuerwehrhaus

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am 23. Februar 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

 

TOP 3. Verkauf des alten Feuerwehrdepots
 

der Lageplan

 

Die Sitzungsvorbereitung 

a)    Änderung des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2017.

 

Am 16.3.2017 wurde im Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, dass Fr. **** das alte Feuerwehrhaus käuflich erwerben kann. Und … sie räumen der Gemeinde das Recht ein, das Gebäude so lange kostenlos zu benützen, bis der neue Bauhof errichtet und bezogen werden kann. 

 

Das Bauhofprojekt wird noch nicht verwirklicht. Die „alten Hofmühle“ wird zeitnah abgerissen. Fr. ***** möchte bei diesem Abriss auch gleich dieses alte Feuerwehrdepot mit abreißen. Sie bietet an, dass die Gemeinde anstelle dessen einen Lagerplatz mit 20 m2 erhält zum jährlichen Pachtpreis von € 300,-. 

 

Beschlussvorschlag: der Zusatz des Grundsatzbeschlusses wird gestrichen. 

 

 

b) Genehmigung eines Kaufvertrages betreffend Verkauf des alten Feuerwehrdepots.

 

Bereits im Jahr 2017 hat das Notariat Schauer den Entwurf eines Kaufvertrages erstellt. Dieser wurde auf die heutigen gesetzlichen Anforderungen geringfügig geändert:

zum Kaufvertragsentwurf

 

 

c) Genehmigung einer Vereinbarung betreffend Lagerplatz für den Bauhof

 

Die Behandlung im Gemeinderat  

Die Wortmeldung von Ernst Sperl:

 

2017 wurde beschlossen, das Feuerwehrhaus zu verkaufen. Damals wurde von allen davon ausgegangen, dass die Flächen in Kürze nicht mehr gebraucht werden.

 

Jetzt ist der neue Bauhof nicht einmal in der Prioritätenreihung und die Feuerwehr braucht dringend Lagerplatz. Der Platz im alten Feuerwehrdepot ist rund 70 m² (11x7m außen).

 

Die Grundlage für den damaligen Beschluss ist nicht mehr vorhanden. Wir sollten auf das Nutzungsrecht nicht verzichten.

 

Laut Amtsvortrag werden 20 m² Lagerfläche angeboten. Auch wenn diese überdacht und absperrbar sind, wäre das zu wenig. Und im restlichen Jahr 2021 habe wir gar keinen Lagerplatz.

 

Ich schlage daher vor, auf das Nutzungsrecht im alten Feuerwehrhaus erst dann zu verzichten, wenn die Ersatzfläche schon verfügbar ist. Das bedeutet, den Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2017 nicht zu ändern und den vorliegenden Kaufvertrag nicht zu genehmigen.

 

Weitere Wortmeldungen sind im Protokoll Seiten 7 - 10 nachzulesen sein.

 

 

Beschluss

Die Gemeinde verzichtet auf das Nutzungsrecht

23 Ja-Stimmen

1 Enthaltung - Heinrich Ruhmanseder

1 Gegenstimme - Ernst Sperl

 

 

Der Kaufvertrag und die Vereinbarung betreffend Lagerplatz für den Bauhof wurden in der Folge einstimmig bewilligt.

 

Änderungshistorie:

07.03.2021 Erstversion

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 23.02.2021

zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite  

zur sperl.riedau.info

zur Grünen Gemeindegruppe Riedau

Impressum und Rückfragen