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Vereinsheim Plattenwerfer Hub |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25. März 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigem Gemeinderatsprotokoll.
TOP 10.) Behandlung des Ansuchens des Plattenwerfervereins PWV Hub
Die Sitzungsvorbereitung - Amtsvortrag
Die Behandlung im Gemeinderat
Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Der Plattenwerferverein Hub hat ein Ansuchen an die Gemeinde gestellt, ob sie vielleicht beim Madlsperger Grund ein Grundstück erwerben oder mieten können, damit sie bessere Unterkunft herstellen können, als wie derzeit mit den zwei Bauwagen. Sie haben einen Plan hereingeschickt. Wir haben uns schon vorberaten, was man da alles machen kann und ich stelle dies zur Diskussion.
Vizebgm. Desch: Ich weiß, auf der Tagesordnung heißt es nur „Behandlung des
Ansuchens“, aber ich möchte, wenn es für euch passt, dass wir gleich einen
Grundsatzbeschluss fassen. Ich würde auch
gleich den Antrag für den Grundsatzbeschluss stellen. Der
Grundsatzbeschluss soll lauten, dass der Plattenwerfer Hub am
Madlspergergrund ein Grundstück in Pacht erhält für ein Clubheim, das in
einer Bauweise entsteht, dass jederzeit ohne viel Aufwand entfernbar ist.
GV. Windhager:
Ursprünglich war die Information, dass sie ein Grundstück erwerben wollen.
Man weiß noch nicht, was mit dem Grundstück passieren wird, aber mit dem
Grundsatzbeschluss ist das
sicherlich eine sinnvolle Sache, es funktioniert gut da unten. Der Verein
hat sich sehr gut etabliert, sie arbeiten auch mit den Vereinen zusammen. So
haben sie dem Musikverein beim Musikfest alles zur
Verfügung gestellt, alles war sehr positiv und ich kann dem nur zustimmen
und unterstützen. Es kann nur besser werden.
GR. Schroll: Mir ist es ein Anliegen, bei dem Grundsatzbeschluss, sich Gedanken über eine langfristige Nutzung, z.B. mindestens 10 Jahre +, zu machen. Sie nehmen Kosten in die Hand, das ist viel Geld für so einen kleinen Verein. Von einem Pachtvertrag auf ein oder zwei Jahren haben sie nichts, wenn dann mindestens 10 Jahre. Die weiteren Modalitäten sind in weiterer Folge festzulegen.
Vizebgm. Desch: Ich bin absolut deiner Meinung, aber die Jahre bzw. die
Vertragsbedingungen müssen wir heute nicht festlegen. Sie wollen mit der
Planung beginnen, sie wollen Angebote einholen. Sie werden zwischen 70, 120
oder 150 m2 Grund brauchen, man muss um das Gebäude gehen können. Am Ende
dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres sollen dann die Details geklärt
werden.
GR. Rosenberger: Sie
haben das Projekt schön vorgestellt. Heute ist noch festzuhalten, dass der
Erwerb hinfällig ist, der Grund soll nur verpachten und nicht verkauft
werden. Und was noch angesprochen wurde, dass es so offen bleibt wie jetzt,
dass im Winter die Wiese weiterhin benutzt werden kann und dass kein Zaun
hinkommt. Was macht es für einen Sinn, wenn wir ihnen für 10
Jahre den kleinen Fleck verpachten und sie haben keine Garantie dafür, dass
sie die Wiese weiterhin nutzen dürfen? Grundsätzliche Überlegung soll sein
die Wiese mit anzupachten. Sonst haben sie ein
Clubheim, aber keinen Platz mehr zum Spielen.
Bgm. Schabetsberger:
Was die Quadratmeter anbelangt und den Bereich, dort wo sie ihr Training
abhalten, steht sicher außer Diskussion, dass der Bereich für sie zur
Verfügung steht. Sollte es aus gemeindetechnischer Sicht mal notwendig sein,
dass dort mal was errichtet wird? Dann muss man schauen, wie man es
situiert. Bleibt der Bereich frei? Den brauchen wir, glaube ich, nicht genau
festlegen. Schauen wir was wird aufgestellt an Unterkunft und dann schauen
wir was brauchen sie an Platz für die Trainingsmöglichkeit. Dafür brauchen
wir nicht unbedingt einen Pachtvertrag. Wenn es störend wird, müssen wir
einen anderen Platz suchen. Eine Möglichkeit bei Turnieren vom Platz her ist
nach hinten ausweichen. Es wird so gebaut, dass jederzeit mit relativ
geringen Kosten wo anders aufgebaut werden kann.
Beschluss: einstimmig genehmigt
11.04.2021 Erstversion
22.04.2021 Text aus vorläufigem Protokoll
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 25. März 2021
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