Vereinsheim

Plattenwerfer Hub

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25. März 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigem Gemeinderatsprotokoll.

 

 

 

TOP 10.) Behandlung des Ansuchens des Plattenwerfervereins PWV Hub

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung - Amtsvortrag

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

 

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt: Der Plattenwerferverein Hub hat ein Ansuchen an die Gemeinde gestellt, ob sie vielleicht beim Madlsperger Grund ein Grundstück erwerben oder mieten können, damit sie bessere Unterkunft herstellen können, als wie derzeit mit den zwei Bauwagen. Sie haben einen Plan hereingeschickt. Wir haben uns schon vorberaten, was man da alles machen kann und ich stelle dies zur Diskussion.


Vizebgm. Desch: Ich weiß, auf der Tagesordnung heißt es nur „Behandlung des Ansuchens“, aber ich möchte, wenn es für euch passt, dass wir gleich einen Grundsatzbeschluss fassen. Ich würde auch
gleich den Antrag für den Grundsatzbeschluss stellen. Der Grundsatzbeschluss soll lauten, dass der Plattenwerfer Hub am Madlspergergrund ein Grundstück in Pacht erhält für ein Clubheim, das in einer Bauweise entsteht, dass jederzeit ohne viel Aufwand entfernbar ist.
 

GV. Windhager: Ursprünglich war die Information, dass sie ein Grundstück erwerben wollen. Man weiß noch nicht, was mit dem Grundstück passieren wird, aber mit dem Grundsatzbeschluss ist das
sicherlich eine sinnvolle Sache, es funktioniert gut da unten. Der Verein hat sich sehr gut etabliert, sie arbeiten auch mit den Vereinen zusammen. So haben sie dem Musikverein beim Musikfest alles zur
Verfügung gestellt, alles war sehr positiv und ich kann dem nur zustimmen und unterstützen. Es kann nur besser werden.

 

GR. Schroll: Mir ist es ein Anliegen, bei dem Grundsatzbeschluss, sich Gedanken über eine langfristige Nutzung, z.B. mindestens 10 Jahre +, zu machen. Sie nehmen Kosten in die Hand, das ist viel Geld für so einen kleinen Verein. Von einem Pachtvertrag auf ein oder zwei Jahren haben sie nichts, wenn dann mindestens 10 Jahre. Die weiteren Modalitäten sind in weiterer Folge festzulegen.


Vizebgm. Desch: Ich bin absolut deiner Meinung, aber die Jahre bzw. die Vertragsbedingungen müssen wir heute nicht festlegen. Sie wollen mit der Planung beginnen, sie wollen Angebote einholen. Sie werden zwischen 70, 120 oder 150 m2 Grund brauchen, man muss um das Gebäude gehen können. Am Ende dieses Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres sollen dann die Details geklärt werden.
 

GR. Rosenberger: Sie haben das Projekt schön vorgestellt. Heute ist noch festzuhalten, dass der Erwerb hinfällig ist, der Grund soll nur verpachten und nicht verkauft werden. Und was noch angesprochen wurde, dass es so offen bleibt wie jetzt, dass im Winter die Wiese weiterhin benutzt werden kann und dass kein Zaun hinkommt. Was macht es für einen Sinn, wenn wir ihnen für 10
Jahre den kleinen Fleck verpachten und sie haben keine Garantie dafür, dass sie die Wiese weiterhin nutzen dürfen? Grundsätzliche Überlegung soll sein die Wiese mit anzupachten. Sonst haben sie ein
Clubheim, aber keinen Platz mehr zum Spielen.
 

Bgm. Schabetsberger: Was die Quadratmeter anbelangt und den Bereich, dort wo sie ihr Training abhalten, steht sicher außer Diskussion, dass der Bereich für sie zur Verfügung steht. Sollte es aus gemeindetechnischer Sicht mal notwendig sein, dass dort mal was errichtet wird? Dann muss man schauen, wie man es situiert. Bleibt der Bereich frei? Den brauchen wir, glaube ich, nicht genau festlegen. Schauen wir was wird aufgestellt an Unterkunft und dann schauen wir was brauchen sie an Platz für die Trainingsmöglichkeit. Dafür brauchen wir nicht unbedingt einen Pachtvertrag. Wenn es störend wird, müssen wir einen anderen Platz suchen. Eine Möglichkeit bei Turnieren vom Platz her ist nach hinten ausweichen. Es wird so gebaut, dass jederzeit mit relativ geringen Kosten wo anders aufgebaut werden kann.
 

 

 

Beschluss: einstimmig genehmigt

 

 

 

 

 

Änderungshistorie:

11.04.2021 Erstversion

22.04.2021 Text aus vorläufigem Protokoll

 

 

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