Anzahl der Vizebürgermeister

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 29. Oktober 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll
 

 

TOP 6  Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister

 

Der Gemeinderat hat mittels „normalem“ Mehrheitsbeschluss zunächst die Anzahl der Vizebürgermeister „nach den Bedürfnissen der Gemeindeverwaltung“ (§ 24 Abs. 2) zu beschließen.
 

Bei 1 Vizebürgermeister: Fraktionswahl durch die stärkste Wahlpartei im Gemeinderat (ÖVP)
Bei 2 Vizebürgermeister: 1. Vizebgm. durch die stärkste Partei, 2. Vizebgm. durch zweitstärkste Wahlpartei (Parteisummen)

 

 

Es liegt ein Antrag der SPÖ-Fraktion für zwei Vizebürgermeister vor. Die Anzahl der Vizebürgermeister wurde bei einer gemeinsamen Besprechung der Fraktionen beraten und es wurde folgendes vereinbart:
Solange keine Mehrkosten für den 2.Vizebürgermeister entstehen, sind die Fraktionen damit einverstanden, dass es dieses „Ehrenamt“ geben soll. Auch bei der letzten Funktionsperiode hatte die FPÖ-Fraktion den 2.Vizebürgermeister ehrenamtlich durchgeführt. Wenn sich aber eine Änderung beim Fraktionsobmann der SPÖ ergeben soll und dadurch für den Vizebürgermeister Kosten entstehen, so ist die Notwendigkeit eines 2. Vizebürgermeisters zu diskutieren.
 

 

Bgm. Markus Hansbauer lässt über den Antrag der SPÖ-Fraktion mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 19 JA-Stimmen, der Antrag ist einstimmig angenommen.
 

 

Brigitte Heinzl ersucht, dass protokolliert wird, dass der 2. Vizebürgermeister ehrenamtlich erledigt wird.

 

 

 

Änderungshistorie:

14.11.2021 Erstversion

 

 

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