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Anzahl der Vizebürgermeister |
Bericht über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom
29. Oktober 2021 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll
TOP 6 Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister
Der Gemeinderat hat
mittels „normalem“ Mehrheitsbeschluss zunächst die Anzahl der
Vizebürgermeister „nach den Bedürfnissen der Gemeindeverwaltung“ (§ 24 Abs.
2) zu beschließen.
Bei 1
Vizebürgermeister: Fraktionswahl durch die stärkste Wahlpartei im
Gemeinderat (ÖVP)
Bei 2 Vizebürgermeister: 1. Vizebgm. durch die stärkste Partei, 2. Vizebgm.
durch zweitstärkste Wahlpartei (Parteisummen)
Es liegt ein Antrag
der SPÖ-Fraktion für zwei Vizebürgermeister vor. Die Anzahl der
Vizebürgermeister wurde bei einer gemeinsamen Besprechung der Fraktionen
beraten und es wurde folgendes vereinbart:
Solange keine Mehrkosten für den 2.Vizebürgermeister entstehen, sind die
Fraktionen damit einverstanden, dass es dieses „Ehrenamt“ geben soll. Auch
bei der letzten Funktionsperiode hatte die FPÖ-Fraktion den
2.Vizebürgermeister ehrenamtlich durchgeführt. Wenn sich aber eine Änderung
beim Fraktionsobmann der SPÖ ergeben soll und dadurch für den
Vizebürgermeister Kosten entstehen, so ist die Notwendigkeit eines 2.
Vizebürgermeisters zu diskutieren.
Bgm. Markus Hansbauer
lässt über den Antrag der SPÖ-Fraktion mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 19 JA-Stimmen, der Antrag ist einstimmig angenommen.
Brigitte Heinzl ersucht, dass protokolliert wird, dass der 2. Vizebürgermeister ehrenamtlich erledigt wird.
14.11.2021 Erstversion
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 29.10.2021
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