Radweg nach Dorf

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 25. November 2021 als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll, erstellt von Ernst Sperl.

 

 

TOP. 7. Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates vom 10.6.2021 betreffend den Begleitweg Dorf/Pram.

 

 

Zur Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

GR. Hübsch: Wie ist es rechtlich?
Bgm. Hansbauer: Der Weg ist nicht im Eigentum der Gemeinde. Ich glaube, es geht hier auch um die Haftungsfragen dieses Begleitweges.
 

Vizebgm. Arthofer: Nachdem der Weg nun wieder zurückfällt und ein Teil der Landesstraße ist, ist auch die Straßenverkehrsordnung zuständig. Ich glaube, wir müssten mit der Würstlbar reden, wir müssen ihnen sagen, dass ihre Besucher nicht auf dem Gehweg parken. Das ist, als wenn sie auf der Straße stehen würden. Wir müssen sie darauf aufmerksam machen, dass da gestraft werden kann.
 

GV. Windhager: Bei der letzten Sitzung wurde der Weg als Gemeindestraße verordnet, ist aber ein Teil der Landesstraße. Wir müssen nun den Beschluss revidieren. Der Grund gehört dem Land OÖ. Wesentlicher Punkt ist, dass es ein Begleitweg für Radfahrer und ein Gehweg für Fußgeher ist und nicht Parkplatz für Autos.


Vizebgm. Arthofer: Jetzt kann die Straßenmeisterei sagen, dass gestraft werden soll, die ist sicherlich nicht so nachsichtig wie Gemeinde.


GR. Hübsch stellt die Frage, ob die Gemeinde keine Haftung hat, weil uns der Grund nicht gehört?
Dies wird vom Bürgermeister bestätigt.

 

Abschließend stellt er den Antrag, die Verordnung vom 10.6.2021 aufzuheben. Er lässt mittels Handzeichen abstimmen.
 

 

Beschluss: Der Antrag wird mit 19 JA-Stimmen angenommen.

 

 

 

Änderungshistorie:

13.12.2021  Erstversion

 

 

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