Kindergarten
Ankauf Gasthaus

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 27. Jänner 2022 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.

 

 

 

TOP. 04. Genehmigung eines Vorvertrages für den Ankauf der Liegenschaft Marktplatz 94 für den Kindergartenbau.

 

 

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Zum Vertragsentwurf

(wurde den Fraktionen am 24.1.2022 zugesandt)

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

2. Vizebgm. Franz Arthofer: Wäre es sinnvoll, eine Laufzeit beim Vertrag hineinzugeben, weil normalerweise ist es üblich, bei solchen Verträgen eine Laufzeit hineinzugeben. Weiters wäre auch ein Übergabezeitpunkt im Vertrag festzulegen (zB. ab Vertragsabschluss, nach einem Jahr etc.) - dies sollte auch im Vorvertrag festgelegt werden und ob es nicht sinnvoll ist, wenn man im Vertrag ergänzt, dass keiner von beiden Vertragspartner Schadensansprüche geltend machen kann, steht derzeit auch nicht drinnen. Normalerweise braucht man bei einem Hauskauf einen Energieausweis. Braucht
man diesen? Wer muss diesen bezahlen, normalerweise ist es der Hausverkäufer? Diese Sache soll noch abgeklärt werden.


1. Vizebgm. Johann Schmidseder: Ich glaube nicht, dass ein Energieausweis notwendig ist. Wir sollten eine angemessene Frist im Vorvertrag ergänzen, bis Ende des Jahres sollte eine Entscheidung vom Land Oö. da sein, sonst wäre es hinfällig. GR Franz Schabetsberger: Mir ist es wichtig, dass Sachen, welche im Gemeinderat beschlossen werden, auch so beschlossen werden, dass es für beide Seiten passt. Ich war ja vorher schon damit befasst, wie man eine Regelung finden kann. Wir brauchen einen Optionsvertrag von ungefähr zwei Jahre, das wäre auch der Zeitpunkt, bis es eine Entscheidung vom Land Oö. geben soll. Beim vorliegenden Vorvertrag ist derzeit nichts angeführt. Der Verkäufer wäre jetzt gebunden und könnte nicht vom Vorvertrag raus. Auch bei Nachfrage bei einem Notar wäre es sinnvoll, diesen Punkt wie folgt zu ergänzen: „Sollte es bis zu einer Dauer von zwei Jahren zu keiner Entscheidung gekommen sein, so ist dieser Vorvertrag ungültig.“


GR Karin Eichinger: Eine Laufzeit wäre sicher sinnvoll.


1. Vizebgm. Johann Schmidseder: Eine Laufzeit von zwei Jahre würde der Verkäufer nicht unterschreiben. GV Michael Desch: Also ich würde vorschlagen, dass wir es so im Vorvertrag ergänzen, dass es für ihn auch passt. Wir sind alle Verfechter dieses Projektes.


Bgm. Markus Hansbauer: Es soll grundsätzlich für beide Seiten passen, es soll der gemeinsame Zeitpunkt für die Laufzeit bis 31.12.2022 festgelegt werden. Es sind alle anwesenden Mitglieder damit einverstanden.
 

GR Franz Schabetsberger: Derzeit haben wir eine Datenerhebung von fünf Gruppen, da haben wir eine Erweiterung und keinen Neubau, das bekommen wir sonst nicht genehmigt. Wir brauchen sechs Gruppen, wir haben neue Wohnungen, Baugründe etc. Aber dass sechs Gruppen genehmigt werden, brauchen wir eine Bedarfserhebung. Wir haben bereits im Vorjahr schon geredet, dass der Zeitpunkt der Erhebung ausschlaggebend ist. Wenn wir diese Bedarfserhebung über sechs Gruppen haben, dann müssen wir den Antrag stellen, dass wir sechs Gruppen bekommen. Diese Arbeit ist notwendig. Warten wir die Bedarfserhebung ab, und dann kommt der nächste Schritt. Das Land Oö. entscheidet, ob es ein Zubau oder Umbau ist oder ob es ein Neubau wird.


AL Katharina Gehmaier: Wir wissen, wir wollen das Grundstück sichern mit dem Vorvertrag. Wir brauchen einen Grundsatzbeschluss, dass man es am Marktplatz machen wird. Es muss eruiert werden, wie viele Gruppen bekommen wir? Auch die sechste Gruppe? (Entwicklungskonzept, auch bei Nachbargemeinden nachfragen). Wenn Gruppenanzahl feststeht, wissen wir auch, wieviel es kostet (Kostendämpfungsverfahren einleiten, Architekt, Baumeister, Darlehen, Finanzierung besprechen etc.).  Wenn wir das alles wissen, dann wissen wir auch, wie es weitergeht. Bringen wir das
zusammen innerhalb von einem Jahr?
 

GV Reinhard Windhager: Wir wissen es, dass es bereits Vorbereitungen gibt. Bei uns in Riedau, ist es ganz klar, wir bekommen viele neue Wohnungen, neue Häuser in Pomedt etc. Es muss in die Zukunft geplant werden. Ein Kindergartenneubau ist sicherlich nicht eines Jahres abhängig. Heute soll nur der Vorvertrag beschlossen werden. Es ist nur eine Willensbekundung, dass es auch das Land Oö. weiß. Das Schreiben vom Land Oö. ist bereits da, es ist definitiv gesagt worden, dass eine Sanierung sinnvoll ist. Wir wissen alle, dass wir es brauchen werden. Im Großen und Ganzen ist der Weg das Richtige. Man muss auch sicherlich das Bevölkerungswachstum sehen.


GR Karin Eichinger: Ich bin auch der Meinung, dass es auf zwei bis drei Monate auf oder ab nicht ankommt. Vielleicht kann man auch gewisse Leute animieren, wo Grenzkinder da sind, dass diese eine Anmeldung abgeben. Es sollte auch bei Eltern nachgefragt werden, bzgl. der Anmeldung. Dass es auch den Leuten bewusst wird, dass es sonst keinen Platz für die Kinder gibt.

GV Michael Desch: Der Vorvertrag soll auf alle Fälle heute beschlossen werden, dass wir mit dem Projekt „Kindergarten/Krabbelstube im Ortszentrum“ starten können. Bezüglich des Zeitraumes, es soll auf 31.01.2023 verlängert werden, dass man einfach noch ein Monat hat.

 

ER Lukas Sumereder: Ich sehe es ähnlich wie GV Michael Desch, man soll sich nicht auf Gut will sagen, dass ein Monat verlängert wird. Man soll sich darauf nicht verlassen. Ein Jahr ist sicher kritisch bzw. sportlich, Option auf Verlängerung wäre sicher eine Option – damit man es noch hinauszögern kann.


GR Bernhard Rosenberger: Ist dieser Grundankauf zwingend notwendig bzw. Teil vom Projekt? Was wäre, wenn wir diesen Kauf durchführen, würden wir dann weniger Geld vom Land Oö. erhalten? Hätte es einen negativen Einfluss auf das Gesamtprojekt?


GR Franz Schabetsberger: Das Gebäude anzukaufen, hat nur einen Hintergrund - wir brauchen die Quadratmeter, damit die Bewilligung für eine fünfte bzw. sechste Gruppe bekommen. Dabei geht es rein um die Quadratmeter. Für den Gebäudeankauf bekommen wir keine Förderung. Wir brauchen den Vorvertrag, ich mach euch den Vorschlag, dass ich nochmals mit dem Besitzer rede.


Bgm. Markus Hansbauer: Wir könnten es auch so beschließen, den größtmöglichen Spielraum, den man mit ihm aushandeln kann. Je mehr Zeit, dass wir aushandeln können, desto mehr Zeit haben wir, dass wir unsere Aufgaben machen können.


GR Thomas Klugsberger: Im Finanzbereich gibt es schon eine Option mit Verlängerungsoption, ich weiß nicht ob es dies auch im Bereich Immobilen gibt. Es wäre schon eine Option (zb. 12 Monate mit 6 Monate Verlängerungsoption).


2. Vizebgm. Franz Arthofer: Bei einem Nichtzustandekommen des Hauptvertrages entstehen den beiden Vertragspartner keine Schadensersatzansprüche. – dieser Satz sollte auch noch ergänzt werden im Vorvertrag.


GV Reinhard Windhager: Er bittet, dass die weiteren Gespräche mit dem Verkäufer weiterhin vom Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und GV Michael Desch durchgeführt werden und nicht von dritten Personen.


Der Vorsitzende stellt den Antrag, den vorliegenden Vorvertrag über den Ankauf der Liegenschaft Marktplatz 94 und der Änderung auf größtmöglichen Spielraum zu beschließen.
 

 

Beschluss: einstimmig genehmigt

 

 

 

Änderungshistorie:

01.02.2022 Erstversion

21.02.2022 Diskussion aus vorläufigem Protokoll kopiert

 

 

zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 27.1.2022  

zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite  

zur sperl.riedau.info

zur riedau.info

Impressum und Rückfragen