Kassenführung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28. April 2022 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

 

 

 

 

TOP 4 - Bestellung Kassenführerin der Marktgemeinde Riedau (Beratung und Beschlussfassung)

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Nach dem Wechsel von Frau Petra Langmaier als Amtsleiterin ist die Kassenführerin nachzubestellen.

 

Frau Katharina Dick soll die Nachfolgerin als Kassenführerin sein.

 

 

§ 89 Kassenführer Oö. GemO.

 

(1) Die Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde obliegt dem vom Gemeinderat zu bestellenden Kassenführer. Steht ein geeigneter Gemeindebediensteter zur Verfügung, so ist dieser zum Kassenführer zu bestellen.

 

(2) Der Bürgermeister und jeder sonstige Anweisungsberechtigte (§ 81 Abs. 2) dürfen weder die Gemeindekasse führen noch für Rechnung der Gemeinde Zahlungen leisten oder entgegennehmen.

 

(3) Der Kassenführer darf Zahlungen aus der Gemeindekasse nur auf schriftliche, eigenhändig unterfertigte Anweisung eines Anweisungsberechtigten (§ 81 Abs. 2) leisten.

 

(4) Der Bürgermeister hat die Geschäftsführung des Kassenführers laufend zu überwachen.

 

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, Frau Katharina Dick zur Kassenführerin der Marktgemeinde Riedau zu bestellen.

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Der Antrag wird ohne Diskussion durch Erheben der Hand mit 19 Stimmen einstimmig angenommen.

 

 

 

 

Änderungshistorie:

01.05.2022 Erstversion

 

 

 

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