Parameter Abweichungen Voranschlag

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 28. April 2022 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung.

 

 

 

 

 

TOP 5 - Neufestlegung der Parameter für die Erläuterungen zu Abweichungen im Rechnungsabschluss (Beratung und Beschlussfassung)

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

Gemäß § 16 VRV 2015 sollen nur mehr jene Unterschiedsbeträge zwischen Voranschlags- und tatsächlichen Werten zu erläutern sind, wenn diese mehr als 10 % und zugleich 5.000,00 Euro überschreiten. Derzeit werden 10 % und zugleich 1.500,00 Euro erläutert!

 

 

 

§ 16 Voranschlagsvergleichsrechnungen

 

§ 16. (1) Die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Gesamthaushalt entsprechen der Summe der Voranschlagsvergleichsrechnungen für die Bereichsbudgets und enthalten die internen Vergütungen nach § 7 Abs. 5.

 

(2) In der Voranschlagsvergleichsrechnung für die Ergebnisrechnung ist in der nach § 6 gewählten Gliederung des Voranschlags Folgendes auszuweisen:

1.die Voranschlagswerte des Ergebnisvoranschlags einschließlich der Änderungen durch Nachtragsvoranschläge,

2.die tatsächlichen Aufwendungen und Erträge,

3.die Unterschiede zwischen den Ergebnisvoranschlagswerten und den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen.

Wesentliche Abweichungen sind zu begründen.

 

(3) In der Voranschlagsvergleichsrechnung für die Finanzierungsrechnung ist in der nach § 6 gewählten Gliederung des Voranschlags Folgendes auszuweisen:

1.die Voranschlagswerte des Finanzierungsvoranschlags einschließlich der Änderungen durch Nachtragsvoranschläge,

2.die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen,

3.die Unterschiede zwischen den Finanzierungsvoranschlagswerten und den tatsächlichen Ein- und Auszahlungen.

Wesentliche Abweichungen sind zu begründen.

 

(4) Die Voranschlagsvergleichsrechnungen für die Ergebnis- und Finanzierungsrechnung können nebeneinander dargestellt werden.

 

(5) Die gesamten innerhalb des Finanzjahres angefallenen voranschlagswirksamen Erträge und Einzahlungen sowie Aufwendungen und Auszahlungen sind auf Kontenebene in Form eines Detailnachweises zur Voranschlagsvergleichsrechnung nachzuweisen. Diese sind in der nach § 6 gewählten Gliederung des Voranschlags aufsteigend auf Basis des Kontenplans zu ordnen.

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

 

2. Vizebgm. Franz Arthofer würde vorschlagen 10 % und zugleich 3.000 Euro festzusetzen, da uns als Fraktion die 5.000 Euro zu viel sind.

 

GV Michael Desch würde vorschlagen 10 % und zugleich 3.000 festzusetzen. Da auch die 5.000 Euro zu viel sind.

 

 

Der Vorsitzende stellt den Antrag, die Parameter wie folgt neu festzulegen: 10 % und zugleich 3.000 Euro.

 

Der Antrag wird durch Erheben der Hand mit 19 Stimmen einstimmig angenommen.

 

 

 

 

Änderungshistorie:

01.05.2022 Erstversion

 

 

 

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