Kindergarten

 

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 9. Juni 2022 als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung und dem vorläufigen Gemeinderatsprotokoll, erstellt von Ernst Sperl.

 

 

TOP 12. Finanzierungsdarstellung für das Projekt „Neubau des Kindergartengebäudes – Ankauf eines Grundstückes“

TOP 13. Aufnahme eines Darlehens für das Projekt „Neubau des Kindergartengebäudes – Ankauf eines Grundstückes“

TOP 14. Entwurf für Kaufvertrag „Marktplatz 94“

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)  

zum Amtsvortrag TOP 12

 

zum Amtsvortrag TOP 13

 

zum Amtsvortrag TOP 14

 

Die Behandlung im Gemeinderat  

Der Bürgermeister gibt den Sachverhalt bekannt:

Lt. Telefonat mit Frau F***, Förderstelle beim Amt der Oö. Landesregierung, wird der Sanierung aus fördertechnischer Sicht der Vorzug gegeben. Dieser Prozess des Variantenvergleichs wird von der Bildungsdirektion durchgeführt. Was da Ergebnis ist, an das wird sich auch gehalten. Es ist eine fixe Entscheidung für die Sanierung des Gebäudes. 

 

Lt. Telefonat mit Hr. A****, Bautechniker vom Amt der Oö. Landesregierung, könnte er sich vorstellen, dass auch Entsorgungskosten/Abbruchkosten übernommen werden, leider hat er die Förderstelle nicht mehr erreicht. Es können daher keine konkreten Aussagen gemacht werden. 

 

Ein Ausweichquartier wird nicht gefördert, es besteht eventuell die Möglichkeit über das Büro Haberlander Mittel zu lukrieren.

 

Aktuell sind im Jahr 2020 fünf Gruppen zugesagt bzw. genehmigt worden, es soll auch in die Zukunft geschaut werden. Es werden aktuell ca. 50-60 neue Wohnungen gebaut. Ob es eine Möglichkeit für eine weitere Gruppe gibt, muss über die Bedarfserhebung noch abgeklärt werden.

 

 

 

Das Darlehen soll von der Allgemeinen Sparkasse Oö. mit einer Laufzeit von 15 Jahren, 6-Monatseuribor, gewählt werden.

 

 

 

Zum Kaufvertrag:

 

Vizebgm. Franz Arthofer würde vorschlagen, dass das Inventar/Mobiliar geräumt gewählt werden soll.

Er erläutert, dass normalerweise beim Kauf eines Gebäudes ein Energieausweis gemacht werden muss, ob es auch für einen Abriss gemacht werden muss, soll noch mit Baumeister Buchinger abgeklärt werden. 

 

Bgm. Markus Hansbauer würde als Stichtag für die Übergabe 01.01.2023 vorschlagen. 

 

GV Michael Desch gibt bekannt, dass beim Kaufvertrag die Adresse auf „Marktplatz 94“ abgeändert werden soll.

 

GR Thomas Klugsberger gibt bekannt, dass das Pfandrecht noch entfernt werden sollen. GR Anna Wimmer erläutert, dass es im Kaufvertrag lastenfrei übergeben werden muss.

 

 

Alle Beschlüsse werden einstimmig gefasst.

 

 

 

Änderungshistorie:

23.06.2022 Erstversion

09.07.2022 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

 

 

 

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