Von: ernst.sperl@aon.at 
Gesendet: Montag, 28. August 2023 08:31
An: umweltausschuss@riedau.info
Cc: Christian@roither.at; gemeinde@riedau.ooe.gv.at
 

Betreff: Umweltausschuss 6.9. TOP Baumprüfung - zu vorsichtig?

 

Hallo (Ersatz-) Mitglieder im Umweltausschuss!

 

Das Ergebnis der Baumprüfung habe ich grob durchgesehen.

 

Insgesamt wird mir im Wald die Ökologie zu niedrig und das Haftungsrisiko zu hoch bewertet, Beispiel Baum 63 Pomedt. Beim Baum 68 im Wald Pomedt ist kein Weg, warum muss der Baum verkehrssicher sein?

 

Der Baum 1 beim Auffangbecken steht im Wald und kann nur auf das Auffangbecken fallen. Warum soll der nicht stehen bleiben, bis er von selbst umfällt?

 

Auch beim Baum 19 am Dammbach gibt es keinen Weg.

Im Baumkataster ist das der Standort 23 Dammbock. Richtig wäre Grundstücksnummer 1351/2 und 1351/3.

 

Der Waldbesitz der Gemeinde soll insbesondere für Kinder und Jugendliche als Freiraum zur Verfügung stehen, ist aber dadurch noch lange kein „Kinderspielplatz“ mit den Haftungsvorschriften für Spielplätze. Kaputte Bäume fallen insbesondere bei starkem Wind um, da hat niemand im Wald was zu suchen. 

 

Bitte besichtigt die Waldbäume, bevor sie gefällt werden. Bilder und Lageplan sind auf https://riedau.info/gr20230914ua1.htm#b

 

Ich hoffe, dass wir im Umweltausschuss mit dem Baumprüfer eine auch ökologische Lösung finden.

 

Liebe Grüße

Ernst Sperl

Achleiten 139

A-4752 Riedau

+43 (0) 699 1047 3167

https://sperl.riedau.info/sperl.html#Ernst

 

 

PS:

Bäume am Waldrand dürfen laut Obersten Gerichtshof umfallen, selbst wenn sie auf Nachbargrund fallen:

https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/morscher-waldbaum-stuerzt-auf-nachbargrund-forstrechtliche-haftungsfreiheit-oder-nachbarrechtliche-haftung/

 

Zum Artikel "Haftung für Schäden durch Waldbäume" der Landwirtschaftskammer:

https://ooe.lko.at/haftung-f%C3%BCr-sch%C3%A4den-durch-waldb%C3%A4ume+2400+3621612

 

Der Leitfaden Baumsicherheitsmanagement:

https://baumkonvention.at/plattform/wp-content/uploads/2022/07/baumhaftung-leitfaden.pdf

Seite 29 Mitte: Da im Wald eine Baumprüfung …. nur entlang gekennzeichneter Wege erforderlich ist, können bewusst weniger Wege angeboten und bestehende Kennzeichnungen entfernt werden, …

Ausweisung von „naturbelassenen Wegen“: … Solche naturbelassenen Wege sind an ihren Eingängen deutlich durch entsprechende Schilder zu kennzeichnen, die auch einen klaren Hinweis auf die sehr eingeschränkte Sicherung des jeweiligen Weges enthalten. (siehe dazu Literaturverzeichnis „Hainburger Thesen“)

 

 

Ich hoffe, dass zu fällende Bäume im Wald gelassen werden. Aber stehendes Totholz ist wertvoller als liegendes.