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Marktstandsgebühren |
Bericht über die öffentliche Sitzung Gemeinderates Riedau am 9. November 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung.
TOP 9. Änderung der Marktstandsgebührenverordnung (Beratung und Beschlussfassung
Zur
Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)
Die Behandlung im Gemeinderat
Die Verordnung wird einstimmig bewilligt mit dem Zusatz, dass Vereine ausgenommen sind, wenn der erzielte Verkaufserlös sozialen oder karitativen Zwecken gewidmet wird.
Die Diskussion:
2.Vizebgm. Franz
Arthofer sagt, wir haben die Angst bzw. es wird durch dies die Riedauer
Vereine belastet, wenn wir dies so beschließen, da wir keinen Unterschied
mehr machen dürfen zwischen Einheimischen und Auswärtigen. Man muss auch
bedenken, dass es auch beim Adventmarkt eingehoben werden muss. Das wäre
auch für die Marktgemeinde ein Markt. Steht es dafür, dass wir hier 200-250
Euro einnehmen, was wir auch beim Roßmarkt einnehmen, wenn wir hier die
Personalkosten rechnen, dann sind es noch weniger Einnahmen.
Steht es dafür, dass generell die Verordnung gemacht wird? Die Einnahmen vom
Linhart müssen eine privatrechtliche Vereinbarung sein, dass zahlt er für
den Stromverbrauch, das ist ja kein Markt nicht, das muss ein eigener
Vertrag sein.
Darum wären wir seitens der SPÖ für eine komplette Auflösung gewesen.
GV Michael Desch sagt,
was mir komplett über das Kreuz geht, ist dass wir keinen ortsansässigen
bevorzugen dürfen. Das werde ich auch am Montag erwähnen, dass ist eine
Frechheit bzw. ein Witz. Wenn wir einen Verein in Riedau haben, dann soll
dieser auch bevorzugt werden. Wieviel Geld wird eingenommen?
AL Petra Langmaier gibt dazu bekannt, dass 700 Euro eingenommen worden sind.
GV Michael Desch
fragt, wie viel Personalkosten wir haben, wenn wir die Bediensteten eine
Stunde durch den Roßmarkt schicken.
AL Petra Langmaier gibt dazu bekannt, dass ca. eine halbe bis dreiviertel
Stunde durchgegangen wird.
GV Michael Desch sagt dazu, dann kann man von einer Stunde ausgehen. Was ist
das defacto an Personalkosten?
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass man das so nicht sehen kann, da die
Bediensteten den ganzen Tag am Roßmarkt beschäftigt sind.
GV Michael Desch fragt dazu, würden die dann herinnen nichts machen.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass die Bediensteten herinnen und draußen
beschäftigt (Anmeldung, Kassa, Rede etc.) sind.
GV Michael Desch gibt
bekannt, wenn wir dies nicht beschließen dürfen, was mir seit Wochen erzählt
wird (habe für Montag etwas vorbereitet) dann tun wir es weg. Es soll kein
Verein einen einzigen Euro zahlen, nur weil er sein Ding aufstellt, das ist
meine Meinung.
GR Franz
Schabetsberger stellt sich die Frage, ob es nicht möglich wäre, dass man die
Marktstandsgebühren nur für den Roßmarkt macht. Alles andere wird nicht als
Markt betrachtet. Dann haben wir keine Diskussion, ob es einen Verein
betrifft.
GV Michael Desch sagt dazu, wenn das geht.
GR Bernhard
Rosenberger fragt dazu, wenn wir eine Unterscheidung zwischen gemeinnützig
und einer Firma machen.
1.Vizebgm. Johann Schmidseder verliest einen Satz, welcher in den
Marktgebühren der Stadtgemeinde SD eingefügt ist. „Die Marktstandsgebühren
sind nicht zu entrichten, wenn diese sozialen oder karitativen Zwecken
gewidmet wird.“ Ein Verein hat eine soziale Kompetenz, wenn man etwas
spendet, dass wäre auch in Ordnung und würde auch alle Riedauer Vereine
treffen.
ER Roswitha Krupa sagt dazu, dass sie sich nicht sicher sei, ob uns das
nicht einmal auf den Kopf fällt.
ER Andreas Schroll
sagt dazu, dass man es schon so formulieren könnte, dass Vereine, welche
keine Gewinnabsicht haben. Ein Standlverkäufer macht es eher zur
Bereicherung. Ein Verein macht es nicht aus Jux und Gaudi, das hätte einen
sozialen Aspekt.
GR Lukas Sumereder
sagt dazu, dass er grundsätzlich für den Satz ist, man muss aber auch sagen,
dass der Gleichheitsgrundsatz gewahrt werden soll. Wenn zB. der Riedauer
Verein wo anders hingeht, dann möchte er es auch billiger/vergünstigt haben.
Das Gleichheitsgesetz ist mir persönlich wichtig.
1.Vizebgm. Johann
Schmidseder glaubt nicht, dass ein Raaber bzw. ein Taiskirchner Verein nach
Riedau kommt. Der Satz, wie oben vorgelesen, wird bei der Verordnung noch
ergänzt.
13.11.2023 Erstversion
28.11.2023 Diskussion aus vorläufigem Protokoll kopiert
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 9.11.2023
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