Marktstandsgebühren

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung Gemeinderates Riedau am 9. November 2023 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung und dem vorläufigen Protokoll der Gemeinderatssitzung. 

 

 

 

TOP  9. Änderung der Marktstandsgebührenverordnung (Beratung und Beschlussfassung



Zur Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag)

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat

 

Die Verordnung wird einstimmig bewilligt mit dem Zusatz, dass Vereine ausgenommen sind, wenn der erzielte Verkaufserlös sozialen oder karitativen Zwecken gewidmet wird.

 

 

Die Diskussion:

 

2.Vizebgm. Franz Arthofer sagt, wir haben die Angst bzw. es wird durch dies die Riedauer Vereine belastet, wenn wir dies so beschließen, da wir keinen Unterschied mehr machen dürfen zwischen Einheimischen und Auswärtigen. Man muss auch bedenken, dass es auch beim Adventmarkt eingehoben werden muss. Das wäre auch für die Marktgemeinde ein Markt. Steht es dafür, dass wir hier 200-250 Euro einnehmen, was wir auch beim Roßmarkt einnehmen, wenn wir hier die Personalkosten rechnen, dann sind es noch weniger Einnahmen.
Steht es dafür, dass generell die Verordnung gemacht wird? Die Einnahmen vom Linhart müssen eine privatrechtliche Vereinbarung sein, dass zahlt er für den Stromverbrauch, das ist ja kein Markt nicht, das muss ein eigener Vertrag sein.
Darum wären wir seitens der SPÖ für eine komplette Auflösung gewesen.
 

GV Michael Desch sagt, was mir komplett über das Kreuz geht, ist dass wir keinen ortsansässigen bevorzugen dürfen. Das werde ich auch am Montag erwähnen, dass ist eine Frechheit bzw. ein Witz. Wenn wir einen Verein in Riedau haben, dann soll dieser auch bevorzugt werden. Wieviel Geld wird eingenommen?
AL Petra Langmaier gibt dazu bekannt, dass 700 Euro eingenommen worden sind.
 

GV Michael Desch fragt, wie viel Personalkosten wir haben, wenn wir die Bediensteten eine Stunde durch den Roßmarkt schicken.
AL Petra Langmaier gibt dazu bekannt, dass ca. eine halbe bis dreiviertel Stunde durchgegangen wird.
GV Michael Desch sagt dazu, dann kann man von einer Stunde ausgehen. Was ist das defacto an Personalkosten?
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass man das so nicht sehen kann, da die Bediensteten den ganzen Tag am Roßmarkt beschäftigt sind.
GV Michael Desch fragt dazu, würden die dann herinnen nichts machen.
AL Petra Langmaier sagt dazu, dass die Bediensteten herinnen und draußen beschäftigt (Anmeldung, Kassa, Rede etc.) sind.
 

GV Michael Desch gibt bekannt, wenn wir dies nicht beschließen dürfen, was mir seit Wochen erzählt wird (habe für Montag etwas vorbereitet) dann tun wir es weg. Es soll kein Verein einen einzigen Euro zahlen, nur weil er sein Ding aufstellt, das ist meine Meinung.
 

GR Franz Schabetsberger stellt sich die Frage, ob es nicht möglich wäre, dass man die Marktstandsgebühren nur für den Roßmarkt macht. Alles andere wird nicht als Markt betrachtet. Dann haben wir keine Diskussion, ob es einen Verein betrifft.
GV Michael Desch sagt dazu, wenn das geht.
 

GR Bernhard Rosenberger fragt dazu, wenn wir eine Unterscheidung zwischen gemeinnützig und einer Firma machen.

1.Vizebgm. Johann Schmidseder verliest einen Satz, welcher in den Marktgebühren der Stadtgemeinde SD eingefügt ist. „Die Marktstandsgebühren sind nicht zu entrichten, wenn diese sozialen oder karitativen Zwecken gewidmet wird.“ Ein Verein hat eine soziale Kompetenz, wenn man etwas spendet, dass wäre auch in Ordnung und würde auch alle Riedauer Vereine treffen.


ER Roswitha Krupa sagt dazu, dass sie sich nicht sicher sei, ob uns das nicht einmal auf den Kopf fällt.
 

ER Andreas Schroll sagt dazu, dass man es schon so formulieren könnte, dass Vereine, welche keine Gewinnabsicht haben. Ein Standlverkäufer macht es eher zur Bereicherung. Ein Verein macht es nicht aus Jux und Gaudi, das hätte einen sozialen Aspekt.
 

GR Lukas Sumereder sagt dazu, dass er grundsätzlich für den Satz ist, man muss aber auch sagen, dass der Gleichheitsgrundsatz gewahrt werden soll. Wenn zB. der Riedauer Verein wo anders hingeht, dann möchte er es auch billiger/vergünstigt haben. Das Gleichheitsgesetz ist mir persönlich wichtig.
 

1.Vizebgm. Johann Schmidseder glaubt nicht, dass ein Raaber bzw. ein Taiskirchner Verein nach Riedau kommt. Der Satz, wie oben vorgelesen, wird bei der Verordnung noch ergänzt.
 

 

Änderungshistorie:

13.11.2023 Erstversion

28.11.2023 Diskussion aus vorläufigem Protokoll kopiert

 

 

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