Wassergebühren

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 12. Dezember 2025 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Amtsvortrag (Sitzungsvorbereitung) und dem vorläufigen Sitzungsprotokoll.

 

 

 

TOP 11. Änderung der Wassergebührenordnung (Beratung und Beschlussfassung)

 

Die Sitzungsvorbereitung

 

zum Amtsvortrag

 

 

 

Die Diskussion im Gemeinderat

 

2.Vizebgm. Franz Arthofer erklärt, er dafür wäre, dass das Wasser heuer nicht angepasst wird. Wir haben letztes Jahr massiv erhöht, dass wir ins Plus kommen, derzeit sind wir noch im Richtwert. Er führt aus, dass die Mengengebühr unverändert bleibt, und bei den Anschlussgebühren können wir nicht aus, da dies vom Land Oö. vorgegeben wird.


GV Michael Desch gibt an, dass dies im Vorfeld umfassend besprochen worden sei und alle relevanten Fakten erörtert worden seien. Er führt aus, was gesetzlich erhöht werden muss, wird erhöht und der Rest bleibt gleich.


GV Reinhard Windhager äußert, dass die Wasserversorgung in Ordnung sei. Er fügt hinzu, dass man dennoch irgendwann darüber nachdenken solle, einen Index zu erstellen.


2.Vizebgm. Franz Arthofer äußert, dass im nächsten Jahr voraussichtlich erneut eine Erhöhung stattfinden werde.


GV Reinhard Windhager führt aus, dass ein vorgeschriebener Index vorliege. Er erläutert, dass, wenn dieser Index verwendet werde, bestimmte Diskussionen nicht notwendig seien. Er hebt hervor, dass die Diskussionen am heutigen Tag gezeigt hätten, dass der Einsatz des Indexes sinnvoll sei und sich in der Zukunft bewähren könnte. Er betont, dass durch die Einbeziehung des Indexes andere Angelegenheiten berücksichtigt werden könnten und die Diskussionen dadurch beeinflusst würden.


Bgm. Markus Hansbauer führt aus, dass man wahrscheinlich irgendwann bei beiden Projekten an einem Punkt sein werde, an dem das Land sage, dass man mit dem Index transparent und fair sein müsse. Er betont, dass man trotzdem auch vom Haushalt der Gemeinde aus betrachten müsse, wie die zukünftige Finanzierung des Kanalprojekts aussehen solle. Er weist darauf hin, dass es sich dabei um erhebliche Summen handeln werde, sobald das Projekt tatsächlich beginne. Bezüglich der Wasserrohrbrüche merkt er an, dass diese durch ein überaltertes System verursacht würden und man diese nicht vollständig verhindern könne. Er habe in diesem Zusammenhang vermehrt telefoniert.

 

 

Beschluss einstimmig:   
Die Gebühr pro m3 bleibt für 2026 mit EUR 2,36 gleich, die übrigen Gebühren werden wie im Amtsvortrag angeführt angehoben.

 

Änderungshistorie:

22.12.2025 Erstversion

13.01.2026 Diskussion aus vorläufigem Protokoll

 

 

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