Lfd.Nr. 13 Jahr 2011
VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
31. März 2011.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Ing. Unterortner Johann
03. GV. Windhager Reinhard 16. GR. Heinzl Brigitte
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Desch Michael
05. GR. Tallier Monika 18. GR. Probst Daniel
06. GR. Payrleitner Gerhard 19. GR. Sperl Ernst
07. GR. Trilsam Klaus 20.
08. GR. Mayrhuber Andrea 21.
09. GR. Mitter Klaus 22.
10. GV. Schabetsberger Franz 23.
11. GV. Ortner Günter 24.
12. GR. Eichinger Karin 25.
13. GR. Obernhumer Elisabeth
14. GR. Schroll Andreas
Ersatzmitglieder:
GR. Ebner Richard für GR. Peter Berghammer
GR. Gerhard Berghammer für GR. Brigitte Ebner
GR. Schabetsberger Simone für GV. Franz Arthofer
GR. Krupa Roswitha für GR. Michael Schärfl
GR. Desch Christoph für GV. Heinrich Ruhmanseder
GR. Schabetsberger Brigitte für GR. Erwin Jebinger
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Peter Berghammer
GR. Brigitte Ebner
GV. Franz Arthofer
GR. Michael Schärfl
GV. Heinrich Ruhmanseder
GR. Erwin Jebinger
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):
AL
Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu
gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder
bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am
unter Bekanntgabe
der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 16.03.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.01.2011 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender
Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Pkt. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann GR. Schroll um den Bericht:
GR. Schroll berichtet über die Sitzung des Prüfungsausschusses am 14.3.2011 mit folgenden Punkten:
1.) Überprüfung der Buchhaltungsbelege September bis Dezember 2010
2.) Überprüfung Rechnungsabschluss 2010
3.) Überprüfung der Belege der Ausspeisung Schuljahr 2009/2010
4.) Überprüfung der Belege Globalbudget 2010, Haupt- und Volksschule, Feuerwehr
5.) Allfälliges
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
Pkt. 2.) Prüfbericht des Voranschlages für das Finanzjahr 2011; zur Kenntnisnahme durch den Gemeinderat.
Die Bürgermeisterin bringt den Prüfbericht vollinhaltlich zur Kenntnis:
Prüfbericht vom 14.1.2011:
Voranschlag für das Finanzjahr 2011;
aufsichtsbehördliche Überprüfung
Der bereits einer Vorprüfung unterzogene und vom Gemeinderat am 16.12.2010 beschlossene Voranschlag für das Finanzjahr 2011 wird nach aufsichtsbehördlicher Überprüfung gemäß § 99 der Oö. GemO. 1990 mit nachstehenden Bemerkungen rückgemittelt:
Der gleichzeitig neu festgesetzte Dienstpostenplan wurde seit der letztmaligen aufsichts-behördlichen Genehmigung geringfügig abgeändert und bedarf daher der neuerlichen Zustimmung.
Der Voranschlag 2011 sieht im ordentlichen Haushalt einen Abgang von € 457.500 vor, womit sich im Vergleich zum Jahr 2010 (NVA - € 429.300) eine neuerliche Erhöhung des Budgetdefizits, wenn auch nur in geringem Umfang von rd. € 28.000, ergibt. Die Marktgemeinde erzielt seit 2006 keinen Haushaltsausgleich mehr.
Dass die Marktgemeinde trotz der überdurchschnittlichen Finanzkraft und des prognostizierten Zuwachses an Ertragsanteilen iHv knapp € 140.000 sowie der beachtlichen Einsparungen bei den Instandhaltungsaufwendungen in der Größenordnung von mindestens € 100.000 keinen Defizit-abbau erzielt, basiert im Wesentlichen darauf, dass die Schulerhaltungsbeiträge für die HS-Sanierung iHv ca. € 140.000 ab 2011 nicht mehr zur Verfügung stehen, weiters auf neuerlichen, wenn auch moderaten Umlagensteigerungen, auf Kostenerhöhungen im Bereich Kindergarten und Schülerhorte sowie auf einem Schuldendienstanstieg.
Das generell hohe Abgangsniveau erklärt sich aus den langfristigen Leasingverpflichtungen, die das Budget jährlich mit mindestens € 100.000 belasten, sowie aus den hohen betrieblichen Zuschüssen in der Größenordnung von mindestens € 300.000, wobei insbesondere der Freibad-betrieb mit einem veranschlagten Defizit von rd. € 117.000 enorme Mittel des o. H. bindet.
Neuerlich ergeht daher mit Nachdruck die Aufforderung an die Marktgemeinde, in allen Bereichen des ordentlichen Haushalts nur die notwendigsten Ausgaben zu tätigen bzw. den bereits eingeschlagenen Sparkurs rigoros fortzusetzen.
Der mittelfristige Finanzplan (2012-2014) prognostiziert für die nächsten Jahre einen leichten, aber sukzessiven Rückgang der negativen Budgetspitzen auf einen durchschnittlich Wert, der in einer Größenordnung von ca. € 50.000 unter dem Negativwert 2011 (- € 427.000) liegt.
Er basiert vor allem auf den positiven Prognosen des BMF im Bezug auf die Entwicklung der Brutto-Ertragsanteile. Die Werte sind aber im Hinblick auf die nach wie vor ungewisse Entwicklung der Wirtschaft und der Zinslandschaft mit großer Vorsicht einzuschätzen.
Die aufsichtsbehördlichen Vorgaben für Abgangsgemeinden sind weitestgehend erfüllt.
Der ao. Voranschlag weist insgesamt einen Fehlbetrag von € 10.900 auf.
Die Finanzierungen aller Vorhaben sind weitestgehend gesichert.
Formelle Bemerkungen:
Ø Die Darlehensaufnahme von € 60.700 für das Vorhaben "Drucksteigerung/Löschwasser-behälter Berg" sowie die Darlehensrückzahlung von € 13.200 beim Vorhaben "Erschließung Wasserversorgung Pomedt/Schwaben" wären im Schuldennachweis zu erfassen gewesen.
Dieser Prüfungsbericht ist dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann:
Manfred Berger
Anlagen:
Voranschlag
Mittelfristiger Finanzplan
Pkt. 3.) Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2010.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Wesentlichste Daten des Rechnungsabschlusses:
Ordentlicher Haushalt
Einnahmen 3.658.444,39
Ausgaben 3.901.844,40
Soll-Abgang 243.400,01
Außerordentlicher Haushalt
Einnahmen 672.450,86
Ausgaben 663.082,65
Soll-Überschuss 9.368,21 (von Buchhaltung errechnet)
(Gesamtdeckung aller Vorhaben)
Soll-Abgang lfd.Jahr 75.344,65
Soll-Überschuss lfd.Jahr 84.712,86
(außerord.Haushalt Einzeldeckungsprinzip der einzelnen Vorhaben, daher bei laufenden
Vorhaben bis Endabrechnung Überschüsse möglich)
Zuführungen Gruppe 9:
Wasser € 26.386,85 // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiete I und II
Kanal € 40.893,04 // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiet II
Straße € 23.486,57 // Vorhaben Erschließung Siedlungsgebiet II
Die Abweichungen wurden im Rechnungsabschluss Seite 122 - 129 begründet.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung des im Entwurf erstellten Rechnungsabschlusses für das Jahr 2010.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag erhält 25 JA-Stimmen.
Pkt. 4.) Investitionsdarlehen; Beschlussfassung über die Änderung der Rückzahlungskonditionen.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Es betrifft die Darlehen an Gemeinden zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen und zwar die Änderung der Rückzahlungskonditionen.
Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, Zl. IKD(Gem)-300030/312-2011-Sec vom 18.2.2011:
Die OÖ. Landesregierung hat am 29.11.2010 mit dem Sitzungsstück OGW-070000/764-2010-At/Al folgendes beschlossen:
„Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen/Land und -/Bedarfszuweisungen, die zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, wird für die Darlehen, die vor dem Inkrafttreten der Landesförderungsrichtlinien 1994 gewährt wurden, in Abänderung der Beschlüsse der OÖ. Landesregierung Gem-80099/45-1991-Km vom 17.8.1992 und Gem-300030/175-2005-Sec vom 23. Jänner 2006 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen/Land und -/Bedarfszuweisungen, die nach der Verlautbarung der Landesförderungsrichtlinien für die Siedlungswasserwirtschaft des Jahres 1994 (Beschluss der OÖ. Landesregierung BauW-III-400000/352-1994/Pf/Has/Al vom 9. Mai 1994) gewährt wurden, wird ebenfalls bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Hievon ausgenommen sind jene Darlehen von Gemeinden und Wasserverbänden, bei denen Verträge gemäß § 18 Wasserbautenförderungsgesetz 1985 abgeschlossen wurden.
Die sonstigen Bestandteile der Beschlüsse vom 21. Oktober 1981, 17. August 1992, 9. Mai 1994, 11. März 2002 und vom 23. Jänner 2006 bleiben wie bisher unverändert aufrecht.
Von diesem Beschluss werden die betroffenen Gemeinden, Wasserverbände und Wassergenossenschaften und sonstigen geförderten Unternehmen durch die Direktion Inneres und Kommunales in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig darüber informiert, dass dieser Beschluss im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates bzw. Versammlung des zuständigen Organs des Wasserverbandes, der Wassergenossenschaft, Firma oder Gesellschaft zur Kenntnis zu nehmen ist“.
Wir laden Sie ein, diesen Runderlass ihrem/r Gemeinderat, Verbandsversammlung, Genossenschaftsversammlung, Aufsichtsrat nachweislich zur Kenntnis zu bringen und uns eine auszugsweise Protokollabschrift der betreffenden Sitzung bis 30. August 2011 vorzulegen.
Wir ersuchen die Gemeinden, in deren Gemeindegebiet sich der Sitzung einer Wassergenossenschaft befindet, für deren Landesdarlehen die Gemeinde haftet, jene Wassergenossenschaft(en) über den gegenständlichen Erlass zu informieren.
Dr. Michael Gugler
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung der Verlängerung der Rückzahlungskonditionen bis 31.12.2013.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird mit 25 JA-Stimmen angenommen.
TOP. 5.) Änderung der Abfallordnung für die Marktgemeinde Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Der Gemeinderat der hs. Marktgemeinde hat am 18.11.2010 eine neue Abfallordnung erlassen. Diese Abfallordnung soll in folgendem Punkt abgeändert werden:
§ 5 (2) BIOTONNENABFÄLLE (Küchenabfälle):
Für jeden Haushalt grundsätzlich jährlich zwischen 26 und 52 Stück 14 Liter Bio-Kraftpapiersäcke
(EN13593).
In Ausnahmefällen können zusätzlich Abfallsäcke gegen Entgelt beim Gemeindeamt behoben werden.
GV Ortner stellt die Frage, was die 3. und jede weitere Packung kosten wird.
Die Bürgermeisterin antwortet, die 3. Packung und jede weitere Packung soll künftig € 9,- kosten, so wie der bisherige Betrag; der Gemeinde kostet eine Packung € 16,90. Die Vorsitzende stellt den Antrag, die Verordnung dahingehend abzuändern, dass § 5 Abs. 2 wie bekannt gegeben abgeändert wird.
Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 25 JA Stimmen
TOP. 6.) Änderung der Wasserleitungsordnung für die Marktgemeinde Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Es betrifft nur zwei kleinere Änderungen gegenüber der bisherigen Wasserleitungsordnung:
Es soll klarer beschrieben sein, wo die Grenze der Versorgungsleitung/Anschlussleitung/Verbrauchsleitung ist (Instandhaltung durch Grundbesitzer bereits ab Grundgrenze). Außerdem wurde unter den „Pflichten“ ein Absatz eingefügt, dass ev. der Hausbesitzer ein Druckreduzier- bzw. Rückschlagsventil einzubauen hat.
Beim Amt der OÖ. Landesregierung wurde um Vorprüfung gebeten, die festgestellten Mängel wurden in den Entwurf der Verordnung eingearbeitet.
Entwurf der Verordnung:
|
850-04-2011-Ge |
07764.8255 |
22.03.2011 |
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 31.03.2011, mit der eine Wasserleitungsordnung für die Wasserversorgungsanlage Riedau erlassen wird.
Aufgrund des § 4 OÖ. Wasserversorgungsgesetzes, LGBl. Nr. 24/1997 und der §§ 40 (1) und 43 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl 91, jeweils in der geltenden Fassung, wird im Einvernehmen mit der OÖ Landesregierung verordnet:
§ 1
Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet auf die im Gebiet der Marktgemeinde Riedau liegenden und unter die Bestimmung des OÖ. Wasserversorgungsgesetzes fallenden Anschlüsse an die gemeinnützige, öffentliche Wasserversorgungsanlage der Marktgemeinde Riedau (im folgenden Wasserversorgungsanlage genannt) Anwendung.
§ 2
Anschlusszwang; Ausnahme vom Anschlusszwang
(1) Für die im Versorgungsbereich der Wasserversorgungsanlage liegenden Gebäude und Anlagen, einschließlich der jeweils dazugehörigen Grundstücke, in denen Wasser verbraucht wird, (im folgenden kurz Objekte genannt), besteht nach Maßgabe der Bestimmungen des OÖ. Wasserversorgungsgesetzes Anschlusszwang.
(2) Für die Gewährung einer Ausnahme vom Anschlusszwang sind die Bestimmungen des § 3 (2) und (3) des OÖ. Wasserversorgungsgesetzes LGBl. Nr. 24/1997, in der Fassung LGBl. Nr. 90/2001, maßgeblich.
§ 3
Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage
(1) Die Eigentümer von Objekten, die dem Anschlusszwang unterliegen, haben die Verbrauchsleitung (§ 6 Abs. 1) auf ihre Kosten herzustellen und zu erhalten und überdies die Kosten für die Anschlussleitung (§ 5 Abs. 1) zu tragen und ebenso die Instandhaltungskosten der Anschlussleitung innerhalb des Objektes, und zwar unabhängig davon, ob die betreffenden Eigentümer aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder privatrechtlicher Vereinbarungen die Lasten dieser Verpflichtungen auf Dritte überwälzen können.
(2) Die Eigentümer jener Objekte, die dem Anschlusszwang unterliegen, und die Gemeinde können abweichend von der Regelung nach Abs. 1 privatrechtlich etwas anders vereinbaren.
§ 4
Versorgungsleitung
Bei der Versorgungsleitung handelt es sich um alle Leitungen einschließlich aller Einbauten, wie Schieber, Hydranten ua., welche zur Anspeisung einer Anschlussleitung dienen.
§ 5
Anschlussleitung
(1) Die Anschlussleitung ist die Verbindung einer Versorgungsleitung mit der Verbrauchsanlage des Abnehmers, also den Leitungen innerhalb eines Objektes oder auf einer unbebauten Liegenschaft, beginnend mit der Abzweigung von der Versorgungsleitung bis einschließlich zum Absperrventil nach dem Wasserzähler.
Anschlussleitungen dürfen nicht mit anderen Wasserversorgungsanlagen verbunden sein.
(2) Der Anschluss der Anschlussleitung an die Versorgungsleitung ist nach der ÖNORM B 2532 herzustellen.
§ 6
Verbrauchsleitung
(1) Die Verbrauchsleitung ist die Wasserleitung auf einer bebauten oder unbebauten Liegenschaft ab dem Absperrventil nach dem Wasserzähler, die der Wasserversorgung der Liegenschaft dienen.
(2) Verbrauchsleitungen sind nach der ÖNORM B 2531, Teil 1, herzustellen. Gemäß Punkt 3.2. dieser ÖNORM ist die Verbindung von Trinkwasserleitungen verschiedener Versorgungssysteme unzulässig. Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen den Systemen Blindbleche, Absperrschieber oä. Einrichtungen eingebaut wären. Ist die Zusammenführung von Trinkwasser aus verschiedenen Systemen unbedingt erforderlich, so ist dies nur über freie Ausläufe in einen Zwischenbehälter zulässig. Innenleitungen müssen einschließlich aller angeschlossenen Geräte dem Versorgungsdruck im Netz der Versorgungsleitung entsprechen.
§ 7
Objekte
Alle Gebäude und Anlagen einschließlich der jeweils dazugehörigen Grundstücke, in denen Wasser verbraucht wird und für die nach dem OÖ. Wasserversorgungsgesetz Anschlusszwang besteht .
§ 8
Herstellung und Überwachung des Anschlusses
(1) Die Anschlussleitung und deren Verbindung mit der Verbrauchsleitung wird von einem von der Marktgemeinde Riedau bekannt gegebenen konzessionierten Installationsbetrieb hergestellt.
(2) Die Künette für die gesamte Anschlussleitung darf erst zugeschüttet werden, nachdem die Gemeinde die ordnungsgemäße und fachmännische Ausführung der Anschlussleitung überprüft hat.
(3) Die technische Ausführung des Anschlusses muss der ÖNORM B 2532 enstsprechen.
§ 9
Hydranten
(1) Sollen an eine Anschlussleitung Hydranten angeschlossen werden, so sind die Nennweiten und die Druckklassen der Hydrantenleitungen und der Hydranten aufeinander abzustimmen.
(2) Hydranten iSd. Abs. 1 dürfen nur mit Genehmigung der Gemeinde errichtet werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Erfordernisse nach Abs. 1 erfüllt werden und sonstige öffentliche Interessen der Errichtung und dem Betrieb des Hydranten nicht entgegenstehen.
(3) Aus Hydranten iSd. Abs. 1 darf Wasser nur für Löschzwecke oder sonstige öffentliche Zwecke entnommen werden. Die Gemeinde kann die Hydranten mit Plomben versehen.
§ 10
Wasserbezug; Anmeldung
(1) Vor dem Anschluss eines Objektes an die Wasserversorgungsanlage hat der Eigentümer des Objektes an die Gemeinde eine Anzeige über den voraussichtlichen täglichen Wasserverbrauch zu erstatten. Ergibt sich in der Folgezeit eine wesentliche Änderung des Wasserverbrauches, so ist auch hierüber der Gemeinde rechtzeitig eine Anzeige zu erstatten.
(2) Ein über den Bedarf hinausgehender Wasserverbrauch (Wasservergeudung) ist untersagt.
§ 11
Wasserzähler
(1) Der Wasserbezug ist durch Wasserzähler zu messen. Für jeden Anschluss stellt die Gemeinde auf ihre Kosten einen Wasserzähler bei, der in ihrem Eigentum verbleibt.
(2) Der Einbau des Wasserzählers hat unter Beachtung der ÖNORM B 2532 zu erfolgen.
(3) Der Ein- und Ausbau des Wasserzählers darf nur von der Gemeinde vorgenommen werden. Änderungen am Wasserzähler sind untersagt.
(4) Jeder am Wasserzähler wahrgenommene Fehler ist vom Eigentümer des angeschlossenen Objektes der Gemeinde zu melden.
§ 12
Beschränkung des Wasserbezuges
(1) Wenn öffentliche Interessen es erfordern, kann die Gemeinde den Wasserbezug im erforderlichen Umfang beschränken.
(2) Im öffentlichen Interesse liegt eine Beschränkung des Wasserbezuges, wenn
a) wegen Wassermangels auf andere Weise der notwendige Wasserbedarf der an die
Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Verbraucher nicht befriedigt werden könnte;
b) solche Schäden an der Wasserversorgungsanlage auftreten, die eine Beschränkung des Wasserbezuges erforderlich machen;
c) Arbeiten an der Wasserversorgungsanlage oder andere Arbeiten im Bereich dieser Anlage eine vorübergehende Beschränkung des Wasserbezuges notwendig machen;
d) sie im Zuge einer Brandbekämpfung erforderlich wird.
(3) Während einer Brandbekämpfung, die eine Wasserentnahme aus der Anlage erforderlich macht, ist der Wasserbezug für andere Zwecke auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken.
§ 13
Pflichten der Eigentümer angeschlossener Objekte
(1) Die Eigentümer angeschlossener Objekte sind verpflichtet, die Verbrauchsleitung so instand zu halten, dass sie jederzeit der ÖNORM B 2531 entspricht. Auftretende Schäden sind sobald als möglich zu beheben.
(2) Die Eigentümer haben entsprechend den jeweils im Rohrnetz herrschenden Druck- und Qualitätsverhältnissen Druckreduzier- bzw. Rückschlagsventile einzubauen.
(3) Schäden, die eine vorübergehende Sperrung der Wasserzufuhr erforderlich mach (z.B. Rohrbruch), sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.
(4) Die Eigentümer angeschlossener Objekte sind verpflichtet, die Anschlussleitung, den Wasserzähler und die Verbrauchsleitung jederzeit, außer zu Unzeit, durch die Gemeinde überprüfen zu lassen.
(5) Änderungen im Eigentum des angeschlossenen Objektes hat der neue Eigentümer der Gemeinde anzuzeigen.
§ 14
Strafbestimmung
Übertretungen dieser Wasserleitungsordnung werden nach § 6 des OÖ. Wasserversorgungsgesetzes bestraft.
§ 15
Inkrafttreten
Die Wasserleitungsordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten alle bisherigen, die Wasserleitungsordnung betreffenden Verordnungen außer Kraft.
Die Bürgermeisterin:
Anlage 1: ÖNORM B 2532
Anlage 2: ÖNORM B 2531
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung der im Entwurf erstellten Verordnung und sie ersucht um Wortmeldungen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag wird mit 25 JA-Stimmen angenommen.
TOP. 7.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann GV. Ortner um den Bericht.
GV. Ortner gibt einen Bericht über die Sitzung des Bauausschusses vom 10.2.2011 mit folgenden TOP.:
Pkt 1.) Sanierung Unterführung Berg und Gemeindestraße Johann Raaberstraße.
Pkt 2.) Erstellung eines Konzeptes für Wander- und Radwege im Gemeindegebiet.
Pkt. 3.) Allfälliges
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
Sie erwähnt, dass es sehr schwierig ist größere Sanierungen durchzuführen weil das Geld fehlt.
Sie kann gar nichts versprechen, die Johann Raaberstraße ist vorrangig. Bei Herrn LR Hiegsberger wird sie versuchen finanzielle Mittel zu bekommen.
TOP. 8.) Beratung und Beschlussfassung betreffend die Sanierung der Unterführung Berg.
Die Bürgermeisterin ersucht GV. Ortner um den Bericht.
Lt. Beschluss im Bauausschuss soll die Stiege der Unterführung Berg saniert werden.
Dazu gibt es zwei Angebote:
Angebot Fa. Ornetsmüller vom 26.11.2009
Beton besenrau, Stiege 2 m und Rampe um 40 cm breiter
Angebotspreis € 9.485,69
+ 3 % Preissteigerung 2010/2011, neuer Angebotspreis € 9.770,26
Abbruchskosten 1.876,--, insgesamt € 11.700,.
Angebot Fa. Rohrdorfer vom 21.2.2011
€ 891,11 x 11 Stk. € 9.801,--
+ Montagekosten € 2.000,--
+ Abbruchskosten € 1.500,--
€ 13.301,--
+ 20 % MWSt € 15.961,20
Das Angebot der Fa. Rohrdorfer ist qualitativ höher: inkl. Kantenschutzprofil Edelstahl an der Trittstufe, inkl. rutschhemmender Oberfläche (Betosieb), Rauigkeitsklasse R12
Es wurde versucht, beim Land Oberösterreich finanzielle Förderungen zu bekommen.
GV. Ortner stellt den Antrag, die Unterführung Berg heuer zu sanieren und zwar mit der Fa. Ornetsmüller zum Angebotspreis von € 9.485,69 zuzüglich 3 % Preissteigerung.
GR. Sperl stellt folgenden Gegenantrag:
Die Unterführung Berg wird möglichst kostengünstig saniert. Es werden nur die kaputten Stufen erneuert bzw. saniert. Begründung: im Verkehrskonzept 2025 für die Gemeinde Riedau ist die barrierefreie Gestaltung der Unterführung Berg vorgesehen. Die nach dem Hauptantrag vorgesehenen rund EUR 10.000,-- wären damit verloren.
GV. Ortner, sagt, die € 10.000,- sind nicht verloren.
GR. Payrleitner stellt fest, dass der Antrag Sperl richtigerweise € 12.000,-- lauten müsste, weil der Abbruch noch dazu gerechnet werden muss.
Die Bürgermeisterin lässt zuerst über den Gegenantrag von GR. Sperl abstimmen und zwar mittels Handzeichen.
Beschluss Antrag GR. Sperl:
1 JA-Stimme von GR. Sperl,
1 Stimmenthaltung von GR. Schroll und
23 NEIN-Stimmen.
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Abschließend lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Ortner abstimmen:
Beschluss Antrag GV. Ortner: 25 JA-Stimmen. Dieser Antrag ist somit angenommen.
TOP. 9.) Beratung und Beschlussfassung betreffend Sanierung der Stiege im Freibad.
Die Bürgermeisterin ersucht, dass bei diesem Punkt nur beraten wird, weil sich einiges ergeben hat.
GV. Ortner sagt, er hat sich die Stiege angeschaut und er ist der Meinung, dass vor Eröffnung der Badesaison die Stiege hergerichtet sein muss. Kontakt mit Rohrdorfer.
Angebot der Fa. Rohrdorfer
2 Elemente á € 1.295,-- € 2.590,--
15 Std. für Montage á 40,- € 600,--
Fundament betonieren
Geländer von Fa. Schabetsberger
Abriss Gemeinde selbst
Das Geländer ist nicht mehr gesetzeskonform. Deshalb hätte er gerne die gesamte Stiege mit Geländer saniert. Er beantragt, dass die Stiege vor Saisonbeginn gemacht wird. Die Fa. Rohrdorfer kann die Stiege liefern. Das Geländer wäre möglich zu montieren. Finanzierung: € 4000 sind laut Veranschlagung vorhanden; vom Fitness-Studio bekommen wir Mieteinnahmen, die dafür hergenommen werden könnten. Mit Mitgliedern des Bauausschusses hat er die Situation besichtigt. Verschiedene Ideen sind gekommen, z.B. Buffet nach unten zu verlegen. Aber da hat er Bedenken. Er möchte, dass Stiege vor Saisonbeginn gemacht wird.
Die Bürgermeisterin erwähnt, es hat eine Anfrage beim Amt der OÖ. Landesregierung gegeben, ob die Stiege vor Saisonbeginn erneuert werden darf:
Auskunft:
Mit Mail vom 21.3.2011 teilen Sie mit, dass die Stiege im Freibad erneuert werden soll. Die Kostenschätzung dafür beläuft sich auf rd. € 10.000,--. Die Finanzierung soll praktisch über den ordentlichen Haushalt erfolgen und dies von der Aufsichtsbehörde anerkannt werden.
Dazu ist festzuhalten, dass es für Investitionen bei „Bädern“ eine „Bäderförderung“ (LZ/Sport, LZ/Wirtschaft/BZ) gibt. Die Federführung für den allfälligen Erhalt einer Bäderförderung liegt bei der Landessportdirektion des h. Amtes.
Da Riedau Abgangsgemeinde ist, wird unter Hinweis auf § 80 Abs. 2 der OÖ. GemO 1990 vorgeschlagen, dass um diese Bäderförderung angesucht wird.
Dazu berichtet weiters Frau Bgm. Scheuringer, es gab Gespräche bezüglich des Buffetbetriebes. Es gibt einen Interessenten. Er kann sich das Buffet oben vorstellen und probiert es vielleicht oben, ganz sicher ist es aber nicht. Aber auch Möglichkeit, dass das Buffet künftig unten ist wurde besprochen. Wenn das Freibadbuffet wirklich oben gänzlich wegfällt, brauchen wir vielleicht diese Stiege nicht mehr. Es sind nur sehr wenige Besucher, die nicht beim Haupteingang des Fitness-Studios betreten können.
Deshalb möchte sie, dass im Herbst diese Stiegensanierung neu beraten wird.
Sie ersucht AL Gehmaier § 80 OÖ. GemO kurz zu erklären.
GR. Schroll gibt zu bedenken, dass diese Stiege der Fluchtweg für das Hallenbadgebäude ist. Die Sicherheit der Personen im Gebäude ist wichtig.
GR. Heinzl ist der Meinung von Frau Bgm. Scheuringer, weil wir nicht wissen, wie es mit dem Buffetbetrieb weitergeht. Es darf sich niemand wehtun. Wir sollen das Buffet „beobachten“ und nächstes Jahr in Angriff nehmen.
GV. Windhager sagt, heuer ist eine kleine Sanierung ausreichend. Auch die Toilettanlagen sollen saniert werden. Die Stufen kann man mit wenig Eigenmittel sauber sanieren. Der Buffetbetrieb dieser Saison soll beobachtet werden.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag auf Vertagung der Entscheidung bis in den Herbst.
Die Bürgermeisterin lässt über diesen Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 1 NEIN-Stimme von GV.Ortner, 24 JA –Stimmen.
TOP. 10.) Errichtung eines Behindertenparkplatzes im Marktbereich; Genehmigung einer Verordnung.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Bekanntlich soll beim Gemeindeamt ein Behindertenparkplatz errichtet werden, den Grundsatzbeschluss dazu gibt es bereits. Es wurde nun die Verordnung im Entwurf vorbereitet.
Verordnung
Gemäß §§ 40 Abs. 2 Z 4, 43 OÖ. Gemeindeordnung 1990, LGBl. 91/1990 und §§ 43 Abs. 1 lit b Z 1, 94 d Z 4 lit a StVO 1960, BGBl. I 159/1960 idgF, wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 31.03.2011 folgendes verordnet:
I.
In Riedau wird beim Marktgemeindeamt, Marktplatz 32-33, neben dem Buswartehäuschen im Ausmaß einer PKW-Parkbox ein „Halte- und Parkverbot“ (ausgenommen Fahrzeuge die von dauernd stark gehbehinderten Personen, welche im Besitz eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 sind, gelenkt oder als Mitfahrer benützt werden) erlassen.
Diese Verordnung wird durch Aufstellung der gesetzlich entsprechenden Beschilderung gemäß § 52 lit. a Ziff 13 b StVO 1960 (Zusatztafel gemäß § 54 Abs. 5 lit. h StVO 1960) rechtsgültig.
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, die zur Kenntnis gebrachte Verordnung zu genehmigen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Der Antrag erhält einhellige Zustimmung.
TOP. 11.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
Nachdem der Obmann GV Ruhmanseder krank ist, ersucht sie Vizebgm. Kopfberger um den Bericht.
Dieser berichtet von der Sitzung des Kulturausschusses am 04.04.2011:
Pkt. 1.) Benefizkonzert Landespolizeiorchester Oberösterreich
Pkt. 2.) Maibaum- und Marktfest 2011
Pkt. 3.) Allfälliges
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 12.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Die Bürgermeisterin bittet Obmann GV. Schabetsberger um den Bericht.
GV. Schabetsberger berichtet von der Sitzung am 17.2.2011:
Pkt. 1. Vergabe einer 3-Raum-Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau,
Pittnerstraße 45, Wohnung Nr. 12 im 2. Obergeschoß, (1 Kinderzimmer); Ausmaß 63,01
m² (inkl. Loggia).
Pkt. 2.) Vergabe von 9 Mietwohnungen im modernen ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, ca. 67 m² inkl. Loggia, Zwei-Zimmerwohnung (kein Kinderzimmer)
Wohnung Nr. 2 im Erdgeschoß
Wohnung Nr. 5 im 1. Obergeschoß
Wohnung Nr. 8 im 2. Obergeschoß
ca. 79 m² inkl. Loggia, Drei-Zimmerwohnung (1 Kinderzimmer)
Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß
Wohnung Nr. 6 im 1. Obergeschoß
Wohnung Nr. 9 im 2. Obergeschoß
ca. 85 m² inkl. Loggia, Drei-Zimmerwohnung (1 Kinderzimmer)
Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoß
Wohnung Nr. 4 im 1. Obergeschoß
Wohnung Nr. 7 im 2. Obergeschoß
Pkt. 3.) Allfälliges
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 13.) Vergabe von ISG-Wohnungen und einer LAWOG-Wohnung.
Die Bürgermeisterin ersucht um Berichterstattung:
GV. Schabetsberger bringt nochmals den Vergabevorschlag des Wohnungsausschusses bzw. nach Rückmeldung der Bewerber folgende Vorschläge bekannt:
Vergabe einer 3-Raum-Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr. 12 im 2. Obergeschoß (1 Kinderzimmer); Ausmaß 63,01 m² (inkl. Loggia);
an Frau KAYAN (Gollnböck) Monika
Vergabe von 9 Mietwohnungen im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 44
ca. 67 m² inkl. Loggia, Zwei-Zimmerwohnung (kein Kinderzimmer)
Wohnung Nr. 2 im Erdgeschoß
wird neu vergeben
Wohnung Nr. 5 im 1. Obergeschoß
an Frau EICHINGER Bianka
Wohnung Nr. 8 im 2. Obergeschoß
an Frau EHGARTNER Anna
ca. 79 m² inkl. Loggia, Drei-Zimmerwohnung (1 Kinderzimmer)
Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß
wird neu vergeben
Wohnung Nr. 6 im 1. Obergeschoß
an Herrn EGGER Manuel und Frau BRANDT Astrid
Wohnung Nr. 9 im 2. Obergeschoß
an Frau LAUFENBÖCK Nathalie und Herrn BRUNNER Alois
ca. 85 m² inkl. Loggia, Drei-Zimmerwohnung (1 Kinderzimmer)
Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoß
an die Ehegatten SIALA Rafik und Cornelia
Wohnung Nr. 4 im 1. Obergeschoß
an die Ehegatten CETIN Samanda und Zijad
Wohnung Nr. 7 im 2. Obergeschoß
an Frau SALOMON Manuela
GV. Schabetsberger stellt den Antrag auf Genehmigung.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR. Eichinger Karin.
TOP. 14.) Gründerzentrum Pramtal-Süd; Erhöhung des Stammkapitals.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Mit Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, vom 24.9.2009, IKD(Gem)-311305/353-2009-Mad wurde den an der Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH beteiligten Gemeinden eine Bedarfszuweisung in der Höhe von € 100.000,-- zur Aufstockung der Stammkapitaleinlage gewährt. Mit Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 22.2.2010 wurde diese Bedarfszuweisung flüssiggemacht.
Um die Erhöhung des Stammkapitals auch im Firmenbuch durchführen zu können, ist mit allen beteiligten Gemeinden jeweils ein Notariatsakt zu errichten, der zuvor vom Gemeinderat zu beschließen ist. Ein Entwurf des jeweiligen Notariatsaktes liegt vor. Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung ist lt. Auskunft der Direktion Inneres und Kommunales nicht erforderlich.
N o t a r i a t s a k t
vom
Vor mir, Magister Günther Schauer, öffentlichem Notar mit dem Amtssitz in Raab, Oberösterreich,
sind heute in meiner Amtskanzlei in 4760 Raab, Marktstraße 101, erschienen die eigenberechtigten
und mir persönlich bekannten Parteien, und zwar:--------------------------------
die Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau, vertreten durch die Bürgermeisterin
Frau Berta Scheuringer, Pomedt 18, 4752 Riedau, als Gesellschafterin der Firma
Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs GmbH mit dem Sitz in 4760 Raab, FN 271392 g
des Landesgerichtes Ried im Innkreis, und hat vor mir errichtet nachstehende ------------------
---------------------------------Ü b e r n a h m s e r k l ä r u n g: ------------------------------------
Erstens: In der am heutigen Tage abgehaltenen Generalversammlung der Pramtal Süd-
Gründerzentrum-Betriebs GmbH mit dem Sitz in 4760 Raab, Marktstraße 101, wurde die Erhöhung
des Stammkapitals von derzeit € 300.000,-- -dreihunderttausend Euro-, welches im
Betrage von € 90.789,-- -neunzigtausendsiebenhundertneunundachtzig Euro-, bar einbezahlt
ist, um € 100.000,-- -hunderttausend Euro-, auf € 400.000,-- -vierhunderttausend Euro-,
durch Bareinzahlung beschlossen und gleichzeitig wurden die Gesellschafter zur Übernahme
dieser Kapitalerhöhung im Verhältnis der von ihnen übernommenen Stammeinlagen zugelassen.-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Marktgemeinde Riedau ist Gesellschafterin der Pramtal Süd-Gründerzentrum-Betriebs
GmbH mit dem Sitz in 4760 Raab, mit einer Stammeinlage von € 21.259,40 -
einundzwanzigtausendzweihundertneunundfünfzig Euro vierzig Cent-, welche im Betrage von
€ 5.983,-- -fünftausendneunhundertdreiundachtzig Euro- bar einbezahlt ist. ---------------------
Zweitens: Im Sinne dieses Gesellschafterbeschlusses übernimmt die Gesellschafterin zu
ihrer bisherigen Stammeinlage den auf ihr entfallenden Teil der Kapitalerhöhung im Betrage
von € 7.090,-- -siebentausendneunzig Euro-, und verpflichtet sich, die Einzahlung dieses
Betrages an die Gesellschaft binnen einer Woche ab Unterfertigung dieses Vertrages vorzunehmen.
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Drittens: Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt, dass dieser Vertrag keiner
gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Dieser Vertrag wurde in der Sitzung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom …………………………………………………………
beschlossen. --------------------------------------------------------------------------------------------------
- 2 -
Viertens: Sämtliche mit der Errichtung dieser Kapitalerhöhung im Zusammenhang stehenden
Kosten und Gebühren werden von der Gesellschaft getragen. ---------------------------------
Fünftens: Die Partei stimmt ausdrücklich zu, daß ihr und ihren Rechtsnachfolgern sowie der
Gesellschaft und ihren Nachfolgern von diesem Notariatsakt auch wiederholt Ausfertigungen
in beliebiger Anzahl auf Kosten des Bestellers erteilt werden können.------------------------------
Hierüber wurde dieser Notariatsakt aufgenommen, der Partei dem ganzen Inhalte nach deutlich
vorgelesen, von der Partei als ihrem wahren und ernsten Willen vollkommen entsprechend
genehmigt und sohin von ihr heute vor mir, Notar, eigenhändig unterschrieben.--------
Raab, am -----------------------------------------------------------------------------------------------------
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Marktgemeinde Riedau, vertreten durch Bürgermeisterin
Berta Scheuringer
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag auf Genehmigung des vorgelegten Notariatsaktes.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen, GR Krupa ist bei der Abstimmung nicht im Raum.
TOP. 15.) Bericht der Bürgermeisterin.
Frau Bgm Scheuringer berichtet, dass sie am 12.4.2011 ein persönliches Gespräch mit Herrn Landesrat Hiegelsberger hat, sie erhofft sich doch etwas für Riedau.
TOP. 16.) Allfälliges.
GV. Schabetsberger ersucht, dass der Verkehrsspiegel am Güterweg nach Wiesing bei der Zufahrt Heitzinger/Reichinger/Gahleitner wieder aufgestellt wird.
GR. Schroll ersucht um Klärung bezüglich angekaufter Anteile bei der neuen Kläranlage. Er glaubt, ein Teil könnte eventuell an eine andere Gemeinde verkauft werden.
GV. Schabetsberger antwortet, beim Bau der Kläranlage wurden die Baukosten aufgeteilt. Diese Kosten sind abgerechnet und fixiert. Die Betriebskosten ändern sich jährlich mit den Einwohnergleichwerten.
Frau Bürgermeisterin Scheuringer wird diesbezüglich mit dem Mitarbeiter Waldenberger, welcher Geschäftsführer des RHV ist, sprechen und dann kann es im Prüfungsausschuss beraten werden.
Die Bürgermeisterin gibt zum Projekt „Wanderwege“ folgendes bekannt: letzter Stand ist, dass die Gemeindepläne vergriffen sind. Es wurde mit der Gisdat gesprochen und vereinbart, dass die Gisdat einen Plan erstellt und sämtliche Wege, die uns bekannt sind, eingetragen werden; dann kommt der Herr von Gisdat, es gibt eine Versammlung mit den Ansprechpersonen und dann können diese Wege beraten und geändert werden. Der Plan der Gisdat finanziert sich über Werbeeinschaltungen. Diese Zusammenkunft wird sicherlich noch nicht im April sein.
GR. Berghammer möchte, dass alle Hydranten in einem Plan für die Feuerwehr eingezeichnet werden.
GR. Sperl stellt an die Bürgermeisterin folgende Frage: Die Bürgermeisterkonferenz hat zum Bezirksverkehrskonzept Schärding eine Arbeitsgruppe ernannt. Laut Mitteilung des Landes OÖ liegen die Besprechungsprotokolle und der jeweilige Planungsstand aller Gemeinden vor. Ich habe bisher vergeblich versucht, Einblick in den Planungsstand zu bekommen. Warum wird der Inhalt der Planung geheim gehalten?
Bgmin Scheuringer: sicher ist, dass das Verkehrskonzept bis 2012 auf Eis gelegt ist und sie bittet Vizebgm. Kopfberger um Bericht.
Vizebgm. Kopfberger erklärt, er ist in dieser Arbeitsgruppe. Schärding ist einer der letzten Bezirke die dies durchführen. Die letzte Sitzung fand im September statt, ein fertiges Konzept liegt vor. Verantwortlich ist die Fa. Medion und das Konzept soll in der nächsten Bürgermeisterkonferenz besprochen werden. Das Konzept liegt soweit vor, aber von LR Kepplinger erging bei einer gemeinsamen Bürgermeisterkonferenz der Bezirke Ried und Schärding die Information, dass die Realisierung seitens des Landes unmöglich ist. LR Kepplinger wird Mitte 2011, wenn er einen Überblick im Verkehrsressort hat, einen weiteren Zeitplan abgeben. Er als Mitglied der Arbeitsgruppe ist nicht in der Lage die Protokolle herzugeben. Es gibt einen mailverkehr mit dem Zuständigen des Landes. Von ihm aus ist die Sache erledigt. Er kann sich vorstellen, dass GR Sperl Kenntnis davon haben will. Hauptbetroffen sind die Sauwaldgemeinden und der Knackpunkt ist die Finanzierung.
Bgmin Scheuringer sagt, es macht sicherlich Sinn, wenn nicht alles sofort im Internet von GR Sperl veröffentlicht wird, weil ja noch nichts im Detail besprochen und beschlossen ist und die Finanzierung steht auch noch nicht.
GR. Sperl: Bezüglich der Wanderwege soll es eine neue Karte geben und das findet er gut. Aber es geht ihm konkret um die Anträge seiner fünf Wanderwege, die er im Gemeinderat gestellt hat; diese sollen nicht geschottert werden, nur in die digitale Karte eingezeichnet werden. Ein Weg, der sowieso öffentlich ist, in eine Karte einzuzeichnen kann seiner Meinung nach nicht Monate dauern. Er wird nicht akzeptieren, dass es so lange dauert. Er überlegt jetzt, um den GR nicht zu überfordern, in jeder kommenden Sitzung des Gemeinderates einen Weg einzubringen und der Gemeinderat soll beschließen, ob er diesen Weg will.
GV Windhager sagt, GR. Sperl hat etwas missverstanden, seine Wege sind nicht behandelt worden. Sie wurden an die entsprechenden Ausschüsse zugewiesen. Es sollen alle gefragt werden und nicht nur einzelne Personen und es kommt nicht darauf an, ob GR Sperl das will. Er widerspricht sich, heute hat er die nächste Info bekommen. Gute Lösungen können ab und zu länger dauern. Wenn der Wanderweg kein öffentlicher Weg ist braucht man einen Gestattungsvertrag vom privaten Besitzer.
Frau Bgm Scheuringer glaubt, wenn GR. Sperl bei jeder Gemeinderatssitzung einen Weg einbringt, dann „bringt er seine Wege um“. Er soll mit uns allen zusammenarbeiten.
GR. Krupa beschwert sich über die Wortmeldungen von GR. Sperl.
Die Bürgermeisterin bestätigt, dieselben Gespräche wurde bereits am Nachmittag mit GR. Sperl besprochen; jeder Mensch kann diese Wege gehen, auch wenn sie nicht eingezeichnet sind. Die Menschen sind bereits jahrzehnte lang auf diesen Wegen gegangen. Wir machen Wanderwege, die leider wieder zuwachsen, weil niemand darauf geht.
GR. Payrleitner sagt, es wurden Wege vorgeschlagen, z.B. entlang von Gräben, ab Mai nicht mehr begehbar sind, weil die Natur dann so hoch ist, dass man nicht mehr gehen „darf“.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen die während
der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung
vom 16.12.2010 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:25 Uhr.
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(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am …………………………….. Die Vorsitzende (ÖVP):
………………………………………………………….
Bgmin Berta Scheuringer
……………………………………………………………………. …………………………………………………………
Gemeinderat SPÖ Schabetsberger Gemeinderat FPÖ Heinzl
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Gemeinderat GRÜNE Sperl