Lfd.Nr. 14 Jahr 2011

 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am

16. Juni 2011.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Obernhumer Elisabeth

03. GV. Windhager Reinhard                                       16. GR. Schroll Andreas

04. GR. Kraft Wolfgang                                               17. GR. Schärfl Michael

05. GR. Tallier Monika                                                18. GR. Ing. Unterortner Johann

06. GR. Payrleitner Gerhard                                        19. GV. Heinrich Ruhmanseder

07. GR. Trilsam Klaus                                                 20. GR. Heinzl Brigitte

08. GR. Mayrhuber Andrea                                          21. GR. Desch Michael

09. GR. Berghammer Peter                                         22. GR. Probst Daniel

10. GR. Ebner Brigitte                                                 23. GR. Sperl Ernst

11. GV. Schabetsberger Franz                                     24.

12. GV. Ortner Günter                                                 25.

13. GV. Arthofer Franz                                               

14. GR. Eichinger Karin                                              

 

Ersatzmitglieder:

GR. DI Mitter Franz                                           für GR. Mitter Klaus

GR. Roswitha Krupa                                          für GR Erwin Jebinger

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Mitter Klaus

GR. Jebinger Erwin

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 07.06.2011

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am          unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.3.2011 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

    Sanierung der Johann-Raaberstraße; Auftragsvergabe

   Abstimmung: einstimmige Annahme

 

Sodann gibt der Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Absetzung des TOP. 6.) Genehmigung des Beitrittes zur Bundesbeschaffung

 

Tagesordnung:

 

 

  1. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
  2. Bekanntgabe des Berichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding über die Überprüfung des Rechnungsabschlusses 2010.
  3. Änderung der Richtlinien für Schulveranstaltungen.
  4. Genehmigung des Fördervertrages mit der Kommunalkredit betr. WVA BA 6 Ers. 2010.
  5. Genehmigung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse.
  6. Genehmigung des Beitrittes zur Bundesbeschaffung.
  7. Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines Kommunalfahrzeuges.
  8. Bericht des Obmannes des Bauausschusses.
  9. Vergabe der Arbeiten für die Errichtung der Drucksteigerungsanlage Berg.
  10. Entscheidung über die Gestaltung der Verkehrslösung Billa.
  11. Grundsatzbeschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Wildhag (Dick).
  12. Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
  13. Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.
  14. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
  15. Vergabe von Wohnungen in den ISG-Wohnungblöcken, von LAWOG-Wohnungen und Wohnungen im betreubaren Wohnen.
  16. Genehmigung eines Mietvertrags mit Herrn Patrick S******.
  17. Genehmigung von Ehrungen durch die Gemeinde.

Dringlichkeitsantrag: Sanierung der Johann Raaberstraße; Auftragsvergabe

  1. Bericht der Bürgermeisterin.
  2. Allfälliges.

 

 


 

TOP. 1.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um  Berichterstattung.

 

Der Obmann des Prüfungsausschusses Schroll gibt den Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses am 11.4.2011.

Der Obmann berichtet zu folgenden Punkten:

  1. Gemeindewohnhäuser: Gegenüberstellung der Mieteinnahmen und Erhaltungskosten
  2. ISG/Lawog-Wohnhäuser: Verträge bezüglich Haftung Mietenentfall
  3. Überprüfung der Belege 1. Vj 2011
  4. Allfälliges.

 

 Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 2.) Bekanntgabe des Berichtes der Bezirkshauptmannschaft Schärding über die Überprüfung des

              Rechnungsabschlusses 2010.

 

 

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Prüfbericht über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010 dem Obmann des Prüfungsausschusses sowie den Fraktionsführern zur Vorbesprechung in den Fraktionen 

vollinhaltlich bekannt gegeben wurde. Dieser wurde in den Fraktionen sicherlich ausführlich beraten.

 

Der Prüfbericht wurde vollinhaltlich bekanntgegeben.

 

Der Prüfbericht wird somit vom Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis  genommen.

 

 

TOP. 3.) Änderung der Richtlinien für Schulveranstaltungen.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Im Jahr 2002 hat der Gemeinderat letztmalig die Richtlinien für Schulveranstaltungen geändert:

 

Bestehende Richtlinien:

Eine Schulveranstaltung wird genehmigt, wenn das netto Familienkommen bei Vorhandensein von

1 Kind              € 1.020,-

2 Kindern          € 1.240,-

3 Kindern          € 1.450,-

+ Erhöhung  für jedes Kind € 220,- nicht übersteigt.

Wenn zwei Kinder an einer Schulveranstaltung teilnehmen, erhöht sich die Einkommensgrenze um 20 %.

Förderungsbetrag € 50,-

Als „Kind“ gilt, wenn dafür Familienbeihilfe bezogen wird.

Familieneinkommen: Als Familieneinkommen im Sinne dieser Richtlinien gilt der Gesamtbetrag der Einkünfte der Eltern bzw. Elternteiles und dessen Lebensgefährten. Als Einkünfte sind jedenfalls hinzuzurechnen: Wohnbeihilfe, Arbeitslosengeld, Karenzgeld.

Nicht hinzuzurechnen sind: Familienbeihilfe, Pflegegeld, Blindenbeihilfe, Einkommen der Kinder (Lehrlingsentschädigung).

 

Das Land Oberösterreich gewährt einen Familienzuschuss für Schulveranstaltungen, wenn mindestens 2 Kinder an einer Schulveranstaltung im Laufe des Jahres teilgenommen haben, welche insgesamt zumindest die Dauer von acht Tagen erreich. Die Einkommensobergrenze wird nach „Familiengröße gewichtet“ errechnet (Sockelbetrag, Gewichtungsfaktoren).

 

Diese finanzielle Beihilfe ist in den 15-Euro-Erlass mit einzurechnen;

Die Gemeinde Dorf an der Pram gewährt eine Schikursunterstützung: bis zu nachweislichen jährlichen lohnsteuerpflichtigen Familieneinkommen von € 10.901,- gibt es eine Unterstützung in Höhe von € 37,-; Zuschlag für jedes Kind für das Familienbeihilfe gewährt wird  zum Familieneinkommen dazurechnen €  2.835.-

 

Die Bürgermeisterin schlägt vor, das  Jahreseinkommen lt. Index anzuheben. Somit ergeben sich folgende neuen Summen:

VPI 2000  Jahresdurchschnitt 2002               = 104,5

                   Jahresdurchschnitt 2010 = 121,1  = + 16,6

 

Jahreseinkommen 1.020,- + 16,6 % = 1.190,--

 

Vorschlag für geänderte  Richtlinie:

1 Kind                    € 1.190,-

2 Kinder                                € 1.410,-

3 Kinder                                € 1.630,-

+ Erhöhung für jedes weitere Kind € 220,- nicht übersteigt

 

GV.  Ruhmanseder stellt den Antrag, die neu bekanntgegebenen Einkommenshöhen zu genehmigen.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung des Fördervertrages mit der Kommunalkredit betr. WVA BA 6 Ers. 2010.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Kommunalkredit, wurde der Fördervertrag betreffend die Wasserversorgungsanlage Riedau, Bauabschnitt 6 Erweiterung 2010 zur Genehmigung vorgelegt:

 

 

Fördervertrag

abgeschlossen aufgrund des Umweltfördergesetzes, BGBl. Nr. 185/1993 zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Cunsulting GmbH, Türkenstraße 9, A-1092 Wien und dem Förderungsnehmer Marktgemeinde Riedau.

 

  1. Gegenstand des Fördervertrages

1.1  Gegenstand dieses Vertrages, Antragsnummer B100030, ist die Förderung der Maßnahme:

Bezeichnung  Wasserversorgungsanlage

BA 6 Riedau, Erw. 2010

Funktionsfähigkeitsfrist 30.6.2012

die auf Vorschlag der Kommission für die Angelegenheiten der Wasserwirtschaft vom 23.3.2011 vom Bundesminister DI Nikolaus Berlakovich mit Entscheidung vom 29.3.2011 gewährt wurde.

1.2  Grundlage für die Förderungsentscheidung bilden die mit dem Förderungsansuchen vorgelegten Unterlagen gemäß § 7 der Förderungsrichtlinien.

1.3  Die beiliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (Beilage 1) bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

1.4  Sofern der Förderungsnehmer seinerseits jemanden Dritten mit der Umsetzung der Maßnahme betraut (z.B. im Rahmen einer Betrauung mit einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse), verpflichtet sich der Förderungsnehmer sicherzustellen, dass die Betrauung und Finanzierung der Maßnahme im Einklang mit den beihilfenrechtlichen Bestimmungen erfolgt.

  1. Ausmaß und Auszahlung der Förderung

2.1. Für das unter Pkt. 1 beschriebene Vorhaben betragen:

      der vorläufige Fördersatz 15,00 %

die vorläufigen förderbaren Investitionskosten EUR 120.000,00

 

die vorläufige Pauschale für Anlagenteile                      EUR     0,00

die vorläufige Pauschale für Einbautenkoordination       EUR     814,00

die vorläufige Pauschale für Kataster                            EUR     0,00

Die Gesamtförderung im vorläufigen Nominale von EUR 18.814,00 wird in Form von Investitionskostenzuschüssen ausbezahlt.

 

2.2 Im Zuge der Endabrechnung kann von der Kommunalkredit eine Erhöhung der förderbaren Investitionskosten ohne Vorlage an die Kommission in Angelegenheiten der Wasserwirtschaft um höchstens 15 % anerkannt werden. In diesem Fall erhöht sich das Nominale entsprechend dem Fördersatz.

 

3.             Auszahlungsbedingungen

3.1. Die Auszahlung der Investitionskostenzuschüsse erfolgt vorbehaltlich ihrer budgetären Verfügbarkeit in zwei Raten nach Vorlage von Rechnungsnachweisen im Wege des Amtes der Landesregierung. Wenn ein Rechnungsnachweis spätestens zu den Terminen 15.2., 15.5., 15.8. bzw. 15.11. bei der Kommunalkredit entgangen ist, erfolgt die Auszahlung zum jeweiligen Quartalsende.

 

3.2. Der erste Investitionskostenzuschuss wird unter Einbehaltung eines Deckungsrücklasses von 10 % nach Vorlage eines Rechnungsnachweises mit gleichzeitiger Funktionsfähigkeitsmeldung ausbezahlt. Etwaige Restarbeiten sind nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb der Fertigstellungsfrist (= 1 Jahr nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) durchgeführt werden.

 

3.3. Die Endabrechnungsunterlagen sind spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung der Maßnahme (= spätestens 2 Jahre nach tatsächlicher Funktionsfähigkeit) dem Amt der Landesregierung vorzulegen. Nach Überprüfung dieser Unterlagen und Durchführung der Kollaudierung durch das Amt der Landesregierung werden sie an die Kommunalkredit weitergeleitet, die die Endabrechnung vornimmt. Aufgrund dieser Endabrechnung wird der zweite Investitionskostenzuschuss inklusive dem einbehaltenen Deckungsrücklass ausbezahlt.

 

4.             Schlussbestimmungen

4.1. Der Förderungsnehmer erklärt, den gegenständlichen Förderungsvertrag mittels beiliegender Annahmeerklärung vorbehaltlos anzunehmen.

 

4.2. Der Förderungsgeber erachtet sich an die Zusicherung der Förderung für die Dauer von drei Monaten ab dem Einlangen des Vertrages beim Förderungsnehmer gefunden

 

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

DI Christopher Giay      DI Dr. Johannes Laber

 

Bürgermeisterin Scheuringer stellt den Antrag auf Genehmigung des vorgelegten Fördervertrages.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt sie mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

 

TOP. 5.) Genehmigung einer Gemeindeförderung für eine Beheizungsanlage mit Biomasse.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann des Umweltausschusses um den Bericht.

 

GR. Trilsam  berichtet vom vorliegenden Ansuchen:

 

Ansuchen von Wolfgang und Martha K*****, Riedau, Ottenedt 1

Höhe Förderung Amt OÖ. Landesregierung, Dir. für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abt. Land- und Forstwirtschaft

Zl. Agrar-51-405/003-2011-III/HAR vom 4.4.2011

 

Förderungsrichtlinie der Gemeinde:

25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36; Nachweis Landesförderung, Vorlage bezahlter Rechnung

 

Landesförderung € 3.200,--, 25 % = € 800,--, höchstens aber € 363,36;

Rechnung liegt vor.

 

GR. Trilsam stellt den Antrag auf  Genehmigung einer Förderung in Höhe von  € 363,36.

 

Es gibt keine weitere Wortmeldung, die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 24 JA-Stimmen und  1 Stimmenthaltung von GR Kraft Wolfgang wegen Befangenheit.

                   Der Antrag ist somit angenommen.  

 

 

 

 

 

TOP. 6.) Genehmigung des Beitrittes zur Bundesbeschaffung.

 

Dieser TOP wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt!

 

 

 

 

TOP. 7.) Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines Kommunalfahrzeuges.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt.

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer hat bei der Vorsprache bei Herrn Landesrat Hiegelsberger um den Ankauf eines neuen Kommunalfahrzeuges ersucht. Das Bokimobil verursachte in den letzten Jahren hohe Reparaturkosten. Herr Landesrat Hiegelsberger hat der Gemeinde zugesagt, dass ein neues Kommunalfahrzeug angekauft werden darf und zwar Marke ISEKI  und zwar über die Bundesbeschaffung;  in den Jahren 2011 und 2012 werden je € 25.000,-- an Bedarfszuweisungsmittel zur Verfügung gestellt.

Am 30.5.2011 meldete der Gemeindearbeiter, dass schon wieder eine Reparatur in Höhe von € 1.200,-- beim Bokimobil erforderlich ist. Da zu diesem Zeitpunkt gerade das Prüfungsorgan der Bezirkshauptmannschaft Schärding anwesende war, hat dieser die Empfehlung ausgesprochen, dass sofort mit dem Herrn Madlmayr vom Amt der OÖ. diesbezüglich telefoniert wird.

Herr Madlmayr sprach sich gegen eine weitere Reparatur aus. Der Ankauf kann rasch durchgeführt werden.

 

Die schriftliche Zusage für den Ankauf des Kommunalfahrzeuges ISEKI  liegt nun bereits vor. Aber in den Fraktionen gibt es Bedenken gegen dieses Kommunalfahrzeug, dies ist bei der Vorbesprechung zu dieser Gemeinderatssitzung ganz klar angesprochen worden. Der Beitritt zur BBG und der Ankauf des ISEKI-Fahrzeuges  war Vorgabe von LR Hiegelsberger, dies wird aber den von den Fraktionsführern so nicht anerkannt. Sie glauben, dass die Gemeinde aufgrund der Anforderungen ein anderes Fahrzeug braucht. Deshalb hat sie dann gestern bei Herrn LR Hiegelsberger angerufen und große Bedenken bekanntgegeben, dass das Fahrzeug für Riedau nicht passt. Nach hin und her und der Rechtfertigung konnte sie erreichen, dass wir keinen Beschluss zum Beitritt zur BBG brauchen und um die zugesagten Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von € 50.000,- kann die Marktgemeinde ein passendes Fahrzeug oder mehrere Fahrzeuge suchen.

Sie ist froh, dass dies nun so funktioniert. Sie hat aber große Bedenken, dass um € 50.000 wirklich ein passendes Kommunalfahrzeug gefunden wird. Alle Fraktionen sollen nun zusammenhelfen, mit den Bauarbeitern gemeinsam eine Auswahl zu treffen. Sie stellt die Frage, wer von welcher Fraktion bei diesen Besprechungen mitarbeiten will. Es melden sich GR. Payrleitner und GV. Schabetsberger. Die anderen Fraktionen melden sich nicht. Es wird vereinbart, dass als erster Schritt die Bedarfserhebung von der Gemeinde veranlasst wird. Die Bürgermeisterin glaubt, dass es vielleicht gut wäre, wenn man auch überlegt mehr Fahrzeuge anzukaufen.

 

GV. Windhager berichtet, in den Fraktionen wurde der Ankauf des Kommunalfahrzeuges besprochen. Auch er ist gegen den Beitrag zur BBG und er ist auch dagegen ein bestimmtes Fahrzeug, das uns vorgeschrieben wird anzukaufen. Wir sollen ein für Riedau passendes Kommunalfahrzeug ankaufen. Es soll nicht sein, dass dies irgend jemand beschließt. Es soll bei den Besprechungen jede Fraktion dabei sein,  von der ÖVP-Fraktion wird es GR Payrleitner sein. Wichtig ist, dass die Gemeindearbeiter mit dabei sind. Laut Gemeindearbeiter ist dieser der Meinung, dass ein Traktor und Kipper und ein Kommunalfahrzeug nicht um € 50.000 zu haben sind.

 

Dies bestätigt Frau GR Eichinger.

 

GV. Schabetsberger spricht seinen Dank an die Bürgermeisterin aus, da sie alle Vorschläge aufgenommen und nachgefragt hat. Es wurden schon viele Sachen gesagt, die bereits besprochen wurden. Die Gemeindearbeiter sind mit einzubinden, denn die arbeiten mit diesen Geräten. Die Bedarfserhebung gehört vorher gemacht, vielleicht werden dabei andere Mittel und Wege gefunden. Wichtig ist, dass die Gemeinde die € 50.000 bekommt ohne den Ankauf des ISEKI-Kommunalfahrzeuges, er ist bereit, sich da voll einzubringen. Er stellt den Antrag, dass ein Kommunalfahrzeug im Rahmen der finanziellen BZ-Mittel angekauft wird; welches angekauft wird, dass soll von allen in dieser Arbeitsgruppe ausgesucht werden.

 

GR. Schroll sagt, es könnte bei der Asfinag nachgefragt werden, ob derartige Fahrzeuge versteigert werden.

 

GR. Payrleitner berichtet dazu, die Asfinag-Mitarbeiter fahren mit ihren Fahrzeugen bis zum Limit, dann werden sie repartiert und anschließend versteigert. Da muss man aufpassen, dass man gute Geräte bekommt.

GV. Arthofer erklärt, er hat im Internet nachgeschaut; ein neues Bokimobil kostet ohne Zusatzgeräte rund € 80.000,-;  einige Gemeinde verkaufen gebrauchte Bokimobile.

 

GR. Berghammer ist auch der Meinung, es sollen mindestens zwei Fahrzeuge angekauft werden.

 

Bgmin Scheuringer stellt zur Diskussion, ein ISEKI-Fahrzeug von  Fa.  Zeilinger vorführen zu lassen.

 

GV. Schabetsberger weist darauf hin, dass die Bedarfserhebung wichtig ist.

 

Vizebgm. Kopfberger stellt die Frage, ob es richtig ist, dass man derzeit mit dem Bokimobil nicht mähen kann. Dies wird von der Amtsleiterin bestätigt.

 

GR. Ebner macht folgenden Vorschlag: was wäre mit einer Beteiligung der Bürger beim Ankauf? Z.B. zahlt jeder Bürger  EUR 20,-, dafür wird dann der Gehsteig geräumt.

 

GV. Schabetsberger erwidert dazu, dass dies rechtlich zwar möglich ist, aber er hat Bedenken. Er glaubt, dass übertrieben wird, wenn gesagt wird, dass wir 80 % zuviel an Gehsteigräumung durchführen.Er glaubt, dass ein Prozentsatz von 50 % eher richtig ist. Außerdem fährt das Kommunalfahrzeug sowieso am Gehsteig, deshalb kann es mit geräumt werden. Von einem Obolus hält er nichts.

 

GV. Windhager sagt, diese Idee ist nicht ganz abwegig, weil in Linz fährt nicht die Stadtgemeinde bei allen Gehsteigen durch. Dort gibt es private Firmen, die dies für die Hausbesitzer erledigen. Dienstleistungen müssen wie überall bezahlt werden.

 

GV. Arthofer glaubt, wenn es dadurch zur Diskussion kommen kann, dass Bedarfszuweisungsmittel allgemein  und nicht für bestimmte Projekte ausbezahlt werden; dazu spricht er Akustikmaßnahmen und Wasserrutsche an. Es könnte zum Unmut in der Bevölkerung kommen.  

 

GR. Eichinger sagt, wenn kein Gehsteig vorhanden ist und der Bürger bezahlen soll, damit sind sie sicherlich nicht einverstanden.

 

GV. Schabetsberger berichtet, die Gemeinde ist verpflichtet, Streugut zur Verfügung zu stellen.

 

Bürgermeisterin schließt die Diskussion und fragt nochmals, wer in der Arbeitsgruppe mitarbeiten wird. Sie lässt abschließend über den Antrag von GV. Schabetsberger, den Ankauf eines Kommunalfahrzeuges/von Kommunalfahrzeugen/ im Rahmen der vorhandenen finanziellen Bedarfszuweisungsmittel mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 24 JA-Stimmen , GR. Probst Daniel enthält sich der Stimme.

 

 

 

 

TOP. 8.) Bericht des Obmannes des Bauausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht GV Ortner um den Bericht.

 

Der Obmann des Bauausschusses GV. Ortner berichtet über die Sitzung des Bauausschusses am 7.6.2011

über folgende Punkte:

 

1.     Verkehrslösung Billa-Kreuzung.

2.     Schaffung von Urnengräbern.

3.     Befärbelung Amtsgebäude.

4.     Allfälliges.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

GR. Sperl sagt, dass im Protokoll steht, es ist einstimmig beschlossen;  er ist im  Ausschuss nicht stimmberechtigt, er hat bei zwei  Punkten eine andere Meinung.

 

 

 

 

TOP. 9.) Vergabe der Arbeiten für die Errichtung der Drucksteigerungsanlage Berg.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Der Überprüfungsbericht, technische Überprüfung gem. § 134 WRG i.d.g.F., aus dem 2002 zeigt Mängel im Hochbehälter Berg auf. Seit dieser Zeit überlegt die Gemeinde die Sanierung des Hochbehälters Berg.

Am 23.9.2010 hat der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die  Errichtung einer Drucksteigerungsanlage gefasst, der bestehende Behälter soll als Löschwasserbehälter für die Feuerwehr umgebaut werden. Damals wurden Kosten von € 62.000,-- geschätzt. Die wr. Verhandlung hat am 20.7.2010 stattgefunden.

Angebotseröffnung  vom 3.3.2011:

Aufgrund der zu hohen Angebotspreise wurde nachverhandelt bzw. die Fa. C. Peters um ein Angebot gebeten, € 79.413,96

Arbeiten wurden herausgenommen, welche die Gemeindearbeiter durchführen können.

 

 

Schreiben vom 27.5.2011 von Herrn DI Oberlechner: - nur in der Original-Verhandlungsschrift

 

 

GR. Payrleitner ist dafür, dass die Drucksteigerungsanlage sobald als möglich gebaut wird. Der alte Behälter soll ja künftig als Löschwasserbehälter verwendet werden, es gibt eine Erstreckung bis Ende Dezember 2011. Er stellt den Antrag, dass die Arbeiten an die Fa. Alpine zum Preis von € 65.873,55 exkl. MWSt. vergeben werden.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

 

 

TOP. 10.) Entscheidung über die Gestaltung der Verkehrslösung Billa.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Am 12.5.2010 hat Herr Ing. Höflinger vom Amt der OÖ. Landesregierung den Fraktionsobmänner und dem Obmann des Bauausschusses auf Einladung der Bürgermeisterin den derzeitigen „Projektsstand Gestaltung der Verkehrslösung Billa-Kreuzung auf der L 513“ bekanntgegeben.

In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde der vorgelegte Plan beraten.

 

Vorgesehene Finanzierung dieses Projektes:

Rechts- und Linksabbieger                   100 % Gemeinde                                             € 100.000,--

(Rechtsabbieger kostet € 25.000,--)

 

Fahrbahnteiler groß und klein                50 % Gemeinde, 50 % Landesbeitrag

2 Querungshilfen                                  50 % Gemeinde, 50 % Landesbeitrag

Gehsteig                                              50 % Gemeinde, 50 % Landesbeitrag

                                                                                  Gesamtkosten                          € 150.000,--

                                                                                  = für Gemeinde 75.000,--

 

Umlegung der Gemeindestraße Gewerbepark             100 % Gemeinde

 

€ 200.000,-- Bedarfszuweisungsmittel sind zugesagt von Herrn LR. Hiegelsberger: 2011-2014 je € 50.000,-

 

 

GV. Ortner, Obmann des Bauausschusses, sagt, dass er im vorhergehenden  Bericht über diese Baumaßnahme gesprochen hat. Die Ausführung soll laut Protokoll des Bauausschusses erfolgen und zwar

ohne Rechtsabbieger und mit nur einer Querungshilfe, welche weiter hinaufgezogen wird.

 

Bürgermeisterin Scheuringer berichtet, dass es nach dieser Sitzung wieder ein Gespräch vom Gemeindemitarbeiter Klaus Waldenberger mit Herrn Ing. Höflinger vom Amt der OÖ. Landesregierung gab. Dieser sagt, dass beide Querungshilfen gebaut werden sollen bzw. notwendig sind.

 

Es entsteht nun eine allgemeine Diskussion betreffend die Rechtsabbiegespur und die Querungshilfen.

 

GV. Ruhmanseder spricht sich für den Rechtsabbieger aus.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Diskussion wird nun zusammenfassen festgehalten:

Rechtsabbieger             nein

Linksabbieger               ja

1. Querungshilfe            ja

2. Querungshilfe            ja

Gehsteig durchgehend lt. Plan

 

GV. Ortner stellt den Antrag, diesen Kreuzungsbereich wie folgt auszubauen:

Rechtsabbiegespur nein, Linksabbiegespur ja, beide Querungshilfe, Gehsteig durchgehend lt. planlicher Darstellung.

 

GR. Eichinger stellt die Frage nach der dem Beginn der Bauarbeiten.

Vizebgm. Kopfberger antwortet, die finanziellen Mittel sind zugesagt bis 2014; abhängig ist aber alles vom Neubau Billa.

 

GR. DI Mitter Franz sagt, die Verlegung der Straße nach Pomedt kann nicht auf einer Schotterstraße erfolgen. Sie soll auch gleich staubfrei gemacht werden.

 

GR. Schroll  gibt die Anregung, dass die Grundstückspächter auf die Baumaßnahmen hingewiesen werden und zwar wegen der Flurentschädigung. Es ist zu vermeiden, dass dies wieder so passiert wie beim letzten mal.  

 

GV. Schabetsberger Franz sagt, die Fa. Billa  ist verpflichtet mitzuzahlen.

 

GR. Sperl sagt, der Gehsteig soll bei der Liegenschaft Mader vorbei derzeit neu gebaut werden, daneben verläuft aber die Privatstraße; aus seiner Sicht ist es sinnvoll diese Straße zu nutzen und ins öffentliche Gut zu übernehmen. Gab es Gespräche mit Straßenbesitzer Mader?

 

Die Bürgermeisterin antwortet dazu, dass Herr Mader sich vorstellen kann, seinen Weg zu nutzen mit der Auflage der Schneeräumung und von ihm wird keine Haftung übernommen.

 

GR. Sperl sagt, es ist gut, wenn wir über Madergrund gehen dürfen, denn dann brauchen wir dieses Gehsteigstück nicht bauen.

 

GV. Ortner gibt zu bedenken, er hat Probleme mit einem „Durchgang auf eigene Gefahr“. Er ist dafür, dass auch dieses Teilstück gebaut wird.

 

GR. Sperl stellt folgenden Gegenantrag: Die vorliegende Planung ohne Rechtsabbieger wird genehmigt, der Gehsteig am westlichen Straßenrand wird aber eingespart, soweit die bestehende Privatstraße benützt werden kann. Begründung: 1. Der Weg ist kürzer und der Abstand der Fußgänger von den Fahrzeugen ist größer, die Benützung ist für Fußgänger (Lärm, Spritzwasser, Unfallrisiko) 2. Weniger Bodenversiegelung, da in diesem Bereich kein Gehsteig neu errichtet werden muss 3. Geringere Baukosten, die Kosten für Schneeräumung und Erhaltung sind gleich etwa (weniger Laufmeter, dafür breiter).

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Gegenantrag von GR. Sperl mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss Sperl: 1 JA-Stimmen, 22 NEIN-Stimmen, 2 Stimmenthaltung von GR. Schroll und GR.  Probst;

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Ortner mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss:  24 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme von GV. Ruhmanseder; der Antrag ist somit angenommen.

 

 

 

 

TOP. 11.) Grundsatzbeschluss über die Änderung des Flächenwidmungsplanes in Wildhag (Dick).

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Herr Christian Dick, Riedau, Dammstraße 15, hat ein Ansuchen um Umwidmung von landwirtschaftlichem Nutzgrund auf Mischbaugebiet beim Marktgemeindeamt Riedau eingebracht. Er möchte einen Autoabstellplatz in Wildhag errichten. Er schreibt in seinem Ansuchen: bis jetzt wurde mein Gewerbe unter Montagen von vorgefertigten Bauelementen ausgeübt, jedoch wird das Gewerbe mit 1. Juli d.J. auf das Handelsgewerbe umgemeldet (kann schriftlich blegt werden), was leider durch mein früheres Verhalten nicht so einfach war. Ich spekulierte lang herum Grund bei Billa, Grund von Herrn Hofinger, jedoch hab ich jetzt mein Ziel in Wildhag (neben Unfried), mein Gewerbe von KFZ Handel sorgfältig auszuüben, jedoch müsste das Grundstück teilweise auf ein Mischbaugebiet umgewidmet werden. Natürlich werde ich dann einen befestigten Untergrund machen und alle anderen Vorschriften einhalten. Möchte noch bemerken das die Fahrzeuge was von mir bis dato verkauft wurden alle anfallenden Steuern ordnungsgemäß abgeführt wuden. Betriebsfprüfung wurde am 19. Mai d.J. von 2008 und 2009 abgeschlossen. Umsatzsteuer und Novaprüfung 2010 wurden ebenfalls geprüft, dies war alles in Ordnung.

Im Bauausschuss wurde unter Punkt Allfälliges diese Umwidmung bereits besprochen.  Heute soll der Einleitungsbeschluss gefasst werden.

Ein Telefongespräch mit Herrn DI Werschnig, Abt. Raumordnung Land Oberösterreich hatte folgenden Inhalt: Eine Umwidmung in diesem Bereich auf M oder MB Gebiet findet er aus fachlicher Sicht nicht gut. Sollte es zu einer Vorlage kommen, wenn der GR die Einleitung des Verfahrens beschließt, wird es eine negative Stellungnahme geben. Dem Gemeinderat steht es natürlich frei die Einleitung des Verfahrens zu beschließen.

Herr DI Werschnig befürchtet eine Ausweitung des Gebietes und für ein Gewerbegebiet ist diese Lage nicht geeignet. Herr Dick Christian wurde darüber informiert.

 

GR. Payrleitner sagt, es gibt Für und Wider; diesem Jungunternehmer soll kein Hindernis gestellt werden, er sichert sich den Grund für Autohandeln. Er ist sich sicher, dass es für den Autohandel passt. Zum Wochenende ist es ruhig, die Öffnungszeiten während der Woche muss er einhalten. Er stellt den Antrag für einen positiven Beschluss für das Einleitungsverfahren zur Umwidmung dieses Grundstückes.

 

GV. Schabetsberger berichtet, er hat sich eingehend mit dieser Umwidmung beschäftigt. Das Problem ist die dortige künftige Entwicklung. Es wird eine negative Stellungnahme von Land geben, mit Herrn Dick selbst hat das aber nichts zu tun. Dieses Gebiet dort draußen ist kein Gewerbegebiet. Er stellt Antrag auf geheime Abstimmung.

 

GV. Ortner sagt, diese Umwidmung hat Befürworter und Gegner, weil sich Herr Dick bisher nicht an die Gesetzesauflagen gehalten hat. Es liegt nun schon eine mündliche negative Stellungnahme von DI Werschnig vor.

 

GV. Windhager gibt zu bedenken, dass sich dort Wohngebiet befindet.

 

GR. Sperl teilt seine Bedenken betreffend der Verkehrsführung für dieses künftige Betriebsbaugebiet mit; aber die horrenden Preisvorstellungen der anderen Betriebsbaugebiete sind der Grund für Herrn Dick für diese Umwidmung und er ist deshalb für die Umwidmung als Gewerbegebiet. Nachbarschaftskonflikte auf Generationen sind vorprogrammiert und deshalb ist  sein Wunsch,  dass festgelegt wird, dass ein 30 m breiten Streifen von den Gebäuden weg als  Trenngrün ausgewiesen wird, das gewerblich nicht genutzt wird. Die „Sünde“ des Betriebsbaugebietes riskiert er.

 

GR. Eichinger ist der Meinung, wenn das Land nein sagt, haben wir sowieso keine Chance.

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer erklärt den weiteren Vorgang bei der Umwidmung und lässt über den Antrag von GV. Schabetsberger  auf geheime Abstimmung mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss für geheime Abstimmung: 21 JA-Stimmen, 4 NEIN-Stimmen von GR. Kraft, GR. Berghammer, GR. Desch und GR. Probst

 

GR. Sperl stellt einen „Gegenantrag“ und zwar, dass die Umwidmung mit der Auflage genehmigt wird,

zu den Wohnhäusern einen Abstand von 30 m  einzuhalten.

 

Es entsteht die Diskussion, dass der Antrag von GR. Sperl zu diesem Grundsatzbeschluss kein Gegenantrag sein kann, sondern ein Zusatzantrag, weil nur mit JA oder NEIN der  Einleitungsbeschluss erfolgen kann.  Der „Gegenantrag“ wird von 24 Gemeinderatsmitgliedern nicht als Gegenantrag anerkannt.

 

Die geheime Abstimmung brachte folgendes Ergebnis:

Beschluss: 15 JA-Stimmen, 10 NEIN-Stimmen; der Antrag ist somit angenommen.

 

Abstimmung über den Zusatzantrag von GR. Sperl:

Beschluss: 1 JA-Stimme GR. Sperl,  20 NEIN-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen von GV. Schabetsberger, GV. Probst,  2 Gemeinderatsmitglieder fehlen bei Abstimmung, sie haben vor Abstimmung den Sitzungssaal verlassen: GV. Ruhmanseder und GR. Heinzl; der Zusatzantrag ist somit abgelehnt.

 

 

 

TOP. 12.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um den Bericht.

Der Obmann des Familienausschusses GV. Windhager berichtet über die Sitzung am 30.5.2011 und zwar zu folgenden  Punkten:

 

Punkte: 1. Werbung Erlebnisbad Riedau

            2. Allgemeine Angelegenheiten betreffend Erlebnisbad Riedau

            3. Allfälliges.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

TOP. 13.) Bericht des Obmannes des Kulturausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um den Bericht.

Der Obmann des Kulturausschusses GV. Ruhmanseder berichtet über die Sitzung am 02.05.2011 und zwar zu folgenden  Punkten:

 

Punkte: Maibaum- und Marktfest 2011

            Allfälliges

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

TOP. 14.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um den Bericht.

Der Obmann des Wohnungsausschusses GV. Schabetsberger berichtet über die Sitzung am 27.4.2011 und 09.06.2011 und zwar zu folgenden  Punkten:

 

Sitzung am 27.4.2011

  1. Vergabe von 2 Mietwohnungen im BETREUBAREN WOHNEN im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Marktplatz 84-85; Wohnung Nr. 3 im Untergeschoß, Nutzflächenausmaß 56,44 m² und Wohnung Nr. 7 im Erdgeschoß, Nutzflächenausmaß 56,24 m²

 

  1. Vergabe einer 3-Raum-Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr. 12 im 2. Obergeschoß, (1 Kinderzimmer), Ausmaß 63,01 m² (inkl. Loggia).

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 45,        Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 91,03 m²

 

  1. Vergabe von Mietwohnung im modernen ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 44:

ca. 67 m² inkl. Loggia, Zwei-Zimmerwohnung (kein Kinderzimmer)

Wohnung Nr. 2 im Erdgeschoß

 

ca. 79 m² inkl. Loggia, Drei-Zimmerwohnung (1 Kinderzimmer)

Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß

(Wohnung Nr. 9 im 2. Obergeschoß)?

 

 

  1. Allfälliges.

 

 

Sitzung am 9.6.2011:

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 45, Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 91,03 m²

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im modernen ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 44:

ca. 79 m² inkl. Loggia, Drei-Zimmerwohnung (1 Kinderzimmer)

Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 5 im 1. Stock, (kein Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 59,19 m²

 

  1. Vergabe einer 3-Raum-Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45, Wohnung Nr. 9 im 2. Obergeschoß, (1 Kinderzimmer), Ausmaß 63,01 m² (inkl. Loggia)

 

  1. Allfälliges.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

TOP. 15.) Vergabe von Wohnungen in den ISG-Wohnungblöcken, von LAWOG-Wohnungen und Wohnungen im betreubaren Wohnen.

 

Bürgermeisterin Scheuringer ersucht den Obmann des Wohnungsausschusses um Wortmeldung.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, die Vergabe der Wohnungen lt. Vergabevorschläge des  Wohnungsausschusses zu genehmigen. Zusammengefasst ist dies:

 

Betreubares Wohnen, Marktplatz 84-85:

Wohnung Nr. 3 an S********** Wolfgang

Wohnung Nr. 7 an S****** Maria

 

Lawog-Wohnblock:

Wohnung Nr. 12 an P****** Sl*****

Wohnung Nr. 9 an F***** Robert

 

ISG-Wohnblock Zellerstraße 45

Wohnung Nr. 3  an W****** Julia

 

ISG-Wohnblock Zellerstraße 44

Wohnung Nr. 2 an M****** Siegfried

Wohnung Nr. 3 an K******* Julia

Wohnung Nr. 9 an S**** Elisabeth

 

Wohnung im Gemeindewohnhaus Marktplatz  86

Wohnung Nr. 5 an S***** Patrick

 

ISG-Wohnblock Zellerstraße 41

Wohnung Nr. 5  ---

 

Nachdem es dazu keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt die Bürgermeisterin mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.  

 

 

 

 

TOP. 16.) Genehmigung eines Mietvertrags mit Herrn Patrick S*****.

 

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Mietvertrag für frei gewordene Wohnung im Gemeindewohnhaus Riedau 86, welche an Herrn Patrick S****n vergeben wurde, im Entwurf erstellt wurde:

 

 

M I E T V E R T R A G

 

abgeschlossen am unten festgesetzten Tag zwischen der Marktgemeinde Riedau  als Vermieter einerseits, in der Folge kurz Vermieter genannt, und Herrn Patrick S******, geb. ****, als Mieter andererseits, in der Folge kurz Mieter genannt, wie folgt:

 

I.

Die Marktgemeinde Riedau vermietet und der Mieter mietet die im Hause Marktplatz  Nr. 86 die Wohnung Nr. 5 im Obergeschoß gelegene Wohnung mit einem Flächenausmaß von 51,65 m2, bestehend aus 1 Vorraum, 1 Küche, 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Bad. Verbunden mit diesem Mietrecht wird dem Mieter zur Benützung ein Kellerraum und das Mitbenutzungsrecht des Dachbodens, des Nebenraumes und des Hausgartens nach Maßgabe der Hausordnung eingeräumt.

 

II.

Der Mieter wird das vertragsgegenständliche Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke verwenden. Jede andere Verwendung, jede bauliche Maßnahme und jede Installationsmaßnahme, welcher Art und welchen Umfanges auch immer, bedarf vor Inangriffnahme der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

 

III.

 (1) Für das unter Punkt I. dieses Mietvertrages näher bezeichnete Mietobjekt wird zwischen den Vertragsparteien ein monatlicher Hauptmietzins im Sinne des § 15(1)Zi.1 MRG im Betrag von € 179,00  (Euro einhundertneunundsiebzig) incl. USt. vereinbart.

Bei diesem Hauptmietzins ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe  (mit derzeit 10%) gem. § 15 (2) MRG enthalten. Der Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer ist am 15. eines Monats im vorhinein porto- und spesenfrei auf das Konto der Marktgemeinde Riedau, Nr. 13300-000729 bei der Sparkasse OÖ, Gst. Riedau zu überweisen.

 

 (2) Als Mietzinsnebenkosten sind gem. § 15(1)Zi.2-4  MRG die auf den gegenständlichen Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten und laufenden öffentlichen Abgaben im Sinne der §§ 21 bis 25 MRG. anteilsmäßig neben dem Hauptmietzins zu entrichten; der Mieter stimmt dem Abschluss einer Sturmschaden-, Glasbruch- und Wasserleitungsschadenversicherung für das gegenständliche Haus im Sinne des § 21 (1) Zi.6 MRG. zu und anerkennt diese Versicherungskosten als Betriebskosten. Die Mietzinsnebenkosten sind gemäß § 17 MRG. auf Grund der Jahresabrechnung des Vorjahres in monatlichen Pauschalbeträgen gleichzeitig mit dem Hauptmietzins am 15. eines Monats im vorhinein auf das bereits angegebene Konto der Marktgemeinde Riedau zu bezahlen. Die Jahresrechnung der Mietzinsnebenkosten erfolgt jährlich im nachhinein bis zum 30.Juni eines jeden Jahres. Für den Fall, dass die Bildung von Rücklagen im Sinne des § 45 MRG notwendig ist bzw. zur Durchführung von Erhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ein Darlehen aufgenommen wird, sind diese Kosten vom Mieter anteilsmäßig zusätzlich zum Hauptmietzins in monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

 

 (3) Weiters ist der auf den Mietgegenstand entfallende Anteil für besondere Aufwendungen im Sinne des § 15 (3) und § 24 MRG  zu entrichten.

 

 (4) Die Kosten für die Beheizung des Mietobjektes, die Kosten für den Bezug von elektrischer Energie, von Gas, die Telefongebühren udgl. bzw. die Kosten für die Reinigung des Mietobjektes hat der Mieter aus eigenem zu tragen.

 

 (5) Der Hauptmietzins nach Abs. 1 ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2010  oder ein an seine Stelle tretender Index.

 

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat März 2011 verlautbarte VPI 2010 mit 102,90 Pkt.

 

Wertanpassung erfolgt dergestalt, dass die jeweils für den Monat März eines jeden Jahres verlautbarten Indexzahlen zueinander in Relation gesetzt werden, wobei die jeweils zuletzt verlautbarte Indexzahl die Grundlage für die Berechnung der Wertbeständigkeit bildet.

Der Hauptmietzins ist zur Anpassung an die aufgezeigte Indexentwicklung entsprechend jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres zu ändern.

 

 (6) Zum Zwecke der Gebührenbemessung werden die vom Mieter zu leistenden Mietzinsnebenkosten einvernehmlich mit derzeit € 50,-- (EURO fünfzig) inklusive Umsatzsteuer monatlich festgestellt.

 

(7) Die Vertragsparteien stellen einvernehmlich fest, dass der vereinbarte Hauptmietzins als angemessen gilt.

 

IV.

Der Mietvertrag beginnt am 01. Juni 2011 und wird auf die Dauer von drei Jahren abgeschlossen und endet daher am 31. Mai 2014, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf.

Eine einvernehmliche Lösung des Mietverhältnisses ist dessen ungeachtet jederzeit möglich. Die Vertragsparteien sind aber auch berechtigt, das gegenständliche Mietverhältnis aus Gründen der §§ 1117 und 1118 ABGB zu lösen.

 

V.

Der Mieter hat die vertragsgegenständliche Wohnung in einem ordentlichen und gebrauchsfähigen Zustand übernommen. Der Vermieter übernimmt jedoch keine Gewähr für eine bestimmte Größe und sonstige bestimmte Eigenschaft des Mietobjektes.

 

VI.

Der Mieter verpflichtet sich, das vertragsgegenständliche Mietobjekt sowie alle in diesem Mietobjekt enthaltenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, die in einer diesem Vertrag angeschlossen Inventarliste aufgezählt und beschrieben sind und der mietenden Partei kostenlos zur Benützung überlassen wurden, in einem guten und brauchbarem Zustand zu erhalten, besonders zu schonen bzw. zu pflegen und alle wie immer geartete Schäden, welche durch Zufall oder sonstwie entstehen, unverzüglich auf eigene Kosten zu beseitigen.

 

Schäden, die durch natürliche Abnützung an der Wohnung sowie an den Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen entstehen, hat der Mieter auf seine Kosten zu beheben bzw. zu ersetzen.

Der Vermieter verpflichtet sich, Erhaltungsarbeiten im Umfang des § 3 MRG. in notwendigem Ausmaß durchzuführen.

 

VII.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das gegenständliche Mietobjekt und die zum Gebrauche überlassenen Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in ordentlichem, brauchbarem und vollständigem Zustand zurückzugeben. Die vom Mieter getätigten Investitionen, welcher Art auch immer, gehen, soweit sie nicht ohne Verletzung der Substanz des Mietobjektes entfernt werden können und zwischen den Vertragsparteien keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, ohne Kostenersatz in das Eigentum des Vermieters über.

Abhanden gekommene oder nicht mehr brauchbare Einrichtungsgegenstände und Ausstattungsgegenstände sind durch neue Gegenstände auf Kosten des Mieters zu ersetzen.

 

VIII.

Aus zeitweiligen Störungen der Zuleitung von Wasser, Strom sowie der Kanalisation udgl. kann der Mieter keine Rechtsfolgen gegen den Vermieter ableiten.

 

IX.

Der Vermieter ist berechtigt, Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Mietobjektes oder zur Abwendung von Gefahren notwendig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vorzunehmen. In diesem Zusammenhang ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu angemessener Zeit und gegen vorherige Ankündigung zu Kontrollzwecken zu betreten.

 

X.

Das Halten von Hunden und Kleintieren jeder Art ist in den Mieträumen verboten.

 

XI.

Eine Weitervermietung ist verboten. Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Diese kann aus wichtigen Gründen die Untervermietung untersagen.

 

XII.

Die Hausordnung hat der Mieter zur Kenntnis genommen und verspricht die gewissenhafte Erfüllung derselben und erklärt sich einer etwaigen künftigen Neuregelung der Hausordnung durch den Vermieter einverstanden.

 

XIII.

Die mit diesem Vertrag verbundenen Steuern, Kosten, Gebühren, Abgaben udgl. trägt der Mieter allein und aus eigenem.

 

XIV.

Dieser Mietvertrag wird in zwei Gleichschriften ausgefertigt, von denen eine der Vermieter und eine der Mieter erhält.

 

XV.

 

Der vorliegende Mietvertrag wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am

………………………   genehmigt.

 

 

 

Riedau, am  30.05. 2011

 

 

Der Mieter:                                                                           Der Vermieter:

 

 

 

 

Inventarliste zu Okt. VI dieses Vertrages:

1 Bewegliche Ausstattungs- u. Einrichtungsgegenstände:

            1 Stk. 90 l Abfalltonne  Plastik

            2 Stk. Haustürschlüssel, 2 Wohnungsschlüssel

 

2. Fest verbundene Ausstattungs- und Einrichtungsgegenstände:

            1 Keramikwaschbecken mit Armatur

            1 Keramiktoilette mit Spüle

            1 Badewanne mit Amartur

            1 Elektroboiler

 

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, den Mietvertrag in vorliegender Form zu genehmigen, allerdings mit dem Zusatz, dass nach drei Jahren die Befristung in ein unbefristetes Mietverhältnis übergeht. Es würde ansonsten zu weiteren Kosten bez. Verlängerung des Mietvertrages für den Mieter kommen.   

 

GR. Schroll gibt zu bedenken, dass der Prüfungsausschuss eine Empfehlung gegeben hat, eine Befristung auszusprechen. Sollte das Haus saniert oder geschliffen werden – wenn ein Neubau angedacht wird – so müsste die Gemeinde andere Wohnungen zur Verfügung stellen und die Mehrkosten für die Miete übernehmen. Das kommt dann der Gemeinde teuer. Die jetzigen Mieten entsprechen eher einem Anerkennungszins als eine Miete.

 

AL Gehmaier erklärt, sie hat die Empfehlung des Prüfungsausschusses in den Mietvertrag eingebaut. Der Wortlaut ist nach Rücksprache mit dem Notar erfolgt.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen über den Antrag von GV. Schabetsberger abstimmen.

 

Beschluss: 23 JA-Stimmen,   1 Nein-Stimme von GR. Berghammer und   1 Stimmenthaltung  von GR.

                   Schroll. Der Antrag ist angenommen.

 

 

 

TOP. 17.) Genehmigung von Ehrungen durch die Gemeinde.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Die Beratung betrifft eine Ehrung von Hr. KommRat Ing. Hermann Haslauer und dem ausgeschiedenen Gemeinderat Ortner Klaus.

 

Die Ehrung von GR. Klaus Ortner erfolgt nach den Richtlinien für ausgeschiedene Gemeinderatsmitglieder, welche im Gemeinderat beschlossen wurden. Der Gemeindevorstand hat die Punkteanzahl festgesetzt und lt. den Richtlinien soll Herr Ortner Klaus eine  Urkunde und die Ehrennadel in Silber erhalten.

 

Herr KommRat Ing. Hermann Haslauer soll die Ehrenbürgerschaft erhalten. Allen sind die Verdienste von Herrn KommRat Ing. Haslauer in der Marktgemeinde Riedau als Geschäftsführer der Fa. Leitz bekannt.

Er war  Gemeinderat in 2 Legislaturperioden von 1979 – 1991, Mitglied im Gemeindevorstand von 1987 – 1991 (Nachfolge Schmidseder) und Obmann des Bauausschusses 1985-1991. Sein weiterer Lebenslauf:

 

 

 

 

 

GR. Sperl möchte, dass über die beiden Ehrungen getrennt abgestimmt wird. Dies findet allgemein Zustimmung.

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, Herrn Ortner Klaus eine Ehrung mit Urkunde und silberner Ehrennadel zuteil werden zu lassen. Die Überreichung soll bei der Weihnachtsfeier stattfinden. Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

Beschluss: Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Danach stellt GR. Sperl den Antrag auf geheime Abstimmung betreffend die Ehrung von Herrn KommRat Ing. Haslauer.

Beschluss: 5 JA- Stimmen von BgmIn Scheuringer, GR.Sperl, GR.  Berhammer, GR. Ebner und GR. Trilsam und 20 NEIN-Stimmen; dieser Antrag ist daher abgelehnt. Die Abstimmung erfolgte mittels Handzeichen.

 

 

GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung): Die Ehrenbürgerschaft ist eine persönliche Auszeichnung. Nicht die Belohnung dafür, wie viel Herr Haslauer als bezahlter Geschäftsführer der Fa. Leitz für seinen Betrieb und damit auch für Gemeinde Riedau erreicht hat. Auch das Lignorama sehe ich in erster Linie als sinnvolle Werbung für den Werkstoff Holz und damit als eine sinnvolle Ergänzung zur Fa. Leitz. Die Gemeinde Riedau hat dafür auch einiges beigetragen, zum Beispiel durch Haftungen – die zum Glück nicht beansprucht wurden. Die Ehrenbürgerschaft ist eine persönliche Auszeichnung. Sie soll nur an vorbildliche Personen verliehen werden. Wesentlich ist für mich, wie Herr Haslauer mit Macht umgegangen ist. Macht gegenüber Menschen, die nicht seiner Meinung waren. In Zusammenhang mit Feld-Cross-Rennen, die auf den Gründen der Fa. Leitz veranstaltet wurden, habe ich diese Machtausübung sehr schmerzhaft erlebt. Diese Erinnerung ist für mich ausschlaggebend, dem Ehrenbürgerantrag nicht zuzustimmen. Ich finde, dass ein demokratisch gewählter Gemeinderat nicht einen Menschen zum Ehrenbürger machen soll, der so mit Macht umgegangen ist.  

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, Herrn KommRat Ing. Hermann Haslauer die Ehrenbürgerschaft der Marktgemeinde Riedau zu verleihen.  Sie lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

 

Beschluss: 21 JA-Stimmen,

     1 Nein-Stimme von GR.Sperl,

     3 Stimmenthaltungen von GR.Trilsam, GR.Ebner und GR. Berghammer

     Für die Ehrenbürgerschaft ist eine 3/4Mehrheit erforderlich, die erreicht wurde. Der Antrag ist

     somit angenommen.

 

 

 

 

Dringlichkeitsantrag: Sanierung der Johann-Raaberstraße; Auftragsvergabe

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Aufgrund des Ansuchens von ihr bei LR Hiesel für zusätzliche Landesmittel ist ein Schreiben eingelangt, dass ausnahmsweise € 30.000,- für das Jahr 2011 bewilligt werden.

Aus diesem Grund ist es nun möglich die Johann Raaberstraße zu sanieren. Es wurde Kontakt aufgenommen mit unserem Berater in Straßenbaumaßnahmen, Herrn Bauer. Die Fa. SZ Bau Zamponi hat die Erneuerung dieser Straßendecke angeboten und zwar zum Preis der Ausschreibung von vor zwei Jahren. Damals war die Fa. Zamponi Billigstbieter. Herr Bauer hat preisverhandelt und erreicht, dass auf die Baustelleneinrichtung in Höhe von € 1500,-- verzichtet wird. 2 % Nachlass und 2 % Skonto werden gewährt.

 

Lt. Leistungsverzeichnis, eingelangt am 14.6.2011:

Preis                            € 34.707,14

-2 % Nachlass              € 34.012,99

zuzügl..  20 %               € 40.815,58

- 2 % Skonto                € 39.999,27      

 

Sie schlägt vor, die Sanierung der Johann Raaberstraße durch die Fa. SZ-Zamponi durchführen zu lassen.

 

GV. Schabetsberger: stellt den Antrag die Johann Raaberstraße zu sanieren, aber in Eigenregie. Das Straßenstück ist relativ einfach, er ist dafür es in Eigenregie zu machen und auch ohne die Bauaufsicht von Hr. Bauer. Es kann nichts passieren und die Gemeinde erspart sich sehr viel Geld, das in eine andere Sanierung investiert werden kann.  Es soll dies eine „Probestraßenbau“ sein. Die Gemeinde holt verschiedene Angebote ein, der Billigstbieter erhält den Zuschlag.

 

Die Amtsleiterin stellt dies in Frage. Sie sagt, es betrifft hier nicht nur einfache Schotterarbeiten, sondern auch Asphaltierungsarbeiten. Sie weiß, dass gerade hier die Bauaufsicht wichtig ist bez. Mehrverrechnungen von Material und deren Beweis dazu ist  sehr wichtig.

 

GV. Ortner sagt, es liegt ein komplexes Angebot vor und er ist dafür, doch das Angebot der Fa. Zamponi anzunehmen.

GR. Payrleitner  schließt sich der Meinung von GV. Ortner an.

 

GV Ruhmanseder stellt die Frage, ob der anwesende Gemeindearbeiter Wölfleder dazu befragt werden darf.

Die Gemeinderäte stimmen zu, Herr Wölfleder sagt, arbeitstechnisch ist es machbar. Logistisch ist einiges zu organisieren.

 

GR. Sperl meint, dass das Versetzen der Granitleisten eingespart werden kann und sein zweiter Wunsch ist, dass nicht die ganze Breite sondern schmäler asphaltiert wird und zwar so wie bei der Liegenschaft Daxl.

 

GR. Payrleitner bemängelt diese Wünsche und verweist auf die Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr.

fgrund der Wünsche von GR. Sperl entsteht eine heftige Diskussion und GR. Sperl fasst seine Wünsche in einem Zusatzantrag zusammen: keine Granitleistensteine versetzen und die Asphaltierung schmäler so wie bei der Liegenschaft Daxl.

 

Die Bürgermeisterin lässt abschließend zuerst über den Antrag von GV. Schabetsberger, die Sanierung der Johann Raaberstraße in Eigenregie durchzuführen, abstimmen.

Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme von GV. Ortner.

 

 

Danach lässt sie über den Zusatzantrag von GR. Sperl abstimmen:

1 JA-Stimme von GR. Sperl, 24 Nein-Stimmen.  

 

 

 

Bericht der Bürgermeisterin:

Kein Bericht

 

TOP. 19.) Allfälliges.

GR. Eichinger stellt die Frage, wann der neue ISG-Wohnblock bezogen werden kann.

AL Gehmaier berichtet, dass sie mit Hr. Huber von der ISG diesbezüglich gesprochen hat. Aufgrund von Schwierigkeiten mit dem Estrich verzögern sich die Maler- und Bodenlegerarbeiten. Die Mieter werden davon informiert.  


 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 31.3.2011 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 10.10   Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                             Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

                                                                                              ………………………………………………………….

                                                                                              Bgmin Berta Scheuringer

 

 

 

…………………………………………………………………….                      …………………………………………………………

Gemeinderat SPÖ          Schabetsberger                                     Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder Heinrich

 

 

 

 

……………………………………………………………………

Gemeinderat GRÜNE  Sperl