Das vorläufige Protokoll über diese Gemeinderatssitzung wurde mir in einem anderen EDV-Format vom Marktgemeindeamt Riedau zugestellt als die endgültige Version. Es war mir daher nicht möglich, einen automatischen Vergleich dieser Protokolle zu machen. Daher wird diese Version weiter als „nicht genehmigt“ gekennzeichnet. Ernst Sperl, am 7.3.2012 |
Lfd.Nr. 18 Jahr 2012
nicht genehmigte VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am
12. Jänner 2012.
Tagungsort: Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.
Anwesende:
01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende
02. Vizebgm. Karl Kopfberger 15. GR. Schroll Andreas
03. GV. Windhager Reinhard 16. GR. Schärfl Michael
04. GR. Kraft Wolfgang 17. GR. Ing. Unterortner Johann
05. GR. Tallier Monika 18. GV. Ruhmanseder Heinrich
06. GR. Payrleitner Gerhard 19. GR. Heinzl Brigitte
07. GR. Trilsam Klaus 20. GR. Desch Michael
08. GR. Berghammer Peter 21. GR. Sperl Ernst
09. GR. Ebner Brigitte 22.
10. GR. Mitter Klaus 23.
11. GV. Schabetsberger Franz 24.
12. GV. Ortner Günter 25.
13. GV. Arthofer Franz jun.
14. GR. Eichinger Karin
Ersatzmitglieder:
GR. DI Franz Mitter für GR. Andrea Mayrhuber
GR. Brigitte Schabetsberger für GR. Elisabeth Obernhumer
GR. Franz Arthofer sen. für GR. Erwin Jebinger
GR. Christoph Desch für GR. Probst Daniel
Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):
Es fehlen:
entschuldigt: unentschuldigt:
GR. Mayrhuber Andrea
GR. Obernhumer Elisabeth
GR. Jebinger Erwin
GR. Probst Daniel
Der
Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass
a) die Sitzung von der Bürgermeisterin einberufen wurde;
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an
alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.01.2012
unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
der Termin der heutigen Sitzung
im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung
hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am unter
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage
öffentlich kundgemacht wurde;
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.12.2011 bis zur heutigen
Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.
e) Folgender
Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.
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Sodann gibt die Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:
Vor Eintritt in die Tagesordnung Absetzung des TOP. 8.)
Tagesordnung:
5. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
6. Abänderung Flächenwidmungsplan 5.8 (Autzinger); Beschlussfassung.
7. Genehmigung eines Gestattungsvertrages für den Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L513.
8. Verlängerung der Aktion Schnupperticket für das Jahr 2012.
9. Änderung der Förderungsrichtlinien für Gemeindeförderungen für alternative Energien.
10. Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.
11. Zustimmung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der Hauptschule Riedau.
12. Flächen für Siedlungsabschluss Pomedt als Gemeindebesitz; Grundsatzbeschluss.
13. Beratung und Beschlussfassung bez. Kaufverträgen für Restgrundstücke an Herrn und Frau Klaus und Sabine Waldenberger und Herrn und Frau Karl und Gisela Mayer.
14. Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
15. Beschlussfassung betr. Genehmigung eines Vertrages für WLAN im Freibad Riedau.
16. Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
17. Vergabe von Wohnungen.
18. Bericht der Bürgermeisterin.
19. Allfälliges.
TOP. 1.) Bericht von Frau Obfrau Mag. Margit Wimmer zur Tätigkeit der Gesunden Gemeinde 2011.
Die Bürgermeisterin ersucht Fr. Obfrau Wimmer um den Bericht.
Aktivitäten 2011
laufende Aktivitäten:
Seniorengymnastik: Kopfberger Elfriede jeden Dienstag 16.45h bis 17.45 h in der VS
Sesselgymnastik: Holzbauer Rosa jeden Mittwoch von 14.30 h bis 16.30 h in der VS
Pilates : Kopfberger Elfriede jeden Dienstag von 17.45h bis 19.00h in der VS
Yoga: Eva Grossmann jeden Montag von 19 h bis 20.30h von Jänner bis Juni 2011
ab September jeden Mittwoch von 19 bis 20.30 h im Kindergarten
Skigymnastik: Kaufmann Martina, jeden Montag von 3.10 bis Mitte Dezember und ab Jänner bis Mitte März
Stammtisch pflegende Angehörige: jeden 2. Dienstag im Monat
Aquagymnastik: Kaufmann Martina und Bianca Mukenschnabel. Leider war der
Wettergott der Gymnastik nicht sehr gnädig.
Alle Kurse sind sehr gut besucht und werden auch 2012 wieder im Programm bleiben. Ein Dankeschön an alle Vorturnerinnen die sich dazu bereit erklären, die Riedauer fit zu halten.
Gesunde Jause in der Volksschule
Am 18.5. wurde gemeinsam mit dem Elternverein die Gesunde Jause für die Volkschulkinder organisiert. Es wurde wie immer Wert darauf gelegt biologisch und regionalbezogen einzukaufen. Die Kinder haben die Jause sehr gut angenommen.
Ausflug nach Sarleinsbach
Am 26.8.2011 wurde wieder unser Ausflug abhalten. Diesmal ging es zur Biobäcker Mauracher in Sarleinsbach. Es waren wieder Pensionistinnen mit, das uns sehr gefreut hat.
Photovoltaikanlage Hauptschule
Die Gesunde Gemeinde hat sich bereit erklärt, den offenen Differenzbetrag für die Photovoltaikanlage der Hauptschule zu finanzieren.
Sinnesweg im Kindergarten
Im Kindergarten wird von der Gesunden Gemeinde ein Sinnesweg in Zusammenarbeit mit den Kindergartenpädagoginnen gestaltet. Der „Rohbau“ ist schon fertig. Im Frühjahr wird dann mit den Kindern die Befüllung gemacht.
Mitarbeit beim Pramtaleradvent – Suppe austeilen
Vorschau 2012:
Am 15.5.2012 wird apl.Prof.Dr. Niko Paech Universtität in Oldenburg einen interessanten Vortrag über „Postwachstumsökonomie“ Denkanstöße für Zukunft für die Umwelt, Nachhaltigkeit, Wirtschaftswachstum.
Gesundheitstrasse im September 2012 (vorläufig)
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht, auch bei Frau Laufenböck Margit für die im ganzen Jahr geleistete Arbeit.
TOP. 2.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2012.
Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:
Die Steuern und Hebesätze sowie der Dienstpostenplan für das Finanzjahr 2012 wurden bereits in der vorhergehenden Sitzung genehmigt. Die Voranschlagsbesprechung mit den Fraktionsführern und Vizebürgermeister erfolgte am 02.01.2012. Die Fraktionen haben die Unterlagen bekommen und wurden sicherlich bei den Fraktionsbesprechungen beraten.
Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes
Ausgaben
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 605.800
1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit 29.500
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 582.900
3 Kunst, Kultur und Kultus 71.400
4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 505.200
5 Gesundheit 426.200
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 245.800
7 Wirtschaftsförderung 4.200
8 Dienstleistungen 924.300
9 Finanzwirtschaft 191.500
Summe der Ausgaben 3,586.800
Einnahmen
0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung 24.600
1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit 700
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft 148.900
3 Kunst, Kultur und Kultus 16.100
4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung 700
5 Gesundheit 4.100
6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 129.700
7 Wirtschaftsförderung 0
8 Dienstleistungen 708.300
9 Finanzwirtschaft 2,225.500
Summe der Einnahmen 3,258.600
Fehlbetrag -328.200,-- (VA 2011 -457.500,-)
Gegenseitige Deckung Einnahmen und Ausgaben Pramtalsaal 2012:
Die Einnahmen aus Veranstaltungen sollen in gleicher Höhe als Investitionen (ev. Geschirrspüler) zugeführt werden: veranschlagt sind € 1.000,--
Voranschlag 2012:
Abweichungen zum Voranschlag auf Seite 6-14 des Voranschlages, die größeren Unterschiedsbeträge:
Einnahmen:
Hauptschule, Erhaltungsbeitrag
Begründung: weniger auswärtige Schüler 2012: 93.500 2011: 107.000
Ausspeisung, Leistungserlöse
Begründung: höhere Erlöse werden erwartet 2012: 29.000 2011: 21.000
I-Beiträge ABA
Begründung: höhere I-Beiträge werden erw.(Rewe) 2012: 24.500 2011: 16.000
Ausgaben:
ÖPAG
Pensionskassenbeitr. Bgm
Begründung: gesetz.Änderung
Pens.beitr.Bgm
2012: 17.400
2011: 3.800
Beamte Verwaltung
Begr: gesetz.Änderung EDV-Zulage im Grundlohn und
zusätzl.Beamtin (Weinh., dafür Entfall bei VB) 2012: 130.000 2011: 110.500
Instandh.Gemeindeamt
Begründung: Sanierungsarbeiten wie besprochen 2012: 5.000 2011: 15.000
Pensionsbeitr.Beamte
Begründung: Erhöhung mehr Beamte 2012: 117.700 2011: 106.000
Berufsschulen Bau-u.Einrichtungsaufwand
Begründung: lt. Vorschreibung Land OÖ 2012: 10.000 2011: 21.000
Kindergarten Zahlung an Caritas
Begr Erhöhung durch mehr Personalaufw.
(I-Kinder und Altersteilzeit) 2012: 95.000 2011: 82.000
Freibad – neue Kontierungen anstelle 833 auf 831
RHV – neue Kontierungen auf 851/720 und 7201
Zuführung Aufschließungsbeiträge – neue Kontierungen auf 980/9105, 9106 und 9107
Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes
Einnahmen
612130 Straßenbau Siedlungsgebiete 63.300
612140 Umbauarbeiten der L513 61.700
815000 Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten
821000 Kommunalfahrzeug Deutz 25.000
831000 Sanierung Freibad 10.000
850020 Drucksteigerung / Löschwasserbeh. Berg 51.900
851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Kanal 50.000
851300 Erschließungsgebiet II – Pomedt 3.000
851400 Aufschließung Gewerbepark 153.300
853000 Wohnhaussanierung Pomedt 3 60.000
Summe der Einnahmen 478.200
Ausgaben
612130 Straßenbau Siedlungsgebiete 63.300
612140 Umbauarbeiten der L513 120.000
815000 Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten 4.200
821000 Kommunalfahrzeug Deutz 25.000
831000 Sanierung Freibad 10.000
850020 Drucksteigerung / Löschwasserbeh. Berg 51.900
851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Kanal 50.000
851300 Erschließungsgebiet II – Pomedt 3.000
851400 Aufschließung Gewerbepark 193.600
853000 Wohnhaussanierung Pomedt 3 60.000
Summe der Ausgaben 581.000
Abgang -102.800
Vizebgm. Kopfberger sagt, es ist wieder ein erheblicher Abgang zu verzeichnen, der allerdings unter dem Abgangswert Voranschlag 2011 liegt. Nachdem der Abschlusswert des Jahres 2011 noch nicht vorliegt, gibt es keinen Vergleich. Der Gestaltungsspielraum der Gemeinde ist sehr klein. Es wurde versucht, alle notwendigen Projekte im Budget unterzubringen. Der Entwurf des Voranschlages wurde auch schon der Bezirkshauptmannschaft Schärding zur Vorprüfung vorgelegt. Er stellt den Antrag, den Voranschlag in der vorliegenden Form, wie er besprochen wurde, zu genehmigen.
GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung): Ich wünsche mir für die nächste Budgeterstellung mehr Willen zum Einsparen. Es wird als gottgegeben hingenommen, dass wir noch etliche Jahre Abgangsgemeinde bleiben. Knappe Geldmittel sind auch eine Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Ich wünsche mir mehr Mut dazu.
Die von der Gemeinde gepflegten Grünflächen sollen ökologischer gestaltet und dadurch gleichzeitig Personalkosten eingespart werden. Es soll genauer überlegt werden, welche Pflegearbeiten wirklich zweckmäßig sind und ob wirklich jeder alte Grashalm aus dem Straßenbild entfernt werden muss. So wurde zum Beispiel im Frühsommer 2011 die Wiese beim Friedhof kurz vor Aufblühen der Margeriten gemäht! Gegen-Antrag: Der Budgetposten Gruppe 6, Abschnitt 617000, Voranschlagsposten 523000 mit der Bezeichnung „Geldbezüge der nicht ganzjährig beschäftigte Arbeiter / Aushilfen über Sommermonate für Mäharbeiten“ wird von EUR 6.200 auf Null geändert.
Frau Bgm. Scheuringer antwortet, es ist schade, dass bei so einer Budgetsumme es an einer so kleinen Kostenstelle scheitert, speziell geht es um Hr. Mayr Adi. Wir haben versucht es dir zu erklären.
GR. Sperl stellt fest, sein Antrag ist ein Gegenantrag und er geht davon aus, dass vorerst über seinen Antrag abgestimmt wird.
GV. Windhager sagt, es wird geschaut, dass wir ein ordentliches Ortsbild in Riedau haben. Die Bürgermeisterin trachtet, dass ökologisch gemäht wird und respektiert auch öfters deine Wünsche (Sperl). Er hält die Meinung von Hr. Sperl für nicht richtig. Wenn ein Gemeindearbeiter in Urlaub ist oder krank, dann steht alles und die Gemeinde muss teure Aushilfe einkaufen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn ein Aushilfsarbeiter da ist.
GV. Schabetsberger: er findet es auch schade, dass wir die nächsten 15 Jahre noch Abgangsgemeinde sind. Aber wir können dies nicht wegdiskutieren, weil damals drei große Projekte gemacht werden mussten. Damals haben wir schon gewusst, dass wir so lange Abgangsgemeinde bleiben. Es wurde bei der Besprechung gefragt, wo man EUR 300.000 einsparen könnte, da hat GR. Sperl keine Auskunft geben können. Nur EUR 6000 beim Personal einzusparen macht keinen Sinn. Wenn es wirklich möglich wäre 10 % des Budgets einzusparen wären sicherlich alle dazu bereit und dies zu beraten. Zur Abstimmung: der Antrag von GR. Sperl ist kein Gegenantrag, das ist ein Abänderungsantrag. Ein Gegenantrag müsste den Hauptantrag vollständig beseitigen und das tut er nicht. Es ist also zuerst über den Hauptantrag abzustimmen und dann über den Abänderungsantrag. Wenn dieser angenommen wird, so wir der Hauptantrag in diesem Punkt abgeändert, so steht es in der Gemeindeordnung.
GR Sperl sagt, die gleiche Diskussion haben wir schon vor einem Jahr geführt.
Dies wird von der Vorsitzenden bestätigt. Jedes Jahr gibt es mit diesbezüglich mit GR. Sperl Diskussionen. Zuerst ist über den Antrag von Vizebgm. Kopfberger abzustimmen und dann über den Antrag von GR. Sperl.
Die Bürgermeisterin lässt also mittels Handzeichen abstimmen.
Abstimmung über den Antrag Vizebgm Kopfberger auf Genehmigung des im Entwurf vorliegenden Voranschlages für das Finanzjahr 2012:
Beschluss: 23 JA-Stimmen, 2 Stimmenthaltung von GR. Sperl und GR. Schroll; der Voranschlag ist somit
angenommen.
Abstimmung über den Antrag von GR. Sperl auf Abänderung der von 1/617/523000 von EUR 6.200 auf EUR 0:
Beschluss: 1 JA-Stimme GR. Sperl, 2 Stimmenthaltungen von GR. Schroll und GR. Berghammer und
22 NEIN-Stimmen. Der Hauptantrag wird somit nicht abgeändert.
TOP. 3.) Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2012-2015.
Sachverhaltsdarstellung:
Der mittelfristige Finanzplan ist eine Vorschau auf die nächsten Jahre; heuer weist der MFP - freie Finanzspitze - einen Abgang von € -317.100,-- auf, er wird sich dann im Jahr 2013 auf € -298.500,-- verringern, 2014 € -328.700,-- und 2015 sich bei € -315.800,-- bewegen.
Dem gegenüber steht der Abgang im ordentlichen Haushalt, heuer von € -328.200,-, 2013: € -317.000,--, 2014: € -347.200,-- und 2015: € -329.500,--
Freie Budgetspitze
Bezeichnung VA 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015
Einnahmen der lfd Gebahrung (OH,Qu.10-18,mit A85-89) 3,246.500,00 3,281.600,00 3,311.700,00 3,341.100,00
-Ausgaben lfd Gebarung (OH, Qu.20-28, mit A85-89) 3,415.100,00 3,449.900,00 3,513.200,00 3,532.900,00
=Ergebnis d.lfd. Gebahrung -168.600 ,00 -168.300 ,00 -201.500 ,00 -191.800,00
- Tilgungen (Posten 340-346) 71.100 71.900 70.100 68.000
+ Tilgungszuschüsse (Posten 8702) 0 0 0 0
- Interessentenbeiträge (Posten 844,850) 77.400 58.300 57.100 56..000
- sonstige einmalige Einnahmen (Qu. 10-18) 0 0 0 0
+ sonstige einmalige Ausgaben (Qu. 20-28) 0 0 0 0 .
FREIE BUDGETSPITZE -317.100 -298.500 -328.700 -315.800
Erklärung zum mittelfristigen Finanzplan:
Die Budgetspitze ist nicht gleichzusetzen mit dem Ergebnis des ordentlichen Haushaltes. Die Budgetspitze (erstellt durch das MFP-Gemdat Programm) errechnet sich aus der laufenden Gebarung, d.i. der ordentliche Haushalt ohne Verwahrgelder und Vorschüsse, abzüglich Tilgungen, Interessentenbeiträge, Anschlussgebühren, abzüglich sonstiger einmaliger Einnahmen und zuzüglich sonstiger einmaliger Ausgaben. Ergebnis ist dann die Budgetspitze. Die Konten 340-346 stellen Darlehensrückzahlungen dar.
Von der Amts- und Kassenleiterin wurde 2011eine „Zukunftsliste“ erstellt, diese Liste wird auch für 2012 übernommen (einige Punkte bereits übernommen).
Die Bürgermeisterin ersucht Vizebgm. Kopfberger um Wortmeldung.
Vizebgm. Kopfberger Auf Basis des Voranschlages 2012 wurde auch der mittelfristige Finanzplan für die Folgejahr 2013, 2014 und 2015 erstellt. Die Abgangssituation bleibt natürlich auch wie im Jahr 2012 erhalten.
GV. Ruhmanseder bedankt sich bei der Kassenführerin und der Amtsleiterin für die Erstellung des MFP.
Vizebgm. Kopfberger stellt den Antrag auf Genehmigung des im Entwurf vorliegenden mittelfrisitigen Finanzplanes.
Die Bürgermeisterin lässt abschließend mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 23 JA-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen von GR. Schroll und GR. Sperl
TOP. 4.) Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2012.
Es wurden drei Banken eingeladen, Angebote für Kassenkredite einzubringen.
Vorhaben: Kassenkredit 2012
Öffentliche / Beschränkte
Ort, Datum, Uhrzeit
der Anboteröffnung: Marktgemeindeamt Riedau, 03. Jänner 2012, 11.15 Uhr
Ende der Anboteröffnung 11.20 Uhr
Anbotsteller |
Fix-Zinssatz a) |
Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz Berechnung 30/360 b) |
Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz Berechnung kal(365)/360 c) |
Guthabenzinsen |
Anmerkung |
Spesen |
Rei- hung |
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1,54% Durchschn. 09/11 Aufschlag 0,69% = 2,23% |
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0,25 % |
Überziehungszinsen 1,2 % |
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2. |
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Allgemeine Sparkasse OÖ |
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1,54% Aufschlag 0,49% = 2,03% |
--- |
Für einen Kreditbetrag von über € 500.000,- |
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1. |
Oberbank AG Filiale Ried |
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Bietet lt. Schreiben vom 20.12.2011 nicht an. |
|
3. |
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Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, den Kassenkredit für 2012 (derzeitiger Höhe von € 518.000,--) an die Allgemeine Sparkasse lt. Angebot zu vergeben. Abstimmung mittels Handzeichen.
Beschluss: einstimmig Annahme des Antrages.
TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann Schroll Andreas um Berichterstattung.
Obmann Schroll gibt einen Bericht zur Sitzung des Prüfungsausschusses am 13.12.2011 mit folgender Tagesordnung:
1. Belegprüfung Oktober bis Dezember 2011
2. Erledigungsliste – Überprüfung der Punkte
3. Allfälliges
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 6.) Abänderung Flächenwidmungsplan 5.8 (Autzinger); Beschlussfassung.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
In der Sitzung vom 3.11.2011 gab es einen positiven Grundsatzbeschluss für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes für die Grundstücksfläche KG. Vormarkt-Riedau, die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als landwirtschaftliches Grünland gewidmet sind.
Die Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung ist positiv. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingetroffen.
Die Erschließung der betroffenen Fläche erfolgt von der Gemeindestraße im Norden in Form einer 4m breiten und etwa 30m langen Zufahrt, die überwiegend dem Grundstück 594/1 zugeordnet ist.
„Frau Bürgermeister Scheuringer berichtet bezüglich der Einhebung eines Infrastrukturbeitrag, dass in der Gemeinderatssitzung im September 2011beschlossen wurde, dass künftig ein individueller IFB eingehoben wird. Wenn Frau Autzinger Birgit baut, dann fallen bei der Gemeinde derzeit nur minimal Kosten an. Die Gemeinde darf sich nicht bereichern mit den IFB. Beim nächsten Beschluss soll der IFB festgelegt werden.
GV. Schabetsberger sagt, wenn wir die Kosten kennen, dann können wir darüber sprechen. Wir dürfen uns nicht bereichern. Wenn Frau Autzinger selbst baut und wir haben keine Kosten, können wir nichts verlangen. Haben wir z.B. Ausgaben in Höhe von EUR 1.000,--, könnten wir € 300,-- vorschreiben, das ist vertretbar.“
Es wurde bereits ausführlich darüber gesprochen, erklärt GV. Günter Ortner, und er stellt abschließend den Antrag, die vorliegende Flächenwidmungsplanabänderung zu genehmigen.
Die Bürgermeisterin erklärt, dass Frau Autzinger die Restfläche des öffentlichen Gutes, Parz.Nr. 594/3, KG. Vormarkt Riedau, im Ausmaß von 42 m2 käuflich erwerben möchte. Die Aufschließungskosten muss sie zur Gänze selbst tragen. Der Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Beschluss: Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch
Heben der Hand.
TOP. 7.) Genehmigung eines Gestattungsvertrages für den Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L513.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Wir sind leider von der Straßenverwaltung überrascht worden, dass die Marktgemeinde Riedau für den neuen Kreuzungsbereich Einmündung der Gewerbeparkstraße in die L513 € 21.400,- zahlen müssten. Dieser Betrag wurde bei den Besprechung noch nie erwähnt und das Schreiben hat uns sehr getroffen. Sofort hat sie an Herrn Landesrat Hiesl einen Brief geschrieben und heute ist vom Büro LR Hiesl der positive Anruf gekommen, dass wir diesen Betrag nicht bezahlen müssen. Den Gestattungsvertrag müssen wir zwar unterschreiben, aber der Betrag wird nicht fällig.
Der Gestattungsvertrag wurde den Fraktionen vollinhaltlich vorgelegt:
Die Bürgermeisterin bittet um Wortmeldungen.
GR. Sperl stellt die Frage, ob wir den Betrag nicht zahlen müssen oder dass es unseren Abgang erhöht und dieser Abgang muss nicht bezahlt werden?
Die Vorsitzende antwortet, diesen Betrag müssen wir nicht bezahlen.
GV. Ortner bemängelt, dass man viel Geld bei der Verwaltung einsparen könnte, wenn man diesen Gestattungsvertrag anschaut. Eine Kreuzung lassen wir auf und ein paar Meter weiter unten machen wir eine neue Kreuzung und dafür der Aufwand. Er stellt den Antrag, dass dieser „kostenfreie“ Gestattungs-vertrag in der vorliegenden Form genehmigt wird.
Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: Einstimmig Annahme des Antrages.
TOP. 8.) Verlängerung der Aktion Schnupperticket für das Jahr 2012.
keine Änderung, daher wird der Punkt abgesetzt
TOP. 9.) Änderung der Förderungsrichtlinien für Gemeindeförderungen für alternative Energien.
Die Bürgermeisterin ersucht um Berichterstattung durch GR. Trilsam:
Der Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 14.11.2011 unter Punkt 1. die Gemeindeförderungen für alternative Energie überarbeitet.
Ergebnis der Diskussion:
Wohnhausneubau – Förderungen streichen, ab 2012 kommt ein neues Gesetz für alternative Wärmegewinnung. Beim Neubau gibt es sehr gute Landesförderungen, daher ist es nicht notwendig eine Gemeindeförderung anzubieten
Vorschlag für Änderungen bei Punkt
a) Beheizungsanlagen für Biomasse – Gemeindeförderung Pauschale neu € 300,--
anstatt € 363,36
b) Solaranlagen /Wärmepumpen - Gemeindeförderung Pauschale neu € 300,--
anstatt € 545,05
c) neu :Photovoltaikanlagen – Gemeindeförderung Pauschale € 500,--
d) Althaussanierung ändern von 65 Kw/m2/a auf 55 Kw – Gemeindeförderung Pauschale
€ 400,-- anstatt € 436,04
Bei der Fraktionsführerbesprechung wurde diese Angelegenheit beraten und Pkt. d) Althaussanierung als nicht durchführbar angesehen, sagt die Bürgermeisterin.
Mit diesen Vorgaben wurde nun von der Amtsleiterin der Entwurf der neuen Förderungsrichtlinien ausgearbeitet:
Entwurf der neuen
Förderungsrichtlinien
für die Gewährung einer Gemeindeförderung laut Gemeinderatsbeschluss vom 12.01.2012
für alternative Energiegewinnungsanlagen:
1. Das Wohnobjekt mit der erneuerbaren Energiegewinnungsanlage muss im Gemeindegebiet Riedau liegen.
2. Die Vorlage der Förderzusage des Amtes der OÖ. Landesregierung durch den OÖ. Wohnungs- und Siedlungsfonds bzw. die Agrar- und Forstrechtsabteilung ist Voraussetzung zur Stellung eines schriftlichen Ansuchens (mittels beiliegendem Formblatt) an die Marktgemeinde Riedau.
3. Die genannten Förderungen der Gemeinde Riedau werden nur bei Sanierungen bestehender
Wohnhäuser genehmigt. Für Wohnhausneubauten gibt es keine Förderungen.
4. Die Höhe der Gemeindeförderung beträgt:
a. für nachträglichen Einbau einer Beheizungsanlagen mit Biomasse (Holzvergaser, Hackschnitzel, Pelletsanlagen): Pauschalförderung € 300,--
Nachweis der Landesförderung, Vorlage bezahlter Rechnungen
b. für nachträgliche Installation Solaranlagen und/oder Wärmepumpe:
Pauschalförderung € 300,--
Nachweis der Landesförderung, Vorlage bezahlter Rechnungen
c. nachträgliche Installation Photovoltaikanlage
Pauschalförderung € 500,--
Nachweis der
Landesförderung,
Vorlage bezahlter Rechnungen
5. Die vorstehenden Richtlinien gelten ab 13.1.2012.
Allerdings haben sich bei Erstellung des Entwurfes Fragen ergeben, die nun zu diskutieren sind.
GV. Schabetsberger: Seine Fraktion hat sich eingehend damit beschäftigt. Für sie stellt sich die Frage, wie definiert man einen Wohnhausneubau. Wir müssen einen Zeitpunkt festlegen, wann ist ein Wohnhausneubau und wann ist ein nachträglicher Einbau. Sein Vorschlag wäre, ein Haus muss mindestens 5 Jahre bezogen sein, damit ein nachträglicher Einbau von Solar genehmigt wird. Als Beispiel wird von ihm erwähnt: ich baue ein Haus und im nächsten Jahr baue ich eine neue Heizungsanlage ein, weil vorher hatte ich einen alten, aber noch nicht kaputten Heizungsofen installiert. Dann könnte man das schon wieder als nachträglichen Einbau deklarieren. Fünf Jahre wären für ihn ein Diskussionsthema. Es könnte sich bei der Diskussion auch herausstellen, dass jemand zwei energiesparende Anlagen installiert, was zwar nicht wirtschaftlich ist, aber doch möglich ist. Z.B. Solaranlage und Wärmepumpe. Seine Fraktion sagt, auch wenn zwei verschiedene Systeme installiert werden, soll es nur eine Förderung geben.
Vizebgm. Kopfberger glaubt, es würde sich erledigen, weil der Hausbesitzer muss die zugesagte Förderung des Landes vorlegen. Er bekommt vom Land keine Förderung, wenn er nach einem Jahr nach dem Neubau eine Solaranlage einbaut. Das Land prüft bereits diese Angelegenheit, aber wir können es als zusätzliche Absicherung einbauen. Auch der nachträgliche Einbau einer Pelletsheizung nach einem Jahr nach Einzug würde vom Land sicherlich nicht genehmigt, weil beim Förderansuchen des Landes muss nachgewiesen werden, dass die alte Heizung ein gewisses Alter hat.
GR. Schroll stellt folgende Frage: vor 4 Jahren hat jemand neu gebaut; fällt das unter Neubau oder unter Althaussanierung? Gibt es eine gesetzliche Definition dazu?
Vizebgm. Kopfberger antwortet, bei einer Althaussanierung muss das Haus mindestens 20 Jahre alt sein.
Weitere Frage von GR. Schroll: Wenn nun ein Hausbesitzer vor 4 Jahren gebaut hat und damals hat er aus irgendwelchen Gründen keine Baubewilligung für eine Solaranlage bekommen. Jetzt darf er eine Solaranlage bauen (er wollte es aber schon vor Jahren machen), was machen wir jetzt? Oder wenn jemand beruflich einen besseren Job hat und aufgrund des höheren Gehaltes in eine Anlage investiert. Dann müsste der Hausbesitzer 20 Jahre lang warten, damit er von der Gemeinde eine Förderung bekommt.
Es folgt eine weitere Beratung
GR. Windhager kann eine Regelung mit fünf Jahren befürworten. Was er nicht will sind Doppelförderungen. Wenn man eine Wärmepumpe einbaut, muss man, um eine Bundesförderung zu bekommen, auch Photovoltaikanlage mitbauen. Bei uns soll das nicht doppelt gefördert werden.
Frau Bürgermeisterin Scheuringer stellt also fest, dass es keine Doppelförderungen geben soll. Sie findet es sinnvoll, etwas zu fördern, was noch nicht vom Bund oder Land gefördert wird wie z.B. eine Photovoltaikanlage. Heute hat sie mit der Amtsleiterin ein Gespräch geführt über ganz andere Fördermöglichkeiten. Ein Riedauer Bürger hat einen Wintergarten errichtet und muss jetzt Wasser- und Kanalanschlussgebühr bezahlen. Er hat sich ökologisch etwas überlegt und nutzt die Sonnenenergie. Auch hier könnten wir dazu etwas überlegen. Es kann sein, dass unsere heutigen „Doppelförderungen“ eingestellt werden. Photovoltaikanlagen sollen mit einer Pauschalförderung von € 500,-- bei Vorlage von bezahlter Rechnung genehmigt werden. Der Passus „Nachweis der Landesförderung“ ist zu streichen.
GR Berghammer bemängelt, dass man 5 Jahre warten soll, damit ein Hausbesitzer nachträglich für den Einbau einer Photovoltaikanlage eine Förderung bekommt.
GV. Franz Schabetsberger sagt, dass Photovoltaikanlage teilweise bereits vorgeschrieben werden und so kann man sagen, fördern wir jeden Wohnhausneubau.
Die Bürgermeisterin betont, Wohnhausneubauten sind künftig aus der Gemeindeförderung herausgenommen. Die Diskussion hat ergeben, dass es maximal eine Förderung gibt und die Photovoltaikanlage 5 Jahre ab Neubau.
GV. Schabetsberger stellt den Antrag, dass die Förderungen, so wie vorgelesen, genehmigt werden.
Für Neubauten generell keine Förderung bei bestehenden Wohnhausbauten müssen diese mindestens 5 Jahre bezogen sein, damit sie die Förderung bekommen. Das gilt dann für alle Förderungen. Keine Doppelförderungen. Wenn zwei Förderungen in Betracht kämen, so wird der höhere Betrag ausbezahlt. Keine Althaussanierungen.
GR. Berghammer möchte einen Zusatzantrag stellen, dass über die Jahre extra abgestimmt wird.
Die Bürgermeisterin stellt fest, dass es sich, wenn er es wünscht, um einen Abänderungsantrag des Hauptantrages von 5 auf 3 Jahre handelt.
GR. Berghammer stellt den Abänderungsantrag, die Jahre ab Bezug des Wohnhauses von 5 auf 3 Jahre zu verkürzen.
Die Bürgermeisterin lässt zuerst über den Hauptantrag von GV. Schabetsberger abstimmen:
Beschluss: 24 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme von GR. Berghammer
Abstimmung über Abänderungsantrag von GR. Berghammer:
Beschluss: 2 JA-Stimmen von GR. Berghammer und GR. Trilsam, 23 NEIN-Stimmen.
Es ist somit der Hauptantrag angenommen ohne Abänderung angenommen.
TOP. 10.) Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann Trilsam um Bekanntgabe des Sachverhaltes:
Folgende Anträge sind noch Beschlussfassung der neuen Richtlinien beim Gemeindeamt eingegangen. Deshalb sollen sie noch nach den alten Richtlinien beschlossen werden:
Eingelangt am 9.12.2011:
****, wh. Riedau, Pomedt 14;
Beheizungsanlage mit Biomasse
Förderzusage Amt der OÖ. Landesregierung, Dir. Landesplanung, Abt. Land- und Forstwirtschaft;
Zl. Agrar-51-405/071-2011-III/KE vom 18.11.2011
Landesförderung € 1.500,--
Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36
25 % = € 375,-, daher Höchstbetrag € 363,36
Beschlussvorschlag € 363.36
Eingelangt am 2.1.2012:
B*******
energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau
Zusage Amt der OÖ. Landesregierung, Dir. Soziales und Gesundheit, Abt. Wohnbauförderung
Zl. Wo-1207191 00 000 000 vom 19.7.2010
Gemeindeförderung bei <50 kW € 436,04
Energieausweis HWB-ref = 26 kWh/m2a
Beschlussvorschlag € 436,04
GR. Trilsam stellt den Antrag um Genehmigung der bekannt gegebenen Beschlussvorschläge.
Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 11.) Zustimmung für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der Hauptschule Riedau.
Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:
Das Land OÖ. fördert die Initiative „Sonnenschulen“. Diese Schulen werden in Zukunft ihren Solarstrom selbst erzeugen. Schüler sollen diese „grüne Technologie“ kennen lernen, den effizienten Einsatz verstehen lernen, sie als Normalität erleben lernen und Interesse kriegen an grünen Jobs.
Auch die Hauptschule Riedau nimmt daran teil. Es wird eine 3 kW-PV-Anlage installiert, welche jährlich ca. 500 Euro an Stromkosten einsparen wird. Die Finanzierung ist gesichert (Kosten ca. € 10.000,--;)
Da das Gebäude Hauptschule der Marktgemeinde Riedau (Leasing: OÖ.Immobilien-Kommunalleasing) gehört, soll der Gemeinderat seine Zustimmung für diese Baumaßnahme auf dem Dach des Gebäudes geben. Mit der zuständigen Versicherung ist bereits abgeklärt, dass diese Photovoltaikanlage prämienfrei übernommen wird. Differenz der offenen Kosten zahlt Gesunde Gemeinde
Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, dass der Gemeinderat seine Zustimmung für die Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Hauptschule installiert wird. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.
TOP. 12.) Flächen für Siedlungsabschluss Pomedt als Gemeindebesitz; Grundsatzbeschluss.
Die Aufnahme dieses TOP erfolgte auf Antrag von GR. Sperl. Die Bürgermeisterin ersucht GR. Sperl um Berichterstattung.
GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung):
Am Siedlungsrand von Pomedt Richtung Kallham hat die Gemeinde ein Grundstück, das als Siedlungsabschluss der Natur überlassen und durch Sträucher und Bäume einen optischen Siedlungsabschluss bilden wird. Diese Fläche soll für Kinder und Jugendliche im Gemeindeeigentum bleiben. Das Grundstück daneben mit Anschluss an das öffentliche Gut (B137) ist derzeit noch privat. Mit altem Baumbestand und einem Graben ist es sowohl für Kinder als auch ökologisch wertvoll. Diese Fläche soll bei nächster Gelegenheit von der Gemeinde erworben werden.
Antrag der Grünen zu Grundsatzbeschluss:
Die als Abschluss für die Siedlung Pomedt Richtung Osten vorgesehenen Flächen sollen im Gemeindeeigentum bleiben bzw. bei Gelegenheit ins Gemeindeeigentum übernommen werden.
GR. Schroll gibt zu bedenken, zuerst machen wir uns Gedanken darüber wie wir Kosten bei der Grünraumpflege einsparen und bei solchen Grundstücken kommen dann immer wieder Kosten auf Gemeinde dazu. Ansonsten ist er seiner Meinung
GR. Mitter berichtet, es steht der „Gemeindewald“ in Pomedt den Kindern zur Verfügung. Der Zugang zu diesem Grundstück ist noch gefährlicher, weil es nahe an der B137 ist; wie GR. Schroll angesprochen entstehen zusätzliche Kosten und es drohen vielleicht Haftungsverpflichtungen der Eltern. Er glaubt, es ist nicht sehr sinnvoll.
GV. Ortner: Es ist grundsätzlich im Interesse der Gemeinde, dass das Siedlungsgebiet mit einem Grüngürtel abgeschlossen wird. Wenn sich die Anrainer verpflichten, diesen auf eigene Kosten zu pflegen, sollen wir das dankbar annehmen.
Die Bürgermeisterin sagt abschließend, wir lassen alles beim Alten. Wir haben diesen ökologischen Graben bereits von Buchinger bis Waldenberger, nach Waldenberger wird sich in den kommenden Jahren auch einer bilden und wir haben den ökologischen Abschluss. Die Kinder können vermutlich darin laufen, ohne dass jemand schimpft. Sie lässt über den Antrag von GR. Sperl mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 1 JA-Stimme von GR. Sperl, 24 NEIN-Stimmen. Der Antrag ist abgelehnt.
TOP. 13.) Beratung und Beschlussfassung bez. Kaufverträgen für Restgrundstücke an Herrn und Frau Klaus und Sabine Waldenberger und Herrn und Frau Karl und Gisela Mayer.
Sachverhaltsdarstellung:
Es gab bereits eine Vorberatung im Gemeindevorstand; die Familien Waldenberger und Mayr haben daraufhin einen Kaufvertrag im Entwurf beim Notar erstellen lassen. Der geforderte Grünstreifen als Siedlungsabschluss ist vertraglich festgelegt und wird bei Genehmigung im Grundbuch eingetragen.
Kaufangebot
für die Parzelle 213/12 KG 48129 Riedau, 2414 m2 / Aufteilung auf je 1.207 m2
Beschaffenheit des Grundstückes:
Brachfläche, Aufforstungsfläche der Marktgemeinde im Zuge der Errichtung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbepark.
Wert des Grundstückes: Laut Auskunft Bezirksbauernkammer Schärding, Herr Doppler 1 Euro/m2.
Somit 2.414 Euro = 2.400 Euro
Grund: keine landwirtschaftliche Fläche (Wiese), sondern eine Brachfläche bzw. Aufforstungsfläche. Daher ist seiner Meinung ein Maximalpreis von Euro 1 vertretbar.
Vorteil für die Gemeinde:
Pflege des Grundstücks entfällt. Erhaltung und Pflege des Grünstreifens geht auf die Käufer über (so wie in Schwabenbach F. Leitz).
Gemeinde keine weiteren Kosten. Auflage lt. ÖEK sind erfüllt.
Sämtliche mit der Vertragserstellung anfallenden Gebühren übernehmen die Käufer.
Käufer: Klaus und Sabine Waldenberger, Pomedt 87 und Karl und Gisela Mayr, Grieskirchen
Entwurf des Kaufverträge:
K A U F V E R T R A G
geschlossen am heutigen Tage zwischen
1. der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau,
als Verkäuferin einerseits, und
2. Herrn Klaus Peter Waldenberger, geboren am ****, Pomedt 87,
4752 Riedau, und
3. Frau Sabine Maria Waldenberger, geboren am , Pomedt 87,
4752 Riedau,
als gemeinsame Käufer andererseits, wie folgt:
ERSTENS: Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993
grundbücherliche Alleineigentümerin der beim Bezirksgericht Schärding vorgetragenen
Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher neben anderen das Grundstück
213/12 vorgetragen ist.
Grunderwerbsteuer selbstberechnet
am .2012
zu Erfnr.: 10-/2012
Mag. Günther Schauer
öff. Notar
Im Privaturkundenarchiv des österreichischen
Notariates registriert unter N202607-3--G
Seite 2
Gemäß Vermessungsurkunde des Geometers Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer in
Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, wird hinsichtlich des Grundstückes 213/12
eine Teilung durchgeführt und wird dieses in das neue Grundstück 213/13 im Ausmaße von
1.207 m² und in das Restgrundstück 213/12 im Ausmaße von 1.207 m² geteilt und bildet
das Restgrundstück 213/12 den Gegenstand dieses Kaufvertrages.
Herr Klaus Peter Waldenberger und Frau Sabine Maria Waldenberger sind je zur Hälfte
grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 531 Grundbuch 48129 Riedau und soll das
vertragsgegenständliche Grundstück 213/12 in weiterer Folge dieser Liegenschaft
zugeschrieben werden.
Soferne nicht einzelne Grundstücke in weiterer Folge als Bauplätze erklärt werden, geben
sämtliche Vertragsparteien hiermit im Sinne des § 9 der OÖ. Baurdnung 1994 i.d.g.F. die
Erklärung ab, dass alle diese Grundstücke gemäß der vorbezeichneten Planurkunde derzeit
nicht bebaut sind noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören.
ZWEITENS: Die Marktgemeinde Riedau, im folgenden Verkäuferin genannt, verkauft und
übergibt an Herrn Klaus Peter Waldenberger und Frau Sabine Maria Waldenberger, im
folgenden Käufer genannt, und diese kaufen und übernehmen je zur Hälfte das laut
obgenannter Planurkunde gebildete Restgrundstück 213/12 der Liegenschaft EZ 69
Grundbuch 48129 Riedau, so wie dieses Grundstück derzeit liegt und steht, samt allen damit
verbundenen Rechten und Pflichten, mit welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher
besessen und benützt hat bzw. zu besitzen berechtigt gewesen war.
Drittens: Der Kaufpreis für das vertragsgegenständliche Grundstück mit einer Grundstücksfläche
von 1.207 m² wird mit einem Preis von € 1,-- -ein Euro- pro m² vereinbart, das sind
somit …………………………………………………………………………………………………….……. € 1.207,--
-eintausendzweihundertsieben Euro-.
Der gesamte Kaufpreis in der Höhe von € 1.207,00 ist binnen zwei Wochen ab
Unterfertigung durch die letzte Vertragspartei zinsenlos und nicht wertgesichert auf ein von
der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Bankinstitut, spesen- und
abgabenfrei, zur Zahlung fällig.
Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.
Für den Fall, dass der Kaufpreis nicht fristgerecht bei der Verkäuferin einlangt, so wird der
Verkäuferin hiermit ein vertragliches Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Kaufvertrag
Seite 3
eingeräumt, welches ab Fälligkeit mittels eingeschriebenen Briefes an die Käufer auszuüben
ist.
Sämtliche bisher entstandenen Kosten sind in diesem Fall von den Käufern zur ungeteilten
Hand zu tragen und verpflichten sich diese, die Verkäuferin diesbezüglich vollkommen klagund
schadlos zu halten.
Die vollständige Bezahlung des Kaufpreises ist nur dem Schriftenverfasser, nicht jedoch dem
Grundbuchsgericht nachzuweisen.
Viertens: Auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück 213/12 befindet sich ein ca. 15
Meter breiter bestehender Strauch- und Baumbestand und wird vereinbart, dass dieser in
seiner Funktion als Siedlungsabschluss der Siedlung „Pomedt“ dient und in seiner jetzigen
Form erhalten bleiben muss.
Die Käufer Herr Klaus Peter Waldenberger und Frau Sabine Maria Waldenberger verpflichten
sich für sich und ihre Rechtsnachfolger als nunmehrige Eigentümer des Grundstückes
213/12, diesen 15 Meter breiten Strauch- und Baumbestand zu erhalten, zu pflegen und in
der jetzigen Form zu belassen.
Die Verkäuferin nimmt die Einräumung dieser Dienstbarkeit hiermit vertraglich an und wird
die grundbücherlich Sicherstellung derselben hiermit vertraglich vereinbart.
Diese Dienstbarkeit wird ein für allemal mit € 100,-- -hundert Euro- bewertet.
Fünftens: Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen
und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem
Tage vollzogen.
Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.
Sechstens: Für eine bestimmte Beschaffenheit, Grundausmaß, Eigenschaft oder Ertrag des
Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die
Geldlastenfreiheit desselben.
Die in C-LNr. 1 a, 2 a, 4 a, 5 a und 6 a einverleibten Dienstbarkeiten betreffen nicht das
Vertragsobjekt.
Den Vertragsparteien ist der aktuelle Grundbuchsstand genau bekannt.
Seite 4
Siebtens: Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages
im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer,
haben die Käufer zur ungeteilten Hand zu tragen.
Die Vermessungs- und Planherstellungskosten des Geometers Dipl.-Ing. Johann
Reifeltshammer sind ebenfalls anteilig von den Käufern zur ungeteilten Hand zu tragen.
Achtens: Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft von der planungsbehördlichen
Genehmigung des obgenannten Lageplanes abhängig.
Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt hiemit ausdrücklich, daß dieser
Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Dieser Vertrag wurde in
der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom . .2012 genehmigt.
Die Käufer nehmen zur Kenntnis, daß der gegenständliche Kaufvertrag weiters zu seiner
Rechtswirksamkeit grundsätzlich den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 in
der geltenden Fassung unterliegt, weswegen dieser Vertrag der zuständigen
Bezirksgrundverkehrskommission Schärding zur Genehmigung vorgelegt wird, da das
vertragsgegenständliche Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der
Marktgemeinde Riedau als „Grünland“ ausgewiesen ist.
Neuntens: Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages
über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von
Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.
Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.
Zehntens: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der
Rechtskraft und nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung
eingehoben wird, verbüchert werden kann.
Die Käufer verpflichten sich, die vorzuschreibende allfällige Grunderwerbsteuer sowie die
gerichtliche Eintragungsgebühr jeweils fristgerecht auf das vom Schriftenverfasser
bekanntzugebende Konto zur Einzahlung zu bringen.
Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.
Seite 5
Elftens: Die Käufer erklären an Eidesstatt, Österreichische Staatsbürger und
Deviseninländer zu sein.
Zwölftens: Die Käufer erteilten dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und
grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.
Ein Auftragswiderruf kann nur durch beide Vertragsteile erfolgen.
Dreizehntens: Dieser Vertrag wird in einem einzigen, den Käufern gemeinsam gehörigen
Original errichtet.
Die Verkäuferin erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.
Vierzehntens: Die Vertragsparteien erteilen hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung bzw.
Zustimmung, dass aufgrund dieses Vertrages und des Teilungsplanes des Geometers Dipl.-
Ing. Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, sowie ohne ihr
weiteres Einvernehmen im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding nachstehende
Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:
1. Ob der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau:
a) die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Teilungsausweis des Geometers Dipl.-Ing.
Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011;
b) das Grundstück 213/12 wird vom Gutsbestande dieser Liegenschaft abgeschrieben und
der den Käufern bereits je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ 531 Grundbuch 48129
Riedau zugeschrieben.
2. Ob der Liegenschaft EZ 531 Grundbuch 48129 Riedau:
die Dienstbarkeit der Pflege und Erhaltung des Grünstreifens betreffend Grundstück
213/12 gemäß Vertragspunkt „Viertens“ dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde
Riedau wird einverleibt.
Raab, am
K A U F V E R T R A G
geschlossen am heutigen Tage zwischen
1. der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau,
als Verkäuferin einerseits, und
2. Herrn Karl Mayer, geboren am ****, Badstraße 9, 4710 Grieskirchen,
und
3. Frau Gisela Mayer, geboren am ****, Badstraße 9, 4710
Grieskirchen,
als gemeinsame Käufer andererseits, wie folgt:
ERSTENS: Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993
grundbücherliche Alleineigentümerin der beim Bezirksgericht Schärding vorgetragenen
Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher neben anderen das Grundstück
213/12 vorgetragen ist.
Grunderwerbsteuer selbstberechnet
am 2012
zu Erfnr.: 10-/2012
Mag. Günther Schauer
öff. Notar
Im Privaturkundenarchiv des österreichischen
Notariates registriert unter N202607-3--G
Seite 2
Gemäß Vermessungsurkunde des Geometers Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer in
Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, wird hinsichtlich des Grundstückes 213/12
eine Teilung durchgeführt und wird dieses in das neue Grundstück 213/13 im Ausmaße von
1.207 m² und in das Restgrundstück 213/12 im Ausmaße von 1.207 m² geteilt und bildet
das neue Grundstück 213/13 den Gegenstand dieses Kaufvertrages.
Herr Karl Mayer und Frau Gisela Mayer sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der
Liegenschaft EZ 513 Grundbuch 48129 Riedau und soll das vertragsgegenständliche
Grundstück 213/13 in weiterer Folge dieser Liegenschaft zugeschrieben werden.
Soferne nicht einzelne Grundstücke in weiterer Folge als Bauplätze erklärt werden, geben
sämtliche Vertragsparteien hiermit im Sinne des § 9 der OÖ. Baurdnung 1994 i.d.g.F. die
Erklärung ab, dass alle diese Grundstücke gemäß der vorbezeichneten Planurkunde derzeit
nicht bebaut sind noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören.
ZWEITENS: Die Marktgemeinde Riedau, im folgenden Verkäuferin genannt, verkauft und
übergibt an Herrn Karl Mayer und Frau Gisela Mayer, im folgenden Käufer genannt, und
diese kaufen und übernehmen je zur Hälfte das laut obgenannter Planurkunde neu gebildete
Grundstück 213/13 der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, so wie dieses
Grundstück derzeit liegt und steht, samt allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, mit
welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu
besitzen berechtigt gewesen war.
Drittens: Der Kaufpreis für das vertragsgegenständliche Grundstück mit einer Grundstücksfläche
von 1.207 m² wird mit einem Preis von € 1,-- -ein Euro- pro m² vereinbart, das sind
somit …………………………………………………………………………………………………….……. € 1.207,--
-eintausendzweihundertsieben Euro-.
Der gesamte Kaufpreis in der Höhe von € 1.207,00 ist binnen zwei Wochen ab
Unterfertigung durch die letzte Vertragspartei zinsenlos und nicht wertgesichert auf ein von
der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Bankinstitut, spesen- und
abgabenfrei, zur Zahlung fällig.
Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.
Für den Fall, dass der Kaufpreis nicht fristgerecht bei der Verkäuferin einlangt, so wird der
Verkäuferin hiermit ein vertragliches Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Kaufvertrag
Seite 3
eingeräumt, welches ab Fälligkeit mittels eingeschriebenen Briefes an die Käufer auszuüben
ist.
Sämtliche bisher entstandenen Kosten sind in diesem Fall von den Käufern zur ungeteilten
Hand zu tragen und verpflichten sich diese, die Verkäuferin diesbezüglich vollkommen klagund
schadlos zu halten.
Die vollständige Bezahlung des Kaufpreises ist nur dem Schriftenverfasser, nicht jedoch dem
Grundbuchsgericht nachzuweisen.
Viertens: Auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück 213/13 befindet sich ein ca. 15
Meter breiter bestehender Strauch- und Baumbestand und wird vereinbart, dass dieser in
seiner Funktion als Siedlungsabschluss der Siedlung „Pomedt“ dient und in seiner jetzigen
Form erhalten bleiben muss.
Die Käufer Herr Karl Mayer und Frau Gisela Mayer verpflichten sich für sich und ihre
Rechtsnachfolger als nunmehrige Eigentümer des Grundstückes 213/13, diesen 15 Meter
breiten Strauch- und Baumbestand zu erhalten, zu pflegen und in der jetzigen Form zu
belassen.
Die Verkäuferin nimmt die Einräumung dieser Dienstbarkeit hiermit vertraglich an und wird
die grundbücherlich Sicherstellung derselben hiermit vertraglich vereinbart.
Diese Dienstbarkeit wird ein für allemal mit € 100,-- -hundert Euro- bewertet.
Fünftens: Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen
und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem
Tage vollzogen.
Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.
Sechstens: Für eine bestimmte Beschaffenheit, Grundausmaß, Eigenschaft oder Ertrag des
Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die
Geldlastenfreiheit desselben.
Die in C-LNr. 1 a, 2 a, 4 a, 5 a und 6 a einverleibten Dienstbarkeiten betreffen nicht das
Vertragsobjekt.
Den Vertragsparteien ist der aktuelle Grundbuchsstand genau bekannt.
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Siebtens: Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages
im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer,
haben die Käufer zur ungeteilten Hand zu tragen.
Die Vermessungs- und Planherstellungskosten des Geometers Dipl.-Ing. Johann
Reifeltshammer sind ebenfalls anteilig von den Käufern zur ungeteilten Hand zu tragen.
Achtens: Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft von der planungsbehördlichen
Genehmigung des obgenannten Lageplanes abhängig.
Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt hiemit ausdrücklich, daß dieser
Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Dieser Vertrag wurde in
der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom . .2012 genehmigt.
Die Käufer nehmen zur Kenntnis, daß der gegenständliche Kaufvertrag weiters zu seiner
Rechtswirksamkeit grundsätzlich den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 in
der geltenden Fassung unterliegt, weswegen dieser Vertrag der zuständigen
Bezirksgrundverkehrskommission Schärding zur Genehmigung vorgelegt wird, da das
vertragsgegenständliche Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der
Marktgemeinde Riedau als „Grünland“ ausgewiesen ist.
Neuntens: Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages
über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von
Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.
Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.
Zehntens: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der
Rechtskraft und nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung
eingehoben wird, verbüchert werden kann.
Die Käufer verpflichten sich, die vorzuschreibende allfällige Grunderwerbsteuer sowie die
gerichtliche Eintragungsgebühr jeweils fristgerecht auf das vom Schriftenverfasser
bekanntzugebende Konto zur Einzahlung zu bringen.
Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.
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Elftens: Die Käufer erklären an Eidesstatt, Österreichische Staatsbürger und
Deviseninländer zu sein.
Zwölftens: Die Käufer erteilten dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und
grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.
Ein Auftragswiderruf kann nur durch beide Vertragsteile erfolgen.
Dreizehntens: Dieser Vertrag wird in einem einzigen, den Käufern gemeinsam gehörigen
Original errichtet.
Die Verkäuferin erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.
Vierzehntens: Die Vertragsparteien erteilen hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung bzw.
Zustimmung, dass aufgrund dieses Vertrages und des Teilungsplanes des Geometers Dipl.-
Ing. Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, sowie ohne ihr
weiteres Einvernehmen im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding nachstehende
Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:
Ob der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau:
a) die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Teilungsausweis des Geometers Dipl.-Ing.
Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011;
b) das Grundstück 213/13 wird vom Gutsbestande dieser Liegenschaft abgeschrieben und
der den Käufern bereits je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ 513 Grundbuch 48129
Riedau zugeschrieben.
2. Ob der Liegenschaft EZ 513 Grundbuch 48129 Riedau:
die Dienstbarkeit der Pflege und Erhaltung des Grünstreifens betreffend Grundstück
213/13 gemäß Vertragspunkt „Viertens“ dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde
Riedau wird einverleibt.
Raab, am
Die Bürgermeister ersucht GR. Payrleitner um den Bericht.
GR. Payrleitner erklärt, ca. 2000 m2 Grundfläche wollen die beiden Grundbesitzer erwerben. Derzeit spielen dort keine Kinder. Neben diesem Grundstück ist ein Maisfeld, wo hochgiftige Spritzmittel gespritzt werden. Wir sind nicht in einer Großstadt, wo um jeden Quadratmeter Grünfläche gekämpft werden muss. Er stellt den Antrag, dass die Kaufverträge an Herrn und Frau Klaus und Sabine Waldenberger und an Herrn und Frau Karl und Gisela Mayer verkauft wird.
GR. Sperl sagt, er wird dem Verkauf nicht zustimmen, weil die Fläche im Besitz der Gemeinde bleiben soll. Ein weiterer Grund ist die Optik, Optik im Zusammenhang mit der Geschichte dieses Grundstückes, sie ist aus seiner Sicht fatal. Die Fläche ist von der Gemeinde durch einen Tauschvertrag erst im Jahr 2011 erworben worden, die Grünen haben dem Tauschvertrag nicht zugestimmt, weil die bisherige Besitzerin für dieses Grundstück Bauerwartungsland im gleichen Flächenausmaß zum gleichen Wert zugestanden bekommen hat. Das von der Gemeinde erworbene Grundstück hat keine Zufahrt. Es bestehen auch keine vertraglichen Fahrtrechte. Die Gemeinde ist verpflichtet, dass diese Fläche aufgeforstet wird und der Natur überlassen wird. Der Kaufpreis ist € 1,- pro Quadratmeter. Bauhoffnungsland schätzt er auf (nach Protokollberichtigung) € 8,- bis € 10,-, Bauland kostet ca. € 25,- bis € 30,- pro Quadratmeter. Waldenberger ist Bauamtsmitarbeiter und die Optik jetzt dem Bauamtsmitarbeiter den Grund um € 1,- zu verkaufen ist fatal. Ob wir das Waldenberger antun sollen, das weiß er nicht.
Bgm. Scheuringer sagt, es betrifft Waldenberger und Mayer.
Sperl antwortet, Mayer kann nichts dafür.
GR. Payrleitner bezweifelt den von GR Sperl erhofften Kaufpreis von € 8,-. Nicht einmal für ein Feldgrundstück bekommt man € 8,- pro Quadratmeter. Da muss man froh sein wenn man die Hälfte bekommt, aber mit Förderung. Ohne Förderung bekommt man vielleicht € 3,- oder € 3,50. Für ein Wiesengrundstück bekommt man maximal € 2,-. Das genannte Grundstück wird nicht als Garten, sondern als Abschluss genutzt. Waldenberger und Mayr können dort keine Hütte oder Haus aufstellen, sie müssen genauso den Grünstreifen so machen wie vorgeschrieben.
GV. Schabetsberger: er muss GR. Sperl leider korrigieren; wenn er Erhebungen macht, sollte er sie gründlicher machen. Die Gemeinde hat damals den Grund nicht als Bauerwartungsland eingetauscht, sondern als Grund für ein Retentionsbecken also landwirtschaftlicher Grund mit € 3,-, weil wir laut ÖEK verpflichtet sind, beim Siedlungsraum einen optischen Abschluss zu bilden und deshalb wurde dieser Grund eingetauscht, denn sonst hätten wir den Streifen mit den Bäumen gar nicht bilden können. Bitte bei den Tatsachen bleiben und nicht Waldenberger schiefe Optik unterstellen weil er dort den Grund kauft. Es ist eine Verpflichtung der Gemeinde lt ÖEK den Streifen einzuhalten. Und wenn nun anstelle von € 3,- auf € 1,-, da streiten wir um „des Kaisers Bart“. Er will sich weder bereichern noch sonst irgendwas, er hat ja auch noch Kosten zu tragen. Also aufpassen, was in der Öffentlichkeit verbreitet wird.
GR. Eichinger: Bezüglich der schiefen Optik möchte sie sagen: das kommt vielleicht auch von „irgendwelchen“ e-mails von „irgendwelchen“ Leuten, die andere damit „bombadieren“ und Sachen hineinschreiben und auf der Homepage Leute schlecht machen. Das hat nichts mit Waldenberger oder wen anderen zu tun und du (GR.Sperl) greifst nur Waldenberger Klaus an, das andere ist dir egal.
GV. Ortner sagt, er hat sich die Kaufverträge durchgelesen und die Gemeinde ist mit allem gedeckt. Menschlich ist es bedenklich dass GR. Sperl auf Waldenberger „los gehst“. Nur weil er Gemeindebediensteter ist, hat er deswegen keine Rechte mehr?
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GR. Payrleitner per Handzeichen abstimmen.
Beschluss: 24 JA-Stimmen und 1 NEIN-Stimme von GR. Sperl
TOP. 14.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht Obmann um den Bericht.
GV. Windhager gibt den Bericht zur Sitzung am 9.1.2012 mit folgender Tagesordnung:
1. Restaurant im Freibad
2. Neue Stiege im Sportbecken nicht ok, Stiegen Aufgang Sportbecken Liefertermin ?
3. WLAN - Freibad Riedau
4. Eintrittspreise / Tickets
5. Werbeaktion
6. Allfälliges
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 15.) Beschlussfassung betr. Genehmigung eines Vertrages für WLAN im Freibad Riedau.
Die Bürgermeisterin ersucht GV. Windhager um Berichterstattung.
GV. Windhager erklärte im vorangegangenen Bericht über das geplante WirelessLAN im Freibad Riedau.
Er stellt den Antrag, den vorliegenden Vertrag mit Fa. Info-Tech für Gratis-WLAN zu genehmigen, da jeder Vertrag im Gemeinderat zu behandeln ist. Er schlägt vor, WLAN ohne diesen Filter zu installieren.
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_ wie oben _ nachfolgender Standort _ bestehender Kunde
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Die Herstellbarkeit muss bei jedem gewünschten Anschluss einzeln geprüft werden. Aufgrund fehlender Kupferleitungen kann es in Einzelfällen
vorkommen, dass Anschlüsse nicht realisiert werden können. Darüber hinaus können die technischen Eigenschaften der Kupferleitungen die
Herstellung eines Anschlusses unmöglich machen. Die angegebene Bandbreite ist der maximal erreichbare Wert. Um für alle unsere Kunden
einen qualitativ hochwertigen Internet-Zugang zu gewährleisten behalten wir uns das Recht vor, bei Überschreitung der oben angeführten Fair-
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Die Bereitstellung der Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nicht
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Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der
Bereitstellungstermin aus Gründen, die von Infotech zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich Infotech, dem Kunden eine Gutschrift in
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mehr als vier Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermins auf Verzögerungen bei Leistungen
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Die Verrechnung der laufenden Kosten erfolgt monatlich im Nachhinein. Die Einrichtungskosten werden unmittelbar nach der Inbetriebnahme
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normalen Aktivierungskosten zu entrichten.
Alle angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ausschließlich für die private Nutzung. Nach erfolgloser
erster Mahnung und Verstreichen einer 14tägigen Nachfrist wird der Zugang gesperrt. Das Entsperren ist erst nach vollständiger Begleichung
aller offenen Rechnungen möglich. Für das Entsperren von Zugängen wird ein Pauschalentgelt von EUR 30.- eingehoben. Alle Dienste können
zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat schriftlich abbestellt werden.
Da das INFOTECH Modem durch die hauseigene Stromversorgung betrieben wird, müssen für Alarmdienste zusätzliche Geräte (USV)
installiert werden. Nähere Auskünfte erteilt die Firma INFOTECH.
Es gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Firma INFOTECH EDV-Systeme GmbH (abrufbar unter www.infotech.at).
Für den Schutz vor Gefahren aus dem Internet ist der Kunde selbst verantwortlich. Auskünfte über die Absicherung (Virenschutz und Firewall
Software) gibt die Firma INFOTECH.
Ort, Datum Unterschrift
GR. Brigitte Schabetsberger: Sie möchte den Antrag gerne umgeändert haben. Wir sollen die Kinder aktiv unterstützen im Umgang für die Medien. Die Kinder können alle möglichen Spiele mit dem Handy herunterladen, zum Teil auch „wilde“ Spiele und das erzeugt Stress. Nicht nur auf der Freibadwiese können dann die Kinder spielen, sondern auch im Umfeld des Freibades, so z.B. bei den Fahrradständern. Die Kosten von € 80,- jährlich zusätzlich findet sie nicht so hoch. Die Anschaffungskosten wurden mit rund € 800,-- bekannt gegeben und die € 80,- jährlichen liegen dann bei 10 %.
Dazu berichtet GV. Windhager, dass wir entgegen den ersten Planungen nur einen Hotspot errichten werden, deshalb werden sich die Kosten voraussichtlich. Der strahlt dann nur Richtung Freibadwiese ab. Wir strahlen nicht Richtung Parkplatz ab.
GR. Brigitte Schabetsberger glaubt aber, dass kann man nicht so genau abgrenzen, die Treppe zum Fitnessstudio ist sicherlich dazu geeignet und diese ist offen.
Es folgt eine Diskussion bez. Verwendung des WLAN für Spiele oder Seitenaufrufe.
GR. Brigitte Schabetsberger erwähnt über Richtlinien um Spiele oder Seiten zu sperren, welche europaweit gelten. Es gibt das dazu Staffelungen zum Alter.
GV. Windhager sagt, es ist großer Unterschied, was gesperrt werden soll. Wer soll es warten, kann man die Sperre Spiele überhaupt warten? Ein professionelles Gerät würde eine Unmenge an Geld kosten. Das Gerät mit den Kosten von € 80,- monatlich ist eine primitive und billige Lösung, große Lösungen kosten viel. Damit aber für die Kinder eine optimale Lösung erreicht wird, müssten die Eltern die Handys der Kinder sperren.
GR. Desch erklärt, er ist Techniker und er weiß, dass Jugendliche diese Sperren umgehen können.
GR. Eichinger berichtet, im Familienausschuss wurde deshalb angesprochen, damit wir von der Gemeinde keine Nachrede haben. Es sollen auf die Gemeinde keine Beschwerden kommen. Sie glaubt, dass es trotzdem sinnvoll wäre es zu machen, die große Mehrheit war im Ausschuss dafür. Die Kosten von € 80,- sind nicht die Welt.
GV. Windhager gibt bekannt, dass die Gemeinde Marchtrenk im Freibad und auf dem Hauptplatz WLAN installiert hat. Die Gemeinde hat dort die Seitenaufrufe überprüft und sie haben derzeit keine Probleme. Durch dieses Gerät wird alles wesentlich langsamer. Er glaubt, es wird dann ein Sport die Sperre zu umgehen.
GV. Schabetsberger Franz stellt einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr zur Diskussion.
GV. Arthofer: alle Jugendlichen sind nicht Profis auf diesem Gebiet.
GR. Schärfl schlägt vor, die „Billigvariante“ der Sperre, so wie GR. Eichinger erklärt hat, zu installieren. Die Kosten dafür sind € 200,-- für die Hardware und € 80,- jährlich. Wenn die Eltern nachfragen, so können wir sagen, wir haben etwas getan.
GR. Heinzl erklärt, es geht nicht um die Jugendlichen über 17 Jahre, sondern um Kinder im Alter zwischen 10 bis 16 Jahren. Es geht darum, dass diese Kinder nicht zufällig auf diese Seiten kommen. Wir wären auf der sicheren Seite. Wir können dann sagen, wir haben es weggesperrt, wenn es die Kinder umgehen, können wir nichts dafür.
GV. Ortner und GV. Windhager diskutieren bezüglich des bestehenden Antrages. GV. Windhager erweitert seinen bestehenden Antrag dahingehend, dass zusätzlich für die Sperrung von Seiten im Internet € 200,-- für Hardware und € 80,- jährlich (jährliche Erhöhungen eingeschlossen) genehmigt wird.
GR. Schroll stellt die Frage, wie teuer maximal die Anschaffung der Hardware für den Hotspot ist.
GV. Windhager erklärt, maximal € 800,-, es kann sein, dass es billiger wird, weil nur mehr 1 Infopoint errichtet wird. Wenn kein Badebetrieb ist, dann ist der Infopoint abgeschaltet.
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Windhager, im Freibad WirlessLAN zu installieren und zusätzlich das Angebot der Fa. InfoTech anzunehmen und somit das Gerät zum Schutz gewisser Seiten ankaufen, abstimmen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.
Beschluss: Es erfolgt einstimmig Annahme.
TOP. 16.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.
Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann um den Bericht.
GV. Schabetsberger gibt den Bericht in Vertretung von Fr. GR. Obernhumer über die Sitzung am 19.12.2011 mit folgender Tagesordnung:
Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.
TOP. 17.) Vergabe von Wohnungen.
GV. Schabetsberger stellt folgenden Antrag: Vergabevorschlag lt. Wohnungsausschuss:
ISG-Wohnung Nr. 6 Zellerstraße 41:
bleibt bis zur nächsten Wohnungsausschusssitzung ausgeschrieben
ISG-Wohnung Nr. 3 Pittnerstraße 25:
bleibt bis zur nächsten Wohnungsausschusssitzung ausgeschrieben
LAWOG-Wohnung Nr. 10 Pittnerstraße 45:
Vergabe an Hr. W******* Manuel, 1. Ersatz Fr. H******* Eva, 2. Ersatz Hr. H**** Gerald
LAWOG-Wohnung Nr. 1 Pittnerstraße 45:
Vergabe an Fr. S*** Simone, Ersatz Fr. S***** Nadine
LAWOG-Wohnung Nr. 4 Pittnerstraße 45
Vergabe an Ehegatten H**** , Ersatz Fr. H***** Eva
LAWOG-Wohnung Nr. 11 Pittnerstraße 45
Vergabe an W***** Claudia, 1. Ersatz H***** Eva, 2. Ersatz Hr. H***** Gerald
Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag mittels Handzeichen abstimmen.
Beschluss: einstimmige; bei Wohnung Nr. 1 Pittnerstr. 45 enthält sich GR. Schabetsberger der Stimme.
TOP. 18.) Bericht der Bürgermeisterin.
Die Bürgermeisterin richtet ihr Wort an GR. Sperl. Er soll künftig Gemeindebürger weder verängstigen noch verärgern. Durch seine persönlichen Vorsprachen verunsichert er Bürger.
Am 9.3.2012 wird die Bürgermeisterin nach Linz fahren und an der Verleihung eines Ehrenzeichens an Frau Brigitte Schabetsberger teilnehmen.
Die Vorsitzende gratuliert GV. Windhager zur Geburt der Tochter Sarah.
Bei der letzten Sitzung wurde sie gebeten, beim Land bez. Jugendtaxi nachzufragen, im Speziellen um den Heimbringerdienst von Herrn Uray. Dies ist nicht möglich, denn der Unternehmer muss gewerblich sein.
Die Gemeinde hat erreicht, dass in Riedau eine Gebäude-Thermografie für die Wohnhäuser in Riedau durchgeführt wird. Die Bevölkerung wurde davon in einer Gemeindenachricht informiert.
TOP. 19.) Allfälliges.
GR. Sperl will wissen, wer war der Anrainer betr. Radweg nach Dorf war.
GV. Ruhmanseder lädt alle Gemeinderatsmitglieder für den Hofball am kommenden Samstag ein.
GR. Schärfl berichtet, an der Amtstafel waren ausgehängt freie Wohnungen im LAWOG- und ISG- Wohnblock; nun sind die kleineren LAWOG-Wohnungen vergeben und jetzt kommen auch Anmeldungen für die großen ISG-Wohnungen herein.
GR. Schroll regt an, nachdem es in fast jeder Sitzung Diskussionen über Hauptantrag, Zusatzantrag und Abänderungsantrag gibt, dass in einer Sitzung ein „Crashkurs“ der Gemeindeordnung gemacht wird.
Die Bürgermeisterin verweist auf die an die Fraktionsführer ausgeteilte schriftliche Ausführung der Gemeindeordnung. GV. Schabetsberger sagt dazu, GR. Sperl legt die Gemeindeordnung einfach anders aus. Wenn es aber „hart auf hart“ geht, steht der Bürgermeisterin das Recht zu, lt. Pkt. e) die Reihenfolge der Abstimmung festzulegen.
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung
Gegen
die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die
letzte Sitzung vom 09.12.2011 wurden keine - folgende - Einwendungen
erhoben:
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzungen 21:40 Uhr.
.......................................................... ........................................................
(Vorsitzende) (Schriftführer)
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.
Riedau, am ……………………………..
Die Vorsitzende (ÖVP):
…………………………………………………………. ……………………………………………………….
Bgmin Berta Scheuringer Gemeinderat SPÖ Franz Schabetsberger
………………………………………………………… ……………………………………………………………………
Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder Heinrich Gemeinderat Grüne Witzeneder David