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Das vorläufige Protokoll über diese Gemeinderatssitzung wurde mir in einem anderen EDV-Format vom Marktgemeindeamt Riedau zugestellt als die endgültige Version. Es war mir daher nicht möglich,  einen automatischen Vergleich dieser Protokolle zu machen. Daher wird diese Version weiter als „nicht genehmigt“ gekennzeichnet.

Ernst Sperl, am 7.3.2012

 

 

Lfd.Nr. 18 Jahr 2012

 

nicht genehmigte VERHANDLUNGSSCHRIFT

 

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau am

12. Jänner 2012.

 

Tagungsort:  Sitzungssaal der Marktgemeinde Riedau.

 

 

Anwesende:

 

01. Bürgermeisterin Berta Scheuringer als Vorsitzende

02. Vizebgm. Karl Kopfberger                                      15. GR. Schroll Andreas

03. GV. Windhager Reinhard                                       16. GR. Schärfl Michael

04. GR. Kraft Wolfgang                                               17. GR. Ing. Unterortner Johann

05. GR. Tallier Monika                                                18. GV. Ruhmanseder Heinrich

06. GR. Payrleitner Gerhard                                        19. GR. Heinzl Brigitte

07. GR. Trilsam Klaus                                                 20. GR. Desch Michael

08. GR. Berghammer Peter                                         21. GR. Sperl Ernst

09. GR. Ebner Brigitte                                                 22.

10. GR. Mitter Klaus                                                    23.

11. GV. Schabetsberger Franz                                     24.

12. GV. Ortner Günter                                                 25.

13. GV. Arthofer Franz jun.                                        

14. GR. Eichinger Karin                                              

 

Ersatzmitglieder:

GR. DI Franz Mitter                               für GR. Andrea Mayrhuber

GR. Brigitte Schabetsberger                   für GR. Elisabeth Obernhumer

GR. Franz Arthofer sen.                         für GR. Erwin Jebinger

GR. Christoph Desch                              für GR. Probst Daniel

 

 

Die Leiterin des Gemeindeamtes: AL Gehmaier Katharina

 

 

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO.1990):

Es fehlen:

entschuldigt:                                                                         unentschuldigt:

GR. Mayrhuber Andrea

GR. Obernhumer Elisabeth

GR. Jebinger Erwin

GR. Probst Daniel

 

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):  AL Katharina Gehmaier
Die Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass

 

a) die Sitzung von der Bürgermeisterin  einberufen wurde;

 

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an

    alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.01.2012

    unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 54 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten ist und die Verständigung hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am          unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;

 

    die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage

    öffentlich kundgemacht wurde;

 

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

 

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.12.2011 bis zur heutigen     

Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verhandlungsschrift von jenen Gemeinderatsmitgliedern und Ersatzmitgliedern, welche an der betreffenden Sitzung teilgenommen haben bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.

 

 

e) Folgender Dringlichkeitsantrag gemäß § 46 Abs. 3 OÖ. Gem0 1990 eingebracht wurde.

   

 

---

 

 

Sodann gibt die Vorsitzende noch folgende Mitteilungen:

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung Absetzung des TOP. 8.)

 

Tagesordnung:

 

 

 

  1. Bericht von Frau Obfrau Mag. Margit Wimmer zur Tätigkeit der Gesunden Gemeinde 2011.
  2. Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2012.
  3. Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2012-2015.
  4. Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2012.

5.    Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

6.    Abänderung Flächenwidmungsplan 5.8 (Autzinger); Beschlussfassung.

7.    Genehmigung eines Gestattungsvertrages für den Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L513.

8.    Verlängerung der Aktion Schnupperticket für das Jahr 2012.

9.    Änderung der Förderungsrichtlinien für Gemeindeförderungen für alternative Energien.

10.  Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.

11.  Zustimmung  für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der Hauptschule Riedau.

12.  Flächen für Siedlungsabschluss Pomedt als Gemeindebesitz; Grundsatzbeschluss.

13.  Beratung und Beschlussfassung bez. Kaufverträgen für Restgrundstücke an Herrn und Frau Klaus und Sabine Waldenberger und Herrn und Frau Karl und Gisela Mayer.

14.  Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

15.  Beschlussfassung betr. Genehmigung eines Vertrages für WLAN im Freibad Riedau.

16.  Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

17.  Vergabe von Wohnungen.

18.  Bericht der Bürgermeisterin.

19.  Allfälliges.

 

 

 


TOP. 1.) Bericht von Frau Obfrau Mag. Margit Wimmer zur Tätigkeit der Gesunden Gemeinde 2011.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Fr. Obfrau Wimmer um den Bericht.

 

Aktivitäten 2011

 

laufende Aktivitäten:

Seniorengymnastik:    Kopfberger Elfriede jeden Dienstag 16.45h bis 17.45 h in der VS

Sesselgymnastik:        Holzbauer Rosa jeden Mittwoch von 14.30 h bis 16.30 h in der VS

Pilates :                       Kopfberger Elfriede jeden Dienstag von 17.45h bis 19.00h in der VS

Yoga:                           Eva Grossmann jeden Montag von 19 h bis 20.30h von Jänner bis Juni 2011

                                    ab September jeden Mittwoch von 19 bis 20.30 h im Kindergarten

Skigymnastik:                Kaufmann Martina, jeden Montag von 3.10 bis Mitte Dezember und                                                       ab Jänner bis Mitte März

Stammtisch pflegende Angehörige: jeden 2. Dienstag im Monat

Aquagymnastik:           Kaufmann Martina und Bianca Mukenschnabel. Leider war der

                                   Wettergott der Gymnastik nicht sehr gnädig.

                                  

Alle Kurse sind sehr gut besucht und werden auch 2012 wieder im Programm bleiben. Ein Dankeschön an alle Vorturnerinnen die sich dazu bereit erklären, die Riedauer fit zu halten.

 

Gesunde Jause in der Volksschule

Am 18.5. wurde gemeinsam mit dem Elternverein die Gesunde Jause für die Volkschulkinder organisiert. Es wurde wie immer Wert darauf gelegt biologisch und regionalbezogen einzukaufen. Die Kinder haben die Jause sehr gut angenommen.

 

Ausflug nach Sarleinsbach

Am 26.8.2011 wurde wieder unser Ausflug abhalten. Diesmal ging es zur Biobäcker Mauracher in Sarleinsbach. Es waren wieder Pensionistinnen mit, das uns sehr gefreut hat.

 

Photovoltaikanlage Hauptschule

Die Gesunde Gemeinde hat sich bereit erklärt, den offenen Differenzbetrag für die Photovoltaikanlage der Hauptschule zu finanzieren.

 

Sinnesweg im Kindergarten

Im Kindergarten wird von der Gesunden Gemeinde ein Sinnesweg in Zusammenarbeit mit den Kindergartenpädagoginnen gestaltet. Der „Rohbau“ ist schon fertig. Im Frühjahr wird dann mit den Kindern die Befüllung gemacht.

 

Mitarbeit beim Pramtaleradvent – Suppe austeilen

 

Vorschau 2012:

Am 15.5.2012 wird apl.Prof.Dr. Niko Paech Universtität in Oldenburg einen interessanten Vortrag über „Postwachstumsökonomie“ Denkanstöße für Zukunft  für die Umwelt, Nachhaltigkeit, Wirtschaftswachstum.

 

Gesundheitstrasse im September 2012 (vorläufig)

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht, auch bei Frau Laufenböck Margit für die im ganzen Jahr geleistete Arbeit.

 

 

 

TOP. 2.) Genehmigung des Voranschlages für das Finanzjahr 2012.

 

 

Sachverhaltsdarstellung durch die Bürgermeisterin:

 

Die Steuern und Hebesätze sowie der Dienstpostenplan für das Finanzjahr 2012 wurden bereits in der vorhergehenden Sitzung genehmigt.  Die Voranschlagsbesprechung mit den Fraktionsführern und Vizebürgermeister erfolgte am 02.01.2012. Die Fraktionen haben die Unterlagen bekommen und wurden sicherlich bei den Fraktionsbesprechungen beraten.

 

 

Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushaltes

 

Ausgaben

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung                                           605.800                         

1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit                                                         29.500                                        

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft                                        582.900                       

3 Kunst, Kultur und Kultus                                                                       71.400                                      

4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung                                            505.200                                          

5 Gesundheit                                                                                        426.200                                       

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr                                                       245.800                                    

7 Wirtschaftsförderung                                                                              4.200                                          

8 Dienstleistungen                                                                                  924.300                                  

9 Finanzwirtschaft                                                                                 191.500                                 

            Summe der Ausgaben                                                            3,586.800        

 

Einnahmen

0 Vertretungskörper und allgem. Verwaltung                                            24.600                       

1 Öffentliche Ordnung u. Sicherheit                                                               700                         

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. Wissenschaft                                        148.900                       

3 Kunst, Kultur und Kultus                                                                       16.100                    

4 soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung                                                   700                      

5 Gesundheit                                                                                            4.100                    

6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr                                                       129.700                                   

7 Wirtschaftsförderung                                                                                     0                               

8 Dienstleistungen                                                                                 708.300                                   

9 Finanzwirtschaft                                                                               2,225.500 

            Summe der Einnahmen                                                         3,258.600

            Fehlbetrag                                                                              -328.200,-- (VA 2011 -457.500,-)

 

Gegenseitige Deckung Einnahmen und Ausgaben Pramtalsaal 2012:

Die Einnahmen aus Veranstaltungen sollen in gleicher Höhe als Investitionen (ev. Geschirrspüler) zugeführt werden: veranschlagt sind € 1.000,--

 

Voranschlag 2012:       

Abweichungen zum Voranschlag auf Seite 6-14 des Voranschlages, die größeren Unterschiedsbeträge:

 

Einnahmen:

Hauptschule, Erhaltungsbeitrag

Begründung: weniger auswärtige Schüler                      2012: 93.500                 2011: 107.000

 

Ausspeisung, Leistungserlöse

Begründung: höhere Erlöse werden erwartet                  2012: 29.000                 2011: 21.000

 

I-Beiträge ABA

Begründung: höhere I-Beiträge werden erw.(Rewe)         2012: 24.500                 2011: 16.000

 

 

Ausgaben:

ÖPAG Pensionskassenbeitr. Bgm
Begründung: gesetz.Änderung Pens.beitr.Bgm             2012: 17.400                 2011: 3.800

 

Beamte Verwaltung

Begr: gesetz.Änderung EDV-Zulage im Grundlohn und

zusätzl.Beamtin (Weinh., dafür Entfall bei VB)               2012: 130.000               2011: 110.500

 

Instandh.Gemeindeamt

Begründung: Sanierungsarbeiten wie besprochen          2012: 5.000                  2011: 15.000

 

Pensionsbeitr.Beamte

Begründung: Erhöhung mehr Beamte                            2012: 117.700               2011: 106.000

 

Berufsschulen Bau-u.Einrichtungsaufwand

Begründung: lt. Vorschreibung Land OÖ                       2012: 10.000                 2011: 21.000

 

Kindergarten Zahlung an Caritas

Begr Erhöhung durch mehr Personalaufw.

(I-Kinder und Altersteilzeit)                                            2012: 95.000                 2011: 82.000

 

Freibad – neue Kontierungen anstelle 833 auf 831

 

RHV – neue Kontierungen auf 851/720 und 7201

 

Zuführung Aufschließungsbeiträge – neue Kontierungen auf 980/9105, 9106 und 9107

 

 

 

Gesamtübersicht über die Einnahmen und Ausgaben des außerordentlichen Haushaltes

 

Einnahmen

612130 Straßenbau Siedlungsgebiete                                                              63.300                         

612140 Umbauarbeiten der L513                                                                      61.700             

815000 Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten                                                                                    

821000 Kommunalfahrzeug Deutz                                                                    25.000                         

831000 Sanierung Freibad                                                                               10.000                             

850020 Drucksteigerung / Löschwasserbeh. Berg                                             51.900                           

851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Kanal                               50.000 

851300 Erschließungsgebiet II – Pomedt                                                            3.000

851400 Aufschließung Gewerbepark                                                                153.300

853000 Wohnhaussanierung Pomedt 3                                                             60.000

            Summe der Einnahmen                                                                    478.200                                               

 

 

Ausgaben

612130 Straßenbau Siedlungsgebiete                                                              63.300                         

612140 Umbauarbeiten der L513                                                                      120.000                       

815000 Kinderspielplatz Pomedt und Achleiten                                                    4.200                       

821000 Kommunalfahrzeug Deutz                                                                    25.000                        

831000 Sanierung Freibad                                                                               10.000                             

850020 Drucksteigerung / Löschwasserbeh. Berg                                             51.900                           

851200 Erschließung Pomedt/Schwaben Siedlungsg.Kanal                               50.000 

851300 Erschließungsgebiet II – Pomedt                                                            3.000

851400 Aufschließung Gewerbepark                                                                193.600

853000 Wohnhaussanierung Pomedt 3                                                             60.000

            Summe der Ausgaben                                                                       581.000

            Summe der Einnahmen                                                                     478.200                                                                                                                                             

            Abgang                                                                                              -102.800                                                                                

Vizebgm. Kopfberger sagt, es ist wieder ein erheblicher Abgang zu verzeichnen, der allerdings unter dem Abgangswert Voranschlag 2011 liegt. Nachdem der Abschlusswert des Jahres 2011 noch nicht vorliegt, gibt es keinen Vergleich. Der Gestaltungsspielraum der Gemeinde ist sehr klein. Es wurde versucht, alle notwendigen Projekte  im Budget unterzubringen. Der Entwurf des Voranschlages wurde auch schon der Bezirkshauptmannschaft Schärding zur Vorprüfung vorgelegt. Er stellt den Antrag, den Voranschlag in der vorliegenden Form, wie er besprochen wurde,  zu genehmigen.

 

GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung): Ich wünsche mir für die nächste Budgeterstellung mehr Willen zum Einsparen. Es wird als gottgegeben hingenommen, dass wir noch etliche Jahre Abgangsgemeinde bleiben. Knappe Geldmittel sind auch eine Chance, verkrustete Strukturen aufzubrechen. Ich wünsche mir mehr Mut dazu.

Die von der Gemeinde gepflegten Grünflächen sollen ökologischer gestaltet und dadurch gleichzeitig Personalkosten eingespart werden. Es soll genauer überlegt werden, welche Pflegearbeiten wirklich zweckmäßig sind und ob wirklich jeder alte Grashalm aus dem Straßenbild entfernt werden muss. So wurde zum Beispiel im Frühsommer 2011 die Wiese beim Friedhof kurz vor Aufblühen der Margeriten gemäht! Gegen-Antrag: Der Budgetposten Gruppe 6, Abschnitt 617000, Voranschlagsposten 523000 mit der Bezeichnung „Geldbezüge der nicht ganzjährig beschäftigte Arbeiter / Aushilfen über Sommermonate für Mäharbeiten“ wird von EUR 6.200 auf Null geändert.

 

Frau Bgm. Scheuringer antwortet, es ist schade, dass bei so einer Budgetsumme es an einer so kleinen Kostenstelle scheitert, speziell geht es um Hr. Mayr Adi. Wir haben versucht es dir zu erklären.

 

GR. Sperl stellt fest, sein Antrag ist ein Gegenantrag und er geht davon aus, dass vorerst über seinen Antrag abgestimmt wird.

 

GV. Windhager sagt, es wird geschaut, dass wir ein ordentliches Ortsbild in Riedau haben. Die Bürgermeisterin trachtet, dass ökologisch gemäht wird und respektiert auch öfters deine Wünsche (Sperl).  Er hält die Meinung von Hr. Sperl  für nicht richtig. Wenn ein Gemeindearbeiter in Urlaub ist oder krank, dann steht alles und die Gemeinde muss teure Aushilfe einkaufen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn ein Aushilfsarbeiter da ist.

 

GV. Schabetsberger: er findet es auch schade, dass wir die nächsten 15 Jahre noch Abgangsgemeinde sind. Aber wir können dies nicht wegdiskutieren, weil damals  drei große Projekte gemacht werden mussten. Damals haben wir schon gewusst, dass wir so lange Abgangsgemeinde bleiben. Es wurde bei der Besprechung gefragt, wo man EUR 300.000 einsparen könnte, da hat GR. Sperl keine Auskunft  geben können. Nur EUR 6000 beim Personal einzusparen macht keinen Sinn. Wenn es wirklich möglich wäre 10 % des Budgets einzusparen wären sicherlich alle dazu bereit und dies zu beraten. Zur Abstimmung:  der Antrag von GR. Sperl  ist kein Gegenantrag, das ist ein Abänderungsantrag. Ein Gegenantrag müsste den Hauptantrag vollständig beseitigen und das tut er nicht.  Es ist also zuerst über den Hauptantrag abzustimmen und dann über den Abänderungsantrag. Wenn dieser angenommen wird, so wir der Hauptantrag in diesem Punkt abgeändert, so steht es in der Gemeindeordnung.

 

GR Sperl sagt,  die gleiche Diskussion haben wir schon vor einem Jahr geführt.

 

Dies wird von der Vorsitzenden bestätigt. Jedes Jahr  gibt es mit diesbezüglich mit GR. Sperl Diskussionen. Zuerst ist über den Antrag von Vizebgm. Kopfberger abzustimmen und dann über den Antrag von GR. Sperl.

 

Die Bürgermeisterin lässt also mittels Handzeichen abstimmen.

 

Abstimmung über den Antrag Vizebgm Kopfberger auf Genehmigung des im Entwurf vorliegenden Voranschlages für das Finanzjahr 2012:

Beschluss: 23 JA-Stimmen, 2 Stimmenthaltung von GR. Sperl und GR. Schroll; der Voranschlag ist somit

                   angenommen.

 

Abstimmung über den Antrag von GR.  Sperl auf Abänderung der von 1/617/523000 von EUR 6.200 auf EUR 0:

Beschluss:  1 JA-Stimme GR. Sperl,   2 Stimmenthaltungen von GR. Schroll und GR. Berghammer  und  

                    22 NEIN-Stimmen. Der Hauptantrag wird somit nicht abgeändert.

 

 

 

 

 

TOP. 3.) Genehmigung des mittelfristigen Finanzplanes für die Jahre 2012-2015.

 

 

Sachverhaltsdarstellung:

Der mittelfristige Finanzplan ist eine Vorschau auf die nächsten Jahre; heuer weist der MFP - freie Finanzspitze -  einen Abgang von € -317.100,--  auf, er wird sich dann im Jahr 2013 auf € -298.500,-- verringern, 2014 € -328.700,-- und 2015 sich bei € -315.800,-- bewegen. 

 

Dem gegenüber steht der Abgang im ordentlichen Haushalt, heuer von € -328.200,-, 2013: € -317.000,--, 2014: € -347.200,-- und 2015: € -329.500,--

 

Freie Budgetspitze

 

Bezeichnung                                                    VA 2012           Plan 2013         Plan 2014         Plan 2015

Einnahmen der lfd Gebahrung (OH,Qu.10-18,mit A85-89)  3,246.500,00          3,281.600,00          3,311.700,00          3,341.100,00

-Ausgaben lfd Gebarung (OH, Qu.20-28, mit A85-89)        3,415.100,00          3,449.900,00          3,513.200,00          3,532.900,00

=Ergebnis d.lfd. Gebahrung                                             -168.600 ,00           -168.300 ,00          -201.500 ,00           -191.800,00           

 

- Tilgungen (Posten 340-346)                                                              71.100                    71.900                    70.100                    68.000

+ Tilgungszuschüsse (Posten 8702)                                    0                             0                             0                             0

- Interessentenbeiträge (Posten 844,850)                           77.400                    58.300                    57.100                    56..000

- sonstige einmalige Einnahmen (Qu. 10-18)                       0                             0                             0                             0

+ sonstige einmalige Ausgaben (Qu. 20-28)                        0                             0                             0                             0           .

FREIE BUDGETSPITZE                                                      -317.100                 -298.500                 -328.700                 -315.800

 

               

                                                              

 

Erklärung zum mittelfristigen Finanzplan:

Die Budgetspitze ist nicht gleichzusetzen mit dem Ergebnis des ordentlichen Haushaltes. Die Budgetspitze (erstellt durch das MFP-Gemdat Programm) errechnet sich aus der laufenden Gebarung, d.i. der ordentliche Haushalt ohne Verwahrgelder und Vorschüsse, abzüglich Tilgungen, Interessentenbeiträge, Anschlussgebühren, abzüglich sonstiger einmaliger Einnahmen und zuzüglich sonstiger einmaliger Ausgaben. Ergebnis ist dann die Budgetspitze. Die Konten 340-346 stellen Darlehensrückzahlungen dar.

 

 

Von der Amts- und Kassenleiterin wurde 2011eine „Zukunftsliste“ erstellt, diese Liste wird auch für 2012 übernommen (einige Punkte bereits übernommen).  

 

Die Bürgermeisterin ersucht Vizebgm. Kopfberger um Wortmeldung.

 

Vizebgm. Kopfberger Auf Basis des Voranschlages 2012 wurde auch der mittelfristige Finanzplan für die Folgejahr 2013, 2014 und 2015 erstellt. Die Abgangssituation bleibt natürlich auch wie im Jahr 2012 erhalten.

 

GV. Ruhmanseder bedankt sich bei der Kassenführerin und der Amtsleiterin für die Erstellung des MFP.

 

Vizebgm. Kopfberger stellt den Antrag auf Genehmigung des im Entwurf vorliegenden mittelfrisitigen Finanzplanes.

Die Bürgermeisterin lässt abschließend mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 23 JA-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen von GR. Schroll und GR. Sperl

 

 

 

 

TOP. 4.) Genehmigung eines Kassenkredites für das Finanzjahr 2012.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Zur Information: Im Jahr 2012 wird es eine Novelle der Gemeindeordnung geben und die Höhe des Kassenkredites wird im Laufe des Jahres erhöht. Bei der jetzigen Ausschreibung wurde derzeit ein Betrag in Höhe von € 518.000,-- ausgeschrieben, im Laufe des Jahres könnte eine Änderung erfolgen.

Es wurden drei Banken eingeladen, Angebote für Kassenkredite einzubringen.

Anboteröffnungsprotokoll

 

Vorhaben:   Kassenkredit 2012

 

Öffentliche / Beschränkte

ausgeschriebene Arbeiten:   Darlehensaufnahme derzeit mit € 518.000 ,-

 

Ort, Datum, Uhrzeit

der Anboteröffnung:   Marktgemeindeamt Riedau, 03. Jänner 2012, 11.15 Uhr

 

Ende der Anboteröffnung   11.20 Uhr

 

Anbotsteller

Fix-Zinssatz

a)

Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz

Berechnung

30/360

b)

Euribor 3Mon Binddungs-Zinssatz

Berechnung

kal(365)/360

c)

Guthabenzinsen

Anmerkung

Spesen

Rei-

hung

Raiffeisenbank Region Schärding

----

1,54%

Durchschn.

09/11

Aufschlag

0,69%

= 2,23%

 

0,25 %

Überziehungszinsen 1,2 %

 

2.

Allgemeine Sparkasse OÖ

---

 

1,54%

Aufschlag

0,49%

= 2,03%

---

Für einen Kreditbetrag von über € 500.000,-

---

1.

Oberbank AG

Filiale Ried

---

---

 

 

Bietet lt. Schreiben vom 20.12.2011 nicht an.

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, den Kassenkredit für 2012 (derzeitiger Höhe von € 518.000,--) an die Allgemeine Sparkasse lt. Angebot zu vergeben. Abstimmung mittels Handzeichen.

 

Beschluss: einstimmig Annahme des Antrages.

 

 

 

TOP. 5.) Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Obmann Schroll Andreas um Berichterstattung.

 

Obmann Schroll gibt einen Bericht zur Sitzung des Prüfungsausschusses am 13.12.2011 mit folgender Tagesordnung:

 

1.     Belegprüfung Oktober bis Dezember 2011

2.     Erledigungsliste – Überprüfung der Punkte

3.     Allfälliges

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 6.) Abänderung Flächenwidmungsplan 5.8 (Autzinger); Beschlussfassung.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

In der Sitzung vom 3.11.2011 gab es einen positiven Grundsatzbeschluss für die Abänderung des Flächenwidmungsplanes für die Grundstücksfläche   KG. Vormarkt-Riedau, die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als landwirtschaftliches Grünland gewidmet sind.

 

Die Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung ist positiv. Weitere Stellungnahmen sind nicht eingetroffen.

 

Die Erschließung der betroffenen Fläche erfolgt von der Gemeindestraße im Norden in Form einer 4m breiten und etwa 30m langen Zufahrt, die überwiegend dem Grundstück 594/1 zugeordnet ist.

 

„Frau Bürgermeister Scheuringer berichtet bezüglich der Einhebung eines Infrastrukturbeitrag, dass  in der Gemeinderatssitzung im September 2011beschlossen wurde, dass künftig ein  individueller IFB eingehoben wird. Wenn Frau Autzinger Birgit baut, dann fallen bei der Gemeinde derzeit nur minimal Kosten an. Die Gemeinde darf sich nicht bereichern mit den IFB. Beim nächsten Beschluss soll der IFB festgelegt werden.

 

GV. Schabetsberger sagt,  wenn wir die Kosten kennen, dann können wir darüber sprechen. Wir dürfen uns nicht bereichern. Wenn Frau Autzinger selbst baut und wir haben keine Kosten, können wir nichts verlangen. Haben wir z.B. Ausgaben in Höhe von  EUR 1.000,--, könnten wir € 300,-- vorschreiben, das ist vertretbar.“

 

Es wurde bereits ausführlich darüber gesprochen, erklärt GV. Günter Ortner, und er stellt abschließend den Antrag, die vorliegende Flächenwidmungsplanabänderung zu genehmigen.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass Frau Autzinger die Restfläche des öffentlichen Gutes, Parz.Nr. 594/3, KG. Vormarkt Riedau, im Ausmaß von 42 m2 käuflich erwerben möchte. Die Aufschließungskosten muss sie zur Gänze selbst tragen. Der Gemeinde entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Beschluss:      Alle Gemeinderäte stimmen dem Antrag zu. Die Abstimmung erfolgt durch

                       Heben der Hand.

 

 

 

 

TOP. 7.) Genehmigung eines Gestattungsvertrages für den Anschluss einer Verkehrsfläche der Gemeinde an die L513.

 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Wir sind leider von der Straßenverwaltung überrascht worden, dass die Marktgemeinde Riedau für den neuen Kreuzungsbereich Einmündung der Gewerbeparkstraße in die L513 €  21.400,- zahlen müssten. Dieser Betrag wurde bei den Besprechung noch nie erwähnt und das Schreiben hat uns sehr getroffen. Sofort hat sie an Herrn Landesrat Hiesl einen Brief geschrieben und heute ist vom Büro LR Hiesl der positive Anruf gekommen, dass wir diesen Betrag nicht bezahlen  müssen. Den Gestattungsvertrag müssen wir zwar unterschreiben, aber der Betrag wird nicht fällig.

 

Der Gestattungsvertrag wurde den Fraktionen vollinhaltlich vorgelegt:

 

 

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Die Bürgermeisterin bittet um Wortmeldungen.

 

GR. Sperl stellt die Frage, ob wir den Betrag nicht zahlen müssen oder dass es unseren Abgang erhöht und dieser Abgang muss nicht bezahlt werden?

 

Die Vorsitzende antwortet, diesen Betrag müssen wir nicht bezahlen.

 

GV. Ortner bemängelt, dass man viel  Geld bei der Verwaltung einsparen könnte, wenn man diesen Gestattungsvertrag anschaut. Eine Kreuzung lassen wir auf und ein paar Meter weiter unten machen wir eine neue Kreuzung und dafür der Aufwand. Er stellt den Antrag, dass dieser „kostenfreie“ Gestattungs-vertrag in der vorliegenden Form genehmigt wird.

 

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: Einstimmig Annahme des Antrages.

 

 

 

 

TOP. 8.) Verlängerung der Aktion Schnupperticket für das Jahr 2012.

 

keine Änderung, daher wird der Punkt abgesetzt

 

 

 

 

TOP. 9.) Änderung der Förderungsrichtlinien für Gemeindeförderungen für alternative Energien.

 

Die Bürgermeisterin ersucht um Berichterstattung durch GR. Trilsam:

 

Der Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 14.11.2011 unter Punkt 1. die Gemeindeförderungen für alternative Energie überarbeitet.

Ergebnis der Diskussion:

 

 

Wohnhausneubau – Förderungen streichen, ab 2012 kommt ein neues Gesetz für alternative Wärmegewinnung. Beim Neubau gibt es sehr gute Landesförderungen, daher ist es nicht notwendig eine Gemeindeförderung anzubieten

 

Vorschlag für Änderungen bei Punkt

 

a)     Beheizungsanlagen für Biomasse – Gemeindeförderung Pauschale neu € 300,--

anstatt  € 363,36

b)     Solaranlagen /Wärmepumpen  - Gemeindeförderung Pauschale neu € 300,--

anstatt € 545,05

c)       neu :Photovoltaikanlagen – Gemeindeförderung Pauschale € 500,--

d)     Althaussanierung ändern von 65 Kw/m2/a auf 55 Kw – Gemeindeförderung Pauschale

€ 400,-- anstatt € 436,04

 

 

Bei der Fraktionsführerbesprechung wurde diese Angelegenheit beraten und Pkt. d) Althaussanierung als nicht durchführbar angesehen, sagt die Bürgermeisterin.

 

Mit diesen Vorgaben wurde nun von der Amtsleiterin der Entwurf der neuen Förderungsrichtlinien ausgearbeitet:

 

Entwurf der neuen

 

Förderungsrichtlinien

für die Gewährung einer Gemeindeförderung laut Gemeinderatsbeschluss vom 12.01.2012

für alternative Energiegewinnungsanlagen:

1.     Das Wohnobjekt mit der erneuerbaren Energiegewinnungsanlage muss im Gemeindegebiet Riedau liegen.

 

2.     Die Vorlage der Förderzusage des Amtes der OÖ. Landesregierung durch den OÖ. Wohnungs- und Siedlungsfonds bzw. die Agrar- und Forstrechtsabteilung ist Voraussetzung zur Stellung eines schriftlichen Ansuchens (mittels beiliegendem Formblatt) an die Marktgemeinde Riedau.

 

3.  Die genannten Förderungen der Gemeinde Riedau werden nur bei Sanierungen bestehender     

      Wohnhäuser genehmigt. Für Wohnhausneubauten gibt es keine Förderungen.

 

4.     Die Höhe der Gemeindeförderung beträgt:

a.     für nachträglichen Einbau einer Beheizungsanlagen mit Biomasse (Holzvergaser, Hackschnitzel, Pelletsanlagen): Pauschalförderung € 300,--

Nachweis der Landesförderung, Vorlage bezahlter Rechnungen

 

b.    für nachträgliche Installation Solaranlagen und/oder Wärmepumpe:

Pauschalförderung € 300,--

Nachweis der Landesförderung, Vorlage bezahlter Rechnungen  

 

c.     nachträgliche Installation Photovoltaikanlage

Pauschalförderung € 500,--

Nachweis der Landesförderung, Vorlage bezahlter Rechnungen

 

5.     Die  vorstehenden Richtlinien gelten ab 13.1.2012.

 

Allerdings haben sich bei Erstellung des Entwurfes Fragen ergeben, die nun zu diskutieren sind.

 

GV. Schabetsberger: Seine Fraktion hat sich eingehend damit beschäftigt. Für sie stellt sich die Frage, wie definiert man einen Wohnhausneubau. Wir müssen einen Zeitpunkt festlegen, wann ist ein Wohnhausneubau und wann ist ein nachträglicher Einbau. Sein Vorschlag wäre, ein Haus muss mindestens 5 Jahre bezogen sein, damit ein nachträglicher Einbau von Solar genehmigt wird. Als Beispiel wird von ihm erwähnt: ich baue ein Haus und im nächsten Jahr baue ich eine neue Heizungsanlage ein, weil vorher hatte ich einen alten, aber noch nicht kaputten Heizungsofen installiert.  Dann könnte man das schon wieder als nachträglichen Einbau deklarieren. Fünf Jahre wären für ihn ein Diskussionsthema. Es könnte sich bei der Diskussion auch herausstellen, dass jemand zwei energiesparende Anlagen installiert, was zwar nicht wirtschaftlich ist, aber doch möglich ist. Z.B. Solaranlage und Wärmepumpe. Seine Fraktion sagt, auch wenn zwei verschiedene Systeme installiert werden, soll es nur eine Förderung geben.

 

 

Vizebgm. Kopfberger glaubt, es würde sich erledigen, weil der Hausbesitzer muss die zugesagte Förderung des Landes vorlegen. Er bekommt vom Land keine Förderung, wenn er nach einem Jahr nach dem Neubau eine Solaranlage einbaut. Das Land prüft bereits diese Angelegenheit, aber wir können es als zusätzliche Absicherung einbauen. Auch der nachträgliche Einbau einer Pelletsheizung nach einem Jahr nach Einzug würde vom Land sicherlich nicht genehmigt, weil beim Förderansuchen des Landes muss nachgewiesen werden, dass die alte Heizung ein  gewisses Alter hat. 

 

 

GR. Schroll stellt folgende  Frage:  vor 4 Jahren hat jemand neu gebaut; fällt das unter Neubau oder unter Althaussanierung? Gibt es eine gesetzliche Definition dazu?

 

Vizebgm. Kopfberger antwortet, bei einer Althaussanierung muss das Haus mindestens  20 Jahre alt sein.

 

Weitere Frage von GR. Schroll: Wenn nun ein Hausbesitzer vor 4 Jahren gebaut hat und damals hat er aus irgendwelchen Gründen keine Baubewilligung für eine Solaranlage bekommen. Jetzt darf er eine Solaranlage bauen (er wollte es aber schon vor Jahren machen), was machen wir jetzt? Oder wenn jemand beruflich einen besseren Job hat und aufgrund des höheren Gehaltes in eine Anlage investiert. Dann müsste der Hausbesitzer 20 Jahre lang warten, damit er von der Gemeinde eine Förderung bekommt.

 

Es folgt eine weitere Beratung

 

 

GR. Windhager kann eine Regelung mit fünf Jahren befürworten. Was er nicht will sind Doppelförderungen. Wenn man eine Wärmepumpe einbaut, muss man, um eine Bundesförderung zu bekommen, auch Photovoltaikanlage mitbauen. Bei uns soll das nicht doppelt gefördert werden.

 

Frau Bürgermeisterin Scheuringer stellt also fest, dass es keine Doppelförderungen geben soll. Sie  findet es sinnvoll, etwas zu fördern, was noch nicht vom Bund oder Land gefördert wird wie z.B. eine Photovoltaikanlage. Heute hat sie mit der Amtsleiterin ein Gespräch geführt über ganz andere Fördermöglichkeiten. Ein Riedauer Bürger hat einen Wintergarten errichtet und muss jetzt Wasser- und Kanalanschlussgebühr bezahlen. Er hat sich ökologisch etwas überlegt und nutzt die Sonnenenergie. Auch hier könnten wir dazu etwas überlegen. Es kann sein, dass unsere heutigen „Doppelförderungen“ eingestellt werden. Photovoltaikanlagen sollen mit einer Pauschalförderung von € 500,-- bei Vorlage von bezahlter Rechnung genehmigt werden. Der Passus „Nachweis der Landesförderung“ ist zu streichen.

 

GR Berghammer bemängelt, dass man 5 Jahre warten soll, damit ein Hausbesitzer nachträglich für den Einbau einer Photovoltaikanlage eine Förderung bekommt.

 

GV. Franz Schabetsberger sagt, dass Photovoltaikanlage teilweise bereits vorgeschrieben werden und so kann man sagen, fördern wir jeden Wohnhausneubau.

 

Die Bürgermeisterin betont, Wohnhausneubauten sind künftig aus der Gemeindeförderung herausgenommen. Die Diskussion hat ergeben, dass es maximal eine Förderung gibt und die Photovoltaikanlage 5 Jahre ab Neubau.

 

GV. Schabetsberger stellt den Antrag, dass die Förderungen, so wie vorgelesen, genehmigt werden.

Für Neubauten generell keine Förderung bei bestehenden Wohnhausbauten müssen diese mindestens 5 Jahre bezogen sein, damit sie die Förderung bekommen. Das gilt dann für alle Förderungen. Keine Doppelförderungen. Wenn zwei Förderungen in Betracht kämen, so wird der höhere Betrag ausbezahlt. Keine Althaussanierungen.

 

GR. Berghammer möchte einen Zusatzantrag stellen, dass über die Jahre extra abgestimmt wird.

 

Die Bürgermeisterin stellt fest, dass es sich, wenn er es wünscht, um einen Abänderungsantrag des Hauptantrages von 5 auf 3 Jahre handelt.

 

GR. Berghammer stellt den Abänderungsantrag, die Jahre ab Bezug des Wohnhauses von 5 auf 3 Jahre zu verkürzen.

 

Die Bürgermeisterin lässt zuerst über den Hauptantrag von GV. Schabetsberger abstimmen:

Beschluss:  24 JA-Stimmen, 1 NEIN-Stimme von GR.  Berghammer

 

Abstimmung über Abänderungsantrag von GR. Berghammer:

Beschluss:  2 JA-Stimmen von GR.  Berghammer und GR. Trilsam, 23 NEIN-Stimmen.

 

Es ist somit der Hauptantrag angenommen ohne Abänderung angenommen.

 

 

 

 

TOP. 10.) Gewährung von Gemeindeförderungen für energiesparende Maßnahmen.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Obmann Trilsam um Bekanntgabe des Sachverhaltes:

 

Folgende Anträge sind noch Beschlussfassung der neuen Richtlinien beim Gemeindeamt eingegangen. Deshalb sollen sie noch nach den alten Richtlinien beschlossen werden:

 

Eingelangt am 9.12.2011:

****, wh. Riedau, Pomedt 14;

Beheizungsanlage mit Biomasse

Förderzusage Amt der OÖ. Landesregierung, Dir. Landesplanung, Abt. Land- und Forstwirtschaft;

Zl. Agrar-51-405/071-2011-III/KE vom 18.11.2011

Landesförderung € 1.500,--

Gemeindeförderung 25 % der Landesförderung, höchstens € 363,36

25 % = € 375,-, daher Höchstbetrag € 363,36

Beschlussvorschlag € 363.36

 

 

Eingelangt am 2.1.2012:

B*******

energiesparende Bauweise beim Wohnhausneubau

Zusage Amt der OÖ. Landesregierung, Dir. Soziales und Gesundheit, Abt. Wohnbauförderung

Zl. Wo-1207191 00 000 000 vom 19.7.2010

Gemeindeförderung bei <50 kW € 436,04

Energieausweis  HWB-ref = 26 kWh/m2a

Beschlussvorschlag € 436,04

 

GR. Trilsam stellt den Antrag um Genehmigung der bekannt gegebenen Beschlussvorschläge.

Die Bürgermeisterin lässt mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

 

 

 

 

TOP. 11.) Zustimmung  für die Errichtung einer Photovoltaikanlage bei der Hauptschule Riedau.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

 

Das Land OÖ. fördert die Initiative „Sonnenschulen“. Diese Schulen werden in Zukunft ihren Solarstrom selbst erzeugen. Schüler sollen diese „grüne Technologie“ kennen lernen, den effizienten Einsatz verstehen lernen, sie als Normalität erleben lernen und Interesse kriegen an grünen Jobs.

 

Auch die Hauptschule Riedau nimmt daran teil. Es wird eine 3 kW-PV-Anlage installiert, welche jährlich ca.  500 Euro an Stromkosten einsparen wird. Die Finanzierung ist gesichert  (Kosten ca. € 10.000,--;)

Da das Gebäude Hauptschule der Marktgemeinde  Riedau (Leasing: OÖ.Immobilien-Kommunalleasing) gehört, soll der Gemeinderat seine Zustimmung für diese Baumaßnahme auf dem Dach des Gebäudes geben. Mit der zuständigen  Versicherung ist bereits abgeklärt, dass diese Photovoltaikanlage  prämienfrei übernommen wird. Differenz der offenen Kosten zahlt Gesunde Gemeinde

 

Die Bürgermeisterin stellt den Antrag, dass der Gemeinderat seine Zustimmung für die Installation der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Hauptschule installiert wird. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: einstimmige Annahme des Antrages.

 

 

 

TOP. 12.) Flächen für Siedlungsabschluss Pomedt als Gemeindebesitz; Grundsatzbeschluss.

 

Die Aufnahme dieses TOP erfolgte auf Antrag von GR. Sperl. Die Bürgermeisterin ersucht GR. Sperl um Berichterstattung.

 

GR. Sperl (Antrag auf Protokollierung der abweichenden Meinung):

Am Siedlungsrand von Pomedt Richtung Kallham hat die Gemeinde ein Grundstück, das als Siedlungsabschluss der Natur überlassen und durch Sträucher und Bäume einen optischen Siedlungsabschluss bilden wird. Diese Fläche soll für Kinder und Jugendliche im Gemeindeeigentum bleiben. Das Grundstück daneben mit Anschluss an das öffentliche Gut (B137) ist derzeit noch privat. Mit altem Baumbestand und einem Graben ist es sowohl für Kinder als auch ökologisch wertvoll. Diese Fläche soll bei nächster Gelegenheit von der Gemeinde erworben werden.

Antrag der Grünen zu Grundsatzbeschluss:

Die als Abschluss für die Siedlung Pomedt Richtung Osten vorgesehenen Flächen sollen im Gemeindeeigentum bleiben bzw. bei Gelegenheit ins Gemeindeeigentum übernommen werden.

 

GR. Schroll gibt zu bedenken, zuerst machen wir uns Gedanken darüber wie wir Kosten bei der Grünraumpflege einsparen und bei solchen Grundstücken kommen dann immer wieder Kosten auf Gemeinde dazu. Ansonsten ist er seiner Meinung

 

GR. Mitter berichtet, es steht der „Gemeindewald“ in Pomedt den Kindern zur Verfügung. Der Zugang zu diesem Grundstück ist noch gefährlicher, weil es nahe an der B137 ist; wie GR. Schroll angesprochen entstehen zusätzliche Kosten und es drohen vielleicht Haftungsverpflichtungen der Eltern. Er glaubt, es ist nicht sehr sinnvoll. 

 

GV. Ortner: Es ist grundsätzlich im Interesse der Gemeinde, dass das Siedlungsgebiet mit einem Grüngürtel abgeschlossen wird. Wenn sich die Anrainer verpflichten, diesen auf eigene Kosten zu pflegen, sollen wir das dankbar annehmen.

 

Die Bürgermeisterin sagt abschließend, wir lassen alles beim Alten. Wir haben diesen ökologischen Graben bereits von Buchinger bis Waldenberger, nach Waldenberger wird sich in den kommenden Jahren auch einer bilden und wir haben den ökologischen Abschluss. Die Kinder können vermutlich darin laufen, ohne dass jemand schimpft. Sie lässt über den Antrag von GR. Sperl mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: 1 JA-Stimme von GR. Sperl, 24 NEIN-Stimmen. Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 

 

 

TOP. 13.) Beratung und Beschlussfassung bez. Kaufverträgen für Restgrundstücke an Herrn und Frau Klaus und Sabine Waldenberger und Herrn und Frau Karl und Gisela Mayer.

 

Sachverhaltsdarstellung:

Es gab bereits eine Vorberatung im Gemeindevorstand; die Familien Waldenberger und Mayr haben daraufhin einen Kaufvertrag im Entwurf beim Notar erstellen lassen. Der geforderte Grünstreifen als Siedlungsabschluss ist vertraglich festgelegt und wird bei Genehmigung  im Grundbuch eingetragen.

 

Kaufangebot

für die Parzelle 213/12 KG 48129 Riedau, 2414 m2 / Aufteilung auf je 1.207 m2

Beschaffenheit des Grundstückes:

Brachfläche, Aufforstungsfläche der Marktgemeinde im Zuge der Errichtung des Regenrückhaltebeckens im Gewerbepark.

Wert des Grundstückes: Laut Auskunft Bezirksbauernkammer Schärding, Herr Doppler 1 Euro/m2.

Somit 2.414 Euro = 2.400 Euro

Grund: keine landwirtschaftliche Fläche (Wiese), sondern eine Brachfläche bzw. Aufforstungsfläche. Daher ist seiner Meinung ein Maximalpreis von Euro 1 vertretbar.

Vorteil für die Gemeinde:

Pflege des Grundstücks entfällt. Erhaltung und Pflege des Grünstreifens geht auf die Käufer über (so wie in Schwabenbach F. Leitz).

Gemeinde keine weiteren Kosten. Auflage lt. ÖEK sind erfüllt.

Sämtliche mit der Vertragserstellung anfallenden Gebühren übernehmen die Käufer.

Käufer: Klaus und Sabine Waldenberger, Pomedt 87 und  Karl und Gisela Mayr, Grieskirchen

 

Entwurf des Kaufverträge:

 

K A U F V E R T R A G

geschlossen am heutigen Tage zwischen

1. der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau,

als Verkäuferin einerseits, und

2. Herrn Klaus Peter Waldenberger, geboren am ****, Pomedt 87,

4752 Riedau, und

3. Frau Sabine Maria Waldenberger, geboren am , Pomedt 87,

4752 Riedau,

als gemeinsame Käufer andererseits, wie folgt:

ERSTENS: Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993

grundbücherliche Alleineigentümerin der beim Bezirksgericht Schärding vorgetragenen

Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher neben anderen das Grundstück

213/12 vorgetragen ist.

Grunderwerbsteuer selbstberechnet

am .2012

zu Erfnr.: 10-/2012

Mag. Günther Schauer

öff. Notar

Im Privaturkundenarchiv des österreichischen

Notariates registriert unter N202607-3--G

Seite 2

Gemäß Vermessungsurkunde des Geometers Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer in

Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, wird hinsichtlich des Grundstückes 213/12

eine Teilung durchgeführt und wird dieses in das neue Grundstück 213/13 im Ausmaße von

1.207 m² und in das Restgrundstück 213/12 im Ausmaße von 1.207 m² geteilt und bildet

das Restgrundstück 213/12 den Gegenstand dieses Kaufvertrages.

Herr Klaus Peter Waldenberger und Frau Sabine Maria Waldenberger sind je zur Hälfte

grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 531 Grundbuch 48129 Riedau und soll das

vertragsgegenständliche Grundstück 213/12 in weiterer Folge dieser Liegenschaft

zugeschrieben werden.

Soferne nicht einzelne Grundstücke in weiterer Folge als Bauplätze erklärt werden, geben

sämtliche Vertragsparteien hiermit im Sinne des § 9 der OÖ. Baurdnung 1994 i.d.g.F. die

Erklärung ab, dass alle diese Grundstücke gemäß der vorbezeichneten Planurkunde derzeit

nicht bebaut sind noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören.

ZWEITENS: Die Marktgemeinde Riedau, im folgenden Verkäuferin genannt, verkauft und

übergibt an Herrn Klaus Peter Waldenberger und Frau Sabine Maria Waldenberger, im

folgenden Käufer genannt, und diese kaufen und übernehmen je zur Hälfte das laut

obgenannter Planurkunde gebildete Restgrundstück 213/12 der Liegenschaft EZ 69

Grundbuch 48129 Riedau, so wie dieses Grundstück derzeit liegt und steht, samt allen damit

verbundenen Rechten und Pflichten, mit welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher

besessen und benützt hat bzw. zu besitzen berechtigt gewesen war.

Drittens: Der Kaufpreis für das vertragsgegenständliche Grundstück mit einer Grundstücksfläche

von 1.207 m² wird mit einem Preis von € 1,-- -ein Euro- pro m² vereinbart, das sind

somit …………………………………………………………………………………………………….……. € 1.207,--

-eintausendzweihundertsieben Euro-.

Der gesamte Kaufpreis in der Höhe von € 1.207,00 ist binnen zwei Wochen ab

Unterfertigung durch die letzte Vertragspartei zinsenlos und nicht wertgesichert auf ein von

der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Bankinstitut, spesen- und

abgabenfrei, zur Zahlung fällig.

Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.

Für den Fall, dass der Kaufpreis nicht fristgerecht bei der Verkäuferin einlangt, so wird der

Verkäuferin hiermit ein vertragliches Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Kaufvertrag

Seite 3

eingeräumt, welches ab Fälligkeit mittels eingeschriebenen Briefes an die Käufer auszuüben

ist.

Sämtliche bisher entstandenen Kosten sind in diesem Fall von den Käufern zur ungeteilten

Hand zu tragen und verpflichten sich diese, die Verkäuferin diesbezüglich vollkommen klagund

schadlos zu halten.

Die vollständige Bezahlung des Kaufpreises ist nur dem Schriftenverfasser, nicht jedoch dem

Grundbuchsgericht nachzuweisen.

Viertens: Auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück 213/12 befindet sich ein ca. 15

Meter breiter bestehender Strauch- und Baumbestand und wird vereinbart, dass dieser in

seiner Funktion als Siedlungsabschluss der Siedlung „Pomedt“ dient und in seiner jetzigen

Form erhalten bleiben muss.

Die Käufer Herr Klaus Peter Waldenberger und Frau Sabine Maria Waldenberger verpflichten

sich für sich und ihre Rechtsnachfolger als nunmehrige Eigentümer des Grundstückes

213/12, diesen 15 Meter breiten Strauch- und Baumbestand zu erhalten, zu pflegen und in

der jetzigen Form zu belassen.

Die Verkäuferin nimmt die Einräumung dieser Dienstbarkeit hiermit vertraglich an und wird

die grundbücherlich Sicherstellung derselben hiermit vertraglich vereinbart.

Diese Dienstbarkeit wird ein für allemal mit € 100,-- -hundert Euro- bewertet.

Fünftens: Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen

und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem

Tage vollzogen.

Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

Sechstens: Für eine bestimmte Beschaffenheit, Grundausmaß, Eigenschaft oder Ertrag des

Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die

Geldlastenfreiheit desselben.

Die in C-LNr. 1 a, 2 a, 4 a, 5 a und 6 a einverleibten Dienstbarkeiten betreffen nicht das

Vertragsobjekt.

Den Vertragsparteien ist der aktuelle Grundbuchsstand genau bekannt.

Seite 4

Siebtens: Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages

im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer,

haben die Käufer zur ungeteilten Hand zu tragen.

Die Vermessungs- und Planherstellungskosten des Geometers Dipl.-Ing. Johann

Reifeltshammer sind ebenfalls anteilig von den Käufern zur ungeteilten Hand zu tragen.

Achtens: Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft von der planungsbehördlichen

Genehmigung des obgenannten Lageplanes abhängig.

Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt hiemit ausdrücklich, daß dieser

Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Dieser Vertrag wurde in

der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom . .2012 genehmigt.

Die Käufer nehmen zur Kenntnis, daß der gegenständliche Kaufvertrag weiters zu seiner

Rechtswirksamkeit grundsätzlich den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 in

der geltenden Fassung unterliegt, weswegen dieser Vertrag der zuständigen

Bezirksgrundverkehrskommission Schärding zur Genehmigung vorgelegt wird, da das

vertragsgegenständliche Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der

Marktgemeinde Riedau als „Grünland“ ausgewiesen ist.

Neuntens: Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages

über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von

Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.

Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie

schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.

Zehntens: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der

Rechtskraft und nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung

eingehoben wird, verbüchert werden kann.

Die Käufer verpflichten sich, die vorzuschreibende allfällige Grunderwerbsteuer sowie die

gerichtliche Eintragungsgebühr jeweils fristgerecht auf das vom Schriftenverfasser

bekanntzugebende Konto zur Einzahlung zu bringen.

Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.

Seite 5

Elftens: Die Käufer erklären an Eidesstatt, Österreichische Staatsbürger und

Deviseninländer zu sein.

Zwölftens: Die Käufer erteilten dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und

grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

Ein Auftragswiderruf kann nur durch beide Vertragsteile erfolgen.

Dreizehntens: Dieser Vertrag wird in einem einzigen, den Käufern gemeinsam gehörigen

Original errichtet.

Die Verkäuferin erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.

Vierzehntens: Die Vertragsparteien erteilen hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung bzw.

Zustimmung, dass aufgrund dieses Vertrages und des Teilungsplanes des Geometers Dipl.-

Ing. Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, sowie ohne ihr

weiteres Einvernehmen im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding nachstehende

Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:

1. Ob der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau:

a) die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Teilungsausweis des Geometers Dipl.-Ing.

Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011;

b) das Grundstück 213/12 wird vom Gutsbestande dieser Liegenschaft abgeschrieben und

der den Käufern bereits je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ 531 Grundbuch 48129

Riedau zugeschrieben.

2. Ob der Liegenschaft EZ 531 Grundbuch 48129 Riedau:

die Dienstbarkeit der Pflege und Erhaltung des Grünstreifens betreffend Grundstück

213/12 gemäß Vertragspunkt „Viertens“ dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde

Riedau wird einverleibt.

Raab, am

 

 

 

K A U F V E R T R A G

geschlossen am heutigen Tage zwischen

1. der Marktgemeinde Riedau, Marktplatz 32-33, 4752 Riedau,

als Verkäuferin einerseits, und

2. Herrn Karl Mayer, geboren am ****, Badstraße 9, 4710 Grieskirchen,

und

3. Frau Gisela Mayer, geboren am ****, Badstraße 9, 4710

Grieskirchen,

als gemeinsame Käufer andererseits, wie folgt:

ERSTENS: Die Marktgemeinde Riedau ist auf Grund des Kaufvertrages vom 21.12.1993

grundbücherliche Alleineigentümerin der beim Bezirksgericht Schärding vorgetragenen

Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, ob welcher neben anderen das Grundstück

213/12 vorgetragen ist.

Grunderwerbsteuer selbstberechnet

am 2012

zu Erfnr.: 10-/2012

Mag. Günther Schauer

öff. Notar

Im Privaturkundenarchiv des österreichischen

Notariates registriert unter N202607-3--G

Seite 2

Gemäß Vermessungsurkunde des Geometers Dipl.-Ing. Johann Reifeltshammer in

Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, wird hinsichtlich des Grundstückes 213/12

eine Teilung durchgeführt und wird dieses in das neue Grundstück 213/13 im Ausmaße von

1.207 m² und in das Restgrundstück 213/12 im Ausmaße von 1.207 m² geteilt und bildet

das neue Grundstück 213/13 den Gegenstand dieses Kaufvertrages.

Herr Karl Mayer und Frau Gisela Mayer sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der

Liegenschaft EZ 513 Grundbuch 48129 Riedau und soll das vertragsgegenständliche

Grundstück 213/13 in weiterer Folge dieser Liegenschaft zugeschrieben werden.

Soferne nicht einzelne Grundstücke in weiterer Folge als Bauplätze erklärt werden, geben

sämtliche Vertragsparteien hiermit im Sinne des § 9 der OÖ. Baurdnung 1994 i.d.g.F. die

Erklärung ab, dass alle diese Grundstücke gemäß der vorbezeichneten Planurkunde derzeit

nicht bebaut sind noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehören.

ZWEITENS: Die Marktgemeinde Riedau, im folgenden Verkäuferin genannt, verkauft und

übergibt an Herrn Karl Mayer und Frau Gisela Mayer, im folgenden Käufer genannt, und

diese kaufen und übernehmen je zur Hälfte das laut obgenannter Planurkunde neu gebildete

Grundstück 213/13 der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau, so wie dieses

Grundstück derzeit liegt und steht, samt allen damit verbundenen Rechten und Pflichten, mit

welchen die Verkäuferin das Vertragsobjekt bisher besessen und benützt hat bzw. zu

besitzen berechtigt gewesen war.

Drittens: Der Kaufpreis für das vertragsgegenständliche Grundstück mit einer Grundstücksfläche

von 1.207 m² wird mit einem Preis von € 1,-- -ein Euro- pro m² vereinbart, das sind

somit …………………………………………………………………………………………………….……. € 1.207,--

-eintausendzweihundertsieben Euro-.

Der gesamte Kaufpreis in der Höhe von € 1.207,00 ist binnen zwei Wochen ab

Unterfertigung durch die letzte Vertragspartei zinsenlos und nicht wertgesichert auf ein von

der Verkäuferin bekanntzugebendes Konto bei einem inländischen Bankinstitut, spesen- und

abgabenfrei, zur Zahlung fällig.

Ab Fälligkeit werden Verzugszinsen von 8 % per anno vereinbart.

Für den Fall, dass der Kaufpreis nicht fristgerecht bei der Verkäuferin einlangt, so wird der

Verkäuferin hiermit ein vertragliches Rücktrittsrecht vom gegenständlichen Kaufvertrag

Seite 3

eingeräumt, welches ab Fälligkeit mittels eingeschriebenen Briefes an die Käufer auszuüben

ist.

Sämtliche bisher entstandenen Kosten sind in diesem Fall von den Käufern zur ungeteilten

Hand zu tragen und verpflichten sich diese, die Verkäuferin diesbezüglich vollkommen klagund

schadlos zu halten.

Die vollständige Bezahlung des Kaufpreises ist nur dem Schriftenverfasser, nicht jedoch dem

Grundbuchsgericht nachzuweisen.

Viertens: Auf dem vertragsgegenständlichen Grundstück 213/13 befindet sich ein ca. 15

Meter breiter bestehender Strauch- und Baumbestand und wird vereinbart, dass dieser in

seiner Funktion als Siedlungsabschluss der Siedlung „Pomedt“ dient und in seiner jetzigen

Form erhalten bleiben muss.

Die Käufer Herr Karl Mayer und Frau Gisela Mayer verpflichten sich für sich und ihre

Rechtsnachfolger als nunmehrige Eigentümer des Grundstückes 213/13, diesen 15 Meter

breiten Strauch- und Baumbestand zu erhalten, zu pflegen und in der jetzigen Form zu

belassen.

Die Verkäuferin nimmt die Einräumung dieser Dienstbarkeit hiermit vertraglich an und wird

die grundbücherlich Sicherstellung derselben hiermit vertraglich vereinbart.

Diese Dienstbarkeit wird ein für allemal mit € 100,-- -hundert Euro- bewertet.

Fünftens: Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes samt Last, Vorteil, Nutzen

und Gefahr, gilt für den Fall des Eintritts der Rechtskraft dieses Vertrages als mit heutigem

Tage vollzogen.

Mit demselben Stichtag werden auch die Einnahmen und Ausgaben verrechnet.

Sechstens: Für eine bestimmte Beschaffenheit, Grundausmaß, Eigenschaft oder Ertrag des

Vertragsobjektes wird seitens der Verkäuferin nicht gehaftet, wohl aber für die

Geldlastenfreiheit desselben.

Die in C-LNr. 1 a, 2 a, 4 a, 5 a und 6 a einverleibten Dienstbarkeiten betreffen nicht das

Vertragsobjekt.

Den Vertragsparteien ist der aktuelle Grundbuchsstand genau bekannt.

Seite 4

Siebtens: Sämtliche mit der Errichtung, Genehmigung und Verbücherung dieses Vertrages

im Zusammenhang stehenden Kosten, Steuern und Gebühren, einschließlich Grunderwerbsteuer,

haben die Käufer zur ungeteilten Hand zu tragen.

Die Vermessungs- und Planherstellungskosten des Geometers Dipl.-Ing. Johann

Reifeltshammer sind ebenfalls anteilig von den Käufern zur ungeteilten Hand zu tragen.

Achtens: Dieser Vertrag ist in seiner Rechtskraft von der planungsbehördlichen

Genehmigung des obgenannten Lageplanes abhängig.

Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Riedau erklärt hiemit ausdrücklich, daß dieser

Vertrag keiner gemeindeaufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Dieser Vertrag wurde in

der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom . .2012 genehmigt.

Die Käufer nehmen zur Kenntnis, daß der gegenständliche Kaufvertrag weiters zu seiner

Rechtswirksamkeit grundsätzlich den Bestimmungen des OÖ. Grundverkehrsgesetzes 1994 in

der geltenden Fassung unterliegt, weswegen dieser Vertrag der zuständigen

Bezirksgrundverkehrskommission Schärding zur Genehmigung vorgelegt wird, da das

vertragsgegenständliche Grundstück im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der

Marktgemeinde Riedau als „Grünland“ ausgewiesen ist.

Neuntens: Die Vertragsparteien erklären, daß sie sich vor Unterfertigung dieses Vertrages

über den wahren Wert des Kaufobjektes genau Kenntnis verschafft haben und den Wert von

Leistung und Gegenleistung für angemessen halten.

Alle Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur dann verbindlich, wenn sie

schriftlich festgehalten und von den Vertragsteilen unterfertigt werden.

Zehntens: Die Parteien nehmen zur Kenntnis, daß dieser Vertrag erst nach Eintritt der

Rechtskraft und nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer, welche im Wege der Selbstberechnung

eingehoben wird, verbüchert werden kann.

Die Käufer verpflichten sich, die vorzuschreibende allfällige Grunderwerbsteuer sowie die

gerichtliche Eintragungsgebühr jeweils fristgerecht auf das vom Schriftenverfasser

bekanntzugebende Konto zur Einzahlung zu bringen.

Die Erwirkung einer Veräußerungsranganmerkung wird nicht vereinbart.

Seite 5

Elftens: Die Käufer erklären an Eidesstatt, Österreichische Staatsbürger und

Deviseninländer zu sein.

Zwölftens: Die Käufer erteilten dem Schriftenverfasser den Auftrag zur Errichtung und

grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages.

Ein Auftragswiderruf kann nur durch beide Vertragsteile erfolgen.

Dreizehntens: Dieser Vertrag wird in einem einzigen, den Käufern gemeinsam gehörigen

Original errichtet.

Die Verkäuferin erhält auf Wunsch eine einfache oder beglaubigte Abschrift.

Vierzehntens: Die Vertragsparteien erteilen hiermit ihre ausdrückliche Einwilligung bzw.

Zustimmung, dass aufgrund dieses Vertrages und des Teilungsplanes des Geometers Dipl.-

Ing. Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011, sowie ohne ihr

weiteres Einvernehmen im Grundbuch des Bezirksgerichtes Schärding nachstehende

Grundbuchseintragungen vorgenommen werden können:

Ob der Liegenschaft EZ 69 Grundbuch 48129 Riedau:

a) die Teilungen und Einbeziehungen gemäß Teilungsausweis des Geometers Dipl.-Ing.

Johann Reifeltshammer in Grieskirchen, GZ. 3511b/11, vom 12.12.2011;

b) das Grundstück 213/13 wird vom Gutsbestande dieser Liegenschaft abgeschrieben und

der den Käufern bereits je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ 513 Grundbuch 48129

Riedau zugeschrieben.

2. Ob der Liegenschaft EZ 513 Grundbuch 48129 Riedau:

die Dienstbarkeit der Pflege und Erhaltung des Grünstreifens betreffend Grundstück

213/13 gemäß Vertragspunkt „Viertens“ dieses Vertrages zugunsten der Marktgemeinde

Riedau wird einverleibt.

Raab, am

Die Bürgermeister ersucht GR. Payrleitner um den Bericht.

 

GR. Payrleitner erklärt, ca. 2000 m2 Grundfläche wollen die beiden Grundbesitzer erwerben. Derzeit spielen dort keine Kinder. Neben diesem Grundstück ist ein Maisfeld, wo hochgiftige Spritzmittel gespritzt werden. Wir sind nicht in einer Großstadt, wo um jeden Quadratmeter Grünfläche  gekämpft werden muss. Er stellt den Antrag, dass die Kaufverträge an Herrn und Frau Klaus und Sabine Waldenberger und an Herrn und Frau Karl und Gisela Mayer verkauft wird.

 

GR. Sperl sagt, er wird dem Verkauf nicht zustimmen, weil die Fläche im Besitz der Gemeinde bleiben soll. Ein weiterer Grund ist die Optik, Optik im Zusammenhang mit der Geschichte dieses Grundstückes, sie ist aus seiner Sicht fatal. Die Fläche ist von der Gemeinde durch einen Tauschvertrag erst im Jahr 2011 erworben worden, die Grünen haben dem Tauschvertrag nicht zugestimmt, weil die bisherige Besitzerin für dieses Grundstück Bauerwartungsland im gleichen Flächenausmaß zum gleichen Wert zugestanden bekommen  hat. Das von der Gemeinde erworbene Grundstück hat keine Zufahrt. Es bestehen auch keine vertraglichen Fahrtrechte. Die Gemeinde ist verpflichtet, dass diese Fläche aufgeforstet wird und der Natur überlassen wird. Der Kaufpreis ist € 1,- pro Quadratmeter. Bauhoffnungsland schätzt er auf (nach Protokollberichtigung) € 8,- bis € 10,-, Bauland kostet ca. € 25,- bis € 30,- pro Quadratmeter. Waldenberger ist Bauamtsmitarbeiter und die Optik jetzt dem Bauamtsmitarbeiter den Grund um € 1,- zu verkaufen ist fatal. Ob wir das Waldenberger antun sollen, das weiß er nicht.

 

Bgm. Scheuringer sagt, es betrifft Waldenberger und Mayer.

 

Sperl antwortet, Mayer kann nichts dafür.

 

GR. Payrleitner bezweifelt den von GR Sperl erhofften Kaufpreis von € 8,-. Nicht einmal für ein Feldgrundstück bekommt man € 8,- pro Quadratmeter. Da muss man froh sein wenn man die Hälfte bekommt, aber mit Förderung. Ohne Förderung bekommt man vielleicht € 3,- oder € 3,50. Für ein Wiesengrundstück bekommt man maximal € 2,-. Das genannte Grundstück wird nicht als Garten, sondern als Abschluss genutzt. Waldenberger und Mayr können dort keine Hütte oder Haus aufstellen, sie müssen genauso den Grünstreifen so machen wie vorgeschrieben.

 

GV. Schabetsberger: er muss GR. Sperl leider korrigieren; wenn er Erhebungen macht, sollte er sie gründlicher machen. Die Gemeinde hat damals den Grund nicht als Bauerwartungsland eingetauscht, sondern als Grund für ein Retentionsbecken also landwirtschaftlicher Grund mit €  3,-, weil wir laut ÖEK verpflichtet sind, beim Siedlungsraum einen optischen Abschluss zu bilden und deshalb wurde dieser Grund eingetauscht, denn sonst hätten wir den Streifen mit den Bäumen gar nicht bilden können. Bitte bei den Tatsachen bleiben und nicht Waldenberger schiefe Optik unterstellen weil er dort den Grund kauft. Es ist eine Verpflichtung der Gemeinde lt ÖEK den Streifen einzuhalten. Und wenn nun anstelle von € 3,- auf € 1,-, da streiten wir um „des Kaisers Bart“.  Er will sich weder bereichern noch sonst irgendwas, er hat ja auch noch Kosten zu tragen. Also aufpassen, was in der Öffentlichkeit verbreitet wird.

 

GR. Eichinger: Bezüglich der schiefen Optik möchte sie sagen: das kommt vielleicht auch von „irgendwelchen“ e-mails von „irgendwelchen“ Leuten, die andere damit „bombadieren“ und Sachen hineinschreiben  und auf der Homepage Leute schlecht machen. Das hat nichts mit Waldenberger oder wen anderen zu tun und du (GR.Sperl)  greifst nur Waldenberger Klaus an, das andere ist dir egal.

 

GV. Ortner sagt, er hat sich die Kaufverträge durchgelesen und die Gemeinde ist mit allem gedeckt. Menschlich ist es bedenklich dass GR. Sperl auf Waldenberger „los gehst“. Nur weil er Gemeindebediensteter ist, hat er deswegen keine Rechte mehr?

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GR. Payrleitner per Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss:  24 JA-Stimmen und  1 NEIN-Stimme von GR.  Sperl

 

 

 

 

TOP. 14.) Bericht des Obmannes des Familienausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht Obmann um den Bericht.

 

GV. Windhager gibt den Bericht zur Sitzung am 9.1.2012 mit folgender Tagesordnung:

 

1.     Restaurant im Freibad

2.     Neue Stiege im Sportbecken nicht ok, Stiegen Aufgang Sportbecken Liefertermin ?

3.     WLAN  -  Freibad Riedau

4.     Eintrittspreise / Tickets

5.     Werbeaktion

6.     Allfälliges

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

 

TOP. 15.) Beschlussfassung betr. Genehmigung eines Vertrages für WLAN im Freibad Riedau.

 

Die Bürgermeisterin ersucht GV. Windhager um Berichterstattung.

 

GV. Windhager erklärte im vorangegangenen Bericht über das geplante WirelessLAN im Freibad Riedau.

Er stellt den Antrag, den vorliegenden Vertrag mit  Fa. Info-Tech für Gratis-WLAN zu genehmigen, da  jeder Vertrag im Gemeinderat zu behandeln ist. Er schlägt vor, WLAN ohne diesen Filter zu installieren.

 

 

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Die Herstellbarkeit muss bei jedem gewünschten Anschluss einzeln geprüft werden. Aufgrund fehlender Kupferleitungen kann es in Einzelfällen

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Use Grenze, die Bandbreite des betreffenden Internetzuganges auf 128 kbit/s zu drosseln.

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Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat (kurz "Bereitstellungstermin"). Wird der

Bereitstellungstermin aus Gründen, die von Infotech zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich Infotech, dem Kunden eine Gutschrift in

der Höhe von EUR 15,60 inkl. USt pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um

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Für den Schutz vor Gefahren aus dem Internet ist der Kunde selbst verantwortlich. Auskünfte über die Absicherung (Virenschutz und Firewall

Software) gibt die Firma INFOTECH.

Ort, Datum Unterschrift

 

GR. Brigitte Schabetsberger: Sie möchte den Antrag gerne umgeändert haben. Wir sollen die Kinder aktiv unterstützen im Umgang für die Medien. Die Kinder können alle möglichen Spiele mit dem Handy herunterladen, zum Teil auch „wilde“ Spiele und das erzeugt Stress. Nicht nur auf der Freibadwiese können dann die Kinder spielen, sondern auch im Umfeld des Freibades, so z.B. bei den Fahrradständern. Die Kosten von  € 80,- jährlich zusätzlich findet sie nicht so hoch. Die Anschaffungskosten wurden mit rund € 800,-- bekannt gegeben und die € 80,- jährlichen liegen dann bei 10 %.

Dazu berichtet GV. Windhager, dass wir entgegen den ersten Planungen nur einen Hotspot errichten werden, deshalb werden sich die Kosten voraussichtlich. Der strahlt dann nur Richtung Freibadwiese ab. Wir strahlen nicht Richtung Parkplatz ab.

GR. Brigitte Schabetsberger glaubt aber, dass kann man nicht so genau abgrenzen, die Treppe zum Fitnessstudio ist sicherlich dazu geeignet und diese ist offen.

 

Es folgt eine Diskussion bez. Verwendung des WLAN für Spiele oder Seitenaufrufe.

GR. Brigitte Schabetsberger erwähnt über Richtlinien um Spiele oder Seiten zu sperren, welche europaweit gelten. Es gibt das dazu Staffelungen zum Alter.

 

GV. Windhager sagt, es ist großer Unterschied, was gesperrt werden soll. Wer soll es warten, kann man die Sperre Spiele überhaupt warten? Ein professionelles Gerät würde eine Unmenge an Geld kosten.  Das Gerät mit den Kosten von € 80,- monatlich  ist eine primitive und billige Lösung, große Lösungen kosten viel. Damit aber für die Kinder eine optimale Lösung erreicht wird, müssten die Eltern die Handys der Kinder sperren.

 

GR. Desch erklärt, er ist Techniker und er weiß, dass Jugendliche diese Sperren umgehen können.

 

GR. Eichinger berichtet, im Familienausschuss wurde deshalb angesprochen, damit wir von der Gemeinde keine Nachrede haben. Es sollen auf die Gemeinde keine Beschwerden kommen. Sie glaubt, dass es trotzdem sinnvoll wäre es zu machen, die große Mehrheit war im Ausschuss dafür. Die Kosten von € 80,- sind nicht die Welt.

GV. Windhager gibt bekannt, dass die Gemeinde Marchtrenk im Freibad und auf dem Hauptplatz WLAN installiert hat. Die Gemeinde hat dort die Seitenaufrufe überprüft und sie haben derzeit keine Probleme. Durch dieses Gerät wird alles wesentlich langsamer. Er glaubt, es wird dann ein Sport die Sperre zu umgehen.

 

GV. Schabetsberger Franz stellt  einen Beobachtungszeitraum von einem Jahr zur Diskussion.

 

GV. Arthofer: alle Jugendlichen sind nicht Profis auf diesem Gebiet.

 

GR. Schärfl schlägt vor, die „Billigvariante“ der Sperre, so wie GR. Eichinger erklärt hat, zu installieren. Die Kosten dafür sind € 200,-- für die Hardware und € 80,- jährlich. Wenn die Eltern nachfragen, so können wir sagen, wir haben etwas getan.  

 

GR. Heinzl erklärt, es geht nicht um die Jugendlichen über 17 Jahre, sondern um  Kinder im Alter zwischen  10 bis 16 Jahren. Es geht darum, dass diese Kinder nicht zufällig auf diese Seiten kommen. Wir wären auf der sicheren Seite. Wir können dann sagen, wir haben es weggesperrt, wenn es die Kinder umgehen, können wir nichts dafür.

 

GV. Ortner und GV. Windhager diskutieren bezüglich des bestehenden Antrages. GV. Windhager erweitert seinen bestehenden Antrag dahingehend, dass zusätzlich für die Sperrung von Seiten im Internet € 200,-- für Hardware und € 80,- jährlich (jährliche Erhöhungen eingeschlossen) genehmigt wird.

 

GR. Schroll stellt die Frage, wie teuer maximal die Anschaffung der Hardware für den Hotspot ist.

GV. Windhager erklärt, maximal € 800,-, es kann sein,  dass es billiger wird, weil nur mehr 1 Infopoint errichtet wird.  Wenn kein Badebetrieb ist, dann ist der Infopoint abgeschaltet.

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag von GV. Windhager, im Freibad WirlessLAN zu installieren  und  zusätzlich das Angebot der Fa. InfoTech anzunehmen und somit das Gerät zum Schutz gewisser Seiten ankaufen,   abstimmen. Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichen.

 

Beschluss: Es erfolgt einstimmig Annahme.  

 

 

 

TOP. 16.) Bericht des Obmannes des Wohnungsausschusses.

 

Die Bürgermeisterin ersucht den Obmann um den Bericht.

GV. Schabetsberger gibt den Bericht in Vertretung von Fr. GR.  Obernhumer über die Sitzung am 19.12.2011 mit folgender Tagesordnung:

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Zellerstraße 41, Wohnung Nr. 6 im 1. Stock, (2 Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 99,01 m²

 

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im ISG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 25, Wohnung Nr. 3 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Nutzflächenausmaß 82,74 m²

 

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45,        Wohnung Nr. 10 im 2. Stock, (kein Kinderzimmer), Ausmaß 43,38 m²

 

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45,        Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Ausmaß 79,42 m²

 

 

  1. Vergabe einer Mietwohnung im LAWOG-Wohnblock in 4752 Riedau, Pittnerstraße 45,        Wohnung Nr. 4 im Erdgeschoß, (1 Kinderzimmer), Ausmaß 63,01 m²

 

 

  1. Allfälliges.

 

Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Bericht.

 

 

TOP. 17.) Vergabe von Wohnungen.

 

GV. Schabetsberger stellt folgenden Antrag:  Vergabevorschlag lt. Wohnungsausschuss:

 

ISG-Wohnung Nr. 6 Zellerstraße 41:

            bleibt bis zur nächsten Wohnungsausschusssitzung ausgeschrieben

 

ISG-Wohnung Nr. 3 Pittnerstraße 25:

bleibt bis zur nächsten Wohnungsausschusssitzung ausgeschrieben

 

LAWOG-Wohnung Nr. 10 Pittnerstraße 45:

            Vergabe an Hr. W******* Manuel, 1. Ersatz Fr. H******* Eva, 2. Ersatz Hr. H**** Gerald

 

LAWOG-Wohnung Nr. 1 Pittnerstraße 45:

            Vergabe an Fr. S*** Simone, Ersatz Fr. S***** Nadine

 

LAWOG-Wohnung Nr. 4 Pittnerstraße 45

            Vergabe an Ehegatten H**** , Ersatz Fr. H*****  Eva

 

LAWOG-Wohnung Nr. 11 Pittnerstraße 45

            Vergabe an W***** Claudia, 1. Ersatz H***** Eva, 2. Ersatz Hr. H***** Gerald

 

 

Die Bürgermeisterin lässt über den Antrag mittels Handzeichen abstimmen.

 

Beschluss: einstimmige; bei Wohnung Nr. 1 Pittnerstr. 45 enthält sich GR.  Schabetsberger der Stimme.

 

 

TOP. 18.) Bericht der Bürgermeisterin.

 

 

Die Bürgermeisterin richtet ihr Wort an GR. Sperl. Er soll künftig Gemeindebürger weder verängstigen noch verärgern. Durch seine persönlichen Vorsprachen verunsichert er  Bürger.

 

Am 9.3.2012 wird die Bürgermeisterin nach Linz fahren und an der Verleihung eines Ehrenzeichens an Frau Brigitte  Schabetsberger teilnehmen.

 

Die Vorsitzende gratuliert GV. Windhager zur Geburt der Tochter Sarah.

 

Bei der letzten Sitzung wurde sie gebeten, beim Land bez. Jugendtaxi nachzufragen, im Speziellen um den Heimbringerdienst von Herrn Uray. Dies ist nicht möglich, denn der Unternehmer muss gewerblich sein.

 

Die Gemeinde hat erreicht, dass in Riedau eine Gebäude-Thermografie für die Wohnhäuser in Riedau durchgeführt wird. Die Bevölkerung wurde davon in einer Gemeindenachricht informiert.

 

 

TOP. 19.) Allfälliges.

 

GR. Sperl will wissen, wer war der Anrainer betr. Radweg nach Dorf war.

 

GV. Ruhmanseder lädt alle Gemeinderatsmitglieder für den Hofball am kommenden Samstag ein.

 

GR. Schärfl berichtet, an der Amtstafel waren ausgehängt freie Wohnungen im LAWOG- und ISG- Wohnblock; nun sind die kleineren LAWOG-Wohnungen vergeben und jetzt kommen auch Anmeldungen für die großen ISG-Wohnungen  herein.

 

GR. Schroll regt an, nachdem es in fast jeder Sitzung Diskussionen über Hauptantrag, Zusatzantrag und Abänderungsantrag gibt, dass in einer Sitzung ein „Crashkurs“ der Gemeindeordnung gemacht wird.  

Die Bürgermeisterin verweist auf die an die Fraktionsführer ausgeteilte schriftliche Ausführung der Gemeindeordnung.  GV. Schabetsberger sagt dazu, GR. Sperl legt die Gemeindeordnung einfach anders aus. Wenn es aber „hart auf hart“ geht, steht der Bürgermeisterin das Recht zu, lt. Pkt. e) die Reihenfolge der Abstimmung festzulegen.

 

 

 

 

 

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die vorherige Sitzung

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 09.12.2011 wurden keine - folgende - Einwendungen erhoben:

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzungen 21:40   Uhr.

 

 

 

 

..........................................................                ........................................................

                     (Vorsitzende)                                                     (Schriftführer)

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom             keine Einwendungen erhoben wurden - über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde und diese Verhandlungsschrift daher im Sinne des § 54 (5) OÖ. Gem0 1990 als genehmigt gilt.

 

Riedau, am ……………………………..                                            

 

Die Vorsitzende (ÖVP):

 

 

 

………………………………………………………….                        ……………………………………………………….

Bgmin Berta Scheuringer                                        Gemeinderat SPÖ  Franz Schabetsberger

 

 

 

…………………………………………………………                     ……………………………………………………………………

Gemeinderat FPÖ Ruhmanseder Heinrich               Gemeinderat Grüne Witzeneder David