Flächenwidmungsplan

Änderung 5.12 - Luksch

Marktgemeinde Riedau

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Jänner 2014 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus dem Protokoll Gemeinderatssitzung

 

Flächenwidmungsplanänderung

die Plandarstellung: Nr. 5.12 – Luksch

 

Änderung Örtliches Entwicklungskonzept - ÖEK

die Plandarstellung: Nr. 1.4

 

Die Ortsplanerische Stellungnahme

 

raum-plan A, 14. Jänner 2014

 

 

Die Bürgermeisterin gibt den Sachverhalt bekannt:

Herr und Frau Mitterhauser haben von der Familie Luksch vier Parzellen gekauft und beabsichtigen die Errichtung von 4 Wohnhäusern (Kleinhausbauten) in Schwaben (angrenzend an das Areal ehemals Firma Luksch). Auf Grund der dzt. Widmung wäre dies nicht möglich. Deshalb Umwidmung des ehemaligen Areals Luksch von B auf MB und Umwidmung der beiden Parzellen von Mitterhauser von B bzw. MB auf W.

 

Folgende Änderungen sollen im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 5/2006 im Bereich Schwaben vorgenommen werden:

Parz.Nr. 645 KG Vormarkt Riedau: Besitzer Luksch Walter, Riedau, Schwaben 93; Von derzeit Betriebsbaugebiet auf MB Gebiet

Parz.Nr. 632/8 KG Vormarkt Riedau: Besitzerin Mitterhauser Tanja, Riedau, Schwaben 83; Von derzeit Betriebsbaugebiet auf Wohngebiet

Parz.Nr. 632/7 KG Vormarkt Riedau: Besitzerin Mitterhauser Tanja, Riedau, Schwaben 83, Von derzeit Betriebsbaugebiet auf Wohngebiet

 

Gleichzeitig mit der Flächenwidmungsplanabänderung Nr. 5.12 wird auch das bestehende Örtliche Entwicklungskonzept mit Abänderung Nr. 1.4 abgeändert.

 

Beschlussvorschlag:

Der Abänderung des bestehenden Flächenwidmungsplanes 5/2006, Änderungsnummer 5.12 sowie der geringfügigen Abänderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes, Änderungsnummer 1.4, wird vollinhaltlich zugestimmt. Auf die Stellungnahme des Ortsplanes sowie den Festlegungen des Erhebungsbogens wird verwiesen.

 

 

GV. Schabetsberger

sagt, in der Stellungnahme vom Ortsplaner ist ein Gehweg vorgeschlagen. Er ist dafür, dass wir den Gehweg bekommen. Ob wir ihn machen ist zweitrangig, wichtig ist, dass im Beschluss steht, dass der Weg zustande kommt.

 

Bürgermeisterin Scheuringer

bringt nochmals die Situation betreffend des Gehweges genau zur Kenntnis.

 

Herr DI Altmann hat in seiner Stellungnahme zum betreffenden Flächenwidmungsplan-abänderungsverfahren Luksch/Mitterhauser angemerkt, dass die Gemeinde versuchen soll, eine verkehrsmäßige Verbindung zur Parz.Nr. 670/1 (Moritzhuber) bzw. eine fußmäßige Verbindung über die Parz.Nr. 672/1 (Dick) zu schaffen.

 

Herr Luksch stimmt einer fußmäßigen Verbindung zu (bis zur Parz.Nr. 672/1, Dick). Eine verkehrsmäßige Erschließung (Straße) zur Parz.Nr. 670/1 kommt für Herrn Luksch nicht in Frage. Der betreffende Weg (Breite ca. 1,5) müsste vermessen und in das öffentliche Gut übertragen werden. Es wäre somit ein Gehweg gesichert.

 

Sie hat also Gespräche geführt mit Hr. Luksch und Hr. Mitterhauser. Beide können sich vorstellen die Abtretung von rund 50 m2 bis zur Parzelle Dick, eine Vereinbarung ist von Herrn Luksch unterschrieben:

 

VEREINBARUNG

 

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde Riedau, 4752 Riedau, Marktplatz 32-33, vertreten durch die Bürgermeisterin Berta Scheuringer und Herrn Walter Luksch, 4752 Riedau, Schwaben 93, als Besitzer der Grundparzelle Nr. 645, KG. 48138 Vormarkt Riedau, EZ 264,

über die Abtretung eines Gehweges in einer Breite von 1,50 m, im Flächenausmaß von ca. 50 m2, in das öffentliche Gut der Marktgemeinde Riedau. Das genaue Flächenausmaß erfolgt durch die Vermessung des Geometers DI Johann Reifeltshammer, Grieskirchen. Die Abtretung erfolgt nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz.

Herr Walter Luksch erklärt sich damit einverstanden, einen 1,50 m breiten Gehweg, im Flächenausmaß von ca. 50 m2 kostenlos in das Eigentum der Marktgemeinde Riedau zu übertragen. Es wird Herrn Luksch zugesichert, dass der Weg kein Hindernis für Fahr- und Umkehrmöglichkeiten seinerseits ist.

Die Grundabtretung ist Voraussetzung für die Umwidmung des Grundstückes 645, KG Vormarkt Riedau, von derzeit Betriebsbaugebiet in gemischtes Baugebiet (M).

Die Vermessungskosten werden von der Marktgemeinde Riedau getragen (ca. 800 Euro).

Das genaue Flächenausmaß wird durch den Geometer DI Johann Reifeltshammer festgestellt und beträgt ca. 50 m2.

Die Abtretung hat kostenlos in das Eigentum der Marktgemeinde Riedau zu erfolgen.

Die Marktgemeinde Riedau benötigt diese Fläche als Gehweg bzw. Verbindung zur Parz.Nr. 672/1, KG. Vormarkt Riedau.

 

Mit Hr. Dick wurde auch gesprochen, sagt die Bürgermeisterin, er kann sich eine Abtretung aber noch nicht vorstellen. Wenn dort eine Umwidmung kommt, dann wird auf diesen Weg gedrängt. Nochmals 40 m2 und dann wäre man bei den Grundstücken der Brüder Huber.

 

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass mit der geplanten Umwidmung auch Wasser- und Kanalbaukosten von rund € 40.000 entstehen werden.

 

 

GR. Kopfberger

glaubt, entsprechend der Stellungnahme vom Ortsplaner Altmann sollte die Umwidmung genehmigt werden.

 

GR. Sperl

stellt an die Bürgermeisterin die Frage, wie man zu den fehlenden 40 m2 Grund kommt. Bei dieser Umwidmung könnten wir die fehlenden 40 m2 durchsetzen.

 

Bgm. Scheuringer

antwortet: ganz einfach, wieder mit den Grundbesitzern reden.

 

 

Es entsteht eine allgemeine Diskussion über die Situierung des angedachten Gehweges.

 

 

GR. Sperl

sagt, dass man jetzt nicht beim Grundbesitzer (Dick) durchkommt versteht er, aber den Weg Richtung Moritzhuber kann man jetzt fordern.

 

Der Ortsplaner hat in seiner Stellungnahme klar gefordert, dass zumindest fußläufige Verbindungen vom Planungsgebiet nach Osten zum Bahnhof und nach Süden zu einem möglichen Erweiterungsgebiet notwendig sind.

 

Die Werterhöhung der Grundstücke durch die Umwidmung schätzt er auf etwa EUR 50.000. Die Abtretung von rund 110 m² für den Geh- und Radweg ist daher den betroffenen Familien zumutbar.

 

Der Beschlussvorschlag laut Amtsvortrag ist ihm zu schwammig. Daher ersucht er um Zustimmung zu folgendem Gegenantrag:

 

1.     Der Planentwurf 5.12 zur Änderung des Flächenwidmungsplanes und der Planentwurf 1.4 zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wird beschlossen.

 

2.     Die Weiterleitung der Planentwürfe an die Landesregierung usw. erfolgt erst, wenn die Bereitschaft zur Abtretung des notwendigen Grundstreifens auf der Parzelle 645 für die fußläufigen Wege nach Osten und Süden bis zum Grundstück 670/1 gegeben ist.

 

3.     Die endgültige Beschlussfassung zur Änderung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wird erst dann auf die Tagesordnung des Gemeinderates gesetzt, wenn die für die fußläufigen Wege notwendigen Grundstücke im Grundbuch als öffentliches Gut eingetragen sind.

 

 

GR. Schroll

sagt, unsere Finanzsituation lässt es nicht zu, dass wir öffentliches Gut ankaufen.

 

Antwort von GR. Sperl:

nein, schenken lassen.

 

GV. Schabetsberger

erklärt, auch er ist davon ausgegangen, dass sie diesen Grund kostenlos abtreten, denn wir brauchen es für die weitere Entwicklung. Beim Grundbesitzer Dick machen wir dann das genauso.

 

Die Bürgermeisterin

bringt zu bedenken, für die Hälfte der benötigten Flächen hat sie bereits die unterschriebene Vereinbarung.

 

GV. Schabetsberger

möchte den Punkt vertagen, bis die Situation genau geklärt ist. Folgende Option soll offen bleiben:

wenn es umgewidmet wird auf Baugründe bekommen wir den Weg, ansonsten gibt es keine Umwidmung.

Wenn in 50 Jahren keine Wohnhäuser gebaut werden, brauchen wir den Weg auch in 50 Jahren nicht. Die Lage brauchen wir nicht fixieren.

 

Bgm. Scheuringer

sagt, sie hat mehrmals in Gesprächen versucht eine gute Lösung zu finden. Wenn wir jetzt keinen Grundsatzbeschluss fassen, dann haben die Grundbesitzer an einer Umwidmung kein Interesse mehr.

 

GV. Windhager

sagt: aus Sicht von Hr. Mitterhauser muss man sagen, was kommt dahin dass ich zustimme. Kannst du (Schabetsberger) sagen, was dahin kommt. Kannst du heute schon sagen, dass er zustimmen muss – ja ich lass den Weg hinbauen egal was hinkommt. Keiner von uns weiß was dort passieren wird, wenn dort was hinkommt, was absolut nicht passt, ich weiß es nicht, was es sein kann. Drum sagt Mitterhauser, wenn das normale Häuser sind, ist ihm das relativ…

 

GV. Schabetsberger

stellt den Antrag auf Vertagung, bis die Situation geklärt ist.

 

GR. Sperl

hat ein gutes Gefühl, er ist sehr sicher, dass sein Beschluss durchzubringen sein wird.

 

GR. Kopfberger

erwähnt, wie schwach wir gegenüber den Grundbesitzern sind und nichts erzwingen können. Er glaubt, die Situation wird sich nicht verändern. Es wäre gut, wenn man von Hr. Luksch diese Grundfläche bekommen könnte.

Andererseits kann Hr. Luksch sagen, wieso ich, wenn nicht bekannt ist, was machen die Grundbesitzer Moritzhuber, Dick usw.

Es kann sein, dass man damit die Bauvorhaben Mitterhauser abhält.

 

Was ist uns wichtiger: Verhinderung einer Baumaßnahme wegen des Weges oder verzichten wir auf diesen Weg.

 

GV. Schabetsberger

weist darauf hin, dass die Gemeinde sehr wohl viel Geld für Infrastruktur in die Hand nimmt. Darum soll so verhandelt werden, dass es für beide Seiten passt.

 

 

Abschließend lässt die Bürgermeisterin über den Antrag von GV. Schabetsberger auf Vertagung abstimmen.

Beschluss: 21 JA-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen von GR. Payrleitner, GV. Windhager, GR Desch und GR. Humer.

 

 

Änderungshistorie:

21.01.2014 Erstversion

24.01.2014 Amtsvortrag, Wortmeldung Sperl und Ergebnis

16.02.2014 Diskussion und Abstimmungsergebnis aus vorläufiger Verhandlungsschrift übernommen

21.02.2014 Wortmeldung Windhager aus korrigiertem Protokoll übernommen

 

 

 

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