|
Planungsauftrag Wohngebiete |
Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 31. Jänner 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag) und den Tonaufnahmen und dem vorläufigen Protokoll Gemeinderatssitzung
Die Sitzungsvorbereitung (erging an die Fraktionsobmänner am Freitag 25.1.2019):
Für die Planung der Infrastruktur wurde ein Angebot von Herrn DI Oberlechner eingeholt. Er kennt die gesamten Anlagen in Riedau und weiß um die Dimensionierung, Rückhaltebecken usw. Bescheid.
Laut seinen Angaben richten sich die Kosten für seine Arbeiten nach der Auftragssumme der Baufirma.
Am Montag wird das Angebot eintreffen.
Mail von der Amtsleiterin an die Fraktionsobmänner am Montag, 28. Jänner 2019 15:30
das Angebot von DI Oberlechner ist eingetroffen (6 Seiten):
A Aufschließung "Schwabenbach"
Errichtung von Schutzwasserkanal, Oberflächenwasserkanal, Wasserleitung, Retentionsbecken, Aufschließungsstraße, Errichtung von Hausanschlüssen.
Als Abrechnungsgrundlage für das Ziviltechnikerhonorar schläge er "objektivierte Herstellungskosten" gem. HOB-I "Besonderer Teil" (indexiert) vor.
Objektivierte Baukosten geschätzt € 191.620,-
Projekt ist gem. HOB-I der Klasse 3 zuzuordnen.
Honorarsatz für die Planungsphase und die Planung in der Bauausführungsphase 9,173 %
Honorarsatz für die örtliche Bauaufsicht (Baudauer ca 10 Wochen) 4,121 %
Honorar Planungsphase € 11.865,- exkl.
Honorar Bauausführungsphase € 17.482,-
B Aufschließung "Dick"
....
geschätzte Baukosten € 55.390
Das Projekt ist gem. HOB-I der Klasse 3 zuzuordnen
Honorarsatz für Planungsphase € 4.499,-
Honorarsatz für Bauausführungsphase € 5.731,-
Förderansuchen, Förderabwicklung € 1.550,-
Vermessmung € 1.350,-
Das gesamte Angebot kann am Gemeindeamt während der Amtsstunden eingesehen werden.
Mail an
die Gemeinde von Ernst Sperl am Dienstag, 29. Jänner 2019 11:36
Betreff: Angebot Oberlechner: bitte per Mail zusenden
Hallo Gemeinde,
schickt mir bitte die 6 Seiten Angebot Oberlechner per Mail.
(=Antrag nach § 18a (5) und 66a Oö. Gemeindeordnung)
Liebe Grüße
Ernst Sperl
Mail von
der Amtsleiterin am Dienstag, 29. Jänner 2019 16:15
An: ernst.sperl@aon.at
Betreff: RE: Angebot Oberlechner: bitte per Mail zusenden
Grüß dich Ernst,
Auskunft des Bürgermeisters: bitte den letzten Satz zur Kenntnis nehmen.
Freundliche Grüße / Best regards
K******** G*******, Amtsleitung
Mail von
der Amtsleiterin an die Fraktionsobleute am Mittwoch, 30. Jänner 2019 09:50
Grüß euch,
aufgrund von Fragen gibt es zum Angebot Oberlechner noch folgende Auskünfte:
Schwabenbach:
geschätzte Baukosten 191.620,-; Kosten für Planung und Bauaufsicht 29.347,-; abzüglich Sondernachlass von 7,5 % (wurde beim ersten mail nicht erwähnt).
Aufschließung Wildhag (Dick):
geschätzte Baukosten 55.390,--; Kosten für Planung und Bauaufsicht 10.230,-; abzüglich Sondernach von 7,5 % (wurde beim ersten mail nicht erwähnt).
Freundliche Grüße / Best regards
K******** G*******, Amtsleitung
Die Behandlung im Gemeinderat
Der Bürgermeister berichtet 11 Minuten über das Angebot und warum ein Wechsel des Planers nicht sinnvoll ist:
Herr DI Oberlechner kennt die gesamten Anlagen in Riedau und weiß um die Dimensionierung der Wasserleitung, Kanalstränge, des Rückhaltebeckens usw. Bescheid. Laut seinen Angaben richten sich die Kosten für seine Arbeiten nach der Auftragssumme der Baufirma. Bei den Grundstücken von Herrn Dick ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Kleinfläche handelt, deshalb ist dort ein Prozentsatz von 12,033%. Der Aufwand bei der Planung bei der Kleinfläche ist im Vergleich zu einer größeren Fläche annähernd der gleiche wie bei einer großen Fläche. Zur weiteren Erklärung, ob man ein zweites Angebot einholen sollte, erklärt der Bürgermeister, dass man die Planung und Bauleitung von Wasserleitung und Kanal nicht mit anderen Hochbauvorhaben vergleichen kann. Es bedarf einer gewissen Kontinuität, damit die Planer „alles im Blick haben“. Die Honorare sind geregelt, lediglich bei den „Sondernachlässen“ gibt es einen Spielraum. In der Ziviltechnikerkammer gibt es strenge Standesregeln. Da gibt es ein Schiedsgericht, sollten diese verletzt werden. Wir können einen neuen Planer nehmen, aber das ist mit größeren Kosten verbunden. Dieser muss dann wieder längerfristig beschäftigt werden. Der Bürgermeister hat sich bei seinen Amtskollegen umgehört, in Oberösterreich gibt es ganz selten einen Wechsel bei diesen Ziviltechnikern, eigentlich nur wenn man mit den Leistungen des Ziviltechnikers nicht zufrieden ist. Die Arbeitsweise von Herrn DI Oberlechner ist sehr gut, er schaut immer, dass er das Beste für die Gemeinde herausbekommt. Für die Gemeinde ist er ein Vorteil, sein Büro kennt unser Gemeindegebiet seit 40 Jahren.
(Auszug aus dem vorläufigen Protokoll)
Vizebürgermeister Desch geht es darum, dass der Vertrag nicht online zu haben war. Er schlägt vor, die personenbezogenen Daten zu schwärzen. Wenn die Kopfzeile geschwärzt ist und hinten der Stempel dann steht vom Oberlechner nichts drin.
Bgm. Schabetsberger: das geht nicht, es dürfen keine Zahlen hinausgehen, die rückverfolgbar sind. Jedes Gemeinderatsmitglied kann ins Gemeindeamt kommen, kann Einsicht nehmen, kann sich die Zahlen anschauen, kann sich Notizen machen. Aber er darf es nicht digital kriegen. Wir können nicht aus. Es ist einfach so.
GR. Rosenberger: Wenn ich im Jahr 2019 was nicht digital bekomme und auf die Gemeinde gehen muss ist das ein Trauerspiel. Auch wenn ihr sagt, das ist wegen der Datenschutzgrundverordnung. Wenn die Gemeinde was ausschickt und das dann veröffentlicht wird, hat ja nicht die Gemeinde die Verantwortung.
Bgm. Schabetsberger:
Doch. Wenn ich was digital ausschicke habe ich die Verantwortung. Weil ich mich beim Aussenden überzeugen muss, dass du es so kriegst, dass du es nicht weitergeben kannst. Und wie soll ich das bitte machen.
Und zum Grundproblem, warum es überhaupt die Datenschutzgrundverordnung gibt. Ich muss das schon in der Brutalität sagen. Weil es Einwohner gibt, Menschen gibt, die alles bis ins kleinste Detail ausreizen wollen und mit ihrer blödhaften „alles muss ich kriegen“ Philosophie das erzwingen, dass der Gesetzgeber jedes Detail absichern muss, damit das nicht passieren kann. Wenn es diese Chaoten nicht gäbe, bräuchte ich über diese Dinge nicht reden.
Die Tonaufzeichnung dazu (66 Sekunden, 1MB):
http://riedau.info/gr20190131top08a.mp3
Es ist derzeit äußerst schwierig. Ich mache es jetzt so hart, bis Ruhe einkehrt. Ich nehme an, dass die im Laufe des Jahres einkehrt. Dann gehen wir wieder zur Normalität über und wir werden Sachen ausschicken, die wir vielleicht nicht ausschicken dürften. Solange ich Informationen kriege: „und wenn ich die Information nicht kriege, klage ich euch sowieso“. Ihr müsst meine Situation verstehen. Ich warte bis ich geklagt werde, weil mir kostet das mittlerweile schon ein Lachen, weil dem anderen kostet es wieder Geld. Ich weiß, dass ich auf der sicheren Seite bin.
Die Tonaufzeichnung dazu (50 Sekunden, 750KB)
http://riedau.info/gr20190131top08b.mp3
Beschluss:
der Vertrag wird einstimmig genehmigt
GR Raszinsky schlägt für die Datenübertragung vom Gemeindeamt an die Mandatare das sichere Programm Signal vor. Bei illegaler Datenweitergabe macht sich dann der Mandatar strafbar, nicht der Bürgermeister.
GR Klugsberger: Die Gemeinderechtsnovelle 2018 besagt explizit, dass Sitzungsprotokolle veröffentlicht werden können, auch im Internet.
Bgm Schabetsberger: das tun wir mit Garantiertheit nicht.
Es gibt Gründe, warum ich das nicht tue. Warten wir ein paar Tage ab. Ich freu mich schon drauf und dann wird's hoffentlich einmal Personen nicht mehr geben, die lästig sind. Dann können wir wieder normal arbeiten.
Die Tonaufzeichnung dazu (35 Sekunden, 600KB)
http://riedau.info/gr20190131top08c.mp3
Mich kann der Bürgermeister nicht gemeint haben. Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung hatte ich - außer dem Mail oben - keine Kontakte oder Gespräche mit der Gemeinde ;-)
Mail vom 13. März 2019 an Ernst Sperl
"Die Weigerung der elektronischen Übermittlung mit der Begründung, die Einsichtnahme sei nur am Gemeindeamt möglich, findet somit in der Oö. Gemeindeordnung 1990 keine Deckung."
05.02.2019 Erstversion
06.02.2019 Mailverkehr Gemeindeaufsicht
07.02.2019 Name Amtsleitung anonymisiert
17.02.2019 Anfrage an Gemeindeaufsicht 12.2.
17.02.2019 Bericht des Bürgermeisters
19.03.2019 Rechtsauskunft Gemeindeaufsicht
zur Tagesordnung der Gemeinderatssitzung 31.1.2019
zur Gemeinderatsprotokolle-Übersichtsseite
zur Grünen Gemeindegruppe Riedau
§ 18a Oö. Gemeindeordnung ab 1.1.2019
(5) Der Fraktionsobmann oder die Fraktionsobfrau ist berechtigt, hinsichtlich jener Angelegenheiten, die im Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen zu behandeln sind und die auf der Einladung für die nächste Sitzung des jeweiligen Kollegialorgans, in dem seine oder ihre Fraktion vertreten ist, als Tagesordnungspunkte aufscheinen, beim Gemeindeamt die zur Behandlung einer solchen Angelegenheit notwendigen Unterlagen einzusehen, sich Aufzeichnungen zu machen und die erforderlichen Auskünfte einzuholen. Dieses Informationsrecht umfasst auch die Einsichtnahme in generelle Erlässe der Aufsichtsbehörde. Auf ihren oder seinen Antrag sind Kopien einzelner Aktenbestandteile, welche die Grundlage für die Entscheidung einer bestimmten Angelegenheit im Gemeindevorstand, im Gemeinderat oder in dessen Ausschüssen bilden, auf Kosten der Gemeinde anzufertigen und spätestens fünf Tage vor der entsprechenden Sitzung zu übergeben. Bestimmungen über die Amtsverschwiegenheit bleiben hiedurch unberührt. § 18 Abs. 3 letzter Satz gilt sinngemäß.
(6) Zur Wahrnehmung seiner oder ihrer Rechte gemäß Abs. 5 kann sich der Fraktionsobmann oder die Fraktionsobfrau von einem Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates vertreten lassen. Er oder sie hat diese Person der Gemeinde schriftlich bekanntzugeben. Sofern nicht etwas anderes der Gemeinde bekanntgegeben wird, gilt die Vertretung für die gesamte Funktionsperiode.
§ 66a Oö. Gemeindeordnung ab 1.1.2019 - Schriftverkehr
Der im Zusammenhang mit der Funktionsausübung stehende Schriftverkehr zwischen dem Gemeindeamt und den Fraktionen bzw. den Mandatarinnen und Mandataren, insbesondere die Wahrnehmung der Rechte nach § 18a Abs. 5 sowie die Übermittlung von Sitzungseinladungen und Verhandlungsschriften, hat nach Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel im Weg automationsunterstützter Datenübertragung zu erfolgen, wenn die Empfängerin bzw. der Empfänger damit einverstanden ist. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, genügt für die Nachweisbarkeit eine Sendebestätigung.
Aus dem Mail der Gemeideaufsicht vom 16. März 2017
Gemäß § 18a Abs. 7 Oö. GemO 1990 hat insb. die Übermittlung von Sitzungseinladungen und Verhandlungsschriften auf Antrag und Maßgabe der vorhandenen technischen Mittel im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in anderer technisch möglicher Weise zu erfolgen.
Aus dieser Bestimmung ergibt sich, dass in diesem Rahmen und Umfang auf den elektronischen Schriftverkehr ein Rechtsanspruch besteht, wenn ein solcher Schriftverkehrs beantragt wurde. Dieses Bestimmung sieht keine Gründe vor, aus denen einem solchen beantragten elektronischen Schriftverkehrs nicht zu entsprechen wäre oder ein solcher überhaupt versagt werden könnte, ausgenommen natürlich den (in der heutigen Zeit wohl kaum noch zutreffenden) Fall, dass dies technisch nicht möglich wäre.
Ob und in welcher Weise die Fraktionen mit diesen so übermittelten Unterlagen an die Öffentlichkeit gehen, untersteht ausschließlich ihrer Verantwortung.
das gesamte Mail:
http://riedau.info/gr20170316paMail3.htm
der Schriftverkehr mit der Gemeindeaufsicht:
http://riedau.info/gr20170316pa.htm