Flächenwidmung

 

 

Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Riedau vom 23. Mai 2019 erstellt von Ernst Sperl als Auszug aus der Sitzungsvorbereitung, dem vorläufigen Protokoll und den Tonaufnahmen der Gemeinderatssitzung

 

TOP 5. Ansuchen um Einzelumwidmung für das Grundstück 627/1 KG. Vormarkt-Riedau; Vereinbarung über die Einhebung des Infrastrukturbeitrages.

 

 

TOP 6. Genehmigungsbeschluss gem. § 36 Abs. 4 OÖ. RaumOG betreffend das Grundstück Nr. 627/1 KG Vormarkt-Riedau.

 

 

Die Sitzungsvorbereitung (Amtsvortrag): 

 

Diese Tagesordnungspunkte wurden in der Sitzung vom 28.3.2019 auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. Damals lagen folgende Informationen vor:

Infrastrukturkosten-Vereinbarung und Baulandsicherungsvertrag

Stellungnahmen der Energie AG

Stellungnahme des Ortsplaners

Stellungnahme Anrainer

 

Am 15.4.2019 erfolge eine diesbezügliche Besprechung mit folgenden Teilnehmern:

Bgm. Schabetsberger, Hr. DI Altmann, Vizebgm. Schmidseder, GV. Arthofer, Vizebgm. Desch und GV. Windhager. Es wurde vereinbart, dass der Bürgermeister mit der EnergieAG ein Gespräch bezüglich Verkabelung führt.

Aufgrund des Gespräches des Bürgermeisters mit Herrn Sageder ist folgendes Mail bei der Gemeinde eingetroffen: 

 

 

 

 

 

 

Die Behandlung im Gemeinderat:

 

GV. Windhager ersucht um Wortprotokollierung:

 

Am 15.4.2019 erfolgte eine Besprechung zu den beiden GR-Punkten 5 und 6 mit folgenden Teilnehmern: Bgm. Schabetsberger, Hr. DI Altmann, Vizebgm. Schmidseder, GV. Arthofer, Vizebgm. Desch, GV. Windhager und Protokollführerin war AL Katharina Gehmaier.

 

In der Diskussion bei dieser um die Grundumwidmung und Größen der Grundflächen wurde dann von Herrn Bürgermeister Franz Schabetsberger gesagt: „Ihr wollt es nicht umwidmen, weil dort der Name Schabetsberger steht“. Weiteres hat Herr Bürgermeister bei dieser Besprechung auch noch gesagt, dass damals, als sein Sohn um eine öffentliche Wohnung angesucht hatte, die ÖVP-Gemeinderätin Ebner Brigitte gesagt hat: „Wenn ich gewusst hätte, dass das dein Sohn ist, hätte ich der Wohnungsvergabe nicht zugestimmt.“. Gemeint ist hier sein Stiefsohn D****** Manuel, der damals bei der Wohnungsvergabe für die Gemeindewohnung Nr. 1 in Pomedt 3 im März 2010 diese zugesprochen hat bekommen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Ich habe Frau Ebner zwei Tage später darauf angesprochen ob sie so was wirklich gesagt hätte. Sie fiel aus allen Wolken und hat gesagt, dass sie so was nie gesagt hat. Ich habe nun das GR Protokoll vom 4.3.2010 geprüft und dort steht folgender Inhalt drinnen: GR. Ebner Brigitte berichtet, sie konnte die Punktevergabe während der Sitzung nicht nachvollziehen, weil Frau Obernhumer die einzelnen Punkte viel zu schnell abgehandelt hat. Dies wurde von GR. Tallier bestätigt. Das Gemeinderatsprotokoll wurde auch von anderen Fraktionsobmännern geprüft, und die von Bgm. Schabetsberger angegebene Passage wurde nie gesagt und somit auch nicht protokolliert.


Meine Bitte nun an Herrn Bürgermeister, diese irrtümliche Feststellung zu korrigieren und mit Frau GR Ebner das Gespräch zu suchen, um diesen Irrtum auszuräumen.


Bgm. Schabetsberger antwortet: „Das hat mit diesem Punkt nichts zu tun“.
GV. Windhager antwortet, dass dies bei dieser Besprechung gesagt wurde. Seine Bitte ist, dass er mit Fr. Ebner spricht, damit es wieder passt.

 


GR. Ing. Steinmetz: Es geht um 2400 m2 Grund, wovon ein Teil umgewidmet werden soll und ein Teil nicht. Beides ist aber Bauerwartungsland?
Bgm. Schabetsberger verneint dies. Nur 1400 m2 davon sind Bauerwartungsland. Das Gesamtgrundstück ist nicht zur Gänze als Bauerwartungsland drinnen. Er zeigt den Abschnitt von der letzten Abänderung des Flächenwidmungsplanes und betont, damals wurde es so beschlossen.
GR. Eichinger möchte, dass abgestimmt wird, denn es ändert sich nichts an der Diskussion.
GV. Arthofer stellt den Antrag auf Genehmigung der zur Kenntnis gebrachten Vereinbarung mit Herrn G********* und Frau S********.
ER Sperl ersucht um Sitzungsunterbrechung, er glaubt nicht, dass die Aussage stimmt, dass nur ein Teil der Parzelle Bauerwartungsland ist. Er nachschauen will, ob es stimmt.
Bgm. Schabetsberger unterbricht die Sitzung um 20.55 Uhr für zehn Minuten.
Die Sitzung wird um 21.05 Uhr fortgesetzt.
Der Bürgermeister erklärt, dass die Frage des Herrn ER Sperl geklärt ist, der Bauausschuss hat in der Sitzung am 21.8.2018 die Angelegenheit behandelt und im Plan des ÖEK ist es so enthalten.
ER Sperl entschuldigt sich.


GV. Windhager will wissen, ob das Grundstück der damaligen Umwidmung W******* auch Bauerwartungsland war.
Bgm. Schabetsberger antwortet: Es war Bauland, wurde dann rückgewidmet und dann wieder als Einzelumwidmung in Bauland gewidmet.
GR. Humer stellt die Frage, warum es damals rückgewidmet wurde.
Bgm. Schabetsberger berichtet dazu, aufgrund der Auflagen für den Lärmschutz der ÖBB konnte das Grundstück nicht sofort verkauft werden und es wären dann Gebühren zu bezahlen gewesen. Deshalb wurde es rückgewidmet.


Anschließend lässt der Bürgermeister über den Antrag von GV. Arthofer mittels Handzeichen abstimmen.


Beschluss zu TOP 5:

1 JA-Stimme von ER Steinmetz
2 NEIN-Stimmen von GR. Humer und ER. Sperl
21 Stimmenthaltungen von Vizebgm. Schmidseder, GV. Mitter, GV. Windhager, GR. Tallier, GR. Payrleitner, GR. Trilsam, GR. Ruhmanseder, Vizebgm. Desch, GV. Heinzl, GR. Dick, GR. Schönbauer, GV. Arthofer, GR. Eichinger, GR. Schärfl, GR. Krupa, ER Mayrhuber, ER Berghammer, ER Aschauer, ER Unterberger, ER Ramaseder und ER Egger.


Bgm. Schabetsberger erklärt sich für befangen.

 

 

Im vorangegangenen Punkt wurde über die Vereinbarung über die Einhebung des Infrastrukturbeitrages abgestimmt. Nun ist über die Umwidmung der Parzelle 627/1 KG. Vormarkt-Riedau mit der Teilfläche von ca. 1.400 m2 abzustimmen. Er bittet um Wortmeldungen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen (Diskussion erfolgte im TOP. 5.).


GV. Arthofer stellt den Antrag, dass die Umwidmung gem. § 36 Abs. 4 OÖ. Raumordnungsgesetz für das Grundstück Nr. 627/1 KG. Vormarkt-Riedau genehmigt wird.


Beschluss zu TOP 6:

3 NEIN-Stimmen von GR. Ruhmanseder, GR. Humer und ER. Sperl
21 Stimmenthaltungen von Vizebgm. Schmidseder, GV. Mitter, GV. Windhager, GR. Tallier, GR. Payrleitner, GR. Trilsam, Vizebgm. Desch, GV. Heinzl, GR. Dick, GR. Schönbauer, GV. Arthofer, GR. Eichinger, GR. Schärfl, GR. Krupa, ER Mayrhuber,ER Berghammer, ER Ing. Steinmetz, ER Aschauer, ER Unterberger, ER Ramaseder und ER Egger.


Bgm. Schabetsberger erklärt sich für befangen.

 

 

Änderungshistorie:

31.05.2019 Erstversion

15.06.2019 Text aus vorläufigem Protokoll

 

 

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